20.435 Parlamentarische Initiative Änderungen des Geschäftsreglements des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes (II) Bericht des Büros des Ständerates vom 29. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zur Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS).

Das Büro beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

29. Mai 2020

Im Namen des Büros: Der Präsident: Hans Stöckli

2020-1627

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BBl 2020

Bericht Am 23. April 2020 verabschiedete das Büro einen Entwurf zur befristeten Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS; SR 171.14; 20.408 [«Änderungen des Geschäftsreglementes des Ständerates für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes»]; BBl 2020 4321). Für den Beschrieb der Ausgangslage und der rechtlichen Aspekte sei auf den erläuternden Bericht (BBl 2020 4315) verwiesen.

Dieser Entwurf wurde am 4. Mai 2020 vom Rat angenommen ­ mit einer Änderung: Da es mit der für die ausserordentliche Session gemieteten elektronischen Abstimmungsanlage nicht möglich war, das Stimmverhalten der Ratsmitglieder auf elektronischen Anzeigetafeln anzuzeigen, gab der Rat aus Transparenzgründen der Stimmabgabe durch Aufstehen den Vorzug. Diese Änderung des Reglements trat sofort in Kraft (AS 2020 1605).

In der Zwischenzeit wurde die Anlage weiterentwickelt und das Stimmverhalten der Ratsmitglieder kann nun angezeigt werden. Das Geschäftsreglement ist demnach entsprechend anzupassen. Es handelt sich dabei um eine Rückkehr zum üblichen normativen Rahmen, der zur Anwendung kommt, wenn der Rat im Parlamentsgebäude tagt (Ziff. I) ­ mit einer Ausnahme (Ziff. II): Da die Abstimmungsgeräte mobil sind und sich die Berichterstatterin oder der Berichterstatter am Rednerpult befindet, ist vorgesehen, dass jedes Ratsmitglied «in der Regel» an seinem Platz abstimmt (Art. 44 Abs. 1).

Das Büro hat am 29. Mai 2020 beschlossen, die Kommissionsinitiative, die Gegenstand dieses Berichts ist, auszuarbeiten und seinem Rat die entsprechenden Anpassungen des GRS zu unterbreiten. Auf das Einholen einer Stellungnahme des Bundesrates kann gemäss Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) verzichtet werden, da diese Änderungen den Bundesrat nicht unmittelbar betreffen.

Die Beratung dieses Geschäfts und die Schlussabstimmung finden zu Beginn der Sitzung vom 2. Juni 2020 statt. Die Änderungen treten sofort in Kraft; die Änderung von Artikel 44 Absatz 1 bleibt bis zur Rückkehr des Ständerates ins Parlamentsgebäude gültig (Ziff. II).

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