Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung AM Suisse, Arbeitgeberverband und Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Landmaschinenmechanikermeister / Landmaschinenmechanikermeisterin resp. Baumaschinenmechanikermeister / Baumaschinenmechanikermeisterin resp. Motorgerätemechanikermeister / Motorgerätemechanikermeisterin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

4. Februar 2020

2020-0239

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

1003