Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben Das Bundesgesetz hat zum Ziel, die Rechtsgrundlagen für einen wirkungsvollen Einsatz elektronischer Mittel in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Angebot digitalisierter Behördenleistungen zu schaffen. Sie sollen namentlich sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung, insbesondere des E-Government, zur Verfügung stehen.

Datum der Eröffnung: 11. Dezember 2020 Vernehmlassungsfrist: 25. März 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Generalsekretariat EFD, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon +41 (0)58 463 14 82, Fax +41 (0)58 463 26 47, www.efd.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

22. Dezember 2020

2020-3770

Bundeskanzlei

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