Bewilligungsverfahren für Verkehrsmassnahmen in der Gemeinde Mühleberg im Zusammenhang mit der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) Öffentliche Auflage von Gesuchsunterlagen betreffend beantragte Verkehrsmassnahmen in der Gemeinde Mühleberg im Zusammenhang mit der Stilllegung des KKM. Diese Gesuchsunterlagen hinsichtlich Verkehrsmassnahmen stellen eine Ergänzung zum Gesuch der BKW Energie AG (BKW) vom 18. Dezember 2015 auf Anordnung der Stilllegung für das KKM dar.

Gemeinde: 3203 Mühleberg Gesuchstellerin: B + S AG, Weltpoststrasse 5, Postfach 313, 3000 Bern 15, im Auftrag der BKW Energie AG (BKW), Viktoriaplatz 2, 3013 Bern.

Gegenstand: Gestützt auf das Gesuch der BKW vom 18. Dezember 2015 auf Anordnung der Stilllegung für das KKM sowie das gleichzeitig eingereichte Stilllegungsprojekt hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit Verfügung vom 20. Juni 2018 angeordnet, dass die BKW die Stilllegungsarbeiten betreffend das KKM entsprechend seinem Stilllegungsprojekt ­ unter Beachtung der verfügten Auflagen ­ durchzuführen hat. Die Verfügung vom 20. Juni 2018 ist in Rechtskraft erwachsen.

Der am 3. bzw. 9. Mai 2018 zwischen der BKW und der Einwohnergemeinde Mühleberg unterzeichneten und dem BFE eingereichten Vereinbarung lässt sich entnehmen, dass auf der Grundlage der Informationen im Umweltverträglichkeitsbericht des Stilllegungsprojekts die BKW auf eigene Kosten und unter Einbezug von Gemeindevertretern einen Massnahmenkatalog zur Verkehrsberuhigung auf den Zufahrtsstrassen zum KKM definiert hat. In der eingereichten Vereinbarung wird die BKW dazu verpflichtet, während des Rückbaus gewisse Massnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen, die sich als die geeignetsten erwiesen hätten. Die BKW ersucht nun im Wesentlichen um die Bewilligung dieser mit der Einwohnergemeinde Mühleberg in der Vereinbarung vom 3. bzw. 9. Mai 2018 vereinbarten Verkehrsmassnahmen.

Die Gesuchsunterlagen betreffend die beantragten Verkehrsmassnahmen werden auf der Bauverwaltung der Gemeinde Mühleberg öffentlich aufgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Erhebung von Einsprachen. Einsprachen können ausschliesslich gegen die beantragten Verkehrsmassnahmen erhoben werden. Die Erhebung von Einsprachen gegen das von der BKW am 18. Dezember 2015 eingereichte Stillle2020-0473

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gungsprojekt ist aufgrund der vorliegenden rechtskräftigen Verfügung des UVEK vom 20. Juni 2018 nicht mehr möglich.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich im Wesentlichen nach dem Kernenergiegesetz (Art. 49 ff.

KEG; SR 732.1) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) und dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen betreffend die beantragten Verkehrsmassnahmen können vom 28. Februar 2020 bis zum 30. März 2020 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

Bauverwaltung der Gemeinde Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg

Die Gesuchsunterlagen betreffend die beantragten Verkehrsmassnahmen sind ab dem Start der öffentlichen Auflage auf der Webseite des Bundesamtes für Energie unter der folgenden Adresse einsehbar: www.bfe.admin.ch > Versorgung > Kernenergie > Stilllegung > Dokumente Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG oder des EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist vom 28. Februar 2020 bis zum 30. März 2020 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, eingereicht werden.

Hinweise: ­

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).

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Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 55 Abs. 2 KEG).

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Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen. Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30a Abs. 3 VwVG).

25. Februar 2020

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Bundesamt für Energie (BFE)