Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Kandersteg, Unbefristete Genehmigung Truppenunterkunft vom 30. September 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 4. Februar 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die unbefristete Nutzung der bestehenden Modulbauten als Truppenunterkunft ohne Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

6. Oktober 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2020-2957