Beschluss über die Zuordnung der Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM) vom 11. Februar 2020

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM-Fachorgans an seiner Sitzung vom 23. Januar 2020 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3­5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen: Zuordnung zur HSM Die Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen werden der hochspezialisierten Medizin zugeordnet.1 Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.

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Die Zuordnung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Beide Klassifizierungssysteme (CHOP und ICD) werden jährlich angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen in diesen beiden Klassifikationssystemen jedes Jahr aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD) ist auf der Webseite der Gesundheitsdirektorenkonferenz (www.gdk-cds.ch) publiziert.

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BBl 2020

Mitteilung und Publikation Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 23. Januar 2020 und der Schlussbericht zur Zuordnung der Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin vom 23. Januar 2020 können auf der Homepage der GDK unter www.gdk-cds.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.

11. Februar 2020

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Rolf Widmer

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