Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08.52, 56 Kanton Bern vom 20. April 2020

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 lit. a und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höhe des Lichtraumprofils auf Einfahrtsrampe Interlaken West (N08.52 Anschluss Nr. 24) in Fahrtrichtung Spiez im Baustellenbereich unter Brückenobjekt J51: ­

von km 17.300 bis km 17.100 der Einfahrtsrampe in Richtung Spiez: 4.20 m

II Verschwenkung im Baustellenbereich oder Verschwenkung mit Einengung des Fahrstreifens im Baustellenbereich.

III Auf der Einfahrtsrampe wird eine Fahrstreifenbreite von min. 3.50 m sichergestellt.

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SR 741.01 SR 741.21

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2020-1201

BBl 2020

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 4. Mai 2020 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 30. Oktober 2020).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

5. Mai 2020

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West Pascal Mertenat: Vizedirektor, Abteilungschef

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