Leistungsvereinbarung 2021­2022 zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot für das Ausland vom 24. Juni 2020

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) als Auftraggeberin und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Giacomettistrasse 1, 3000 Bern 31 als Auftragnehmerin, gestützt auf Artikel 28 des Bundesgesetzes vom 24. März 20061 über Radio und Fernsehen (RTVG), Artikel 35 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 20072, Artikel 18 Absatz 4 der SRG-Konzession vom 29. August 20183 sowie auf das Subventionsgesetz vom 5. Oktober 19904 (SuG), vereinbaren:

1 2 3 4

SR 784.40 SR 784.401 BBl 2018 5545 SR 616.1

2020-0612

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BBl 2020

Einleitung Die vorliegende Leistungsvereinbarung bestimmt im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 RTVG den Umfang des publizistischen Angebots der SRG für das Ausland, die entsprechenden Kosten, die Beitragsleistungen des Bundes sowie die Reportingaufgaben der SRG.

1

Ziele

1.1

Allgemeines

Die SRG erbringt ein publizistisches Angebot für das Ausland, das insbesondere beiträgt zur Förderung: ­

der engeren Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz;

­

der Präsenz der Schweiz und des Verständnisses für deren Anliegen im Ausland.

1.2

Umfang des Angebots

Das Angebot besteht aus der Zusammenarbeit mit den internationalen TV-Veranstaltern TV5Monde und 3Sat sowie aus den zwei internationalen Internetangeboten tvsvizzera.it (italienisch) und swissinfo.ch (mehrsprachig).

2

Anforderungen an die Inhalte

Für die publizistischen Inhalte von swissinfo.ch und tvsvizzera.it sowie für die Sendungen, die TV5Monde und 3Sat von der SRG geliefert werden, gelten sinngemäss die Artikel 4­6 RTVG sowie Artikel 4 der SRG-Konzession. Die SRG erbringt ihre Leistungen durch einen hohen Anteil an Eigenproduktionen.

3

Zusammenarbeit mit TV5Monde

3.1

Inhalte

Die SRG sorgt dafür, dass über die Programmangebote von TV5Monde Sendungen aus verschiedenen Bereichen, insbesondere Nachrichten- und Informationensendungen mit Bezug zur Schweiz, verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise zu wichtigen internationalen Ereignissen und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.

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3.2

Qualität

Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.

3.3

Quantität

Unter Vorbehalt der Entscheide von TV5Monde zur Programmgestaltung und unter Vorbehalt der Urheberrechte sowie unter Berücksichtigung der tatsächlich im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung verfügbaren finanziellen Mittel sollen die schweizerischen Sendungen im Zeitraum 2021­2022 durchschnittlich 9 Prozent der Sendezeit von TV5Monde erreichen, wenn möglich zu attraktiven Sendezeiten. Die Eigenproduktionen von TV5Monde sowie Eigenwerbung und Werbung werden dabei nicht berücksichtigt.

3.4

Information

Das BAKOM und die SRG informieren sich gegenseitig mit geeigneten Mitteln und unverzüglich vor und nach den Sitzungen der Ministerkonferenz, der Organe und der Arbeitsgruppen von TV5Monde.

Die SRG stellt insbesondere sicher, dass das BAKOM nach den Sitzungen des Verwaltungsrats rasch informiert wird, damit es die Sitzungen der hochrangigen Beamtinnen und Beamten gezielt vorbereiten kann.

Der Bund spricht sich mit der SRG vor wichtigen Beschlüssen mit finanziellen Konsequenzen ab und sucht eine Möglichkeit für einen finanziellen Ausgleich, wenn die SRG den betreffenden Betrag nicht über die Abgabe für Radio und Fernsehen finanzieren kann.

3.5

Finanzierung

Die SRG nimmt die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber TV5Monde wahr nach der Charte TV5 vom 19. September 20055, geändert am 9. November 2007 in Luzern und am 27. November 2008 in Vancouver, angenommen von der Schweizer Delegation6 bei der jährlichen Genehmigung der Budgets und der Planung von TV5Monde. Der Bund beteiligt sich daran zu 50 Prozent (siehe Ziff. 7.1).

5

6

Der Text der Charta von TV5MONDE ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Internationale Aktivitäten > Internationale Organisationen > TV5.

Die Schweizer Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der SRG. Letztere ist als Beobachterin eingeladen.

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3.6

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge des Bundes richten sich nach zwei separaten Kostendächern: den Schweizer Beiträgen an TV5Monde und den spezifischen Kosten der SRG. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung von TV5Monde und der detaillierten endgültigen Abrechnung der SRG nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge des Bundes gelten die folgenden Kostendächer: 2021

2022

Schweizer Beiträge TV5Monde (EUR)

8 383 000

8 467 000

Spezifische Kosten (SRG/RTS, CHF)

3 421 000

3 455 000

200 000

200 000

TV5Monde Plus (EUR)

Im Rahmen von Budgetentscheiden zu TV5Monde sorgt die Schweizer Delegation dafür, dass die oben genannten Kostendächer nicht überschritten werden.

Stellt sich nach den Entscheiden der Partnerstaaten von TV5 heraus, dass das Kostendach der Schweizer Beiträge an TV5Monde höher ist als die oben genannten Beträge, so bringt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die fehlende Summe von dem Beitrag des Bundes an den spezifischen Kosten der SRG/RTS in Abzug (Berechnung zum Kurs von 1.10). In diesem Fall muss überprüft werden, ob die unter Ziffer 3.3 festgelegte quantitative Zielvorgabe erreicht werden kann; andernfalls ist sie in gegenseitigem Einverständnis mit der SRG abzuändern.

3.7

Reporting

Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.

Die SRG reicht dem BAKOM bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: ­

die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 3.1­3.3;

­

die wichtigen Entscheide der Organe von TV5Monde;

­

die Entwicklung von TV5Monde als Unternehmen;

­

die Entwicklung der Leistungsindikatoren.

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4

Zusammenarbeit mit 3Sat

4.1

Inhalte

Die SRG sorgt dafür, dass im Programm von 3Sat auch Nachrichten und Informationen mit Bezug zur Schweiz verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise zu wichtigen internationalen Ereignissen und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.

4.2

Qualität

Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.

4.3

Quantität

Unter Vorbehalt zwingender Erfordernisse an die Programmgestaltung und unter Vorbehalt der Urheberrechte müssen die schweizerischen Sendungen für den Zeitraum 2021­2022 durchschnittlich 10 Prozent der Sendezeit von 3Sat erreichen.

4.4

Information

Die SRG informiert das BAKOM mit geeigneten Mitteln und unverzüglich über wichtige anstehende und erfolgte Entscheide, die das Gemeinschaftsprogramm 3Sat betreffen.

4.5

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge des Bundes richten sich nach den von der SRG für 3Sat budgetierten Leistungen. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge des Bundes gelten die folgenden Kostendächer:

Kosten (CHF)

2021

2022

7 623 000

7 699 000

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4.6

Reporting

Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.

Sie reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs ein (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: ­

die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 4.1­4.3;

­

die wichtigen Entscheide der Organe von 3Sat;

­

die Entwicklung von 3Sat als Unternehmen;

­

die Entwicklung der Leistungsindikatoren.

4.7

Entwicklung 3Sat

Die SRG und das BAKOM beobachten die Entwicklung und Bedeutung des Programms von 3Sat im Rahmen der Trägerschaft von 3Sat. Bei Änderungen, welche die Ziele nach den Ziffern 1 und 4.1­4.3 betreffen, wird die Beteiligung der Schweiz neu geprüft.

5

tvsvizzera.it

5.1

Angebot

Das Angebot tvsvizzera.it besteht aus Inhalten im Internet auf Italienisch und richtet sich an ein internationales, italienischsprachiges Publikum, das sich für die Schweiz interessiert. Es stellt die Sicht der Schweiz auf das Tagesgeschehen und insbesondere auf grenzüberschreitende Aspekte dar. Es soll auch das Wissen über die Schweiz in Italien vertiefen.

Die Themen beziehen sich hauptsächlich auf das schweizerische und das italienischschweizerische Tagesgeschehen, je nachdem aber auch auf das italienische Tagesgeschehen. Themen von internationaler oder globaler Tragweite sowie aus dem Bereich Unterhaltung, Dienstleistungen und Austauschplattformen ergänzen das Angebot.

Das Angebot umfasst von RSI, RSI.ch und swissinfo.ch übernommene Hintergrundberichte, die bei Bedarf für ein internationales Publikum angepasst werden. Themen, die unter dem Gesichtspunkt der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien noch nicht behandelt wurden, können zum Gegenstand einer Erstproduktion werden.

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5.2

Qualität

Das Angebot tvsvizzera.it liefert qualitativ hochstehende Beiträge zum schweizerischen und italienischen Tagesgeschehen; diese zeigen die politische, gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Realität der Schweiz, insbesondere unter dem Blickwinkel der bilateralen und grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.

5.3

Quantität

Das Angebot tvsvizzera.it umfasst neben angepassten Beiträgen aus anderen Quellen der SRG zwei bis drei eigene Beiträge pro Tag.

5.4

Sinnesbehinderte Personen

Das Angebot tvsvizzera.it wird in einer für sinnesbehinderte Personen geeigneten Weise aufbereitet.

5.5

Reporting

Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.

Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: ­

die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 5.1­5.4;

­

die Weiterentwicklung des Angebots tvsvizzera.it;

­

der Entwicklung der Leistungsindikatoren.

5.6

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge richten sich nach den von der SRG für tvsvizzera.it budgetierten Leistungen. Der definitive Beitrag des Bunds wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge des Bunds gelten die folgenden Kostendächer:

Kosten (CHF)

2021

2022

978 000

987 000

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6

swissinfo.ch

6.1

Angebot

Das Angebot swissinfo.ch besteht aus mehrsprachigen, multimedialen Inhalten im Internet.

Die Beiträge werden in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch und Japanisch angeboten.

Grundsätzlich werden allen Sprachgruppen ähnliche Inhalte angeboten. Die thematischen Schwerpunkte können jedoch aufgrund des unterschiedlichen Informationsbedarfs variieren.

Das Angebot umfasst von swissinfo.ch produzierte Hintergrundberichte aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft und nach Möglichkeit auch Beiträge, die von SRF, RTS, RSI und RTR übernommen und angepasst werden. Es ergänzt die Multimedia-Aktivitäten dieser SRG-Unternehmenseinheiten und umfasst insbesondere folgende Formate: Text-, Bild-, Audio- und Videobeiträge, Grafiken und Animationen. Zum Angebot swissinfo.ch gehört ausserdem das Auswählen und Verbreiten von qualitativ hochwertigen Webinhalten zu einem bestimmten Thema (Kuratieren) und von wichtigen Beiträgen des partizipativen Journalismus.

6.2

Inhalte

Die Inhalte werden aus einer spezifisch schweizerischen Gesamtsicht erarbeitet und vermitteln schweizerische Standpunkte zu internationalen Ereignissen und Entwicklungen.

Das Angebot swissinfo.ch widerspiegelt auch die Sicht des Auslands auf die Schweiz und auf deren Standpunkte.

6.3

Zielpublikum

Das Angebot swissinfo.ch richtet sich in erster Linie an ein internationales, an der Schweiz interessiertes Publikum.

Es richtet sich auch an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und ermöglicht ihnen eine freie Meinungsbildung im Hinblick auf die Ausübung ihrer politischen Rechte in der Schweiz (Abstimmungen und Wahlen).

Es berücksichtigt das sich verändernde Nutzungsverhalten und die Nutzungszeiten der Zielgruppen.

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6.4

Qualität

Das Angebot swissinfo.ch setzt thematische Schwerpunkte und bietet qualitativ hochstehende Beiträge, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt umfassend darstellen.

6.5

Quantität

Das Angebot swissinfo.ch berichtet täglich in allen unter Ziffer 6.1 genannten zehn Sprachen über mindestens ein Thema; dieses wird in bis zu drei Formaten aufbereitet.

6.6

Sinnesbehinderte Personen

Das Angebot swissinfo.ch wird in einer für sinnesbehinderte Personen geeigneten Weise aufbereitet.

6.7

Reporting

Das Unternehmen swissinfo.ch reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.

Das Unternehmen swissinfo.ch reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs (einschliesslich Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht und Begründung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: ­

die Angebots- und Marktentwicklung;

­

das Qualitätsmanagement (einschliesslich der Berichte des Publikumsrats und der Ombudsstelle);

­

die Nutzungsstatistiken im Jahresvergleich nach Sprachen und Regionen;

­

die Nutzung der Abstimmungsdossiers;

­

den Einsatz und die Nutzung von sozialen Medien;

­

Einschätzungen zur Sicht des Auslands auf die Schweiz;

­

die Aufbereitung der Inhalte für sinnesbehinderte Personen;

­

die Entwicklung der Leistungsindikatoren.

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6.8

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge des Bunds richten sich nach den Budgets des Unternehmens swissinfo.ch. Der definitive Beitrag des Bunds wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge des Bunds gelten die folgenden Kostendächer:

Kosten (CHF)

2021

2022

17 534 000

17 709 000

7

Finanzierungsgrundsätze

7.1

Höhe der Beiträge

Der Bund übernimmt 50 Prozent der effektiven Kosten7, die der SRG aufgrund der vorliegenden Leistungsvereinbarung und der finanziellen Beteiligung des Bundes nach Ziffer 3.5 entstehen. Diese Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des entsprechenden Zahlungsrahmens und der entsprechenden Voranschlagskredite durch das Parlament.

Der finanzielle Rahmen der subventionierten Leistungen wird erstellt auf der Basis der detaillierten Budgets und des mittelfristigen Finanzplans der vier Mandate der SRG nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung; diese Dokumente finden sich im Anhang, der integraler Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung ist.

Die SRG sorgt dafür, dass ihr Beitrag 50 Prozent der effektiven Gesamtkosten nicht übersteigt. Kann ein Überschreiten nicht verhindert werden, so erläutert die SRG die Gründe dafür im Jahresbericht.

Für die Dauer der Leistungsvereinbarung sind folgende Beiträge des Bundes vorgesehen, wobei das jeweilige Jahrestotal als pro Position verbindliches Kostendach zu verstehen ist. Die Beiträge des Bundes zugunsten von TV5Monde werden der SRG in Euro überwiesen, nachdem die SRG diese TV5Monde überwiesen hat.

Überschüsse aus dem Vorjahr werden mit den laufenden Beitragsverpflichtungen im vierten Quartal verrechnet.

7

Anrechenbar sind nur Aufwendungen, die tatsächlich entstanden und die für die zweckmässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind (vgl. Art. 14 Abs. 1 SuG).

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Für die Periode 2021­2022 ergeben sich für den Bund folgende Beträge: 2021

2022

Total (CHF)

swissinfo.ch

8 767 000

8 854 500

17 621 500

3Sat

3 811 500

3 849 500

7 661 000

489 000

493 500

982 500

1 710 500

1 727 500

3 438 000

4 191 500

4 233 500

(4 401 075)

(4 445 175)

100 000

100 000

(105 000)

(105 000)

210 000

19 284 075

19 475 175

38 759 250

429 150

429 150

862 500

Zahlungsrahmen (CHF) 19 713 225

19 908 525

39 621 750

tvsvizzera.it TV5Monde Spezifische Kosten SRG/RTS TV5Monde Schweizer Beiträge ­ EUR ­ CHF (Kurs: 1.05) TV5Monde Plus ­ EUR ­ CHF (Kurs: 1.05) Voranschlagskredite Währungsreserve (CHF) (Kurs: 1.15)

7.2

8 846 250

Vierteljährliche Zahlung

Der vereinbarte jährliche Beitrag des Bundes wird der SRG quartalsweise entrichtet.

Die Beiträge in Schweizerfranken (für 3Sat, Swissinfo, tvsvizzera.it und die spezifischen Kosten von SRG/TV5Monde) werden jeweils im Februar, Mai, August, November in Rechnung gestellt, der Beitrag in Euro (für den Schweizer Beitrag an TV5Monde) jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung der SRG an TV5Monde. Das BAKOM begleicht die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt.

In Rechnung gestellt wird jeweils ein Viertel des Jahresbeitrags nach Ziffer 7.1 in Schweizer Franken oder in Euro im Falle des Schweizer Beitrags an TV5Monde. In der Abrechnung für das vierte Quartal werden allfällige Überschüsse aus dem Vorjahr verrechnet. Der Rechnung ist aus Gründen der Transparenz eine Belastungsanzeige der Bank über den TV5Monde überwiesenen Beitrag mit Angabe des entsprechenden Wechselkurses beizulegen.

Der Zahlungsrahmen für die Jahresbeiträge des Bundes gilt bis zum 31. Dezember 2022. Der Jahresabschluss 2022 erfolgt als vorgezogene, von den Parteien vereinbarte Abrechnung.

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8

Inkrafttreten, Dauer und Anpassungen, Anhänge

8.1

Inkrafttreten und Dauer

Die vorliegende Leistungsvereinbarung ersetzt diejenige vom 3. Juni 20168 über das publizistische Angebot der SRG für das Ausland, gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.

Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2022.

8.2

Anpassungen

Die vorliegende Leistungsvereinbarung kann bei Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Wahrung von überwiegendem öffentlichem Interesse angepasst werden.

Resultieren aus dem Budgetprozess des Bundes andere als die unter Ziffer 7.1 genannten Beträge, so muss überprüft werden, ob die Vereinbarung vollstreckbar ist; gegebenenfalls muss sie in gegenseitigem Einverständnis angepasst werden. Das BAKOM muss die SRG unverzüglich informieren, falls die Beteiligung des Bundes nach unten korrigiert werden muss.

Sollten sich die Rahmenbedingungen der vorliegenden Vereinbarung, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Vertragspartner liegen, erheblich ändern, so nehmen die Vertragspartner zur Anpassung der Vereinbarung Verhandlungen auf. Bei einer Änderung wird sichergestellt, dass die Interessen und Pflichten nach dieser Vereinbarung weiterhin im Gleichgewicht sind.

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8.3

Anhänge

Die detaillierten Budgets und der mittelfristige Finanzplan der vier Mandate der SRG, die als Basis zur Festlegung der in Ziffer 7.1. genannten Kostendächer nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung dienten, finden sich im Anhang und bilden integralen Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung.

Bern, den 24. Juni 2020 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

...

Für die SRG SSR: Der Präsident: Jean-Michel Cina

Der Generaldirektor: Gilles Marchand

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