1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2021­2024

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 59 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 2 (BBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20203, beschliesst:

Art. 1

Zahlungsrahmen

Es wird ein Zahlungsrahmen von 3468,9 Millionen Franken für die Jahre 2021­ 2024 bewilligt für: 1

a.

Pauschalbeiträge an die Kantone nach Artikel 52 Absatz 2 BBG;

b.

Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c BBG an die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfungen sowie an Bildungsgänge höherer Fachschulen;

c.

Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe d BBG an Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten.

Bis höchstens 0,5 Prozent des jeweiligen Voranschlagskredits können für Beiträge an den Vollzug nach Artikel 56a BBG verwendet werden.

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SR 101 SR 412.10 BBl 2020 3681

2019-2965

3925

Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2021­2024. BB

Art. 2

BBl 2020

Verpflichtungskredit

Es wird ein Verpflichtungskredit von 234,2 Millionen Franken für die Jahre 2021­ 2024 bewilligt für: 1

a.

Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a BBG für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung;

b.

Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b BBG für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse.

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.

2

Art. 3 1

Sperre eines Teils des Verpflichtungskredits und Aufhebung der Sperre

39,6 Millionen Franken des Verpflichtungskredits nach Artikel 2 sind gesperrt.

Der Bundesrat kann die Sperre aufheben, falls das Wachstum des BFI-Bereichs 2021­2024 einschliesslich der EU-Programme (Horizon, Erasmus+, Digital Europe, Copernicus) nicht mehr als 3 Prozent beträgt.

2

Art. 4

Zahlungsrahmen für das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung

Es wird ein Zahlungsrahmen von 154,4 Millionen Franken bewilligt für die Jahre 2021­2024 zur Deckung des Finanzbedarfs des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung nach Artikel 48 BBG in den Jahren 2021­2024.

Art. 5

Teuerungsannahmen

Den Zahlungsrahmen und dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.

2021: +0,4 Prozent;

b.

2022: +0,6 Prozent;

c.

2023: +0,8 Prozent;

d.

2024: +1,0 Prozent.

Art. 6

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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