Strategische Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post AG 2021­2024 vom 18. Dezember 2020

Der Bundesrat legt die strategischen Ziele für die Schweizerische Post AG für die Jahre 2021­2024 wie folgt fest:

Einleitung Der Bund ist Alleinaktionär der Schweizerischen Post AG (nachfolgend «Post»).

Die Aktionärsrechte und Eignerinteressen werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Post nach Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes vom 17. Dezember 20101 und anerkennt die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Geschäftsstrategie und -politik. Die Rolle des Bundes als Eigner ist von seiner Funktion als Regulator und Aufsichtsbehörde institutionell getrennt.

Gestützt auf Artikel 7 des Postorganisationsgesetzes legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der Post erreichen will. Der Bund verpflichtet sich damit zu längerfristigen, konsistenten Zielen.

Die strategischen Ziele richten sich an die Post und die Postkonzerngesellschaften nach Artikel 1 Buchstabe c der Postorganisationsverordnung vom 24. Oktober 20122. Der Verwaltungsrat der Post ist verantwortlich für eine einheitliche Führung der Post und der Postkonzerngesellschaften. Er sorgt für die konzernweite Umsetzung und Erreichung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.

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Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der Post Folgendes: 1.1

Die Post gewährleistet die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nach dem Postgesetz vom 17. Dezember 20103 landesweit in guter Qualität.

1.2

Die Post bietet in ihrem Kerngeschäft in den Geschäftsfeldern Kommunikation und Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr qualitativ hochstehende, marktfähige und innovative Produkte, Dienstleistungen und Lösungen in physischer und elektronischer Form an; sie generiert dabei ein rentables Wachstum und stärkt durch Effizienzsteigerungen die Ertragskraft des Unternehmens.

1.3

Die Post stellt im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik die führende Marktstellung im Bereich der nationalen und grenzüberschreitenden Briefund Paketpost sicher und deckt moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote insbesondere im Bereich des Informations- und Datenverkehrs ab.

1.4

Die Post erbringt im Geschäftsfeld Finanzdienstleistungen Folgendes: ­ Sie festigt ihre Position als etabliertes Finanzinstitut am Schweizer Markt.

­ Sie hält im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr die Stellung als Marktführerin.

­ Sie entwickelt ­ eigenständig oder in Kooperation mit Dritten ­ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der erteilten Banken- und Effektenhändlerbewilligung Angebote für die Finanzbedürfnisse der Kundinnen und Kunden (in den Teilmärkten Zahlen, Sparen, Anlegen, Finanzieren und Vorsorgen) weiter.

­ Sie bleibt im in- und ausländischen Geld- und Kapitalmarkt eine wichtige und risikobewusste Anlegerin.

­ In Ergänzung zu diesen Erwartungen begrüsst es der Bundesrat, dass die Post Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbietet, soweit dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und damit keine Rechts- und Reputationsrisiken verbunden sind.

1.5

Die Post erbringt im Geschäftsfeld Personenverkehr Folgendes: ­ Im abgeltungsberechtigten Personenverkehr erstellt sie das mit den Bestellern vereinbarte Angebot effizient und in hoher Qualität.

­ Sie festigt ihre Stellung als Marktführerin im Bereich des bestellten öffentlichen Verkehrs auf der Strasse und übernimmt Systemführungsaufgaben im öffentlichen Verkehr.

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­ ­

Sie entwickelt ihre Stellung mit neuen Systemdienstleistungen und gesamtheitlichen Mobilitätsangeboten im Inland weiter.

Sie koordiniert ihre Tätigkeiten mit den anderen bundesnahen Unternehmen, insbesondere mit den Schweizerischen Bundesbahnen.

1.6

Die Post stabilisiert, soweit betriebswirtschaftlich vertretbar, die Anzahl Poststellen. Sofern die Post Teile ihrer Poststellen Dritten zur Mitbenutzung zur Verfügung stellt oder in den Poststellen Dienstleistungen für Dritte erbringt, bietet sie diese Zusammenarbeit im Grundsatz allen Marktteilnehmenden diskriminierungsfrei und zu vergleichbaren Konditionen an und wählt ihre Partner in einem transparenten Verfahren aus.

1.7

Die Post verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie, die zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Sie trägt bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung.

1.8

Die Post verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der ISO-Norm 31000 orientiert, und ein Compliance Management System (CMS), das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert.4 Sie informiert den Eigner über die wichtigsten Unternehmensrisiken und Schwerpunkte im CMS.

1.9

Die Post informiert den Eigner frühzeitig und regelmässig über die strategische Weiterentwicklung (inkl. bedeutender Kooperationen und Veräusserungen).

2

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Post Folgendes: 2.1

Die Post schafft die Voraussetzungen, um den Unternehmenswert mittelfristig nachhaltig zu sichern und in allen Geschäftsfeldern ein branchenübliches Ergebnis zu erzielen. Im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.

2.2

Die Post betreibt eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt. Dabei berücksichtigt sie die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit sowie einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote, insbesondere auch bei der der PostFinance AG.

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www.iso.org > Standards

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2.3

Die Post weist eine Nettoverschuldung von höchstens ein Mal EBITDA aus;5 zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.

3

Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Post Folgendes: 3.1

Die Post verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik, bietet attraktive Anstellungsbedingungen, die ihre Konkurrenzfähigkeit sicherstellen, und engagiert sich mit geeigneten Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

3.2

Die Post schafft durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre Kommunikation beim Personal Vertrauen, bietet eine zeitgemässe berufliche Grundbildung an und fördert die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

3.3

Die Post führt für die Post und die Postkonzerngesellschaften in der Schweiz Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags.

3.4

Die Post setzt sich im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen angemessenen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse ein und informiert den Eigner frühzeitig.

4

Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet, dass die Post Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründungen von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) im Inund Ausland nur eingeht, wenn diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen: ­ Sie unterstützen das Kerngeschäft im Inland.

­ Sie tragen zur Erreichung der strategischen Ziele bei.

­ Sie tragen zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts bei.

­ Sie werden führungsmässig eng betreut und regelmässig überprüft.

­ Sie tragen dem Risikoaspekt genügend Rechnung.

5

Die Berechnung der Nettoverschuldung (Bilanzgrösse) erfolgt auf Grundlage der konsolidierten Konzernbilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Nicht berücksichtigt werden namentlich folgende Bilanzpositionen: Positionen, die sich direkt der PostFinance AG zuordnen lassen, da dort die Anwendung der regulatorischen Vorgaben des Finanzmarktrechts die Einhaltung der Verschuldungskapazität, Eigenmittelanforderungen und Liquiditätsstruktur sicherstellt; Effekte aus dem ab 2019 anzuwendenden Rechnungslegungsstandard IFRS 16 (Leasingverhältnisse); weitere Positionen gemäss anerkannter Praxis (insb. Rückstellungen und Vorsorgeverbindlichkeiten).

Die Berechnung des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; Cashflow Proxy) erfolgt auf Basis der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung des Konzerns (inkl. PostFinance AG) nach den IFRS. Das EBITDA wird bereinigt um die Effekte des ab 2019 neu anzuwendenden IFRS 16 (Leasingverhältnisse; «EBITDA nach Leasing»).

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­

Sie umfassen keine Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundversorgungsverpflichtung im Ausland.

5

Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, bei Bedarf und nach Rücksprache mit der Post, Anpassungen der strategischen Ziele an das sich wandelnde Umfeld des Unternehmens vorzunehmen.

6

Berichterstattung

6.1

Die Post führt mindestens vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch.

6.2

Der Verwaltungsrat der Post erstattet dem Bundesrat jährlich nach Abschluss jedes Geschäftsjahres zeitglich mit dem Geschäftsbericht und in Ergänzung zu diesem schriftlich Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

18. Dezember 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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