Zwischenverfügung betreffend Bekanntgabe einer gültigen Wohnsitzadresse Dieser Text wurde nach Ablauf der Frist von Artikel 44 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (SR 170.512.1), aus Datenschutzgründen, anonymisiert.

28. April 2020

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IV-Stelle für Versicherte im Ausland

2020-1158