Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) Die Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) fusst im Wesentlichen auf der digitalen Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) (Programm DaziT) und den entsprechenden Anpassungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EZV zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Einerseits sind technologieneutrale Verfahrens- und Datenschutzbestimmungen zu schaffen, die eine durchgängig digitale Führung aller Verfahren vor dem BAZG sowie eine möglichst automatisierte Prüfung der Einhaltung der nichtzollrechtlichen Erlasse vorsehen. Andererseits sind Bestimmungen zu streichen, die einer agilen Organisationsform hinderlich sind. In den Bereichen Risikoanalyse, Kontrolle und Strafverfolgung sollen schliesslich die Rechtsgrundlagen modernisiert werden.

Datum der Eröffnung: 11. September 2020 Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Zollverwaltung, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 058 461 19 27, www.ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

22. September 2020

7406

Bundeskanzlei

2020-2803