Genehmigung Richtplan Graubünden, «Genehmigungspaket 2019» Das UVEK hat am 3. April 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 21. Februar 2020 wird die Richtplananpassung des Kantons Graubünden unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt;

2.

Der Kanton Graubünden wird aufgefordert, bei der Festsetzung des Regionalen Naturparks «Parco Val Calanca» im kantonalen Richtplan nebst dem Perimeter auch die strategisch-räumlichen Ziele und den Koordinationsbedarf behördenverbindlich aufzunehmen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

28. April 2020

3666

Bundesamt für Raumentwicklung

2020-1099