Genehmigung Richtplan Graubünden, «Genehmigungspaket 2019» Das UVEK hat am 3. April 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 21. Februar 2020 wird die Richtplananpassung des Kantons Graubünden unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt;
2.
Der Kanton Graubünden wird aufgefordert, bei der Festsetzung des Regionalen Naturparks «Parco Val Calanca» im kantonalen Richtplan nebst dem Perimeter auch die strategisch-räumlichen Ziele und den Koordinationsbedarf behördenverbindlich aufzunehmen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
28. April 2020
3666
Bundesamt für Raumentwicklung
2020-1099