Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM: «Invasive kongenitale und pädiatrische Herzmedizin und Herzchirurgie»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin Mitteilung des HSM-Fachorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG1 erstellt.

Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der invasiven kongenitalen und pädiatrischen Herzmedizin und Herzchirurgie zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten.

2.

Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung des Bereichs «Invasive kongenitale und pädiatrische Herzmedizin und Herzchirurgie» zur HSM, die im Bericht vom 3. Juni 2020 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 7. Oktober 2020 dem HSM-Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des HSM-Projektsekretariats zuzustellen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

7. Juli 2020

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Martin Fey

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Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10

2020-1912

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