Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2020

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2020 des Bundesrates vom 19. Februar 20202, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Dem Rüstungsprogramm 2020 wird zugestimmt.

Art. 2

Bewilligung von Verpflichtungskrediten

Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Mio. Fr.

a.

Modernisierung der Telekommunikation der Armee

600

b.

Ersatz der Führungssysteme von Florako

155

c.

Erneuerung von Material für die Katastrophenhilfe

116

d.

Verlängerung der Nutzungsdauer der Schützenpanzer 2000

438

e.

Aktualisierung der PC-21-Flugzeuge

Art. 3

45

Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten

Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2020 2253

2019-3307

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Rüstungsprogramm 2020. BB

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BBl 2020