Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2020
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2020 des Bundesrates vom 19. Februar 20202, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Rüstungsprogramm 2020 wird zugestimmt.
Art. 2
Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Mio. Fr.
a.
Modernisierung der Telekommunikation der Armee
600
b.
Ersatz der Führungssysteme von Florako
155
c.
Erneuerung von Material für die Katastrophenhilfe
116
d.
Verlängerung der Nutzungsdauer der Schützenpanzer 2000
438
e.
Aktualisierung der PC-21-Flugzeuge
Art. 3
45
Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2020 2253
2019-3307
2327
Rüstungsprogramm 2020. BB
2328
BBl 2020