Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Dazu bezahlt der Bund ihnen einen Beitrag. In den letzten Jahren haben einige Kantone ihren Beitrag zur Prämienverbilligung gesenkt.

Die Änderung sieht deshalb vor, die Kantone zu verpflichten, einen Mindestbetrag zur Prämienverbilligung beizutragen. Dieser Betrag soll einem Anteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entsprechen. Der Anteil soll danach abgestuft werden, wie stark die Prämien das Einkommen der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, belasten. Kantone, in denen die Prämien das Einkommen stark belasten, sollen einen höheren Anteil beitragen.

Datum der Eröffnung: 21. Oktober 2020 Vernehmlassungsfrist: 4. Februar 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Versicherungsaufsicht, 3003 Bern, Telefon 058 463 70 66, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Oktober 2020

2020-3235

Bundeskanzlei

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