Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Entwurf
(Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 13. Februar 20201 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: Minderheit (Pieren, Gafner, Gallati, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Keller Peter, Wasserfallen Christian) Nichteintreten I Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 30. September 2011 3 wird wie folgt geändert: Einfügen vor dem Gliederungstitel des 4. Abschnitts Art. 11a
Finanzhilfen für kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit
In Abweichung der Definition der Zielgruppen nach Artikel 4 kann der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig für die Dauer von je drei Jahren Finanzhilfen gewähren für ihre Programme im Bereich der Politik der frühen Kindheit. Ziel der Finanzhilfen ist es, die Politik der frühen Kindheit der Kantone weiterzuentwickeln und bestehende Lücken in deren Ausgestaltung zu schliessen.
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BBl 2020 3605 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.
SR 446.1
2020-0689
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Kinder- und Jugendförderungsgesetz
BBl 2020
Das BSV schliesst mit den Kantonen vertragliche Vereinbarungen ab. Die Vereinbarungen beinhalten namentlich die von Bund und Kanton gemeinsam festgelegten Ziele sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes.
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II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
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Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
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Dieses Gesetz gilt während zehn Jahren nach dem Inkrafttreten.
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