Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2021­2024 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und auf Artikel 18 des Schweizerschulengesetzes vom 21. März 20143, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20204, beschliesst:

Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2021­ 2024 wird ein Zahlungsrahmen von 89 500 000 Franken bewilligt.

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Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie folgende Teuerungsannahme zugrunde: 2

2021: + 0,4 Prozent 2022: + 0,6 Prozent 2023: + 0,8 Prozent 2024: + 1,0 Prozent Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 442.1 SR 418.0 BBl 2020 3131

2019-3888

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Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2021­2024. BB

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BBl 2020