Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann / -fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie sowie verwandter Industrien (VBM) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Prozessfachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Prozessfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP), der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) und das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Polizist mit eidgenössischem Fachausweis / Polizistin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

6. Oktober 2020

2020-2944

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

7949