Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019­2023

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung1 und auf Artikel 146 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 29. Januar 20203, beschliesst:

1. Abschnitt: Die politischen Leitlinien Art. 1 Die Politik des Bundes richtet sich in der Legislaturperiode 2019­2023 nach den folgenden Leitlinien: 1.

Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung (2. Abschnitt).

2.

Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit (3. Abschnitt).

3.

Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt (4. Abschnitt).

2. Abschnitt: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung Art. 2

Ziel 1: Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung

Zur Erreichung des Ziels 1 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden:

1 2 3

SR 101 SR 171.10 BBl 2020 1777

2019-2245

1907

Legislaturplanung 2019­2023. BB

BBl 2020

1.

Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (strukturelle Reformen)

2.

Verabschiedung des Berichts über die Überprüfung der Aufteilung der Aufgaben und der Finanzierungsverantwortung zwischen dem Bund und den Kantonen (Projekt Aufgabenteilung II)

Art. 3

Ziel 2: Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital

Zur Erreichung des Ziels 2 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 3.

Verabschiedung der Botschaft zu einem Bundesgesetz über Zusammenarbeitsformen im Bereich digitalisierter Behördenleistungen

4.

Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023»

5.

Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 20054

6.

Verabschiedung der Personalstrategie Bundesverwaltung 2020­2023

7.

Einführung einer kontinuierlichen Überprüfung der Bundesaufgaben

Art. 4

Ziel 3: Die Schweiz sorgt für bestmögliche stabile sowie innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter und fördert das inländische Arbeitskräftepotenzial

Zur Erreichung des Ziels 3 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 8.

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarktes)

9.

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs5 (Unternehmensnachfolge im Erbrecht)

10. Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über die administrative Entlastung der Unternehmen (in Erfüllung der Mo. 16.3388 Sollberger) 11. Verabschiedung der Botschaft zur Standortförderung 2024­2027 12. Verabschiedung des Berichts zur «Strategie für einen wettbewerbsfähigen Finanz- und Steuerstandort Schweiz» Art. 5

Ziel 4: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten und zum EU-Binnenmarkt

Zur Erreichung des Ziels 4 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden:

4 5

SR 631.0 SR 210

1908

Legislaturplanung 2019­2023. BB

BBl 2020

13. Verabschiedung der Verordnung zur Umsetzung von Basel III final: Änderung der Eigenmittelverordnung vom 1. Juni 20126 14. Grundsatzdiskussion über steuerliche Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft ­ OECD-Projekt für langfristige und konsensfähige Massnahmen 15. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) 16. Verabschiedung und Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie Art. 6

Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Zur Erreichung des Ziels 5 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 17. Weiterentwicklung der Strategie «Digitale Schweiz» 18. Verabschiedung des Masterplans zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie 2020­2025 19. Verabschiedung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024 (BFI-Botschaft) 20. Verabschiedung der Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket) 21. Verhandlungsmandat für die Beteiligung der Schweiz an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket) 22. Verhandlungsmandat für eine Assoziierung der Schweiz an das EUBildungsprogramm 2021­2027 (Erasmus) Art. 7

Ziel 6: Die Schweiz sorgt für zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und IKT-Infrastrukturen

Zur Erreichung des Ziels 6 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 23. Verabschiedung der Botschaft zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024­ 2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit 24. Verabschiedung der Botschaft zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021­2024 25. Verabschiedung des Sachplans Verkehr, Teil Programm

6

SR 952.03

1909

Legislaturplanung 2019­2023. BB

BBl 2020

3. Abschnitt: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit Art. 8

Ziel 7: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen

Zur Erreichung des Ziels 7 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 26. Verabschiedung des Berichts über die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung 27. Verabschiedung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021­ 2024 (Kulturbotschaft 2021­2024) Art. 9

Ziel 8: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern

Zur Erreichung des Ziels 8 soll folgende Massnahme ergriffen werden: 28. Verabschiedung einer nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2020­2023 Art. 10

Ziel 9: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig

Zur Erreichung des Ziels 9 soll folgende Massnahme ergriffen werden: 29. Verabschiedung der Botschaft zur Reform des Bundesgesetzes vom 25. Juni 19827 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Art. 11

Ziel 10: Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld

Zur Erreichung des Ziels 10 soll folgende Massnahme ergriffen werden: 30. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 19948 über die Krankenversicherung: Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2; sowie Umsetzung der KVG-Änderung «Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 1» Art. 12

Ziel 11: Die Schweiz engagiert sich für Reformen zur Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, intensiviert gezielt ihr Engagement in der internationalen Zusammenarbeit und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen als Gaststaat internationaler Organisationen ein

Zur Erreichung des Ziels 11 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 7 8

SR 831.40 SR 832.10

1910

Legislaturplanung 2019­2023. BB

BBl 2020

31. Verabschiedung der aussenpolitischen Strategie 2020­2023 32. Verabschiedung der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021­2024 (IZA-Strategie 2021­2024) 33. Verabschiedung der Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat in den Jahren 2024­2027 Art. 13

Ziel 12: Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU

Zur Erreichung des Ziels 12 soll folgende Massnahme ergriffen werden: 34. Verabschiedung der Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

4. Abschnitt: Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt Art. 14

Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration, nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit ein

Zur Erreichung des Ziels 13 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 35. Zustimmung zur Übernahme verschiedener Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-Besitzstandes durch den Bundesrat 36. Verabschiedung der Botschaft zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der EU zur EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) und Verabschiedung der Botschaft zur Übernahme besagter Verordnung Art. 15

Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam

Zur Erreichung des Ziels 14 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 37. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 20039 38. Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung der Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac sowie des Abkommens «Preventing and Combatting Serious Crime» mit den USA

9

SR 363

1911

Legislaturplanung 2019­2023. BB

Art. 16

BBl 2020

Ziel 15: Die Schweiz kennt die Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten

Zur Erreichung des Ziels 15 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 39. Verabschiedung des Berichts über die Sicherheitspolitik der Schweiz 40. Verabschiedung der Armeebotschaften 2020, 2021, 2022 und 2023 41. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Militärgesetzes vom 3. Februar 199510 und der Armeeorganisation vom 18. März 201611 42. Aktualisierung der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) Art. 17

Ziel 16: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend, sichert eine nachhaltige sowie lückenlose Energieversorgung und fördert eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft

Zur Erreichung des Ziels 16 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 43. Verabschiedung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) 44. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 200712 45. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 201613 46. Verabschiedung der Botschaft zum neuen Gasversorgungsgesetz 47. Verabschiedung der Botschaft zum Stromabkommen mit der EU 48. Verabschiedung der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ Art. 18

Ziel 17: Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umweltpolitik ein und leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität

Zur Erreichung des Ziels 17 sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: 49. Verabschiedung der Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 und des dazugehörigen Aktionsplans 2020­2023 50. Verabschiedung der Klimastrategie 2050 51. Verabschiedung des ersten Berichts über den Aktionsplan Biodiversität 52. Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 10 11 12 13

SR 510.10 SR 513.1 SR 734.7 SR 730.0

1912

Legislaturplanung 2019­2023. BB

Art. 19

BBl 2020

Ziel 18: Der Bund tritt Cyberrisiken entgegen und unterstützt und ergreift Massnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die kritischen Infrastrukturen zu schützen

Zur Erreichung des Ziels 18 soll folgende Massnahme ergriffen werden: 53. Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor CyberRisiken (NCS) 2018­2022 und des dazugehörigen Umsetzungsplans

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 20

Umsetzung der Legislaturplanung

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung rechtzeitig die zur Erreichung der Ziele notwendigen Erlassentwürfe.

1

2 Er

legt jeweils in seinen Jahreszielen dar, wann welche Botschaften unterbreitet werden sollen.

Art. 21

Zielerreichung

Zur Überprüfung der Zielerreichung dienen die in Anhang 4 zur Botschaft über die Legislaturplanung 2019­2023 aufgelisteten Indikatoren.

1

2 Der

Geschäftsbericht des Bundesrates orientiert über die Zielerreichung.

Art. 22

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1913

Legislaturplanung 2019­2023. BB

1914

BBl 2020