Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020 vom 12. Dezember 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. August 2019 2, beschliesst:

Art. 1

Finanzielle Planungsgrössen sowie Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen

Für die im Anhang 1 aufgeführten Leistungsgruppen werden finanzielle Planungsgrössen sowie Ziele, Messgrössen und Sollwerte nach Artikel 29 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20053 festgelegt.

Art. 2

Rahmenbedingungen der Kreditverwendung

Für die im Anhang 2 aufgeführten Globalbudgets werden Rahmenbedingungen der Kreditverwendung nach Artikel 25 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20024 festgelegt.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 10. Dezember 2019

Nationalrat, 12. Dezember 2019

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

1 2 3 4

SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht SR 611.0 SR 171.10

2020-0902

3101

Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020. BB Ib

BBl 2020

Anhang 1 (Art. 1)

Finanzielle Planungsgrössen sowie Ziele, Messgrössen und Sollwerte zu Leistungsgruppen Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Kultur Leistungsgruppe 1: Kulturerbe VA 2020

Bundeseigene Museen: Das BAK vermittelt die Bestände der eigenen Museen durch Ausstellungen, Führungen und Veranstaltungen ­ Besucherinnen und Besucher der eigenen Museen (Anzahl, min.)

65 000

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit Leistungsgruppe 1: Gesundheit VA 2020

Prävention: Das BAG fördert die öffentliche und die individuelle Gesundheit durch risikoadäquate und nutzenoptimierte Prävention Zweites Lemma gestrichen.

eHealth: Das BAG fördert den elektronischen Datenaustausch zur Steigerung von Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen durch rechtliche Rahmenbedingungen und flankierende Massnahmen ­ Anteil Arztpraxen mit elektronischer Krankengeschichte (%, min.)

80

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit Leistungsgruppe 2: Kranken- und Unfallversicherung VA 2020

Statistik und Datenmanagement: Das BAG sorgt bei Versicherungsangeboten und bei den Leistungen von KV, UV und MV für Transparenz bzgl. Mengen, Kosten und Qualität ­ Anteil der Verwaltungskosten an den Prämien der MV (%, max.)

3102

10,0

Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020. BB Ib

BBl 2020

Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Umwelt Leistungsgruppe 1: Klimapolitik und Gefahrenprävention VA 2020

Gefahrenprävention: Die Sicherheit der Bevölkerung vor Natur-, technischen, chemischen und biologischen Gefahren wird gewährleistet ­ Auftreten von gentechnisch verändertem Raps entlang von Bahngeleisen (Anteil GVO-positiver Proben) (%, max.)

0,25

3103

Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020. BB Ib

BBl 2020

Anhang 2 (Art. 2)

Rahmenbedingungen der Kreditverwendung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Polizei Voranschlagskredit A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) Die im Voranschlag 2020 vorgenommene Aufstockung von 600 000 Franken ist im Personalaufwand zur Verstärkung der Bekämpfung der Pädokriminalität einzusetzen.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesamt für Landwirtschaft Voranschlagskredit A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) Mit der im Voranschlag 2020 vorgenommenen Aufstockung um 500 300 Franken sollen die drohende Unterfinanzierung des Aufbaus des Kompetenzzentrums Boden im Jahr 2020 abgewendet und die Aufbauarbeiten wie geplant realisiert werden.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesamt für Landwirtschaft Voranschlagskredit A231.0225 Forschungsbeiträge Die im Voranschlag 2020 vorgenommene Aufstockung um 2 500 000 Franken ist zugunsten der Finanzhilfen für das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) zu vollziehen.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Voranschlagskredit A231.0272 Institutionen der Forschungsförderung Von der im Voranschlag 2020 vorgenommenen Aufstockung um 21 788 200 Franken sind mindestens 15 000 000 Franken für den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) und mindestens 1 100 000 Franken für die Akademien der Wissenschaften Schweiz vorzusehen.

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