Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Kinaesthetics Schweiz AG und die OdASantä haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist für angewandte Kinästhetik mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin für angewandte Kinästhetik mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

24. November 2020

2020-3496

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

8959