Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 20212024 vom 16. September 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 19992 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung und auf Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19873 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20204, beschliesst:
Art. 1
Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung
Für die Jahre 20212024 werden für die folgenden Förderaktivitäten nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung Verpflichtungskredite in den nachstehenden Beträgen bewilligt: 1
a.
für die Aktivitäten im Rahmen der internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung: 198,9 Millionen Franken;
b.
für die Aktivitäten im Rahmen der Förderung von Talenten und internationalen institutionellen Kooperationen: 27,0 Millionen Franken.
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.
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SR 101 SR 414.51 SR 416.2 BBl 2020 3681
2019-2970
8571
Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 20212024. BB
Art. 2
BBl 2020
Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende
Für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 20212024 wird ein Verpflichtungskredit von 39,6 Millionen Franken bewilligt.
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Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.
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Art. 3
Teuerungsannahmen
Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.
2021: +0,4 Prozent;
b.
2022: +0,6 Prozent;
c.
2023: +0,8 Prozent;
d.
2024: +1,0 Prozent.
Art. 4
Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 17. Juni 2020
Nationalrat, 16. September 2020
Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol
Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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