Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 3. Juli 2020
1.
Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Pyridate enthalten, werden gemäss Art. 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: Lentagran (W-7231) Lentagran WP (W-4009) Lentagran WP (W-7145) Pyridate 45 WP (W-5381) Lentagran 600 EC (W-5262) Lentagran 600 EC (W-7196)
2.
Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.
3.
Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4.
Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.
5.
Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.
14. Juli 2020
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer
6060
2020-2012