Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag Zugelassene Podologinnen und Podologen sollen neu auf ärztliche Anordnung hin Leistungen der medizinischen Fusspflege gemäss KLV selbstständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Dafür sind Anpassungen der KVV sowie der KLV erforderlich. Die Regelung zum Spitalkostenbeitrag wird so präzisiert, dass der Spitalbeitrag weder für den Austrittstag noch für die Urlaubstage geschuldet ist.

Datum der Eröffnung: 12. Juni 2020 Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Telefon 058 469 17 33, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. Juni 2020

5430

Bundeskanzlei

2020-1788