19.078 Botschaft zur Legislaturplanung 2019­2023 vom 29. Januar 2020

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zur Legislaturplanung 2019­2023 und beantragen Ihnen, dem beiliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. Januar 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2019-2244

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Übersicht Die Legislaturplanung für die Legislaturperiode 2019­2023 umfasst nebst der Bilanz der Legislatur 2015­2019 und der Lagebeurteilung hauptsächlich 3 politische Leitlinien, 18 ihnen zugeordnete Ziele und zu jedem Ziel die geplanten Erlasse und andere Massnahmen ­ 53 Vorhaben insgesamt. Sie weist mit dem Legislaturfinanzplan zudem den Finanzbedarf für die Legislaturperiode aus. Der Bundesversammlung wird beantragt, mit einem einfachen Bundesbeschluss die Legislaturplanung zu verabschieden.

Die Botschaft gliedert sich in einen Hauptteil und ein umfangreiches Anhangwerk.

Nach einer Einleitung (Ziff. 1) wird zunächst eine Bilanz der Legislatur 2015­2019 gezogen (Ziff. 2). Es folgt, gestützt auf ausgewählte Indikatoren, die Lagebeurteilung (Ziff. 3). Der sich aus der Lagebeurteilung ergebende Handlungsbedarf wird im Hauptkapitel (Ziff. 4) dieser Botschaft ausführlich in die Schwerpunkte der politischen Agenda des Bundesrates für die Legislaturperiode 2019­2023 ausdifferenziert: in 3 politische Leitlinien und in 18 Ziele. Jedem dieser 18 Legislaturziele sind die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere notwendige Massnahmen zugeordnet ­ 53 Vorhaben insgesamt. Die verschiedenen Ziele sind gleich wichtig, doch in gewissen Bereichen braucht es grössere Anstrengungen, die gesetzten Ziele zu erreichen, als in anderen. Sie werden jeweils kurz erläutert und sind soweit möglich in quantifizierbare Ziele mit entsprechenden Indikatoren ausdifferenziert, die dem Monitoring der Ziele dienen. Im Kapitel über den Legislaturfinanzplan (Ziff. 5) wird der Finanzbedarf für die Legislaturperiode ausgewiesen. Der Finanzplan ist mit dem Legislaturplan so eng wie möglich sachlich und zeitlich verknüpft. Anschliessend folgt das Kapitel zur mittelfristigen Personalplanung (Ziff. 6) und die «Strategie nachhaltige Entwicklung 2030» (Ziff. 7). Das letzte Kapitel zeigt die Verknüpfung der Legislaturplanung 2019­2023 mit weiteren Strategien des Bundesrates (Ziff. 8).

Anhang 1 gibt einen Überblick ­ nach Leitlinien und Zielen geordnet ­ über alle Erlassentwürfe, die der Bundesrat während der Legislaturperiode der Bundesversammlung vorzulegen plant (Gesetzgebungsprogramm). Anhang 2 enthält das detaillierte Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans in tabellarischer Form und versehen mit Kommentaren. Im Anhang 3
finden sich die Geschäfte mit erheblichen stellenseitigen Auswirkungen. Anhang 4 gibt einen Überblick über die Indikatoren, die den einzelnen Zielen zur Überprüfung der Zielerreichung zugeordnet sind.

Der Bundesbeschluss listet die 3 politischen Leitlinien und die 18 Ziele der Legislatur auf und ordnet ihnen die geplanten 53 Massnahmen ­ Botschaften zu Erlassen der Bundesversammlung und weitere Massnahmen ­ zu, die zur Zielerreichung erforderlich sind.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Einleitung 1.1 Gesetzliche Vorgaben 1.2 Konstanz, Trends und Brüche 1.3 Umgang mit verabschiedeten Vorlagen 1.4 Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen 1.5 Stärkung des politischen Dialogs 1.6 Quantifizierbare Ziele und Überprüfung der Zielerreichung 1.7 Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes

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2

Bilanz der Legislatur 2015­2019

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Lagebeurteilung 3.1 Die Schweiz im internationalen Umfeld 3.2 Die Schweiz als Werk-, Denk- und Schaffensplatz 3.3 Die Schweiz und ihre Gesellschaft

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4

Leitlinien 4.1 Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung 4.1.1 Ziel 1: Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung 4.1.2 Ziel 2: Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital 4.1.3 Ziel 3: Die Schweiz sorgt für bestmögliche stabile sowie innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter und fördert das inländische Arbeitskräftepotenzial 4.1.4 Ziel 4: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten und zum EU-Binnenmarkt 4.1.5 Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung 4.1.6 Ziel 6: Die Schweiz sorgt für zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und IKT-Infrastrukturen 4.2 Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit 4.2.1 Ziel 7: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen

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4.2.2

4.3

5

Ziel 8: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern 4.2.3 Ziel 9: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig 4.2.4 Ziel 10: Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld 4.2.5 Ziel 11: Die Schweiz engagiert sich für Reformen zur Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, intensiviert gezielt ihr Engagement in der internationalen Zusammenarbeit und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen als Gaststaat internationaler Organisationen ein 4.2.6 Ziel 12: Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt 4.3.1 Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration, nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit ein 4.3.2 Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam 4.3.3 Ziel 15: Die Schweiz kennt die Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten 4.3.4 Ziel 16: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend, sichert eine nachhaltige sowie lückenlose Energieversorgung und fördert eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft 4.3.5 Ziel 17: Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umweltpolitik ein und leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität 4.3.6 Ziel 18: Der Bund tritt Cyberrisiken entgegen und unterstützt und ergreift Massnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die kritischen Infrastrukturen zu schützen

Legislaturfinanzplan 2021­2023 5.1 Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung 5.2 Strukturelle Überschüsse erwartet, aber hohe Unsicherheit 5.3 Einnahmenentwicklung von Reformen geprägt

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5.4 5.5 5.6

Ausgabenwachstum insbesondere zugunsten der sozialen Sicherheit Steuerpolitische Prioritäten und Langfristperspektiven für die öffentlichen Haushalte Schlussfolgerungen

1869 1869 1870

6

Mittelfristige Personalplanung

1871

7

Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 7.1 Nachhaltigkeitspolitik auf der Bundesebene 7.2 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 7.3 Leitlinien für die Bundespolitik 7.4 Herausforderungen für die Schweiz 7.5 Schwerpunktthemen 7.6 Monitoring und Berichterstattung 7.7 Bundesinterne Organisation 7.8 Partnerschaften zur Umsetzung 7.9 Internationales Engagement

1873 1873 1874 1875 1876 1878 1879 1880 1880 1881

8

Weitere Strategien des Bundesrates 8.1 Digitale Schweiz 8.2 E-Government 8.3 Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 8.4 Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) 2018­2022 8.5 Strategie Gesundheit2030 8.6 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation 8.7 Energiestrategie 2050 8.8 Strategie der integrierten Grenzverwaltung

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Anhänge: 1 Gesetzgebungsprogramm 2019­2023 2 Zahlenwerk zum Legislaturfinanzplan 2021­2023 3 Geschäfte mit erheblichen stellenseitigen Auswirkungen 4 Synopsis der Indikatoren

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Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019-2023 (Entwurf)

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Botschaft 1

Einleitung

Die vorliegende Botschaft stellt die politischen Leitlinien und die ihnen zugeordneten Ziele und Massnahmen der Regierungspolitik 2019­2023 des Bundesrates dar.

Sie enthält überdies den Legislaturfinanzplan 2021­2023, die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» und zeigt die Verknüpfung der Legislaturplanung 2019­2023 mit weiteren Strategien des Bundesrates auf. Zusammen mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die politischen Leitlinien, die Ziele und die Massnahmen der Legislaturplanung 2019­2023.

1.1

Gesetzliche Vorgaben

Der Bundesrat, als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten (Art. 174 und 180 der Bundesverfassung 1, BV). Die Bundesversammlung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit (Art. 173 Abs. 1 Bst. g BV). Nach Artikel 146 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022 (ParlG) unterbreitet der Bundesrat zu Beginn der Legislaturperiode der Bundesversammlung eine Botschaft zur Legislaturplanung und den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung.

Der Bundesbeschluss definiert die politischen Leitlinien und die Ziele der Legislatur und ordnet ihnen die geplanten Massnahmen ­ Erlassentwürfe zuhanden der Bundesversammlung und weitere Massnahmen ­ zu, die zur Zielerreichung erforderlich sind. In der Botschaft zur Legislaturplanung werden den Zielen Indikatoren zugeordnet, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Die Botschaft enthält auch eine Lagebeurteilung, die sich auf Indikatoren abstützt. Zudem gibt sie einen Überblick über die bedeutendsten Erlassentwürfe, die der Bundesrat während der Legislaturperiode der Bundesversammlung vorzulegen plant (Gesetzgebungsprogramm, Anhang 1), sowie über andere bedeutende Vorhaben.

In der Botschaft zur Legislaturplanung wird ferner der Legislaturfinanzplan dargelegt, der den Finanzbedarf für die Legislaturperiode festlegt. Die Ziele und die Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan sind sachlich und zeitlich so eng wie möglich miteinander verknüpft.

Legislaturplanung und Jahresziele informieren das Parlament über die politische Agenda der Regierung. Der Bundesrat wird seine Tätigkeit entsprechend ausrichten und in seinen Jahreszielen jeweils konkretisieren, welche Ziele mit welchen Massnahmen im entsprechenden Jahr erreicht werden sollen. Auf dieser Grundlage wird er dem Parlament im Geschäftsbericht jährlich Rechenschaft ablegen.

1 2

SR 101 SR 171.10

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Der Bundesrat behält sich vor, von der Legislaturplanung abzuweichen, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern.

1.2

Konstanz, Trends und Brüche

Die Schweiz ist nicht zufälligerweise politisch stabil. Insbesondere ihre direktdemokratischen Instrumente zielen darauf ab, Veränderungen anzugehen oder aufzufangen, ohne deswegen in ein politisches Ungleichgewicht oder gar in einen Konflikt zu geraten. Tatsächlich hat sich die Schweiz in den letzten zwanzig Jahren erheblich verändert ­ ihre Einwohnerzahl hat deutlich zugenommen, die Wirtschaft ist international enger verflochten und die Digitalisierung prägt den Alltag heute wesentlich mehr als zu Beginn des Jahrhunderts, um nur drei Beispiele zu nennen.

Auf die meisten Veränderungen der letzten Jahre konnten politische Antworten gefunden werden, die von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen werden. Diese Errungenschaft geht jedoch von Voraussetzungen aus, die nicht selbstverständlich sind. Der Respekt vor den politischen und sprachlichen Minderheiten gehört genauso dazu wie die Medienvielfalt, um die freie Meinungsbildung überhaupt zu ermöglichen. Entwicklungen in anderen Ländern haben auch gezeigt, dass zu grosse soziale Ungleichheiten politische Spannungen erzeugen, die nicht mehr ohne Weiteres beigelegt werden können. Und ein ausgeglichener Finanzhaushalt sichert insbesondere die Investitionen in Infrastrukturen, in die Bildung und in die Sicherheit, ohne die die politische Stabilität auf lange Sicht nicht gesichert wäre.

Aus der Perspektive des Bundesrates gilt es, in der nächsten Legislaturperiode darüber hinaus zwei Aspekten besondere Beachtung zu schenken: Erstens sind eine Reihe von Entwicklungen nicht mit sprunghaften Veränderungen oder spektakulären Ereignissen verbunden, sondern mit kleinen Verschiebungen, die jedoch über Jahre stets in dieselbe Richtung zeigen und damit längerfristig einen qualitativen Unterschied ausmachen oder sogar einen plötzlichen Bruch bewirken können ­ sowohl in der breiten Wahrnehmung der Veränderung als auch in der Politik als Antwort auf die Veränderung. Die demografische Entwicklung und damit die finanzielle Sicherung der Sozialwerke, die wachsenden Gesundheitskosten, der Rückgang der Artenvielfalt, der Wandel des Klimas oder der Abbau des Kulturlandes sind nur einige dieser Veränderungen. Sie werden zuweilen unterschätzt, weil man sich an sie gewöhnen kann und aufgrund der jährlich nur geringen Verschiebungen von entschiedenen politischen Schritten
Abstand nimmt, obwohl Letztere ab einem Punkt der Entwicklung allenfalls absehbar oder gar unvermeidlich wären. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere deshalb die transparente, vollständige und ausgewogene Information der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft noch wichtiger werden wird, um im direkt-demokratischen System früh genug eine verantwortungsvolle Politik gegenüber den kommenden Generationen sicherzustellen.

Zweitens stellt das Geschehen im Ausland einen zunehmend wichtigen Rahmen für die Innenpolitik und ihre Handlungsspielräume dar. Dies widerspiegelt einerseits die engen wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit anderen Staaten und ist Ausdruck einer wachsenden Zahl von Fragestellungen, die ebenfalls weitere Staaten betreffen und deshalb nur gemeinsam beantwortet werden können. Andererseits sind 1783

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namentlich Letztere für den direkt-demokratischen Prozess eine Herausforderung, wenn die Ablehnung eines internationalen Vertragsentwurfs mit drastischen Konsequenzen verknüpft wäre. Es ist deshalb im Interesse der Schweiz, die für sie relevanten Entscheide auf internationaler Ebene möglichst mitzugestalten. Einer wirksamen Interessenwahrung der Schweiz im Ausland durch Einflussnahme wird in Zukunft noch eine grössere Rolle zukommen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass hierfür eine enge Verschränkung von Aussen- und Innenpolitik unabdingbar ist. Das bedeutet, dass sich die Schweiz ­ Bundesrat und Parlament ­ in der nächsten Legislatur noch mehr mit dem Geschehen im Ausland wird auseinandersetzen müssen, als dies heute schon der Fall ist.

Politische Stabilität ist jedoch auch Ausdruck des von der Mehrheit der Bevölkerung, des Parlaments und des Bundesrates mitgetragenen Willens nach Kontinuität, nach Rechtssicherheit und nach massvollen sowie ausgewogenen Entscheidungen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die drei Leitlinien der Legislatur 2015­2019 auch aus heutiger Sicht richtig waren und dass die Verfolgung dieser wichtigsten Oberziele, insbesondere im Sinne der Kontinuität, fortgesetzt werden sollte, ergänzt allerdings mit zwei neuen Prioritäten: dem Schutz des Klimas und der Digitalisierung. Damit bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass aus seiner Sicht die Ereignisse, die Trends und die Entwicklungen der letzten Legislatur zwar aufzeigen, dass Handlungsbedarf besteht ­ in einzelnen Politikbereichen sogar erheblicher Handlungsbedarf ­, dass aber gleichzeitig kein radikaler Kurswechsel notwendig ist.

Eine detaillierte Zusammenstellung der Entwicklungen der Schweiz gibt die Lagebeurteilung im 3. Kapitel.

1.3

Umgang mit verabschiedeten Vorlagen

Bereits vom Bundesrat verabschiedete Vorlagen entfalten ihre Wirkung oftmals mittel- bis langfristig, und die Umsetzungsarbeiten können sich über eine Legislaturperiode hinaus erstrecken. So beschäftigen sich die Bundesverwaltung und in vielen Fällen ebenfalls die Kantone oftmals auch zu Beginn einer neuen Legislaturperiode mit bereits verabschiedeten Vorlagen. Der Fokus der Botschaft zur Legislaturplanung liegt jedoch auf jenen Geschäften, über die der Bundesrat in der entsprechenden Legislaturperiode befinden wird, und stellt somit eine prospektive Darstellung der während der kommenden vier Jahre geplanten prioritären Massnahmen dar. Nichtsdestotrotz ist die Strategie des Bundesrates zu den Leitlinien und Zielen der Legislaturplanung geprägt von Erkenntnissen aus bereits verabschiedeten Vorlagen und gegenwärtigen politischen Herausforderungen.

1.4

Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen

Das Parlamentsgesetz beauftragt den Bundesrat, einen Legislaturfinanzplan zu erstellen, der zeitlich und inhaltlich auf die Sachplanung abgestimmt ist (vgl.

Art. 146 Abs. 4 ParlG). Ein zentrales Element für die Abstimmung von Sach- und Finanzplanung ist die Darstellung der Planungen nach Aufgabenbereichen: Sämtli1784

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che Ziele, Geschäfte sowie die wichtigsten Reformen der Legislaturplanung werden dabei (mindestens) einem Aufgabengebiet zugeordnet. Dadurch wird auch das nach Leitlinien und Zielen geordnete Gesetzgebungsprogramm mit dem Aufgabenportfolio verbunden. Der Legislaturfinanzplan seinerseits zeigt die finanzielle Entwicklung der Aufgabengebiete und verweist auf die aus finanzpolitischer Sicht bedeutenden Vorhaben. Zudem berücksichtigt er mögliche Mehrbelastungen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme ins Zahlenwerk noch nicht erfüllen.

Ein weiterer Bestandteil der Abstimmung von Sach- und Finanzplanung ist die koordinierte und auf die Legislaturplanung abgestimmte Verabschiedung der Botschaften zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen. Nach Artikel 5 Absatz 5 der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20063 (FHV) sind mehrjährige und periodisch wiederkehrende Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Botschaft über die Legislaturplanung dem Parlament zu unterbreiten. Damit wird zum einen sichergestellt, dass der Entscheid über die mehrjährigen Finanzvorlagen durch das neu gewählte Parlament erfolgen kann. Zum anderen bezweckt die Regel, die Instrumente der Mittelfristplanung zu stärken: Ziele und Stossrichtungen von Legislaturplan und Finanzvorlagen sollen materiell bestmöglich aufeinander abgestimmt und aus einer finanzpolitischen Gesamtsicht geplant werden.

Die Vorgaben zum Inhalt des Legislaturfinanzplans sind in Artikel 5 FHV enthalten.

Dazu gehören nebst einer aktuellen vierjährigen Finanzplanung und den Langfristperspektiven insbesondere Mittelfristperspektiven und darauf basierende finanzpolitische Prioritäten für 8­10 Jahre. Diese finanzpolitischen (steuer- wie auch ausgabenpolitischen) Prioritäten sollen dem Bundesrat die Möglichkeit geben, die Entwicklung der Bundesfinanzen über die nächste Legislatur hinaus beurteilen und steuern zu können.

1.5

Stärkung des politischen Dialogs

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, im Rahmen der Legislaturplanung den Dialog mit den Parteien und mit den Kantonen zu stärken. Deshalb hat er sie frühzeitig informiert und konsultiert, damit die Prioritäten der Parteien und Kantone in die Strategiefindung integriert werden können.

An den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 30. August 2019 hat sich der Bundesrat mit den Parteipräsidentinnen und -präsidenten sowie Fraktionschefinnen und -chefs der Regierungsparteien über die Leitlinien und die Ziele der kommenden Legislatur unterhalten. Die Prioritäten und Schwerpunkte der Parteien konnten damit früh zur Kenntnis genommen werden.

Am föderalistischen Dialog vom 29. März 2019 fand ein erster Austausch zwischen einer Delegation des Bundesrates und einer Delegation der Konferenz der Kantonsregierung (KdK) über die Stossrichtungen der Legislaturplanung statt. Somit konnte der Bundesrat die Kantone frühzeitig einbeziehen. Ende Mai 2019 wurden die Kantone zur beschlossenen strategischen Ausrichtung (Leitlinien und Ziele) der 3

SR 611.01

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Legislaturplanung 2019­2023 zu einer Stellungnahme eingeladen. Die Kantone haben am 27. September 2019 auf schriftlichem Weg ihre Stellungnahme übermittelt; die vorgeschlagenen, aus Sicht der Kantone prioritären Massnahmen wurden berücksichtigt.

1.6

Quantifizierbare Ziele und Überprüfung der Zielerreichung

Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung und der Wirksamkeit in der Bundesverwaltung Für die Überprüfung der Zielerreichung und der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen stehen auf Bundesebene verschiedene Instrumentarien zur Verfügung.

Gemäss Artikel 170 BV sorgt das Parlament dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Mit der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) verfügen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über eine eigene Dienststelle, die Evaluationen vornimmt. Weiter erstellt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Wirkungsanalysen.

Die Evaluation ist auf Gesetzes- und Verordnungsebene sowie in verwaltungsinternen Richtlinien verankert. Die parlamentarischen Kommissionen können Wirksamkeitsprüfungen vom Bundesrat verlangen oder selber in Auftrag geben.

Gemäss Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe f ParlG müssen die Legislativkommissionen die Resultate von Wirksamkeitsprüfungen berücksichtigen. Zudem müssen die Kommissionen jedes Rates für die Koordination und Kohärenz der Evaluationstätigkeiten besorgt sein.

Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g ParlG ist der Bundesrat verpflichtet, sich in seinen Botschaften u.a. über die Auswirkungen eines Erlassentwurfs auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen zu äussern.

In den Jahreszielen und im Geschäftsbericht des Bundesrates werden auf Wunsch der GPK die wichtigsten Wirksamkeitsüberprüfungen des Berichtsjahres jeweils in separaten Anhängen aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, auf welcher rechtlichen Grundlage konkrete Evaluationen erstellt worden sind.

Zielüberprüfung in der Legislaturplanung Um die Anforderungen des ParlG zu erfüllen4, wurden die achtzehn strategischen Ziele der Legislaturperiode 2019­2023 soweit möglich mit quantifizierbaren Zielen und entsprechenden Indikatoren (im Weiteren als «Legislaturindikatoren» bezeichnet) versehen. «Quantifizierbare Ziele» sind messbare Ziele, wobei diese entweder einen festgelegten Zielwert oder ­ wo dies nicht möglich ist ­ eine angestrebte Entwicklungstendenz beinhalten.

4

Art. 144 Abs. 3 Jahresziele des Bundesrates und Geschäftsbericht; Art. 146 Abs. 3 Legislaturplanung.

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In Bezug auf den Zweck der Legislaturindikatoren ist der Monitoring-Charakter zu unterstreichen. Das Monitoring ermöglicht es, mittels der Indikatoren die Legislaturziele zu beobachten. Das Monitoring macht auf Entwicklungen aufmerksam und soll die entsprechenden Diskussionen auslösen. Die Legislaturindikatoren sind jedoch weder für eine Evaluation spezifischer Politikprogramme noch für deren Controlling (Steuerung) geeignet. Erstens besteht kein unmittelbarer Ursachen-WirkungsZusammenhang zwischen bundesrätlicher Zielfestlegung bzw. Politikbestimmung und Zielerreichung. Häufig hat der Bundesrat gar nicht die alleinige Handlungskompetenz, sondern teilt sie z.B. mit den Kantonen. Zudem können externe, nicht kontrollierbare Einflüsse die Zielerreichung ebenfalls beeinflussen. Zweitens sind die Monitoring-Indikatoren in der Regel auf einer übergeordneten Ebene angesiedelt und können kaum direkt für die Steuerung von Politikprogrammen dienen.

Die Auswahl der Legislaturindikatoren ist nicht zufällig. Sie stammen alle aus dem Indikatorensystem für Bundesrat und Parlament. Die Indikatoren sind in der Struktur des Systems verortet (Bezugsrahmen, Typologie, partizipative Prozesse etc.) und wurden mit den federführenden Ämtern im Konsens und unter Einhaltung der Prinzipien der öffentlichen Statistik ausgewählt. Die Struktur des Systems hat bei der Auswahl der Indikatoren für die Legislaturplanung geholfen. Gemeinsam mit den Generalsekretariaten der Departemente und den Ämtern wurden diejenigen Indikatoren aus dem System ausgewählt, die repräsentativ für ein bestimmtes Themenfeld sind.

Die Grenzen des Systems ergeben sich daraus, dass sich die achtzehn strategischen Ziele des Bundesrates auf unterschiedlich grosse Themenbereiche beziehen. Die quantifizierbaren Ziele decken in der Regel nur einen Teil dieser strategischen Ziele ab. Die Indikatoren ihrerseits können ebenfalls nur einen Teil des quantifizierbaren Ziels abdecken. Mit der Formulierung eines quantifizierbaren Ziels und der Auswahl eines entsprechenden Indikators wird daher ein bestimmter Aspekt eines strategischen Ziels hervorgehoben. Jedes quantifizierbare Ziel wird mit den entsprechenden Indikatoren beobachtet.

Die Legislaturindikatoren sind Kommunikationsinstrumente, die für das Monitoring der Erreichung der Ziele der Legislaturplanung
eingesetzt werden. Die Auswahl einer begrenzten Anzahl an Indikatoren ­ ein bis zwei pro quantifizierbares Ziel ­ ermöglicht einen raschen Überblick und eine Orientierung über die beobachteten Entwicklungen. Dies ist insbesondere mit Blick auf eine überschaubare Kommunikation der Legislaturziele von Bedeutung. Bei der Publikation der Legislaturindikatoren wird jeder ausführlich beschrieben, und seine repräsentative Eignung für ein bestimmtes Themenfeld wird begründet. Die Legislaturindikatoren werden jährlich mit Grafiken und Kommentaren im Geschäftsbericht des Bundesrates publiziert. Im Kapitel Lagebeurteilung der Botschaft zur Legislaturplanung werden die Legislaturindikatoren und andere Indikatoren aus dem System sowie weiterführende Informationen berücksichtigt. Die Legislaturindikatoren sind auch auf dem Portal des Bundesamtes für Statistik (BFS)5 elektronisch zugänglich.

5

www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Alle Indikatoren

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1.7

Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes

Gemäss Artikel 9 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19926 wird für jede Legislaturperiode ein statistisches Mehrjahresprogramm erstellt. Das Mehrjahresprogramm gibt Auskunft über wichtige statistische Arbeiten der Bundesstatistik, über den jeweiligen finanziellen und personellen Aufwand des Bundes, über die Auswirkungen für Mitwirkende und Befragte sowie über die vorgesehene internationale Zusammenarbeit. Das Parlament erhält so die Möglichkeit, das für die nächsten Jahre vorgeschlagene Programm der bundesstatistischen Tätigkeiten auch unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunkte und Zielsetzungen zu würdigen, wie sie in den politischen Leitlinien und Zielen der hier vorgelegten Legislaturplanung festgehalten sind.

2

Bilanz der Legislatur 2015­2019

Für den Bundesrat fällt die Bilanz über die 50. Legislaturperiode 2015­2019 gemischt aus. Dies sowohl was die gesetzten siebzehn Ziele der Legislaturplanung angeht, als auch dann, wenn er die Perspektive darüber hinaus öffnet. Zunächst zu den Zielen der Legislaturplanung: 80 Prozent der geplanten Richtliniengeschäfte (prioritäre Geschäfte) sind vom Bundesrat verabschiedet worden, darunter die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017­2020, die BFI-Botschaft 2017­2020, die Botschaft zur Standortförderung 2020­2023 und zahlreiche weitere. Zudem konnten insbesondere dank der neuen Finanzierungsgefässe wie dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie dem Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) der Ausbau, Betrieb und Unterhalt von Strassen und Schienen vorangetrieben werden. Andere wichtige Vorhaben konnten jedoch nicht wie geplant realisiert werden: z.B. die Verabschiedung der Botschaft zu einem FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA, die Botschaft zum plurilateralen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA), die Botschaft zum Vertrag von Doha und zu den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen sowie die Unterzeichnung eines institutionellen Abkommens mit der EU ­ immerhin seit 2011 ein Jahresziel.

Diverse für die vergangenen vier Jahre wichtige Entwicklungen und Entscheide werden nur bedingt durch das Geschäftscontrolling der Legislatur abgebildet. Der Bundesrat kann in seiner Legislaturplanung vieles vorbereiten oder einleiten, doch ist die Schweiz auch stark von den Entwicklungen im Ausland abhängig: Namentlich die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA im Herbst 2016, die Aussenwirtschaftspolitik von China, die Isolation des Iran und die BrexitVerhandlungen zwischen Grossbritannien und der EU haben dies gezeigt. Diese aussenpolitischen Ereignisse und Entwicklungen wurden nur begrenzt in der Legislaturplanung 2015­2019 vorweggenommen und abgebildet. Vorhaben, die auf dem internationalen Parkett festgefahren sind ­ Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), Trade in Services Agreement (TISA), Transatlantic Trade and Investment

6

SR 431.01

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Partnership (TTIP), WTO-Doha-Verhandlungen ­ sind denn auch als Massnahmen der Legislaturplanung nicht umgesetzt worden.

Geprägt wurden die letzten Jahre auch durch rasante technologische Entwicklungen, etwa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT): Blockchain, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Cloudlösungen, Kryptologie, Big Data, Datensicherheit, Open Data, 5G, Netzneutralität. Begleitet werden diese Entwicklungen durch neue Entdeckungen und Innovationen in den Naturwissenschaften, einschliesslich der Biologie, in der Medizin und auch in der Materialtechnik. Diese neuen Entwicklungen prägen die Ausrichtung der heutigen Massnahmen des Bundesrates.

Weitreichende und unerlässliche Vorhaben, wie die Reform der Altersvorsorge oder die Senkung der Gesundheitskosten, kommen hingegen nicht genügend schnell voran. Nicht wenige pendente Vorhaben stehen zudem mit dem angestrebten institutionellen Abkommen mit der EU in Verbindung. Weitere Dossiers, wie z.B. die Assoziierung an Horizon Europe und Erasmus, könnten mit dem Abschluss des institutionellen Abkommens in Verbindung gebracht werden, obschon keine rechtliche Verbindung besteht. Mit der Annahme der Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 können nun international anerkannte steuerliche Massnahmen eingeführt werden.

Aus der Sicht des Bundesrates ist es trotz aller Schwierigkeiten oder Verzögerungen in einzelnen Bereichen nicht gerechtfertigt, von einer «verlorenen Legislatur» zu sprechen. Die Schweiz hat weitere vier gute Jahre hinter sich. Die grossen Ziele, das heisst die Leitlinien der Legislaturplanung ­ Sicherung des Wohlstandes, Förderung des nationalen Zusammenhalts sowie Sicherheit und internationale Zusammenarbeit ­ haben sich bewährt und konnten erreicht werden. Verschiedene wichtige Vorlagen wurden umgesetzt, weitere sind in Vorbereitung.

Im Folgenden wird ein Überblick zu einzelnen Schwerpunkten der Legislaturplanung 2015­2019 gegeben. Eine vollständige Bilanz der Legislatur 2015­2019 findet sich in den Geschäftsberichten des Bundesrates seit 2016.

Das Ringen um die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform Die Schweizer Praxis der ermässigten Besteuerung von ausländischen Erträgen bei sogenannten Statusgesellschaften auf kantonaler Ebene steht
bereits seit mehreren Jahren in der Kritik, da sie nicht mehr mit den neuen internationalen Standards übereinstimmt. Die Schweiz hat sich deshalb gegenüber der EU und der OECD politisch verpflichtet, diese besonderen Regelungen abzuschaffen. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III)7 sollte zum einen die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung erhöhen und zum andern eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung gewährleisten.

Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Nachdem am 12. Februar 2017 die USR III vom Stimmvolk mit 59,1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden war, verabschiedete der Bundesrat am 21. März 2018 die Steuervorlage 17 (SV17)8, die 7 8

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zügig Verbesserungen für in- und ausländische Unternehmen schaffen sollte. Die SV17 war ein ausgewogener Kompromiss, der namentlich von den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden mitgetragen wurde.

Am 7. Juni 2018 fügte der Ständerat der SV17 einen sozialpolitischen Ausgleich zugunsten der AHV im Umfang von 2 Milliarden Franken bei, um einen Kompromiss im Parlament und gegebenenfalls im Volk zu finden. Die Vorlage wurde neu in Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umbenannt und in der Schlussabstimmung vom 28. September 2018 von den eidgenössischen Räten angenommen.9 Gegen die Vorlage ergriffen drei Komitees aus unterschiedlichen Gründen das Referendum. Dieses kam mit 60 749 gültigen Unterschriften Mitte Januar 2019 zustande. Am 19. Mai 2019 wurde die Vorlage von den Stimmberechtigten mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.10 Damit werden bestehende Steuerregime, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sind, abgelöst. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt, werden international kompatible steuerliche Massnahmen eingeführt. Die Kantone erhalten zudem finanzpolitischen Spielraum. Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst, sodass es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen kommt. Zudem sind Massnahmen, namentlich im Bereich der AHV-Zusatzfinanzierung, vorgesehen, die der Ausgewogenheit der Vorlage Rechnung tragen. Somit ist letztendlich nach langem Ringen ein grosser Meilenstein erreicht.

Die Landwirtschaft auf dem Weg zu mehr Wettbewerb und Nachhaltigkeit Die Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik und der Zusatzbericht zur Gesamtschau, die am 1. November 201711 respektive am 5. September 201812 vom Bundesrat verabschiedet wurden, ziehen unter anderem Bilanz über die Landwirtschaftspolitik der letzten Jahre. Diese weist klar ein Defizit bei der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf: Die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft ist in der Schweiz eine der höchsten weltweit, und eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Effizienz ist notwendig. Insbesondere sieht der Bundesrat den hohen Grenzschutz kritisch. Dieser führt zu höheren Konsumentenpreisen. Profiteure sind gar nicht so sehr die Landwirtschaftsbetriebe,
sondern insbesondere die nachgelagerten Stufen, wie die Verarbeitungsindustrie und der Detailhandel.

Die Schutzmassnahmen für die Schweizer Landwirtschaft wirken sich auch auf Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) aus. Insbesondere waren in der Legislaturperiode 2015­2019 solche Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten ein Thema. Deren Interessen bei den FHA-Verhandlungen liegen in erster Linie bei den 9 10 11

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BBl 2018 6031 AS 2019 2395 2413 Bericht in Erfüllung der Po. 14.3514 Knecht und 14.3537 Noser vom 19. Juni 2019, 14.3618 Aebi vom 20. Juni 2014, 14.3894 von Siebenthal vom 25. Sept. 2014, 14.3991 de Buman vom 26. Sept. 2014, 14.4046 Keller-Sutter vom 1. Dez. 2014, 14.4098 Müller Walter vom 9. Dez. 2014 und 17.3401 Müller Damian vom 7. Juni 2017, zu finden unter www.parlament.ch > (Nummer des Vorstosses) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Die Gesamtschau sowie der Zusatzbericht sind auch zu finden unter www.blw.admin.ch > Politik > Agrarpolitik > Gesamtschau.

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Agrarprodukten. Am 23. August 2019 konnten die Verhandlungen in der Substanz abgeschlossen werden. Erstmals wurden bilaterale Kontingente im Agrarbereich ausserhalb der WTO-Verpflichtungen gewährt. Die Konzessionen wurden so ausgestaltet, dass sie für die heimische Landwirtschaft verkraftbar und im Einklang mit der Agrarpolitik sind. Das Freihandelsabkommen bietet eine reelle Chance für den Export von Schweizer Agrarprodukten, namentlich im Milchbereich und bei den Verarbeitungsprodukten, bei denen der Zollschutz gegenüber dem Mercosur noch hoch ist.

Aufgrund des Entscheids am WTO-Ministertreffen von Nairobi im Jahr 2015 hat der Bundesrat am 21. September 2018 beschlossen, die vom Parlament beschlossene Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Agrarprodukte, die im sogenannten «Schoggigesetz» verankert waren, per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Auf das gleiche Datum hat der Bundesrat die vorgesehenen exportunabhängigen Begleitmassnahmen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge in Form von gekoppelten Direktzahlungen für die Produzenten und Produzentinnen von Milch und Getreide sowie in Form einer Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für den Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen für die Herstellung von Exportprodukten in Kraft gesetzt.

Der Bundesrat hat am 14. November 2018 die Agrarpolitik nach 2022 (AP 22+) in die Vernehmlassung geschickt und die Ergebnisse am 21. August 2019 zur Kenntnis genommen.13 Auf Wunsch des Parlaments wird darin die Agrarpolitik von der Freihandelspolitik entkoppelt. Die Schweizer Landwirtschaft soll die Wertschöpfung am Markt steigern, die betriebliche Effizienz erhöhen und die Umweltbelastung sowie den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduzieren. Letzteres zum Beispiel durch verbindliche Ziele bezüglich der Reduktion der Stickstoffund Phosphorüberschüsse.

Mit dem Vorschlag zur AP 22+ sowie mit der Abschaffung der Exportsubventionen setzt der Bundesrat ein Zeichen, finanzielle Stützungen gezielter einzusetzen und die Landwirtschaft auf mehr Wettbewerb und Nachhaltigkeit auszurichten.

Digitalisierung ­ Chancen nutzen, Risiken minimieren Die Digitalisierung schreitet immer schneller voran. Das Parlament hat daher im Juni 2016 die sechzehn Legislaturziele des Bundesrates um ein weiteres ergänzt: «Die Schweiz sorgt für gute
Rahmenbedingungen, damit die Digitalisierung zur Sicherung und zum Ausbau des Wohlstandes beitragen kann».

Der Bundesrat hatte zuvor am 20. April 2016 die Strategie «Digitale Schweiz» verabschiedet.14 Diese Strategie gibt die Leitlinien für das staatliche Handeln vor, damit die Schweiz die Chancen der Digitalisierung in allen Lebensbereichen konsequent nutzen kann.

Neben Chancen birgt die Digitalisierung auch Risiken. Um den Datenschutz zu verbessern, hat der Bundesrat daher am 15. September 2017 eine Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und die Änderung 13 14

www.bundesrecht.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018 > WBF BBl 2016 3985

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weiterer Erlasse zum Datenschutz verabschiedet.15 Mit der Totalrevision des DSG sollen die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden. Unternehmen, die Daten erheben, müssen die betroffenen Personen neu über die Erhebung jeder Art von Daten informieren.

Am 5. September 2018 hat der Bundesrat seine Strategie «Digitale Schweiz» für die nächsten zwei Jahre verabschiedet.16 Sie ersetzt die gleichnamige Strategie von 2016, entwickelt sie weiter und setzt für die kommenden zwei Jahre verschiedene neue Schwerpunktthemen wie die künstliche Intelligenz, Fintech und Smart Farming sowie die Bedeutung der Digitalisierung für die Regionalpolitik und den Bereich der Smart Cities. Im Aktionsfeld «Internationales Engagement» wurde neu die Rolle Genfs als «Cyber-Hub» positioniert. Verschiedene Vorhaben wurden bereits lanciert, wie zum Beispiel der Einsatz einer Arbeitsgruppe zum Thema künstliche Intelligenz. Zudem laufen Prüfungen für die Umsetzung weiterer Massnahmen.

Weiter hat der Bundesrat am 30. November 2018 die zweite Open-GovernmentData-Strategie für die Jahre 2019­2023 verabschiedet.17 Ab 2020 sollen alle publizierten Daten von Bundesstellen als offene, frei nutzbare und maschinell lesbare Verwaltungsdaten publiziert werden. Damit will der Bundesrat Transparenz und Partizipation sowie Innovation fördern. Die Strategie ist für die Bundesverwaltung verbindlich. Damit die Schweiz ein für Wirtschaft und Bevölkerung attraktiver Datenstandort bleibt, will der Bundesrat den freien Zugang zu behördlichen Datensammlungen künftig weiter vorantreiben.

Darüber hinaus hat der Bundesrat am 30. Januar 2019 ein Zielbild für die digitale Transformation in der Bundesverwaltung gutgeheissen. Dieses Zielbild soll als Leitlinie beim Aufbau der digitalen Infrastrukturen und bei der digitalen Transformation der Bundesverwaltung dienen, die zur Erreichung der übergeordneten Strategieziele im digitalen Bereich führen. Das Zielbild soll alle zwei Jahre auf seine Aktualität hin geprüft und bei Bedarf angepasst und dem Bundesrat unterbreitet werden.

Am 20. November 2019 hat der Bundesrat zudem die E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023 verabschiedet. Mit deren Umsetzung soll der digitale Kanal zur ersten Wahl bei der Kontaktnahme mit der öffentlichen Verwaltung werden. Bei Verwaltungsprozessen sind oft verschiedene
Behördenstellen über alle drei Staatsebenen hinweg involviert. Die Zusammenarbeit der Behörden soll intensiviert werden.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Bundesrat für das noch junge Ziel Digitalisierung die geplanten Massnahmen mehrheitlich umgesetzt hat und die gesetzte Strategie kontinuierlich verfolgt und weiterentwickelt.

Auf steinigem Verhandlungsweg mit der EU Die Schweiz und die EU verhandeln seit 2014 über ein institutionelles Abkommen, das die bestehenden Marktzugangsabkommen konsolidieren und den Weg für weitere öffnen soll, beispielsweise im Strombereich. Am 7. Dezember 2018 nahm der 15 16 17

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Bundesrat das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis und entschied, Konsultationen über den Textentwurf einzuleiten.

Nachdem die EU-Kommission den Rechts- und Aufsichtsrahmen für Schweizer Börsen am 21. Dezember 2017 nur bis zum 31. Dezember 2018 als gleichwertig mit demjenigen der EU anerkannt hatte, setzte sich der Bundesrat sogleich dafür ein, diese sogenannte Börsenäquivalenz wiederum unbefristet für die Zukunft zu sichern und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Ebenfalls 2018 verabschiedete der Bundesrat ­ nach einer Vernehmlassung mit weitgehend positiven Rückmeldungen ­ am 28. September die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EUMitgliedstaaten.18 Am 30. November 2018 beschloss er ausserdem für den Fall einer Nichtverlängerung der Äquivalenz eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur. Die entsprechende Verordnung schreibt eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vor, die Aktien von Schweizer Gesellschaften zum Handel zulassen. Am 17. Dezember 2018 hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass sie diese Äquivalenzanerkennung befristet für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 erneut bestätigt und gleichzeitig eine weitere Verlängerung an Fortschritte beim institutionellen Rahmenabkommen knüpfe. Nach den Konsultationen zum institutionellen Abkommen im Frühjahr bekräftigte der Bundesrat seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfs des institutionellen Abkommens. Am 7. Juni sprach der Bundesrat in einem Brief an die EU-Kommission seine grundsätzliche Unterstützung für den Abkommensentwurf aus, unter der Bedingung, dass Präzisierungen zu drei wichtigen Punkten ­ Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und Beihilfen ­ erfolgen. . Ende Juni 2019 lief die Börsenäquivalenz ersatzlos aus, was zur Aktivierung der Schutzmassnahmen gemäss Verordnung durch die Schweiz führte.19 Im Herbst 2019 wurden weitere Konsultationen mit den Sozialpartnern und den Kantonen zum institutionellen Abkommen aufgenommen.

Das EU-Dossier konnte zwar in den vier Jahren der Legislatur auf gutem Niveau weitergeführt werden, das institutionelle Abkommen als wichtiges Instrument zur weiteren Ausgestaltung der Beziehung mit der EU konnte aber nicht abgeschlossen werden.

Verstärkte Anstrengungen für die Erreichung des Klimaziels Die Schweiz hat sich im Oktober 2017 mit der
Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren und bis 2050 um 70­85 Prozent zu vermindern.

In seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes20 hat der Bundesrat dargelegt, wie diese Verpflichtung im Zeitraum 2021­2030 auf nationaler Ebene realisiert werden soll. Die Totalrevision des CO2-Gesetzes ist im Parlament noch hängig. Dagegen haben sich beide Kammern deutlich für die Ratifizierung des Abkommens mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandels-

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BBl 2018 6665 Verordnung vom 30. Nov. 2018 über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz; SR 958.2, AS 2018 4293.

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systeme (EHS) ausgesprochen.21 Der Bundesrat hatte auch hierzu am 1. Dezember 2017 die Botschaft verabschiedet.22 Das EHS ermöglicht die Reduktion der Emissionen in den treibhausgasintensivsten Sektoren. Durch die Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt und kommen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum.

Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates hat der Bundesrat am 28. August 2019 das Klimaziel der Schweiz verschärft: Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen (Netto-Null-Emissionsziel). Nur so kann unser Land dem international vereinbarten Ziel nachkommen, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Im Bereich Klimaschutz hat der Bundesrat in der letzten Legislatur, insbesondere mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes, umfangreiche Massnahmen auf den Weg gebracht, um das Klimaziel bis 2030 erreichen zu können und der Nachhaltigkeit der Umwelt Rechnung zu tragen.

Fortschritte in der Familienpolitik und -besteuerung Der Bundesrat hat in der Legislaturperiode 2015­2019 entschieden, sich auf Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu konzentrieren, und hat diese in die Wege geleitet: Zum einen sollen berufstätige Eltern für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen müssen, und zum anderen soll das familienergänzende Betreuungsangebot besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

Am 29. Juni 2016 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung23 verabschiedet. Nach der Annahme der Vorlage durch das Parlament hat er am 25. April 2018 entschieden, für die zwei neuen Finanzhilfen 100 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Das revidierte Gesetz 24 sowie die entsprechenden Verordnungsänderungen25 wurden auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.

Zudem hat der Bundesrat einen Entwurf zur Anpassung des Familien- und Erbrechts an die sich wandelnden gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens erarbeitet; er hat am 10. Mai 2017 die Vernehmlassungsergebnisse zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen26 und über das
weitere Vorgehen entschieden.

Dabei hat er das EJPD beauftragt, das Revisionsprojekt aufzuteilen und dazu zwei Botschaften auszuarbeiten. Mit der Botschaft I vom 29. August 201827 beantragt er, die Pflichtteile für Nachkommen zu senken. Eine Härtefallregelung soll zudem die faktischen Lebenspartnerinnen und -partner nach einem Todesfall vor Armut schüt21 22 23 24 25 26 27

SR 0.814.011.268 BBl 2018 411 BBl 2016 6377 AS 2018 2247 AS 2018 2251 www.bundesrecht.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EJPD BBl 2018 5813

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zen. Eine weitere Botschaft, deren Verabschiedung auf das zweite Halbjahr 2020 geplant ist, fokussiert auf die Unternehmensnachfolge. Der Bundesrat schlägt darin zusätzliche Massnahmen vor, um die erbrechtliche Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Ziel ist es, die Stabilität von Unternehmen zu stärken und zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen beizutragen.

Nachdem das Bundesgericht am 10. April 2019 die Abstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie ­ gegen die Heiratsstrafe» annulliert hatte, hat der Bundesrat am 14. August 2019 eine Zusatzbotschaft zum Geschäft 18.034 «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)» verabschiedet.28 Diese wird es dem Parlament ermöglichen, zusammen mit dieser Vorlage auch das Anliegen der Volksinitiative noch einmal inhaltlich zu behandeln und allenfalls einen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Ziel der Änderung des Bundesgesetzes ist es, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen.

Der Ständerat hat am 16. September 2019 über die Vorlage beraten und sich für Rückweisung an den Bundesrat ausgesprochen.

Die Gesellschaft verändert sich weiter. Die Herausforderung für die neue Legislaturperiode wird sein, diesen neuen Formen des Zusammenlebens und neuer Arbeitsmodelle durch eine flexible Ausgestaltung der Familienpolitik und -besteuerung eine gute Grundlage zu bieten.

Etappen zur Reform der Altersvorsorge Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich seit 2014 zusehends, das wichtigste Schweizer Sozialwerk wird zunehmend defizitär. 2018 betrug das Umlagedefizit ­ die Differenz zwischen den Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten und der öffentlichen Hand einerseits und den Ausgaben andererseits ­ 1,039 Milliarden Franken. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Um den Ausgleichsfonds bis 2030 auf dem Stand einer Jahresausgabe zu halten, wie es das Gesetz vorsieht, fehlen der AHV rund 26 Milliarden Franken, wobei diese Berechnung dem Umstand Rechnung trägt, dass das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Mai 2019 in der Volksabstimmung angenommen wurde.

Die Stimmberechtigten haben am 24. September 2017 die vom Parlament beschlossene Reform der Altersvorsorge 2020 mit dem Ansatz, erste und
zweite Säule gemeinsam zu reformieren, mit 52,7 Prozent abgelehnt. Der Bundesrat hat daraufhin eine neue Reformvorlage ausgearbeitet. Schliesslich hat er am 28. August 2019 die Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) verabschiedet,29 welche die Annahme der STAF-Vorlage berücksichtigt. Er schlägt mit der AHV 21 einerseits Massnahmen auf der Ausgabenseite vor, beispielsweise die Harmonisierung des Rentenalters bei 65 Jahren für Frauen und Männer. Andererseits will er aber auch Mehreinnahmen generieren. Nachdem die STAF angenommen worden ist, werden die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich führen. Im Sinne eines sozialen Ausgleichs erhält nun die AHV jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken 28 29

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zusätzlich. Aktuellen Schätzungen zufolge wird es dank der Annahme der STAF somit ausreichen, die Mehrwertsteuer im Rahmen der AHV 21 um 0,7 Prozentpunkte anstatt der in der Vernehmlassungsvorlage zur AHV 21 geplanten 1,5 Prozentpunkte anzuheben.

Dank der Annahme der STAF konnte Zeit gewonnen werden, um in den kommenden Jahren eine Reform der ersten Säule auszuarbeiten und in die Wege zu leiten.

Lancierung von Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen Im Gesundheitswesen der Schweiz muss auch in Zukunft mit einem steten Kostenwachstum gerechnet werden. Gründe dafür sind die demografische Entwicklung ­ die Zahl der über 80-jährigen Menschen in der Schweiz wird sich bis 2045 mehr als verdoppeln ­ und der medizinisch-technische Fortschritt. Darüber hinaus ist die Kostenzunahme aber auch auf ein Mengenwachstum zurückzuführen, das sich medizinisch kaum begründen lässt.

Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie «Gesundheit2020» bereits einige Massnahmen eingeleitet und umgesetzt oder mit deren Umsetzung angefangen. Am 6. April 2016 hat er die «Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017­2024» verabschiedet. Die NCD-Strategie und ihr Massnahmenplan, deren Umsetzung Anfang 2017 begonnen hat, sollen unter anderem die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung verbessern sowie Rahmenbedingungen schaffen, die ein gesünderes Verhalten fördern und dadurch den Kostenanstieg bremsen.

Weiter hat der Bundesrat am 28. März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. Dieses besteht aus laufenden und aus neuen Massnahmen und nimmt alle Akteure des Gesundheitswesens in die Verantwortung. Es soll dafür sorgen, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind. So hat der Bundesrat am 21. August 2019 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung ­ Paket 1) verabschiedet,30 um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Das Paket umfasst insgesamt neun Massnahmen, unter anderem die Einführung eines Experimentierartikels, welcher innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des normalen Rahmens des KVG ermöglichen soll. Insgesamt werden im Paket 1 Massnahmen in allen grossen Kostenblöcken vorgeschlagen, welche die Kostenentwicklung nachhaltig bremsen sollen.
Der Bundesrat ist sich der Problematik der Gesundheitskosten bewusst, und er hat in der Legislaturperiode 2015­2019 ein umfangreiches Massnahmenpaket geschnürt, um den starken Kostenanstieg im Gesundheitsbereich zu dämpfen.

Kernanliegen der Migrations- und Flüchtlingspolitik Der Bundesrat hat die Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) und des entsprechenden Gesetzes auf Verordnungsebene beschlossen, mit dem Ziel, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser zu nutzen: Um die Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens zu verbessern, wurden 30

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Massnahmen beschlossen, die insbesondere die zeitliche Begrenzung des Aufenthaltsrechts von arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz betreffen sowie den Ausschluss aus der Sozialhilfe von Personen, welche nur zur Arbeitssuche in die Schweiz kommen, regeln. Eine Stellenmeldepflicht fördert die Vermittlung von stellensuchenden Personen in der Schweiz und soll damit die Zuwanderung drosseln. Ebenso hat der Bundesrat die entsprechenden Anpassungen der Verordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 200531 und deren Inkraftsetzung per 1. Januar 2019 beschlossen. Die Ausländerintegration soll durch positive Anreize und mit geeigneten Massnahmen verstärkt werden. So soll unter anderem auch der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert werden. Zudem können Aufenthaltsbewilligungen mit einer Integrationsvereinbarung verbunden werden.

Ein weiterer zentraler Meilenstein zur Erreichung der Legislaturziele war die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Beschleunigung der Asylverfahren per 1. März 2019.32 Mit der Einführung des neuen beschleunigten Asylverfahrens gelten kurze Fristen. Damit die Verfahren gleichzeitig rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden, erhalten Asylsuchende von Anfang an eine Beratung und Rechtsvertretung. Die meisten Verfahren sollen so innerhalb von höchstens 140 Tagen abgeschlossen werden.

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Staaten des Schengen-Raums im Bereich der Sicherheit und der Migration wurde weiter verstärkt. So schaffen die SchengenStaaten ein neues gemeinsames Informationssystem (ETIAS), das die Daten der Reisenden aus Drittstaaten enthält, die visumsbefreit für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Zum andern wird die Möglichkeit von automatisierten Kontrollen von Reisenden an den Schengen-Aussengrenzen eingeführt (Entry and Exit System). Das Parlament hat diese Weiterentwicklung am 21. Juni 2019 gutgeheissen.33 In der Volksabstimmung über das revidierte Waffenrecht im Mai 2019 hat das Stimmvolk Ja gesagt zu einem revidierten Waffenrecht und damit auch zu einer Fortsetzung der Schengen-/Dublin-Zusammenarbeit.34 Für die Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands im Zeitraum 2020­2025 plant der Bundesrat Informatik-Investitionen von rund 122 Millionen Franken,
und er hat am 4. September 2019 die diesbezügliche Botschaft an das Parlament überwiesen. 35 Im Rahmen der Schweizer Flüchtlingspolitik hat der Bundesrat am 30. November 2018 im Grundsatz entschieden, sich weiterhin am Resettlement-Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) zu beteiligen, und er hat für 2019 ein Kontingent von bis zu 800 Flüchtlinge gesprochen. In seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 hat er zudem die Umsetzung des Konzepts für die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen verabschiedet. Dieses sieht vor, dass der Bundesrat alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm innerhalb der Bandbreite von 1500 bis höchstens 2000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die sich in einer prekären

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SR 142.20 BBl 2015 7181 BBl 2019 4573 BBl 2018 6085 BBl 2019 6189

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Lage in Erstaufnahmeländern befinden, verabschiedet. In den Jahren 2020 und 2021 sollen jeweils höchstens 800 Flüchtlinge aufgenommen werden.

Auf internationaler Ebene hat der Bundesrat am 7. Dezember 2018 entschieden, dem durch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ausgearbeiteten Globalen Flüchtlingspakt (GCR) der UNO zuzustimmen. Der Pakt beruht auf geltendem internationalen Recht, namentlich der Genfer Konvention von 1951 und ihrem Protokoll von 1967, die beide von der Schweiz ratifiziert wurden36.

In der Migrationsaussenpolitik hat der Bundesrat am 10. Oktober 2018 entschieden, dem UNO-Migrationspakt (GCM) mit einem Vorbehalt zuzustimmen und auf der Grundlage einer vertieften Analyse des Textes das Parlament zu konsultieren. Am 14. Dezember 2018 hat er entschieden, dem Parlament einen einfachen Bundesbeschluss zum UNO-Migrationspakt zu unterbreiten. Dies entspricht dem Wunsch des Parlaments, eine materielle Debatte zu diesem Thema führen zu können. Mit der Diskussion um den Migrationspakt ging eine innenpolitische Debatte über die Relevanz von sogenanntem Soft Law einher und damit auch über die Zuständigkeiten von Bundesrat und Parlament in der Aussenpolitik. Im Juni 2019 hat der Bundesrat einen Bericht zu diesen Fragen verabschiedet und seine Absicht bekundet, die Information und Berichterstattung über Soft Law gegenüber dem Parlament zu verbessern und gestützt darauf einen verstärkten Austausch zu führen.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken Am 18. April 2018 hat der Bundesrat die «Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) 2018­2022» verabschiedet.37 Die Strategie baut auf der ersten NCS für die Jahre 2012­2017 auf, entwickelt diese weiter und ergänzt sie mit weiteren Massnahmen. Sie trägt dadurch der deutlich intensivierten Bedrohungslage Rechnung.

Die Strategie soll dazu beitragen, dass die Schweiz bei der Nutzung der Chancen der Digitalisierung angemessen vor Cyberrisiken geschützt und ihnen gegenüber widerstandsfähig ist. Aus dieser Vision abgeleitet, identifiziert die NCS 7 strategische Ziele, die über 29 Massnahmen in insgesamt 10 Handlungsfeldern erreicht werden sollen. Die Ziele sind sehr vielfältig und reichen vom Aufbau von Kompetenzen und Wissen und der Förderung der internationalen Kooperation über die Stärkung des
Vorfall- und Krisenmanagements sowie der Zusammenarbeit bei der Cyberstrafverfolgung bis hin zu Massnahmen der Cyberabwehr durch die Armee und den Nachrichtendienst des Bundes.

Am 30. Januar 2019 hat der Bundesrat die übergeordnete Organisation des Bundes im Bereich Cyberrisiken definiert. Und am 15. Mai 2019 ist die Umsetzungsplanung der NCS vom Bundesrat zur Kenntnis genommen worden.

Seit Verabschiedung der zweiten NCS wurden viele Arbeiten im Bereich Cybersicherheit angegangen. Ressourcen wurden mobilisiert, Kompetenzen klarer verteilt und Massnahmen eingeleitet.

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SR 0.142.30, 0.142.301 www.isb.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Newslist > Bundesrat verabschiedet zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken

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Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie zur Terrorismusbekämpfung Die Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz sind heute komplexer als früher, sie sind stärker untereinander verknüpft, und sie sind unübersichtlicher. Ein Element davon ist die seit November 2015 als erhöht eingestufte Terrorbedrohung. Eine der grössten sicherheitspolitischen Herausforderungen zurzeit ist der Umgang mit radikalisierten Dschihadisten. Der Bundesrat hat in der abgelaufenen Legislatur drei grosse Vorhaben zur Umsetzung seiner 2015 beschlossenen «Strategie zur Terrorismusbekämpfung» in die Wege geleitet.

So hat der Bundesrat am 1. Dezember 2017 einen «Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» (NAP) zur Kenntnis genommen und die Absicht bekundet, ein befristetes Impulsprogramm zur Umsetzung des Aktionsplans zu lancieren. Am 16. Mai 2018 hat er die dafür nötige Verordnung gutgeheissen.38 Insgesamt setzt der Bundesrat während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Das Geld wird seit Anfang 2019 eingesetzt. Unterstützt werden Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft, welche die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Sie sollen der Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung und Weiterbildung dienen.

Weiter hat der Bundesrat am 14. September 2018 die Botschaft zur Genehmigung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung des Terrorismus sowie zu gesetzlichen Bestimmungen zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität verabschiedet.39 Damit sollen die Möglichkeiten, terroristische Straftaten zu verfolgen, verbessert werden. Der Bundesrat schlägt eine neue Strafbestimmung vor, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe stellt.

Schliesslich hat der Bundesrat am 22. Mai 2019 die Botschaft betreffend ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) verabschiedet.40 Diese Massnahmen sollen das bestehende polizeiliche Instrumentarium verstärken, dies einerseits ausserhalb des Strafverfahrens und andererseits vor der Eröffnung eines solchen Verfahrens oder nach dem Vollzug einer Haftstrafe.
Vorgesehen sind verschiedene verwaltungspolizeiliche Massnahmen: Meldepflicht, Ausreiseverbot (verbunden mit einer Beschlagnahme von Pass oder ID), Kontaktverbot, Ausgrenzung sowie Eingrenzung auf eine Liegenschaft.

Zusammen mit dem NAP sowie dem Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus und seiner gesetzlichen Umsetzung vervollständigen die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus das Ziel des Bundesrates, dem Terrorismus mit einer breiten Palette von Instrumenten noch entschiedener entgegenzutreten.

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SR 311.039.5 BBl 2018 6427 BBl 2019 4751

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Lagebeurteilung

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Die Schweiz im internationalen Umfeld

Entwicklung der Beziehungen Schweiz­EU Die grosse kulturelle und geografische Nähe der Schweiz zur Europäischen Union und die starke wirtschaftliche Verflechtung erfordern einen steten politischen Austausch auf höchster Ebene und mündeten 2014 in die Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit dem Ziel der Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs.

Der EU-Binnenmarkt mit seinen rund 507 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten ist für die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung und die EU mit Abstand der wichtigste Handelspartner. 2017 sind rund 53 Prozent der Schweizer Exporte in die EU geflossen, umgekehrt stammen 71 Prozent der Schweizer Importe aus der EU. Bei den Direktinvestitionen ergibt sich ein ähnliches Bild: 2017 stammten 78 Prozent des ausländischen Kapitals in der Schweiz aus der EU, und umgekehrt befanden sich rund 52 Prozent der schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland in der EU. Eine starke Verflechtung zwischen der EU und der Schweiz zeigt sich auch bei den Arbeitskräften. So arbeiteten und wohnten 2017 rund 451 750 Schweizerinnen und Schweizer in EU-Staaten, während gleichzeitig insgesamt 1,4 Millionen EU-28/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz wohnten.

Zusätzlich arbeiten über 315 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem EU/EFTA-Raum in der Schweiz.41 Die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung», die am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde, wurde unter Einhaltung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU umgesetzt. Die auf den 1. Juli 2018 eingeführte Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent führte im Monat der Einführung zu einer knappen Verdoppelung der bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldeten offenen Stellen.42 Um langfristig den hindernisfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt unter Wahrung der grösstmöglichen Eigenständigkeit zu sichern, strebt die Schweiz den Abschluss eines institutionellen Abkommens (InstA) zur Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Weges an. Zu den wichtigsten Vorteilen eines InstA zählen die Rechtssicherheit sowie die Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen über die Abkommen, die eine sektorielle Teilnahme am Binnenmarkt erlauben.

Weiter würde dies den Weg ebnen für den Abschluss neuer
Marktzugangsabkommen, wie beispielsweise im Strombereich. Die 2014 initiierten Verhandlungen über ein InstA führten zu einem Verhandlungsergebnis. Mit den betroffenen Akteuren wurden gezielte Konsultationen zum Verhandlungstext durchgeführt43, in deren Anschluss der Bundesrat im Juni 2019 seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfs des InstA bekräftigte. Klärungen verlangte er von der EU allerdings hin41 42 43

www.eda.admin.ch/dea > Europapolitik der Schweiz > Überblick > Wirtschaftliche Bedeutung www.seco.admin.ch > Arbeit > Arbeitslosenversicherung > Arbeitslosenzahlen > Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Juli 2018 www.eda.admin.ch/dea > Dienstleistungen und Publikationen > Berichte > Aussenpolitik

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sichtlich der Bestimmungen über den Lohn- und Arbeitnehmerschutz, die staatlichen Beihilfen und die Unionsbürgerrichtlinie.44 Internationale Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und Innovation Der Schweizer Forschungsplatz blieb gemessen an seinen Publikationen in beinahe allen Forschungsgebieten wettbewerbsstark, exponiert und eingebunden in bedeutende, internationale Forschungsnetzwerke. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung und der Spitzenplatz beim Synthese-Index der Innovation belegen zudem, dass die Schweiz im europäischen Vergleich ein äusserst innovationsfreundliches Umfeld vorweist.

Gemessen am Impact der wissenschaftlichen Publikationen belegt die Schweiz im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz. In der Periode von 2011 bis 2015 lag der Impact der schweizerischen Publikationen 18 Prozentpunkte über dem weltweiten Mittel und erreichte damit auf der Weltrangliste über sämtliche wissenschaftliche Publikationen hinter den USA und Grossbritannien den dritten Platz. In beinahe allen Forschungsbereichen liegt die Schweiz über dem weltweiten Mittel. Mit rund 4286 Publikationen pro Jahr auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner belegte die Schweiz dabei den ersten Platz, gefolgt von Dänemark, Island und Australien. Schweizer Forschende sind international stark vernetzt: 84 Prozent der im Zeitraum von 2011 bis 2015 mit anderen Institutionen verfassten Publikationen wurden mit internationalen Partnern verfasst. Am meisten Publikationen sind dabei mit Forschungspartnern der EU verfasst worden, allen voran mit Forschenden aus den Nachbarländern Italien, Deutschland und Frankreich.45 Aufgrund ihres international orientierten Forschungsstandortes setzt sich die Schweiz dafür ein, Forschungs- und Innovationsakteuren in der Schweiz einen bestmöglichen Zugang zu europäischen Forschungsprojekten und Förderinstrumenten zu bieten und dadurch internationale Kooperationen mit strategischen Partnern zu ermöglichen. Seit 2017 ist die Schweiz nach mehrjähriger Teilassoziierung als Folge der Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» wieder vollumfänglich an das EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020» und die damit verbundenen Initiativen assoziiert. Seither erholen sich die Indikatoren der Anzahl Schweizer Projektbeteiligungen und der Höhe der finanziellen Beiträge zugunsten von Schweizer
Institutionen, die zuvor eingebrochen waren.46 Die Förderung von Mobilität und Austausch in der Bildung ist ein wichtiges Instrument der Schweizer Bildungspolitik. Ziel ist es, Menschen aller Altersstufen, aber mit besonderem Fokus auf jüngere Generationen, während ihrer Aus- und Weiterbildung den Erwerb internationaler, interkultureller, sprachlicher und fachlicher Kompetenzen zu ermöglichen. Daher fördert der Bund seit 2016 jährlich über 44 45

46

www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Institutionelles Abkommen Schweiz-EU: Der Bundesrat verlangt Klärungen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Impact der wissenschaftlichen Publikationen der Schweiz www.sbfi.admin.ch > Forschung & Innovation > Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit > Forschungsrahmenprogramme der EU > Weiterführende Informationen > Beteiligung der Schweiz an den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen ­ Zahlen und Fakten 2018

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11 000 Personen für grenzüberschreitende Mobilität und Austausch in allen Bildungsbereichen und ergänzt damit entsprechende gemeinsame Massnahmen von Bund und Kantonen auf nationaler Ebene. Ein zentrales Element dieser Förderung ist die Teilnahme der Schweiz an den mehrjährigen Bildungsprogrammen der EU wie «Erasmus+», in denen die Schweiz seit 2014 den Status eines Drittlandes hat.47 Mit Investitionen in Forschung und Entwicklung (F+E) schafft die Schweiz innovationsfreundliche Bedingungen. 2017 wendete die Schweiz 3,4 Prozent ihres Bruttoinlandprodukts, rund 22,5 Milliarden Franken, für die Forschung und Entwicklung auf. Sie liegt dabei nach Südkorea und Israel (beide 4,5 %) weltweit an dritter Stelle.

69 Prozent der F+E-Investitionen wurden von privaten Unternehmen getätigt, der Rest von Hochschulen, Bund und privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter.48 Erstmals seit der Jahrtausendwende haben die privaten Innovationsaufwendungen zwischen 2015 und 2017 leicht abgenommen. 49 Wie der Synthese-Index der Innovation zeigt, weist die Schweiz dennoch ein äusserst innovationsfreudiges Umfeld aus.

Zwischen 2011 und 2018 platzierte sich die Schweiz im Synthese-Index der Innovation vor allen EU-Ländern und berücksichtigten Drittländern auf dem ersten Platz.

Auf einer Skala von 0 (geringe Innovationstätigkeit) bis 1 (hohe Innovationstätigkeit) erreichte die Schweiz 2018 den Wert von 0,823. Damit lag sie deutlich vor Schweden (0,713), Finnland (0,704) und Dänemark (0,680). Insbesondere in den Bereichen Humankapital, internationale Öffnung der Forschungssysteme und bei innovativen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist die Schweiz führend.50 Die Schweiz und internationale Organisationen Die 2016­2018 zunehmende Anzahl Konferenzen ist ein Indiz für die nach wie vor wichtige Rolle des internationalen Genf. Die von der Schweiz im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik zur Verfügung gestellten Mittel unterstreichen ihr Bekenntnis zum Multilateralismus.

Im Kontext einer stärker fragmentierten globalen Gouvernanz kann eine Machtzunahme von Akteuren ausserhalb des UNO-Systems wie Grossunternehmen, Städte oder die G7 und G20 beobachtet werden.51 Dank ihrer Universalität verfügt die UNO jedoch über eine einmalige Legitimität, und ihre Ziele und Grundsätze stehen den Interessen der Schweiz sehr nahe. Deshalb stellt
sie eine zentrale Partnerin der Schweiz für die Umsetzung der Schweizer Aussenpolitik dar. Die Schweiz hat die vom UNO-Generalsekretär vorgeschlagenen Reformen, die die Organisation wirk47 48

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www.sbfi.admin.ch > Bildung > Mobilität > Internationale Mobilität in der Bildung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Wissenschaft und Technologie > Indikatorensystem Wissenschaft und Technologie > Zugang zu den Indikatoren > W+T-Input > F+E-Aufwendungen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Wissenschaft und Technologie > Indikatorensystem Wissenschaft und Technologie > Zugang zu den Indikatoren > W+T-Input > F+E-Aufwendungen der Privatwirtschaft www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen > Syntheseindex der Innovation www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Der Bundesrat stärkt die Position der Schweiz in seiner Gaststaatpolitik und bei der Behandlung neuer Themen > Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020­ 2023

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samer und effizienter gestalten sollen, aktiv unterstützt und zu einer grundsätzlichen Gutheissung derselben beigetragen. Innerhalb der UNO engagiert sich die Schweiz als aktives Mitgliedsland in allen drei Pfeilern der Organisation: in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte.52 Seit über 150 Jahren ist die Schweiz Gaststaat für internationale Organisationen und Konferenzen. Ein Grossteil dieser Organisationen konzentriert sich dabei auf den Kanton Genf. Das internationale Genf beherbergt aktuell 36 internationale Organisationen, 179 Mitgliedsstaaten der UNO und rund 420 Nichtregierungsorganisationen (NGO), die zusammen über 30 000 Angestellte beschäftigen. Dazu kommen rund 30 000 indirekte und induzierte Arbeitsplätze in der Region, was kumuliert mehr als 14 Prozent der Arbeitsplätze im Kanton Genf entspricht.53 Dank der aussergewöhnlich hohen Dichte an internationalen Schlüsselakteuren gilt das internationale Genf als ein Zentrum für globale Gouvernanz. Für die Schweiz als Gaststaat stellt dies einen erheblichen Mehrwert dar, da es ihr die Umsetzung ihrer aussenpolitischen Ziele erleichtert und ihre Sichtbarkeit in der internationalen Arena vergrössert.

Weiter gilt das internationale Genf als ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, da es rund 11,3 Prozent zum Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons Genf und 1 Prozent zum BIP der Schweiz beiträgt. Die hohen Lebenskosten und der Konkurrenzdruck durch andere Städte und Gaststaaten stellen das internationale Genf jedoch vor Herausforderungen. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt Genf 2014 eine Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung des internationalen Genfs verabschiedet54 und für den Zeitraum 2016­ 2019 einen Zahlungsrahmen von 102,4 Millionen Franken festgelegt. Eine Bilanz der Umsetzung von 2016 bis 2018 bescheinigt dabei, dass die Strategie erste Früchte trägt: So konnten in diesem Zeitraum drei neue internationale Organisationen angesiedelt werden, während gleichzeitig vier Standortverlegungen namhafter internationaler Organisationen abgewendet werden konnten. Weiter sind fünf ständige UNOMissionen eröffnet und 10 Kooperationsplattformen geschaffen worden. Auch die Zahl der Konferenzen ist von 2500 auf 3300 angestiegen. Am 20. Februar 2019 verabschiedete der
Bundesrat eine neue Botschaft zur Stärkung der Schweiz als Gaststaat für den Zeitraum 2020­2023, welche die 2014 eingeschlagene Strategie fortsetzen soll.55 Dazu hat der Bundesrat ein Budget von rund 111,8 Millionen Franken beantragt und die Schaffung der Stiftung «Geneva Science and Diplomacy Anticipator» genehmigt, die Wissenschaft und Diplomatie näher zusammenbringen will.56 Auch ausserhalb des UNO-Systems setzt sich die Schweiz aktiv für die Stärkung des Multilateralismus ein. So unterstützte sie in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Reformpläne des 2017 zum Generalsekretär ernannten Schweizer Botschafters Thomas Greminger zur Hand52 53 54 55 56

www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Der Bundesrat verabschiedet den Aussenpolitischen Bericht 2018 > Aussenpolitischer Bericht 2018 www.ge.ch > Les 21 domaines > 06. Entreprises, emploi et commerce extérieur > Organisations internationales (Quelle nur auf Französisch verfügbar) BBl 2014 9229 BBl 2019 2313 www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Der Bundesrat stärkt die Position der Schweiz in seiner Gaststaatpolitik und bei der Behandlung neuer Themen > Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020­ 2023

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lungsfähigkeit der Organisation und setzte sich aktiv dafür ein, dass die bestehenden vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen an die Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden.57 Die Sicherheitslage der Schweiz Die Bedrohung durch den dschihadistischen Terrorismus stellt eine der imminentesten sicherheitspolitischen Herausforderungen dar. Um internationaler Kriminalität und dem Terrorismus entschlossen entgegentreten zu können, schloss die Schweiz 2018 mit der EU ein Abkommen zur Polizeizusammenarbeit ab.

Die Terrorbedrohung in der Schweiz bleibt seit November 2015 erhöht und geht, wie in ganz Europa, hauptsächlich von dschihadistischen Akteuren aus. So zählte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Europa 2017 knapp zwei Dutzend Anschläge und Anschlagsversuche.58 Seit Herbst 2017 ist allerdings ein deutlicher Rückgang der Frequenz von Gewalttaten mit Bezug zum Dschihadismus verzeichnet worden, und der NDB stellte im Lagebericht 2019 noch rund sieben fest.59 Seit einigen Jahren ist die Schweiz auch mit dem Phänomen der islamistischen Radikalisierung konfrontiert. Zwischen 2001 und 2019 reisten insgesamt 92 dschihadistisch motivierte Personen aus der Schweiz in Konfliktgebiete.60 Damit verbunden ist die Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz durch Dschihad-Rückkehrer. Die Frage der Rückführung von dschihadistisch motivierten Reisenden und von deren minderjährigen Kindern stellt die Behörden vor eine neuartige Herausforderung.61 Ein Überblick über die verhängten Einreiseverbote des Bundesamtes für Polizei (fedpol)belegt die entschlossene Vorgehensweise der Schweiz gegen ausländische Staatsangehörige, die eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstellen: Zwischen 2016 und 2018 hat die Schweiz 384 Personen die Einreise in die Schweiz verboten, davon standen 331 Fälle in Verbindung mit Terrorismus. Sind solche Personen bereits in der Schweiz, werden sie ausgewiesen, was in 19 Fällen geschehen ist und wovon 14 Ausweisungen vollzogen werden konnten.62 Nebst der Bedrohung des dschihadistischen Terrorismus stellen nach wie vor auch der ethnonationalistische Terrorismus (insbesondere der PKK), Gewaltextremismus (ausgehend von Links und Rechts) und verbotener Nachrichtendienst bedeutende Faktoren für die Bedrohungslage der Schweiz dar.63 Mit der vom Bundesrat am 31. Januar 2019 angekündigten Schaffung einer nationalen Anlaufstelle für Fragen zu Cyberrisiken will der Bund mit einer klareren und 57 58 59 60 61 62 63

www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Der Bundesrat verabschiedet den Aussenpolitischen Bericht 2018 > Aussenpolitischer Bericht 2018 www.vbs.admin.ch > Über uns > Organisation > Verwaltungseinheiten > Nachrichtendienst > Sicherheit Schweiz 2018 www.vbs.admin.ch > Über uns > Organisation > Verwaltungseinheiten > Nachrichtendienst > Sicherheit Schweiz 2019 www.vbs.admin.ch > Weitere Themen > Nachrichtenbeschaffung > Terrorismus > Dschihadistisch motivierte Reisebewegungen ­ Zahlen Februar 2019 www.vbs.admin.ch > Über uns > Organisation > Verwaltungseinheiten > Nachrichtendienst > Sicherheit Schweiz 2019 www.fedpol.admin.ch > Publikationen & Services > Publikationen > Berichte > Jahresbericht fedpol 2018 www.vbs.admin.ch > Über uns > Organisation > Verwaltungseinheiten > Nachrichtendienst > Sicherheit Schweiz 2019

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zentralisierteren Struktur der Bevölkerung und Wirtschaft beim Schutz vor Cyberrisiken und dem Schutz ihrer Systeme zur Seite stehen. 64 Um die internationale Kriminalität und den Terrorismus effektiver bekämpfen zu können, hat die Schweiz zudem den Austausch polizeilicher Informationen verbessert. Dazu hat der Bundesrat am 25. Mai 2018 mit der EU das Abkommen zur Polizeizusammenarbeit (Prümer Beschlüsse) paraphiert. Das Abkommen ermöglicht es zukünftig, innert kürzester Zeit abzurufen, ob in einer Datenbank der Prüm-Staaten Angaben zu einer Person oder Sache gespeichert sind.65 Die Eidgenössische Zollverwaltung leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die illegale Migration und die grenzüberschreitende Kriminalität.66 Auch die Armee trägt massgeblich zur Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz bei. Mit dem sich seit Januar 2018 in der Umsetzungsphase befindenden Reorganisationsprojektes «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) soll zukünftig die Bereitschaft der Armee erhöht, ihre Ausbildung und Ausrüstung verbessert und die regionale Verankerung der Streitkräfte gestärkt werden.67 Im Zuge der WEA ist geplant, den Sollbestand der Armee auf rund 100 000 Armeeangehörige zu reduzieren, hingegen deren Ausbildungs- und Ausrüstungsqualität zu erhöhen.68 Die Armee engagiert sich allerdings nicht nur für die Sicherheit in der Schweiz, sie trägt auch zur Friedensförderung in (ehemaligen) Konfliktgebieten bei.

Von 2001 bis 2017 stieg die Anzahl geleisteter Diensttage der Armee im Rahmen von friedensfördernden Missionen auf 114 078 Einsatztage. Im Jahr 2018 sanken sie auf 97 714 Einsatztage. Knapp drei Viertel aller Einsatztage wurden im Rahmen des Einsatzes der Schweizer Armee in Kosovo (SWISSCOY) geleistet.69 Die Energieversorgung im internationalen Kontext Die Energieversorgungssituation der Schweiz ist einerseits durch eine starke, wenn auch leicht abnehmende Importabhängigkeit der Schweiz geprägt, weshalb sich Entwicklungen in den internationalen Energiemärkten auch hierzulande auswirken.

Andererseits ist die Schweiz aufgrund ihrer zentralen Lage eng in das europäische Energieumfeld eingebunden. Auf der regulatorischen Ebene sind für die Schweiz daher die Weiterentwicklungen im europäischen Energiebinnenmarkt zentral. Um ihre Funktion als Stromdrehscheibe Europas beizubehalten, verhandelt die
Schweiz seit 2007 über eine rechtliche Einbettung in den europäischen Strommarkt.

Obwohl die Energieimporte seit 2005 insgesamt abnahmen, hingen 2018 rund 75 Prozent des schweizerischen Energiebedarfs vom Import vorwiegend fossiler Brenn- und Treibstoffe sowie Kernbrennstoffe aus dem Ausland ab. Umgekehrt deckte die inländische Energieproduktion einen Viertel des gesamten Energiebedarfs der Schweiz, wovon die Wasserkraft die wichtigste Energiequelle darstellte. Seit 64 65 66 67 68 69

www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat gibt Startschuss für Kompetenzzentrum Cyber-Sicherheit www.eda.admin.ch/dea > Verhandlungen und offene Themen > Verhandlungen > Polizeizusammenarbeit www.ezv.admin.ch > Themen > Auslandseinsätze > Einsätze GWK > FRONTEX www.vtg.admin.ch > Aktuell > Themen > Weiterentwicklung der Armee www.vtg.admin.ch > Aktuell > Themen > Weiterentwicklung der Armee > Weiterentwicklung der Armee-FAQ (Politik) www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 17 Internationale Stabilität > Militärdienst für Friedensförderung im Ausland

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2013 ist ein sinkender Bruttoenergieverbrauch zu beobachten. Die eingesetzte Energie bestand 2018 mit 51 Prozent aus fossilen Energieträgern und zu rund 24 Prozent aus Kernbrennstoffen.70 Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch stieg seit 1990 stetig an und betrug 2018 rund 23 Prozent.71 Seit 1990 hat sich der Anteil der Erdölbrennstoffe am Endenergieverbrauch von 31 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2018 reduziert, während gleichzeitig der Treibstoffanteil von 32 Prozent auf 35 Prozent angestiegen ist und Erdgas und Elektrizität an Bedeutung zunahmen.

2018 waren rund 55 Prozent der inländischen Stromerzeugung auf die schweizerischen Wasserkraftwerke, weitere rund 36 Prozent auf die fünf einheimischen Kernkraftwerke zurückzuführen. Mittlerweile hat die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) auf rund 6 Prozent zugenommen, die Produktion aus nicht erneuerbaren Energien, das heisst aus konventionell-thermischen Kraftwerken, lag bei rund 3 Prozent. Seit einigen Jahren zeigt sich das Muster, dass die Schweiz im Sommerhalbjahr per Saldo Strom exportiert und im Winterhalbjahr per Saldo importiert.72 Mit der Energiestrategie 2050 hat die Schweiz auf die internationalen Entwicklungen des Energiemarktes und die hohe Energieimportabhängigkeit der Schweiz reagiert und gleichzeitig die Energiepolitik mit der Klimapolitik abgestimmt. So fördert die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Energiegesetzgebung die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und setzt verschärfte CO2-Vorschriften zur Steigerung der Effizienz von Fahrzeugen und ein verstärktes Gebäudeprogramm zur Senkung des Energieverbrauchs um. 73 Um ihre Funktion als Stromdrehscheibe Europas langfristig zu sichern, die energiepolitischen Ziele zu erfüllen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, verhandelt die Schweiz seit 2007 mit der EU ein Stromabkommen mit dem Ziel, die Schweiz rechtlich in den europäischen Strommarkt einzubetten.74 Die Transitgas-Pipeline, die die Schweiz von Norden nach Süden durchquert, wurde nachgerüstet, um Gasimporte aus Italien zu ermöglichen, was die Versorgungssicherheit erhöht. Die Schweiz setzt zudem auf den Aufbau gezielter Energiepartnerschaften mit Aserbaidschan, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Russland. Diese Partnerschaften haben einerseits zum Ziel,
nachhaltige Energiequellen und die Energieeffizienz in den Partnerländern zu fördern, und zielen andererseits auf die für die Schweiz wichtige Erschliessung des sogenannten südlichen Erdgaskorridors ab.75 Schweizer Klimapolitik In der Klimapolitik unterzeichnete die Schweiz ein Emissionshandelsabkommen mit der EU. Dies ermöglicht den Handel der CO2-Emissionsrechte im dafür weltweit grössten Markt und lässt Treibhausgase dort reduzieren, wo dies am kostengünstigsten ist. 2017 ratifizierte die Schweiz zudem das Klimaübereinkommen von Paris.

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www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik und Geodaten > Energiestatistiken > Gesamtenergiestatistik www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik und Geodaten > Energiestatistiken > Teilstatistiken > Schweizerische Statistik der Erneuerbaren Energien www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik und Geodaten > Energiestatistiken > Elektrizitätsstatistik www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Das Wichtigste in Kürze www.eda.admin.ch/dea > Verhandlungen und offene Themen > Verhandlungen > Strom www.bfe.admin.ch > Politik > Internationale Energiepolitik

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Damit verpflichtete sich die Schweiz auf neue Ziele der Reduktion der Treibhausgasemissionen für den Zeitraum von 2020 bis 2030.

Im Vergleich zum Basisjahr 1990 sind die Treibhausgasemissionen (gemessen in Mio. Tonnen CO2-Äquivalente) 2017 um rund 12 Prozent reduziert worden. Von 53,7 Millionen Tonnen (1990) sank diese Zahl auf 47,2 Millionen Tonnen (2017).

Am stärksten nahmen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor (­26 %) ab, gefolgt vom Industriesektor (inkl. Abfallverbrennung; ­18 %). Eine Zunahme von 1 Prozent ist dagegen in der gleichen Zeitperiode im Verkehrssektor verzeichnet worden. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz bis 2020 auf eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 20 Prozent verglichen zum Basisjahr 1990 verpflichtet.76 Am 23. November 2017 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein bilaterales Abkommen mit dem Ziel einer Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Mit dem Handel der CO2-Emissionsrechte können Treibhausgase dort reduziert werden, wo dies am kostengünstigsten ist, und die Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU ermöglicht den Zugang zum weltweit grössten Markt für den Handel mit Emissionsrechten.77 Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das an der UN-Klimakonferenz 2015 verabschiedete Klimaübereinkommen von Paris. In diesem Zusammenhang legte der Bundesrat am 28. August 2019 neue Ziele der Reduktion der Treibhausgasemissionen für den Zeitraum bis 2050 fest. Bis dann soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen.78 Aussenwirtschaftsbeziehungen Die Aussenhandelsverflechtung der Schweiz liegt 2018 bei 51,8 Prozent. Sowohl die ausländischen als auch die inländischen Direktinvestitionen nahmen über die Zeit zu. Eine Exportübersicht über die letzten zehn Jahre zeigt, dass sich die Ausfuhren nach China und in die USA viel dynamischer entwickelt haben als jene in die Nachbarstaaten Frankreich, Italien und Deutschland. Nebst der stark gestiegenen Ausfuhr chemisch-pharmazeutischer Produkte fiel auch der Transithandel auf. So gewann der Rohstoffsektor für die Schweizer Wirtschaft an Bedeutung, und der Anteil der Einnahmen aus dem Transithandel am Bruttoinlandprodukt stieg von 2000 bis 2018 auf 5,3 Prozent.

Die Aussenhandelsverflechtung, gemessen am Mittelwert aus Importen und Exporten im Verhältnis zum
Bruttoinlandprodukt der Schweiz, verdeutlicht den hohen Öffnungsgrad der Schweizer Wirtschaft. Abgesehen von konjunkturbedingten Schwankungen, wie etwa während der Finanzkrise 2008, ist die Aussenhandelsverflechtung der Schweiz zwischen 1995 und 2010 angestiegen und lag 2018 bei 51,8 Prozent. 2018 war der nominale Wert der exportierten Waren doppelt so hoch wie jener der exportierten Dienstleistungen. Während dieses Verhältnis seit 1995 relativ konstant blieb, gleicht sich das Verhältnis der Warenimporte demjenigen der 76

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 8 Boden, natürliche Ressourcen, Energie > Treibhausgasemissionen www.eda.admin.ch/dea > Verhandlungen und offene Themen > Verhandlungen > Emissionshandel www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat will bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz

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Warenexporte an. Ungefähr drei Viertel der gesamten Wertschöpfung der Bruttoexporte werden im Inland generiert, der Rest als Vorleistung aus dem Ausland importiert.79 Im Vergleich zum Jahr 2008 fällt auf, dass die Warenexporte nach Nordamerika, Asien und Ozeanien stark zulegten. Auch die Warenexporte in die EU legten zu ­ allerdings nicht in gleichem Umfang. Damit sank die Exportkonzentration nach Zonen in den letzten zehn Jahren, was die Gewichtsverlagerung der weltweiten Handelsströme hin zu Schwellenländern vor allem in Asien widerspiegelt. Dennoch bleibt die EU der wichtigste Markt für Schweizer Waren. Die Nachbarländer Deutschland, Italien und Frankreich zählen 2018, basierend auf dem konjunkturellen Total, nach wie vor zu den grössten Handelspartnern, sowohl als Absatzländer als auch als Lieferanten ­ was die enge Verknüpfung der grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten zeigt. Die USA und China komplettieren die Top 5 der wichtigsten Handelspartner.80 Auch eine Übersicht über den grenzüberschreitenden Einsatz von Kapital verdeutlicht den Öffnungsgrad der Schweizer Wirtschaft. 2017 hielten in der Schweiz ansässige Investoren einen Kapitalbestand von 1228 Milliarden Franken im Ausland, während der Bestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz rund 1088 Milliarden Franken betrug. Dabei haben die Bestände der ausländischen sowie der inländischen Direktinvestitionen im Zeitverlauf zugenommen.81 Freihandelsabkommen sind für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz ein wichtiges Instrument, um neue Märkte besser zu erschliessen. Seit 2015 traten EFTA-Freihandelsabkommen mit Bosnien-Herzegowina (Jan. 2015), Georgien (Mai 2018) und den Philippinen (Juni 2018) in Kraft. Weiter unterzeichnete die Schweiz zusammen mit den EFTA-Staaten Freihandelsabkommen mit Ecuador (Juni 2018) und Indonesien (Dez. 2018). Ausserdem wurde das bestehende Abkommen mit der Türkei 2018 modernisiert. Derzeit finden in diesem Zusammenhang Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit Thailand, Indien, Vietnam und Malaysia statt. 82 Im August 2019 hat die EFTA zudem ihre Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) in der Substanz abgeschlossen. Bis im Jahr 2021 soll das Freihandelsabkommen ratifiziert werden.83 Der Rohstoffsektor und insbesondere der Rohstoffhandel haben
in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. In der Schweiz sind rund 600 Rohstoffhandelsunternehmen ansässig. Alleine das Handelsvolumen der fünf grössten Handelsfirmen in der Schweiz entspricht mit 18 Millionen Fass Erdöl pro Tag rund 20 Prozent der globalen Nachfrage. Nebst dem Erdöl gehört die Schweiz gleichzeitig zu den bedeutends-

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 4 Aussenwirtschaftspolitik > Aussenhandelsverflechtung Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) > Themen > Aussenhandelsstatistik > Publikationen > Jahresberichte > Jahresbericht 2018 www.seco.admin.ch > Medienmitteilungen > Bundesrat spricht sich zur Zeit gegen Investitionskontrollen aus, aber für ein Monitoring > Bericht Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Freihandelsabkommen > Liste der Freihandelsabkommen der Schweiz www.seco.admin.ch > Das SECO > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2019 SECO > Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur: Einigung in der Substanz

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ten Handelsplätzen für Metalle, Mineralien und Agrarprodukte.84 Der Anteil der Einnahmen aus dem Transithandel am Bruttoinlandprodukt (BIP) stieg seit 2000 von etwa 0,4 Prozent auf den Höchstwert von 5,3 Prozent im Jahr 2018 an.85 Dies wird insbesondere in den Steuererträgen von denjenigen Kantonen sichtbar, in denen sich sogenannte Rohstoff-Cluster gebildet haben. So trägt die Branche in Genf zu etwa 20 Prozent und in Zug zu rund 10 Prozent der Steuereinnahmen bei. In seinem 2018 herausgegebenen Bericht zum Rohstoffsektor Schweiz empfiehlt der Bundesrat u.a.

die Schaffung günstiger und international abgestimmter Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines digitalen Ökosystems, um gegenüber ausländischen Rohstoffhandelsplätzen weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.86 Der schweizerische Finanzplatz Seit 1995 sank die Anzahl Bankinstitute um 20 Prozent, und der Anteil des Schweizer Finanzsektors am Bruttoinlandprodukt erreichte mit 9,2 Prozent im Jahr 2018 einen tiefen Wert. Die Blockchain- und die Distributed-Ledger-Technologie bieten dem Finanzsektor jedoch neue Wachstumschancen.

Die instabile globale Wirtschafts- und Finanzlage sowie die in den letzten Jahren zunehmend sich andeutenden protektionistischen Tendenzen stellen die Schweiz mit ihrer offenen Volkswirtschaft und dem internationalen Finanzplatz vor grosse Herausforderungen.87 2018 lag der Anteil des Schweizer Finanzsektors am Bruttoinlandprodukt (BIP) bei rund 9,2 Prozent88. Gleichzeitig setzte sich der Konzentrationsprozess im schweizerischen Bankenwesen fort, und die Zahl der Banken sank im Jahr 2015 auf 226 Institute.89 Im Dezember 2018 hat der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain im Finanzsektor verabschiedet.90 Darin hat er angekündigt, bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und BlockchainUnternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Gleichzeitig sollen zum Schutz der Integrität und der guten Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz Missbräuche konsequent bekämpft werden.91 In Anbetracht des drohenden Rückfalls 84

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www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Rohstoffe > Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven https://data.snb.ch > Tabellenangebot > Aussenwirtschaft > Aussenwirtschaft der Schweiz > Zahlungsbilanz der Schweiz > Leistungsbilanz > Jahr www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Rohstoffe > Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven www.sif.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Produktionskonto > Produktionskonto nach Branchen (aggregiert nach Abschnitten) www.sif.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern

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in den Protektionismus setzte sich die Schweiz bilateral und auf multinationaler Ebene für Marktöffnungen und einen freien Kapitalverkehr ein.92 Ein zentrales Fiskaldossier betraf die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen (AIA). Bis Anfang 2019 hat das Parlament die Einführung des AIA mit 89 Partnerstaaten genehmigt.93 Öffentliche Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit Im Jahr 2017 sind die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe gemessen am Bruttonationaleinkommen erstmals seit 2000 gesunken. Die Schweiz bleibt dennoch unter den zehn OECD-Ländern mit den höchsten Beträgen für die öffentliche Entwicklungshilfe, gemessen am Bruttonationaleinkommen.

Im Zeitraum von 2000 bis 2016 sind die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen graduell angestiegen und haben 2016 mit 0,53 Prozent einen Höhepunkt erreicht. Im Jahr 2017 ist mit 0,45 Prozent erstmals wieder eine gesunkene Quote der Entwicklungshilfe festgestellt worden. Hauptverantwortlich dafür sind einerseits das gestiegene Bruttonationaleinkommen und andererseits die gesunkenen Asylkosten, die der öffentlichen Entwicklungshilfe zugerechnet werden. Auch ohne die Berücksichtigung der Asylkosten ist von 2016 bis 2017 eine Abnahme der öffentlichen Entwicklungshilfe von 0,43 auf 0,41 Prozent festzustellen. Diese Abnahme ist auf eine Reduktion der Zahlungskredite für die internationale Zusammenarbeit zurückzuführen. Im internationalen Vergleich bleibt die Schweiz unter den zehn Ländern des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (DAC) mit den höchsten Beiträgen für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen. An der Spitze lagen Schweden mit 1,01 Prozent, Luxemburg mit 1,0 Prozent und Norwegen mit 0,99 Prozent. 2016 wurde 0,13 Prozent des Bruttonationaleinkommens als öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) aufgewendet. Dieser Anteil bewegt sich seit 1990 um rund 0,1 Prozent des Bruttonationaleinkommens.94

3.2

Die Schweiz als Werk-, Denk- und Schaffensplatz

Die öffentlichen Finanzen im Überblick Die 2003 eingeführte Schuldenbremse hat massgeblich zu einer über die Jahre hinweg sinkenden gesamtstaatlichen Bruttoverschuldung in der Schweiz geführt, die im internationalen Vergleich tief ist. Trotz eines ausgeprägten und wirksamen Finanzausgleichs zwischen den Kantonen haben sich im Zeitraum von 2008 bis

92 93 94

www.sif.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen www.efd.admin.ch > Themen > Wirtschaft, Währung, Finanzplatz > Finanzmarktpolitik > Automatischer Informationsaustausch (AIA) www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 11 Internationale Positionierung > Öffentliche Entwicklungshilfe

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2018 die interkantonalen Disparitäten gemessen an der Streuung der Indexe der standardisierten Steuererträge (SSE) von 23,8 auf 29,2 erhöht.

Der Trend einer sinkenden öffentlichen Bruttoschuldenquote hat sich fortgesetzt.

Während sie 2003 noch rund 50,2 Prozent betrug, wies die Schweiz 2018 noch eine Schuldenquote (gemäss den Regeln des Vertrags von Maastricht) von rund 28,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) aus. Im internationalen Vergleich zeichnen sich die öffentlichen Finanzen der Schweiz durch eine markant tiefere Schuldenquote aus: Im Euroraum betrug diese 2018 rund 87,1 Prozent, in Deutschland 60,5 Prozent und in Frankreich 99,1 Prozent. Die Schuldenquoten der Niederlande mit 54,2 Prozent und von Schweden mit 37,2 Prozent kommen am ehesten derjenigen der Schweiz gleich.95 Beim Bund fand ein weiterer Schuldenabbau statt.

Die Bruttoschuldenquote des Bundes betrug 2018 noch 14,4 Prozent. Der fallende Trend seit dem Höchststand 2003 (26,1 %) setzte sich demnach fort.96 Massgeblich zum Schuldenabbau beigetragen hat der in Artikel 126 BV verankerte Mechanismus der Schuldenbremse. Gelegentlich gibt die Schuldenbremse aber auch Anlass zu Diskussionen. So erinnert der Internationale Währungsfond (IWF) in seinem jährlichen Länderexamen im Zusammenhang mit dem Schuldenrückgang an die Bedeutung der öffentlichen Investitionen zur Stärkung des Wachstumspotenzials.97 Die Fiskalquote der Schweiz verblieb auch 2018 auf stabilen und niedrigen 28,1 Prozent.

Seit 2001 oszilliert diese um rund 27 Prozent, was Ausdruck einer niedrigen Steuerbelastung und wirtschaftlich erwünscht ist, da es die Standortattraktivität der Schweiz stärkt. Im internationalen Vergleich fällt die Schweizer Fiskalquote tief aus: So weisen im OECD-Ländervergleich nur die USA eine tiefere Fiskalquote aus. Die Schweiz besitzt im internationalen Vergleich auch eine der tiefsten Staatsquoten: Im Jahr 2017 betrugen die Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP 32,4 Prozent.98 Um die interkantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zu messen, wird die Streuung (Standardabweichung) der Indexe der standardisierten Steuererträge (SSE) errechnet. Betrachtet man den SSE aller Kantone nach erfolgtem Ressourcenausgleich im Zeitraum von 2008 bis 2018, so haben sich die Disparitäten zwischen den Kantonen
von 23,8 auf 29,2 erhöht. Dies verdeutlicht, dass die Unterschiede in den finanziellen Mitteln zwischen den Kantonen trotz Finanzausgleich tendenziell zunehmen. Ohne Ausgleich wären diese Unterschiede jedoch im Beobachtungszeitraum durchschnittlich 27 Prozent höher.99 Als Bestandteil des Nationalen Finanzausgleiches wurden 2019 18 Kantone vom Bund durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich unterstützt. Zwölf Kantonen ist 2019 der 95 96

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www.efv.admin.ch > Themen > Publikationen > Taschenstatistik > Taschenstatistik 2018 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 1 Bundeshaushalt, staatliche Leistungen > Schuldenquote des Bundes www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > IWF erwartet vorübergehende Konjunkturabschwächung in der Schweiz im Umfeld erhöhter Risiken www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen > Fiskalquote der öffentlichen Haushalte www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 9 Regionaler Zusammenhalt, gegenseitige Verständigung > Index des standardisierten Steuerertrags

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soziodemografische Lastenausgleich zugekommen.100 Während der Nationale Finanzausgleich die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone nicht beeinträchtigt hat, senkten einige ressourcenschwache Kantone ihre Steuersätze. Die 2018 abgeschlossene dritte Wirksamkeitsanalyse des Bundesrates hat gezeigt, dass der Nationale Finanzausgleich seine Ziele in der Periode von 2016 bis 2019 weitgehend erreicht hat und die angestrebte Pro-Kopf-Ressourcenausstattung von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts in allen Kantonen deutlich übertroffen wurde. Aus diesem Grund wurde eine Reform des Ressourcenausgleichs ab 2020 beschlossen, bei welcher der ressourcenschwächste Kanton eine Mindestausstattung von 86,5 Prozent des nationalen Mittels erreichen wird.101 Soziale Sicherheit im wirtschaftlichen Kontext Die Ausgaben für die soziale Sicherheit in der Schweiz steigen weiter an und erreichten 2017 einen neuen Höchstwert.

Im Jahr 2017 beliefen sich die Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit auf 190 Milliarden Franken, was einen neuen Höchstwert darstellt. Im internationalen Vergleich lagen die schweizerischen Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit im Jahr 2016 mit 28,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes aber knapp unter dem EU-28Durchschnitt von 28,2 Prozent. Rund 92,2 Prozent der Ausgaben102 sind 2017 als Sozialleistungen ausbezahlt worden, was 20 668 Franken pro Kopf entspricht. Der Löwenanteil der Sozialleistungen, rund 80 Prozent, werden zur Abdeckung der Bereiche Alter (42,4 %), Krankheit und Gesundheitsversorgung (31,7 %) sowie Invalidität (8,1 %) aufgewendet.103 Die anhaltenden Veränderungen in der Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung, insbesondere das Altern der Bevölkerung, stellen das Altersvorsorgesystem vor grosse Herausforderungen und führen zu zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Finanzen. Seit 1990 ist die Anzahl Personen im Rentenalter, die auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter kommen, von 23,5 auf 30,0 im Jahr 2018 gestiegen, wobei der Anstieg in den letzten 10 Jahren besonders stark war.104 Im Jahr 1970 lebten 106 Hundertjährige in der Schweiz. Diese Zahl ist bis Ende 2016 auf 1546 angestiegen.105 Diese Werte bedeuten höhere altersabhängige staatliche Ausgaben, etwa im Bereich der Altersrenten.106 Im Jahr 2018 war der Bund nach den Versichertenbeiträgen von 31,7 Milliarden Franken die zweitwichtigste Finanzie100 101 102

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www.efd.admin.ch > Themen > Finanzausgleich > Zahlen > Bericht zum Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2019 www.efd.admin.ch > Themen > Finanzpolitik > Nationaler Finanzausgleich > Nationaler Finanzausgleich www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 12 Sozialwerke > Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit in Prozenten des BIP www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Gesellschaft > Ausgaben für Sozialleistungen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Gesellschaft > Altersquotient www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen > Die Bevölkerung der Schweiz 2016 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Gesellschaft > Altersquotient

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rungsquelle der AHV und steuerte 8,6 Milliarden Franken zu. Weiter erwirtschaftete die AHV durch das Mehrwertsteuerprozent Einnahmen von 2,4 Milliarden Franken.107 Während das Umlageergebnis der AHV zwischen 1948 und Anfang der 1970er-Jahre weitgehend stabil blieb, ist es seither starken Schwankungen unterworfen. Mit negativen Umlageergebnissen schloss die AHV in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre, zwischen 1993 und 1999 sowie zwischen 2014 und 2018.108 Das Kapital der AHV belief sich Ende 2018 auf 43,5 Milliarden Franken, was 98,8 Prozent der Ausgaben entspricht.109 Als Folge der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 19. Mai 2019 fliessen der AHV ab 2020 jährlich 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen zu.110 Trotzdem wird weiterhin eine Finanzierungslücke bestehen von 26 Milliarden Franken bis 2030.111 Rund 433 000 Personen bezogen im Jahr 2018 Leistungen der Invalidenversicherung in Form von Eingliederungsmassnahmen, Invalidenrenten oder Hilflosenentschädigungen. 93 Prozent der IV-Leistungsbezügerinnen und bezüger wohnten 2018 in der Schweiz. Drei Viertel der im Inland ausbezahlten Invalidenrenten waren ganze Renten. Diese werden bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent zugesprochen und betrugen im durchschnittlichen Fall im Dezember 2018 rund 1670 Franken. Seit 2005 ist der Anteil der IV-Rentnerinnen und -Rentner an der versicherten Bevölkerung kontinuierlich zurückgegangen: Betrug dieser Anteil 2005 noch 5,3 Prozent, so zählte man im Dezember 2018 noch 4,1 Prozent.112 Finanzierung und Kosten des Gesundheitswesens Die neuen Höchstwerte der Gesundheitskosten in der Schweiz äussern sich in markant steigenden monatlichen Tarifprämien der obligatorischen Krankenversicherung. Seit 2014 nahmen diese im Schnitt um 17,4 Prozent zu.

Die Kosten des Gesundheitswesens sind seit 2011 kontinuierlich angestiegen und beliefen sich 2016 auf über 80 Milliarden Franken. Gemessen im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) betrugen die Kosten des Gesundheitswesens 2016 12,2 Prozent, was gleichzeitig einen neuen Höchstwert der Periode von 1990 bis 2016 darstellt. Dabei galt in der Zeitspanne von 2000 bis 2016, dass das Verhältnis der Gesundheitskosten zum BIP ­ trotz kontinuierlich zunehmender, absoluter Kosten ­ immer relativ stabil blieb und
zwischen 10 und 12,2 Prozent oszillierte.

Dies ist auf die gleichzeitig steigende Wirtschaftsleistung zurückzuführen, die die Kostenerhöhung zu einem Teil kompensierte. Im Jahr 2016 entfielen je rund ein Fünftel der Kosten auf die stationären Kurativbehandlungen und die Langzeitpflege, gut ein Viertel auf die ambulanten Kurativbehandlungen und rund ein Sechstel auf 107 108

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www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Statistik > AHV-Statistik 2018 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 12 Sozialwerke > Umlageergebnis der AHV www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Statistik > AHV-Statistik 2018 www.efd.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Abstimmungen > Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (19.05.2019) > Faktenblatt Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > AHV 21 www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > Invalidenversicherung IV > Statistik > IVStatistik 2018

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den Verkauf von Gesundheitsgütern.113 Die Gesundheitsausgaben pro Person beliefen sich im selben Jahr auf 801 Franken. Verglichen mit 2012, wo diese Kosten 708 Franken pro Person betrugen, kann somit ein weiterer Anstieg konstatiert werden.114 Auch die monatlichen Tarifprämien der obligatorischen Krankenversicherung (ordentliche Franchise für Erwachsene) sind im Mittel von 396 Franken im Jahr 2014 auf 465 Franken im Jahr 2018 angestiegen, wobei die kantonalen Durchschnittsprämien von 354 Franken (Appenzell Innerrhoden) bis 592 Franken (BaselStadt) reichen.115 Auch ein internationaler Vergleich macht deutlich, dass die Schweiz ein kostenintensives Gesundheitswesen besitzt: Nur die USA wiesen etwa, gemessen am Verhältnis der Gesundheitskosten zum BIP, ein kostenintensiveres Gesundheitswesen aus.116 Wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung Seit 2013 waren die Wachstumsraten der Schweizer Wirtschaft mehrheitlich positiv.

Von Mitte 2017 bis Mitte 2018 wuchs das BIP überdurchschnittlich stark. Im Zuge der internationalen Konjunkturabschwächung liess das Wachstum anschliessend nach. Angesichts der gedämpften Teuerungsaussichten setzt die Schweizerische Nationalbank ihre expansive Geldpolitik fort. Das globale Tiefzinsumfeld erschwert aber die konventionelle Geldpolitik. Die fortschreitende Digitalisierung zeigt sich unter anderem an einer starken Zunahme der Investitionen der Schweizer Wirtschaft in Informations- und Kommunikationstechnologien seit 1996.

2018 resultierte für die Schweiz insgesamt eine Wachstumsrate des realen Bruttoinlandproduktes von 2,8 Prozent (provisorisch).117 Erstmals seit der Wachstumsabschwächung 2015, im Gefolge der Währungsaufwertung und der international weniger dynamischen Nachfrage, ist diese wieder auf vergleichbar hohem Niveau wie 2014, als eine Wachstumsrate von 2,4 Prozent erzielt wurde.118 Im Zeitraum von 2013 bis 2018 war die Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes (BIP) in zwei Quartalen spürbar negativ: Im 1. Quartal 2015 und im 3. Quartal 2018.119 Die Inflationsprognosen blieben tief und die Lage am Devisenmarkt fragil. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hielt daher unverändert an ihrem expansiven geldpolitischen Kurs fest. Dieser beruhte auf dem Negativzins auf den Sichtguthaben, die Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei der SNB halten, und auf der Bereitschaft der SNB, bei Bedarf am Devisenmarkt zu intervenieren. Das andauernde 113

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 13 Gesundheitswesen > Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Kosten, Finanzierung www.bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung > Portal Statistik der obligatorischen Krankenversicherung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 13 Gesundheitswesen > Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Bruttoinlandprodukt www.seco.admin.ch > Das SECO > Medienmitteilungen > Bruttoinlandprodukt im 4.

Quartal 2018: Rückkehr zu moderatem Wachstum www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftslage > BIP Quartalszahlen

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globale Tiefzinsumfeld erschwert jedoch die konventionelle Geldpolitik der Notenbanken.120 Im Jahr 2018 war das verarbeitende Gewerbe der stärkste Wachstumstreiber, es profitierte von einer starken internationalen Nachfrage nach Schweizer Industriegütern. Mit der gewichtigen Ausnahme des Handels expandierten die meisten anderen Branchen. Auf der Verwendungsseite kann zudem festgestellt werden, dass der Aussenhandel den grössten Wachstumsimpuls lieferte. Dagegen entwickelte sich die inländische Nachfrage weniger dynamisch: Insbesondere der private Konsum wuchs unterdurchschnittlich, was u.a. auf die verhaltene Entwicklung der realen Kaufkraft zurückzuführen ist.121 Im Zeitraum von 1995 bis 2018 hat sich der Anteil des Dienstleistungssektors an der Bruttowertschöpfung der Schweiz von 68,3 auf 73,6 Prozent gesteigert. Gleichzeitig reduzierte sich der Anteil des Industriesektors von 30,1 auf 25,8 Prozent: in absoluten (realen) Zahlen wuchs dieser im gleichen Zeitraum um etwa 45 Prozent. Der Anteil des Primärsektors ist sowohl im Verhältnis von 1,5 auf 0,7 als auch in absoluten Zahlen kleiner geworden. 122 Der Wirtschaftsstandort Schweiz soll auch durch einen handlungsfähigen und effizienten Staat gestärkt werden, der die Verwaltungstätigkeit mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich gestaltet. Der «Online Services Index» vergleicht, inwiefern in der Schweiz im internationalen Vergleich Dienstleistungen auf Bundesebene online abgewickelt werden können. Seit 2008 schneidet die Schweiz jeweils im oberen Mittelfeld ab und belegte 2018 unter 193 untersuchten Ländern den 35. Platz. 123 Die von der Schweizer Volkswirtschaft in IKT getätigten Investitionen haben sich zwischen 1996 und 2016 von 6932 auf 24 527 Millionen Franken erhöht (zu Preisen des Vorjahres). Die Digitalisierung bietet für die Schweiz denn auch vielversprechende Chancen, Effizienzgewinne in Arbeitsprozessen zu realisieren. Die Bedeutung der IKT-Branche für die F+E-Aktivitäten zeigt sich insbesondere auch in der Anzahl IKT-Patentanmeldungen gemäss dem Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT): Pro Million Einwohnerinnen und Einwohner reichte die Schweiz 2016 insgesamt 33,8 IKT-Patentanmeldungen ein. Damit belegt sie den achten Rang unter den
OECD-Mitgliedsstaaten.124 In der Schweiz verfügt fast die Hälfte der 16- bis 74-Jährigen über erweiterte digitale Kompetenzen. Die Schweiz liegt damit über dem europäischen Durchschnitt, aber weit hinter den Ländern auf den Spitzenpositionen.125 Grundvoraussetzung für die Nutzung moderner IKT ist die 120 121 122 123

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Quartal 2018: Rückkehr zu moderatem Wachstum www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Produktionskonto > Produktionskonto nach Wirtschaftssektoren www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 1 Bundeshaushalt, staatliche Leistungen > Online Service Index www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 3 Rahmenbedingungen für die Digitalisierung > Investitionen in IKT www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Informationsgesellschaft > Strategieindikatoren > Bildung, Forschung und Innovation > Hochschulabschlüsse, digitale Kompetenzen, Forschung und Entwicklung

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Verbreitung von technischen Möglichkeiten, wie etwa eines Internetanschlusses.

Ende 2017 zählte man auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner 46,8 Breitbandanschlüsse. Damit stand die Schweiz an erster Stelle aller OECD-Mitgliedstaaten.

Betrachtet man hingegen die Verbreitung von Glasfaseranschlüssen, so befindet sich die Schweiz unter dem Durchschnitt der OECD. Dies ist auf die hohe Breitbandabdeckung in der Schweiz durch Technologien wie Kabelanschlüsse oder DSL zurückzuführen.126 Die Umwelt im wirtschaftlichen Kontext Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern verdoppelten sich im Zeitraum von 1990 bis 2017. Gleichzeitig stiegen die nationalen Umweltschutzausgaben seit 2008 um fünf Prozent an. Die seit 2000 um 20 Prozent gewachsenen Rohstoffimporte weisen allerdings auf eine wachsende Auslandabhängigkeit und eine Verlagerung der Umweltbelastungen ins Ausland hin.

Der Materialfussabdruck der Schweiz betrug 2016 rund 152 Millionen Tonnen. Seit 2000 haben die Importe in Tonnen Rohstoffe um 21 Prozent zugenommen.127 Dies ist gleichzeitig ein Hinweis für eine wachsende Auslandabhängigkeit der Schweiz zur Deckung ihres Materialbedarfs und ein Indikator für die Tendenz, dass Umweltbelastungen von der Schweiz ins Ausland verlagert werden.128 Die nationalen Umweltschutzausgaben beliefen sich 2016 auf rund 11,4 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 5 Prozent im Vergleich zu 2008 (zu laufenden Preisen). Während die Ausgaben gestiegen sind, ist ihr Anteil am Bruttoinlandprodukt in derselben Zeitspanne von 1,8 auf 1,7 Prozent gesunken. Ein Grossteil der nationalen Umweltschutzausgaben wurde für die Abfallwirtschaft (5 Mrd. Fr.) und für die Abwasserwirtschaft (2,8 Mrd. Fr.) ausgegeben. Die Umweltschutzausgaben der Haushalte haben sich seit 2008 um 24 Prozent erhöht. Hier fallen insbesondere die kommunalen Gebühren für die Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie Mehrkosten für den Kauf von Bio-Lebensmitteln ins Gewicht. Die Umweltschutzausgaben der Haushalte machen etwa 0,7 Prozent ihrer Konsumausgaben aus.129 2016 beliefen sich die Investitionen der öffentlichen Hand für den Umweltschutz auf 1,2 Milliarden Franken, was 5 Prozent ihrer Gesamtinvestitionen entspricht.130 Nicht nur die Umweltschutzausgaben sind gestiegen, auch die Bruttowertschöpfung des Umweltsektors erfuhr seit 2000, wo sie sich noch
auf 10,9 Milliarden Franken belief, eine Verdoppelung und betrug 2017 rund 22,1 Milliarden Franken. Dieser markante Anstieg ist insbesondere auf das kräftige Wachstum im Bereich der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zurückzuführen, zu dem die Erzeugung erneuerbarer Energie und die energetische Sanierung des Gebäudeparks dazuzählen. Dieser Bereich 126

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 7 Verkehr, Kommunikation > Abonnent/innen von Breitband-Internetanschlüssen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Umweltindikatoren > Alle Indikatoren > 1 Nutzung natürlicher Ressourcen > Materialverbrauch www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > (IV) Auswirkungen auf Bestände > Auswirkungen der Aktivitäten > Materialverbrauch www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Umwelt und Ressourcen > Umweltindikatorensystem > 5 Reaktionen der Gesellschaft > Umweltschutzausgaben www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Umweltgesamtrechnung > Umweltschutzausgaben

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verzeichnete in derselben Periode einen Zuwachs von 179 Prozent.131 Im Jahr 2018 stammten 58,7 Prozent der Netto-Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energiequellen, davon 52,6 Prozent aus Wasserkraft. Rund 38 Prozent wurde von Kernkraftwerken produziert, der Rest stammte aus nicht erneuerbaren Energiequellen thermischer Kraftwerke (2,9 %). Betrug der Anteil erneuerbarer Energien (ohne Wasserkraft) 2000 noch unter zwei Prozent der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion, stieg dieser 2018 auf 6,1 Prozent an.132 Am 21. Mai 2017 nahmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Energiegesetz133 an und zeigten damit, dass die eingeschlagene Energiestrategie 2050 des Bundesrates und der damit verbundene Umbau des Schweizer Energiesystems in der Bevölkerung auf Unterstützung stösst.134 Die gesteigerte Bruttowertschöpfung führte zu einem Anstieg der Beschäftigung im Umweltsektor. Im Zeitraum von 2000 bis 2017 erhöhte sich die Zahl der Vollzeitäquivalente von 79 900 auf 155 500, was einer Zunahme von 95 Prozent entspricht. Auch hier ist das Wachstum getrieben von einer Verdreifachung der Beschäftigung im Bereich der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.135 Im Zeitraum von 1990 bis 2017 wuchsen die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern von 4,9 auf 11,7 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht rund 1,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes und stellt 6,2 Prozent aller Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben dar. Wie der internationale Vergleich zeigt, ist dieser Anteil von 6,2 Prozent nahe am Mittel der EU-28-Staaten, wo 6,3 Prozent aus umweltbezogenen Steuern eingenommen wird. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern stammen zu 57 Prozent aus Energiesteuern, zu 41 Prozent aus Transportsteuern und zu 2 Prozent aus Emissionssteuern. Im Jahr 2016 wurden diese Steuern zu 48 Prozent von Haushalten getragen und zu 40 Prozent von der Wirtschaft generiert. Die restlichen 11 Prozent stammten von nicht in der Schweiz ansässigen Haushalten und Unternehmen, die hauptsächlich bezogen auf Treibstoffe und für die Benutzung von Strassen steuerpflichtig sind.136 Ressourcenherkunft und -verbrauch Der zunehmende Ressourcenverbrauch zeigt sich darin, dass die Konsumausgaben der Schweiz seit 2000 fast doppelt so stark gestiegen sind wie die Bevölkerung gewachsen ist. Der ökologische Fussabdruck von 2,8
(2016) macht deutlich, dass der Schweizer Ressourcenverbrauch die planetaren Grenzen überschreitet.

Hochgerechnet auf die Weltbevölkerung übersteigt die Schweiz mit ihren gegenwärtigen Konsum- und Produktionsmustern die Regenerationsfähigkeit und die Belastungsfähigkeit der Erde. Die Konsumbereiche Ernährung, Wohnen und die Mobilität 131 132 133 134 135 136

www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Umweltgesamtrechnung > Umweltgüter und -dienstleistungen www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik und Geodaten > Energiestatistiken > Teilstatistiken > Schweizerische Statistik der Erneuerbaren Energien AS 2017 6839 www.uvek.admin.ch > Energie > Energiestrategie 2050 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Umweltgesamtrechnung > Umweltgüter und -dienstleistungen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Umwelt und Ressourcen > Umweltindikatorensystem > 5 Reaktionen der Gesellschaft > Umweltbezogene Steuern

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fallen dabei besonders ins Gewicht: Auf ihr Konto gehen rund zwei Drittel der Schweizer Gesamtumweltbelastung.137 Die Konsumausgaben der Schweiz sind von 2000 bis 2016 mit einer Zunahme um 31 Prozent fast doppelt so stark gestiegen wie die Bevölkerung. Der ökologische Fussabdruck zeigt das Ungleichgewicht zwischen dem Konsum der Schweiz und der weltweiten Biokapazität auf. Im Jahr 2016 konsumierte die Schweiz 2,8-mal mehr Umweltleistungen und -Ressourcen, als global pro Person verfügbar wären. Aus diesem Verhältnis kann geschlossen werden, dass der gegenwärtige Konsum auf Kosten künftiger Generationen und anderer Erdteile geht.138 Im Vergleich zum Jahr 1990 ist der Bruttoenergieverbrauch im Jahr 2018 mit 1,1 Millionen Terajoules 8 Prozent höher.139 Aufgrund des Bevölkerungswachstums um 26,8 Prozent im selben Zeitraum ist der Endenergieverbrauch pro Person jedoch tendenziell rückläufig und betrug im Jahr 2018 rund 87,4 Gigajoule (gemäss Abgrenzung der Energieperspektiven140). In der Periode von 1990 bis 2018 ist auch eine Abnahme in der Energieintensität der Schweizer Wirtschaft festzustellen. Dies ist wiederum damit erklärbar, dass die Schweizer Wirtschaft stärker als der Gesamtenergieverbrauch wuchs. Während 1990 für einen Franken des Bruttoinlandprodukts rund 1,8 Megajoule an Endenergie benötigt worden sind, betrug dieser Wert 2018 noch zwei Drittel, rund 1,2 Megajoule pro Franken.141 Der zunehmende Ressourcenverbrauch und sich daraus ergebende Nutzungskonflikte lassen sich auch exemplarisch bei der Bodennutzung erkennen: Mit der Zunahme der Siedlungsfläche nahm gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzfläche ab. 2017 betrug diese noch gut eine Million Hektaren und bestand mehrheitlich aus Grünflächen (70 %) und Getreidekulturen (14 %).142 Die Ackerfläche und die Fläche der Dauerkulturen hat sich seit 1996 um 5,3 Prozent verkleinert.143 Wie die Arealstatistik zeigt, sind 80 Prozent der zwischen 1982 und 2015 verschwundenen Landwirtschaftsflächen zu Siedlungsflächen umgewandelt worden. Besonders ausgeprägt hat dieser Vorgang im Mittelland stattgefunden.144 Trotz dieser Veränderungen der Nutzungsmuster der landwirtschaftlichen Fläche kann kein Rückgang der Schweizer Nahrungsmittelerzeugung festgestellt werden und belief sich 2016 auf 21 871 Terajoule. Betrachtet man die Bruttoproduktion im Verhältnis zum Gesamtverbrauch, so 137 138 139 140

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www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Wirtschaft und Konsum > Das Wichtigste in Kürze www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Nachhaltige Entwicklung > Weitere Indikatoren der Nachhaltige Entwicklung > Der ökologische Fussabdruck der Schweiz www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > (IV) Auswirkungen auf Bestände > Auswirkungen der Aktivitäten > Energieverbrauch Vom Endenergieverbrauch werden die statistische Differenz inklusive Landwirtschaft, der internationale Flugverkehr sowie der Gasverbrauch für den Betrieb der Kompressoren der Transitleitung für Erdgas abgezogen.

www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 8 Boden, natürliche Ressourcen, Energie > Endenergieverbrauch pro Kopf www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen > Nahrungsmittelproduktion www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 8 Boden, natürliche Ressourcen, Energie > Ackerfläche und Fläche mit Dauerkultur www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Arealstatistik Schweiz.

Erhebung der Bodennutzung und der Bodenbedeckung (Ausgabe 2019 / 2020)

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ergibt dies 2016 einen Selbstversorgungsgrad von brutto 56 Prozent (netto 48 %).

Bei tierischen Erzeugnissen, allen voran Milch und Milchprodukten, war dabei der Versorgungsgrad am höchsten, was allerdings mit hohen Importen von Futtermitteln und Produktionsmitteln verbunden ist.145 2017 sind insgesamt rund 930 Millionen Kubikmeter Trinkwasser gewonnen worden. Der daraus resultierende Tagesverbrauch pro Kopf von 300 Litern bedeutet einen Rückgang des Schweizer Trinkwasserverbrauchs von 20 Prozent seit 1990.146 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur In den letzten drei Jahrzehnten steigerte sich die Mobilität der Schweizer Bevölkerung kontinuierlich. So nahm die täglich zurückgelegte Tagesdistanz pro Person seit 1994 um 18 Prozent zu. Die Entwicklungen gehen einher mit stetig wachsenden Staustunden durch Verkehrsüberlastungen. Die volkswirtschaftlichen Kosten von Staus auf Nationalstrassen nahmen von 2010 bis 2017 um 38,5 Prozent zu.

Die steigende Mobilität der Bevölkerung zeigt sich beispielhaft in der zurückgelegten Tagesdistanz pro Person im Inland. 2015 sind pro Person täglich 36,8 km zurückgelegt worden. Diese Distanz ist 18 Prozent grösser als noch 1994, als durchschnittlich 31,4 Kilometer zurückgelegt worden sind. Fast zwei Drittel sind dabei im Auto und fast ein Viertel im öffentlichen Verkehr zurückgelegt worden. Die restlichen 8 Prozent sind dem Langsamverkehr zu Fuss oder mit dem Fahrrad zuzuordnen. Insbesondere die zurückgelegte Distanz auf der Schiene ist besonders gewachsen: Hier fand in derselben Periode ein Anstieg von 77 Prozent statt. Die Anzahl Flugbewegungen hat seit dem Jahr 2000 um 13 Prozent abgenommen, allerdings bei zunehmenden Passagierzahlen (plus 60 %).147 Seit 1980 ist die Transportleistung im Güterverkehr auf der Strasse und der Schiene um 87 Prozent gestiegen. Dabei hat insbesondere der Anteil der Transportleistung auf der Strasse zugenommen. Diese ist seit 1980 um 151 Prozent gestiegen und betrug 2017 rund 17,2 Milliarden Tonnenkilometer. Auch auf der Eisenbahn hat die Transportleistung zugenommen, wenn auch weniger stark. Seit 1980 ist ein Wachstum von 30 Prozent auf 10,1 Milliarden Tonnenkilometer 2017 zu verzeichnen. 148 Seit der Eröffnung des Gotthard-Strassentunnels 1981 hat sich die auf Strasse und Schiene über die Alpen transportierte Gütermenge mehr als
verdoppelt. 2017 wurden insgesamt 38,9 Millionen Nettotonnen über die Schweizer Alpen transportiert.

Der Anteil auf der Schiene transportierter Güter am gesamten alpenquerenden Güterverkehr auf Strasse und Schiene betrug 2017 rund 70 Prozent. In den Nachbarländern Frankreich und Österreich ist dieses Verhältnis in etwa umgekehrt. 149 In 145

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen > Nahrungsmittelproduktion www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Umwelt > Grundwasserqualität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Mobilität und Verkehr > Mobilität und Verkehr: Panorama 2019 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Mobilität und Verkehr > Güterverkehr > Leistungen im Güterverkehr www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 7 Verkehr, Kommunikation > Modalsplit im alpenquerenden Güterverkehr

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Frankreich betrug der Bahnanteil 2017 rund 12 Prozent, in Österreich 27 Prozent.150 Während der Anteil in der Schweiz in der Periode von 1980 bis 2009 von 90 auf 61 Prozent sank, nimmt er seither wieder kontinuierlich zu. Die im Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 2008151 festgelegte Reduktion des alpenquerenden Gütertransitverkehrs auf 650 000 Lastwagen zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (2018) wurde verfehlt. Mittels der geplanten Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels 2020, der Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Verwirklichung des Vier-Meter-Korridors wird die Verlagerungspolitik jedoch konsequent weitergeführt.152 Das zunehmende Verkehrsaufkommen im Güter- und im Privatverkehr zeigt sich auch in den seit 2010 kontinuierlich steigenden Staustunden auf dem Nationalstrassennetz. Mit 22 949 Staustunden durch Verkehrsüberlastungen ist 2017 ein neuer Höchstwert erreicht worden. 2018 sind die Staustunden um 3,7 Prozent auf 22 110 Stunden gesunken. Die geschätzten volkswirtschaftlichen Kosten von Staus auf Nationalstrassen betrugen 2017 rund 928 Millionen Franken. Im Vergleich zum Jahr 2010, wo die Kosten auf 670 Millionen Franken geschätzt wurden, stellt dies eine Zunahme von 38,5 Prozent dar.153 2015 beliefen sich die Gesamtkosten des Verkehrs auf 89,7 Milliarden Franken, was gegenüber 2010 ein Anstieg von 4 Prozent darstellt.154 Bund, Kantone und Gemeinden gaben 2015 rund 16,8 Milliarden Franken für den Verkehr aus. Dies ist mit 10 Prozent aller öffentlichen Gesamtausgaben der viertgrösste Ausgabenposten der öffentlichen Hand. 8,1 Milliarden Franken dieser Verkehrsausgaben flossen in die Strasseninfrastruktur und 8,4 Milliarden Franken in den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse.155

3.3

Die Schweiz und ihre Gesellschaft

Wohlbefinden Die Schweizer Bevölkerung ist grossmehrheitlich mit ihrer Lebensqualität zufrieden, was auf ein hohes Wohlbefinden hindeutet. Besonders zufrieden sind die Befragten mit ihrer Gesundheit, den persönlichen Beziehungen und dem Arbeitsklima, während die Zufriedenheit mit der finanziellen Situation deutlich tiefer ist.

Die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt ist eines der obersten Ziele des Bundes (Art. 2 Abs. 2 BV). Neben objektiven Faktoren wie dem Zustand der Wirtschaft, der Gesundheit, der finanziellen und persönlichen Sicherheit und der Umweltqualität hängt die Wohlfahrt auch vom subjektiven Wohlbefinden der Bevölkerung ab.

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Dieses befindet sich über die letzten Jahre konstant auf hohem Niveau. 156 Die Einschätzung der Lebensqualität als ein Konzept zur Messung des Wohlbefindens zeigt, dass 2015 rund 97,4 Prozent der Wohnbevölkerung sehr oder eher zufrieden sind.

Sehr zufrieden ist vor allem die Bevölkerung der deutschsprachigen Schweiz (59,5 %), während in der französischsprachigen (42,3 %) und der italienischsprachigen Schweiz (31,6 %) jeweils eine Mehrheit der Bevölkerung eher zufrieden mit der Lebensqualität ist.157 Laut Erhebungen in der Bevölkerung wird die Lebensqualität am stärksten vom persönlichen Gesundheitszustand und von den sozialen Kontakten beeinflusst, gefolgt von der finanziellen Sicherheit, der Freizeitgestaltung und der Wohnsituation. Die persönliche Sicherheit und die Umweltqualität am Wohnort spielen in Bezug auf die Lebensqualität gemäss subjektiver Einschätzung die kleinste Rolle.158 Der allgemeine Gesundheitszustand als wichtiger Einflussfaktor für das Wohlbefinden wird 2017 von 86 Prozent der Männer und 84 Prozent der Frauen als gut oder sehr gut bezeichnet, wobei die Bewertung positiv mit dem Bildungsniveau und negativ mit dem Alter korreliert.159 Auch die psychische Gesundheit wird grossmehrheitlich als gut eingeschätzt: 85 Prozent fühlen sich 2017 wenig psychisch belastet, während sich eine Minderheit von rund 4 Prozent einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt fühlt. Es zeigt sich, dass besonders die soziale Unterstützung zur psychischen Gesundheit beiträgt ­ eine Beobachtung, die im Hinblick auf die wachsende Anzahl alleinlebende Personen an Relevanz gewinnen wird.160 Grosse Teile der Wohnbevölkerung weisen in vielerlei Hinsicht eine hohe bis sehr hohe Zufriedenheit aus: mit den persönlichen Beziehungen (84 %), mit der Wohnsituation (76 %) und mit dem Arbeitsklima (83 %)161. Besonders zufrieden mit ihrem jetzigen Leben sind Personen unter 18 und über 65 Jahren, Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, Personen, die in Familien mit Kindern leben, sowie Personen in hohen Einkommensklassen.162 Im Jahr 2017 sind 20 Prozent der Bevölkerung jedoch mit ihrer persönlichen finanziellen Situation nicht oder eher nicht zufrieden, weitere 27 Prozent bewerten ihre Zufriedenheit als mittelmässig. 163 Im selben Jahr haben über 15 Prozent der über 15-Jährigen Angst, ihren Arbeitsplatz zu
verlieren. Dieser Wert ist vier Prozentpunkte höher als noch vor 15 Jahren. Auffallend ist die erhöhte Angst vor Arbeitsplatzverlust in der französischen und der italienischen Schweiz 156 157 158 159

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > (VII) Wohlfahrt > Subjektives Wohlbefinden > Lebenszufriedenheit www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Wahrnehmung der Umwelt durch die Bevölkerung > Zufriedenheit mit der Lebensqualität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Raum, Umwelt > Wahrnehmung der Umwelt durch die Bevölkerung > Umweltqualität als Einflussfaktor für Lebensqualität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > (VII) Wohlfahrt > Subjektives Wohlbefinden > Selbstwahrgenommener Gesundheitszustand www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > (VII) Wohlfahrt > Subjektives Wohlbefinden > Psychische Gesundheit www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Tabellen > Subjektive Einschätzung der Lebensqualität, nach verschiedenen soziodemografischen Merkmalen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > (VII) Wohlfahrt > Subjektives Wohlbefinden > Lebenszufriedenheit www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Tabellen > Subjektive Einschätzung der Lebensqualität, nach verschiedenen soziodemografischen Merkmalen

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(22 bzw. 24 %), bei Personen mit tiefem Bildungsstand (30 %) und bei Ausländern (26 %).164 Zum Wohlbefinden trägt auch das Vertrauen in die Institutionen bei.

Dieses zeigt über die Jahre relativ stabile Muster. Der durchschnittliche Wert von 7 von 10 Punkten liegt 2013 deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 4,7 Punkten.165 Am grössten ist im Jahr 2017 mit 64 Prozent das Vertrauen in die Polizei, während das politische System mit 45 Prozent das tiefste Vertrauen geniesst.166 Betreffend das subjektive Gefühl der Sicherheit gaben 68 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren im Jahr 2017 an, sich nicht bedroht zu fühlen. Seit 2015 ist das Sicherheitsgefühl damit um sechs Prozentpunkte angestiegen.167 Gesundheit in der Bevölkerung In Bezug auf die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung können seit den 1990erJahren zwei gegenläufige Entwicklungen festgestellt werden: Einerseits hat sich der Anteil der in der Freizeit körperlich aktiven Personen seit 2002 um 13,5 Prozentpunkte erhöht. Andererseits nahm seit 1992 der Anteil der übergewichtigen Personen um 11,5 Prozentpunkte zu, und darüber hinaus hat sich der Anteil Personen mit einer schweren Form von Übergewicht verdoppelt.

Die Schweiz weist eine der höchsten Lebenserwartungen der Welt auf. Diese hat sich von 2007 bis 2017 bei den Männern von 79,4 auf 81,4 Jahre erhöht und ist bei Frauen von 84,2 auf 85,2 Jahre gestiegen.168 Die Lebenserwartung wie auch der allgemeine Gesundheitszustand werden von sozialen Faktoren beeinflusst. Je höher das Bildungsniveau, das Einkommen, das gesundheitsrelevante Verhalten oder der Zugang zur Gesundheitsversorgung, desto besser ist die Gesundheit.169 Die Schweizer Bevölkerung betätigt sich aktiver körperlich: Der Anteil der Bevölkerung, der die Bewegungsempfehlung des Netzwerks Gesundheit und Bewegung Schweiz umsetzt und in der Freizeit körperlich aktiv ist, lag 2002 noch bei 62,2 Prozent und stieg bis 2017 um 13,5 Prozentpunkte auf 75,7 Prozent . Der Anstieg zeigt sich dabei in allen Altersklassen. 2017 galten 8,2 Prozent der Bevölkerung als körperlich inaktiv, was bedeutet, dass diese wöchentlich weniger als 30 Minuten mässig körperlich aktiv waren und weniger als einmal pro Woche einer körperlich intensiven Aktivität nachgingen. Mit steigendem Bildungsniveau nimmt ausserdem der Anteil körperlich aktiver Personen zu. So sind von Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss 61 Prozent körperlich aktiv, bei Personen mit tertiärem Abschluss 164 165

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Tabellen > Angst vor Arbeitsplatzverlust www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Subjektives Wohlbefinden und Lebensbedingungen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Subjektives Wohlbefinden und Lebensbedingungen > Politik www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Integrationsindikatoren > Alle Indikatoren > Rassismus, Diskriminierung und Sicherheit > Gefühl der Sicherheit www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Geburten und Todesfälle > Lebenserwartung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Gesundheitsdeterminanten > Soziale Situation

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dagegen deren 79,1 Prozent.170 Im Zeitraum von 1992 bis 2017 hat der Anteil der Bevölkerung ab 15 Jahren mit Übergewicht von 30,4 auf 41,9 Prozent zugenommen.

Übergewichtig sind dabei Personen mit einem Body Mass Index (BMI) von 25 oder höher. Die Zahlen zeigen weiter, dass Männer häufiger von Übergewicht betroffen sind als Frauen und dass Personen mit niedrigerem Bildungsniveau und Personen mit höherem Alter häufiger von Übergewicht betroffen sind. Seit 1992 hat sich zudem der Anteil an Personen mit schwerer Form von Übergewicht, Adipositas genannt (BMI von über 30), verdoppelt. 10,2 Prozent der Frauen und 12,3 Prozent der Männer waren 2017 adipös.171 Bei Frauen mit tiefem Bildungsniveau war der Anteil adipöser Personen mehr als dreimal so hoch wie bei bildungsstarken Frauen (21 % gegenüber 6 %), und auch bei den Männern war dieser Anteil mehr als doppelt so hoch (20 % gegenüber 10 %).172 Auch das psychische Wohlbefinden beeinflusst die Gesundheit. 21 Prozent aller Erwerbstätigen erlebten 2017 bei der Arbeit häufig oder immer Stress.173 Im selben Jahr befanden sich 6 Prozent der Bevölkerung wegen psychischer Probleme in Behandlung. Die häufigste psychische Erkrankung ist die Depression, an der 9 Prozent der Bevölkerung leiden.174 Die psychische Gesundheit wird unter anderem durch Lärm beeinträchtigt, der Stress, Nervosität oder Schlafstörungen verursachen kann. Der Haupturheber des Lärms ist der Verkehr, der für gut 25 Prozent des gesamten Lärms verantwortlich ist.175 Erfreulich ist der kontinuierliche Rückgang der Suizidrate. Sie betrug 2015 noch drei Fünftel des Werts von 1995, wobei Frauen mit zunehmendem Alter deutlich seltener betroffen sind als Männer.176 Die Luft-, Wasser- und Bodenqualität in der Schweiz Seit 1990 ist eine Abnahme der Feinstaubbelastung um 40 Prozent sowie eine Steigerung der Stickstoffeffizienz in der Landwirtschaft um 7 Prozentpunkte zu verzeichnen. Grosse Herausforderungen, wie von Pflanzenschutzrückständen belastetes Grundwasser oder die weiter abnehmende Biodiversität, bleiben bestehen.

Ein wichtiger Indikator für die Luftqualität ist die Feinstaubkonzentration. Feinstaub kann zu Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems führen sowie das Krebsrisiko erhöhen. Der Wert für das Jahr 2017 zeigt, dass die Feinstaubbelastung (PM10) seit 1990 um 40 Prozent abgenommen hat. Jahres- und Tagesgrenzwerte werden allerdings insbesondere in Städten und entlang stark befahrener Strassen 170

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 13 Gesundheitswesen > Sport- und Bewegungsverhalten www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 13 Gesundheitswesen > Übergewicht www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Publikationen > Schweizerische Gesundheitsbefragung 2017 www.bfs.admin.ch > Aktuell > Neue Veröffentlichungen > Arbeitsbedingungen und Gesundheitszustand, 2012­2017 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Gesundheitszustand > Psychische Gesundheit www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Umwelt > Lärmbelastung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Gesundheitszustand > Psychische Gesundheit

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noch immer überschritten.177 Die Wirtschaft war 2017 für 68 Prozent der Feinstaubbelastung verantwortlich. Die restlichen Emissionen sind durch die Haushalte verursacht, was auch den durch die Haushalte generierten Verkehr umfasst. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz mit 1,8 kg Feinstaub-Emissionen pro Person deutlich tiefere Werte aus als die EU (3,9 kg) oder Deutschland (2,5 kg), Italien (3,2 kg) und Frankreich (3,8 kg).178 Rund 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers stammt aus Grundwasser.179 Pflanzenschutzmittel und deren Rückstände bleiben ein Problem für den Erhalt der Wasserqualität: In den letzten Jahren sind an 2 Prozent der Grundwasser-Messstellen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe nachgewiesen worden, die die gesetzlichen Anforderungen der Gewässerschutzverordnung von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschritten. Weiter sind an 20 Prozent aller Grundwasser-Messstellen Abbauprodukte in diesen Konzentrationen nachgewiesen worden. Nebst Pflanzenschutzmitteln sind bei 12­15 Prozent der Grundwasser-Messstellen Nitrat-Konzentrationen festgestellt worden, die über dem Anforderungswert von 25 Milligramm pro Liter liegen, und bei 3 Prozent der Messstellen sind im Jahr 2017 Konzentrationen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) von über 1 Mikrogramm pro Liter gemessen worden.180 Zwischen 1990 und 2004 konnte die Stickstoffeffizienz in der Landwirtschaft von 23 auf 30 Prozent gesteigert werden. Damit ist der Anteil der eingesetzten Stickstoffmenge, der als Schadstoff in die Luft oder in die Gewässer gelangt, reduziert worden.181 Seit 2004 stagniert die Stickstoffeffizienz im Bereich von 29­ 33 Prozent.182 Die Biodiversität ist aufgrund der zahlreichen Leistungen, die Arten- und Lebensraumvielfalt den Ökosystemen erbringen, von grosser Bedeutung für den Menschen.

In der Schweiz sind rund 46 000 Pflanzen-, Pilz-, und Tierarten bekannt. Von den 10 711 untersuchten Arten befinden sich 35 Prozent auf roten Listen, was bedeutet, dass diese als gefährdet, verschollen oder ausgestorben gelten. Der Brutvogelbestand, der als Indikator für die Biodiversität im Allgemeinen gilt, blieb zwar seit 1990 für alle 174 Vogelarten konstant, die Bestände der 42 gefährdeten Vogelarten sind in der gleichen Periode allerdings um knapp 50 Prozent zurückgegangen. Zu den Umständen, die dazu beitragen, dass Arten
gefährdet, verschollen oder vom Aussterben bedroht sind, zählen das Verschwinden ökologisch wertvoller Räume wie etwa Feuchtgebiete oder Trockenwiesen. Dies ist wiederum auf intensive Land-

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Umwelt > Luftqualität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Umwelt > Luftqualität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Wohlfahrtsmessung > Alle Indikatoren > Umwelt > Grundwasserqualität www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Wasser > Fachinformationen > Zustand der Gewässer > Grundwasser > Grundwasser-Qualität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen > Nahrungsmittelproduktion www.agrarbericht.ch > Umwelt > Agrarumweltmonitoring > Gesamtschweizerische Ebene: aktualisierte Excel-Tabelle

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wirtschaft, Drainage, sich ausbreitende Agglomerationen, Flussverbauungen sowie die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zurückzuführen.183 Persönliche Sicherheit Während die Zahl der Todesopfer aus dem Strassenverkehr seit 2000 stark rückläufig ist, verblieb die Zahl der polizeilich registrierten schweren Gewalttaten relativ stabil.

Im Jahr 2017 wurden 17 799 Strassenverkehrsunfälle mit Personenschaden und rund 230 Todesopfern gezählt. Im Vergleich zu 2000 entspricht Letzteres einem Rückgang von 61 Prozent.184 Damit setzt sich ein Trend fort, der auf technische, rechtliche und erzieherische Gründe zurückzuführen ist und sich bereits in den 1970er-Jahren abzuzeichnen begonnen hat.185 Dieser Trend ist denn auch bemerkenswert, da er im Kontext einer zunehmenden Mobilität stattfindet und im Vergleich zu 2000 rund 33 Prozent mehr motorisierte Strassenfahrzeuge immatrikuliert wurden.186 2018 waren 3,3 Prozent aller polizeilich registrierten Gewalttaten schwere Gewaltstrafen. Die absolute Anzahl polizeilich registrierter schwerer Gewaltstraftaten ist dabei im Zeitraum von 2009 bis 2018 relativ stabil geblieben und betrug im Jahr 2018 1425 Straftaten. 44 Prozent dieser schweren Gewaltstraftaten waren Vergewaltigungen, 41 Prozent betrafen den Straftatbestand schwere Körperverletzung und 14 Prozent waren Tötungsdelikte. Das restliche Prozent war der Kategorie Raub und schwere Geiselnahme zuzuordnen. 2018 ist ein Fall von Verstümmelungen weiblicher Genitalien bekannt geworden. Es ist jedoch möglich, dass die Dunkelziffer bei dieser Kategorie und der Kategorie «Vergewaltigungen» höher ist. Etwas mehr als die Hälfte, 51 Prozent, der schweren Gewaltstraftaten fanden im öffentlichen Raum statt, rund 47 Prozent sind im privaten Raum anzusiedeln. Weiter fanden 35 Prozent aller schweren Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich statt, was heisst, dass diese unter Paaren bestehender oder aufgelöster Beziehungen, zwischen Eltern und Kindern oder weiteren Verwandten stattfanden. 187 In diesen 10 653 Fällen waren in 71 Prozent der Fälle Frauen die Opfer einer Straftat. Dabei kann festgestellt werden, dass Frauen im Alter zwischen 25 und 39 am stärksten häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.188 Demgegenüber sind drei Viertel aller natürlichen Personen, die einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch189 (StGB) beschuldigt wer-

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 8 Boden, natürliche Ressourcen, Energie > Vielfalt von Artengemeinschaften www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Mobilität und Verkehr > Verkehrsunfälle und Umweltauswirkungen > Verkehrsunfälle www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Mobilität und Verkehr > Verkehrsunfälle und Umweltauswirkungen > Verkehrsunfälle > Strassenverkehrsunfälle www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Mobilität und Verkehr > Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge > Fahrzeuge www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 15 Kriminalität > Verzeigungen wegen schwerer Gewaltdelikte www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 15 Kriminalität > Häusliche Gewalt SR 311.0

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den, männlich.190 Allgemein kann festgestellt werden, dass der grösste Teil aller polizeilich registrierten Straftaten minderschwere Gewalttaten wie Tätlichkeiten, Drohungen oder einfache Körperverletzungen betrifft. Da das Anzeigeverhalten bei minderschweren Gewalttaten sehr unterschiedlich ist, ist es möglich, dass hier die Dunkelziffer hoch ist.191 Migration und Asyl Seit 1980 hat sich der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung mit einer aussereuropäischen Staatsangehörigkeit mehr als verdoppelt. Dennoch besitzen immer noch knapp 83,5 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz eine europäische Staatsangehörigkeit. Die Anzahl der Asylgesuche ist im Begriff abzunehmen und hat 2018 den tiefsten Wert seit 2007 erreicht.

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz betrug Ende 2018 rund 8,5 Millionen.192 Der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz belief sich 2018 auf 25,1 Prozent. Damit weist die Schweiz einen im europäischen Vergleich hohen Ausländeranteil aus.193 Gleichzeitig liessen sich immer mehr Schweizerinnen und Schweizer im Ausland nieder. 2018 waren 760 000 Personen im Ausland angemeldet, 62 Prozent davon in Europa.194 Unter den Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz besitzen knapp 83,5 Prozent eine europäische Staatsangehörigkeit.

65,9 Prozent besitzen den Pass eines EU-28- oder EFTA-Staates.195 Die ausländische Wohnbevölkerung ist im Vergleich zu den Schweizerinnen und Schweizern jünger. Im Jahr 2018 stellten 15 255 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz, was der tiefste Wert seit 2007 (10 844 Gesuche) darstellt. Dabei ging die Anzahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender überdurchschnittlich stark zurück, von 2736 im Jahr 2015 auf 401 im Jahr 2018.196 Mit 19 Prozent stellte 2018 Eritrea das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden dar (davon sind 51,1 % Geburten und 28,2 % Familienzusammenführungen), gefolgt von Syrien (9 %) und Afghanistan (8 %).197 Während der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen 2017 und 2018 mit rund 2,5 Prozent der tiefste seit dem Fall der Berliner Mauer ist, liegt die Schweiz bei den Anzahl Asylgesuchen auf 1000 Einwohner deutlich über dem europäischen Mittel von 1,2. Auf 1000 Einwohner zählte die Schweiz rund 1,9 Asylgesuche. Dies entspricht ungefähr der Quote Deutschlands

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(1,9) und Belgiens (2,1), liegt aber bedeutend tiefer als jene in Griechenland (6,3), Zypern (5,7), Malta (4,8) oder Luxemburg (3,6).198 Integration Personen mit Migrationshintergrund sind tendenziell weniger aktiv in Vereinen und Gruppierungen eingebunden und häufiger für ihre Tätigkeit überqualifiziert als Personen ohne Migrationshintergrund. 68,7 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund der 1. Generation sprechen eine Landessprache als Hauptsprache. In der 2. Generation liegt dieser Wert bei rund 98 Prozent.

2016 sprachen sich 73,3 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren für eine Schweiz aus, in der Ausländerinnen und Ausländer die gleichen Chancen haben wie Schweizerinnen und Schweizer. Mit 71,3 Prozent sprachen sich Personen ohne Migrationshintergrund signifikant weniger häufig für Chancengleichheit aus als Personen mit Migrationshintergrund (76,8 %). Im Vergleich zu den Vorjahren bis und mit 2014 sind allerdings auch wachsende Zustimmungswerte für Chancengleichheit und sich verkleinernde Unterschiede zwischen den Resultaten von Personen mit oder ohne Migrationshintergrund feststellbar.199 Die aktive und passive Mitgliedschaft in Vereinen und Gruppen ist ein Zeichen der sozialen Integration.

Der Anteil an Personen mit einer Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Gruppierung unterscheidet sich stark nach Migrationsstatus. So war 2016 der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund, die sich aktiv in einem Verein oder einer Gruppierung beteiligten, mit 28,5 Prozent mehr als zwanzig Prozentpunkte tiefer als jener von Personen ohne Migrationshintergrund (50,5 %).200 Betrachtet man das Beherrschen einer Landessprache, so zeigt sich, dass insbesondere die zweite Generation sprachlich eine ausgezeichnete Integration aufweist: So sprachen unter den Personen mit Migrationshintergrund der zweiten oder einer höheren Generation 98 Prozent eine Landessprache als Hauptsprache. Unter den Personen mit Migrationshintergrund, die in der ersten Generation in der Schweiz leben, lag diese Quote im Mittel der Jahre 2014­2016 bei rund 68,7 Prozent.201 Nichtsdestotrotz zeigen verschiedene Zahlen, dass Personen mit Migrationshintergrund bei der Beschäftigung mit Hürden zu kämpfen haben. So sind sie beispielsweise häufiger für ihre Tätigkeit überqualifiziert als Personen ohne Migrationshintergrund. 2017
haben 19,4 Prozent der Angestellten mit Tertiärbildung und Migrationshintergrund eine Tätigkeit ausgeübt, für die keine solche Ausbildung benötigt worden wäre. Zum Vergleich: Bei Personen mit Tertiärbildung ohne Migrationshintergrund betrug dieser Anteil im selben Jahr 9,7 Prozent. Zudem besetzen Personen mit Migrationshintergrund statistisch gesehen auch häufiger eine Tieflohnstelle. Darüber hinaus war die Erwerbslosenquote gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 198

www.sem.admin.ch > Publikation & Service > Statistiken > Asylstatistik > Archiv ab 1994 > 2018 > Dezember 199 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Integrationsindikatoren > Schlüsselindikatoren > Kultur, Religion und Medien > Politische Meinung zur Chancengleichheit 200 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Integrationsindikatoren > Schlüsselindikatoren > Kultur, Religion und Medien > Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Gruppe 201 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Integrationsindikatoren > Alle Indikatoren > Sprache > Landessprache als Hauptsprache

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bei tertiär Ausgebildeten mit Migrationshintergrund rund viermal so hoch wie jene von tertiär Ausgebildeten ohne Migrationshintergrund.202 Bildungsstand der Bevölkerung Der Hochschulbereich expandierte und das Bildungsniveau der Bevölkerung stieg.

Seit 2002 wuchs der Anteil MINT-Studierender um drei Prozentpunkte. Geschlechterspezifische Unterschiede in der Berufsbildung und in der Wahl der Fachrichtung blieben jedoch bestehen. Der Anteil der frühzeitigen Schulabgängerinnen und abgänger ist unter Personen mit Migrationshintergrund deutlich höher als unter jenen ohne Migrationshintergrund.

Die Anzahl Studierender an den schweizerischen Hochschulen hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt. 2017 studierten insgesamt 247 905 Personen. Dieser Anstieg ist auf die Entwicklung des Bildungsangebotes der Fachhochschulen und der pädagogischen Hochschulen, die zunehmende Internationalisierung von Schweizer Hochschulen sowie auf die Entwicklung der Fachhochschul-Master-Studiengänge zurückzuführen.203 Der Strukturwandel in der Volkswirtschaft hin zu einer Wissensgesellschaft mit starkem Technikbezug hat eine grosse Nachfrage nach Personen mit Qualifikationen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) hervorgerufen. Seit 2009/10 ist der Anteil der Studierenden im MINT-Bereich von 28,8 auf 33,7 Prozent im Studienjahr 2018/19 angewachsen.204 Der Anteil der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren, der über eine nachobligatorische Ausbildung verfügt, ist seit 2011 stetig angestiegen und betrug 2018 rund 88,4 Prozent.205 2018 lag der Anteil der frühzeitigen Schulabgängerinnen und -abgänger an den Personen mit Migrationshintergrund 3,5-mal höher als jener an den Personen ohne Migrationshintergrund, der 2,8 Prozent betrug.206 Rund 65 Prozent der Personen im Alter bis 25 verfügten im Jahr 2017 über einen Abschluss der beruflichen Grundbildung. Während Frauen im Vergleich zu den Männer seltener eine berufliche Grundausbildung abschlossen, verfügen Erstere häufiger über einen allgemeinbildenden Abschluss oder eine gymnasiale Maturi-

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 14 Migration > Übereinstimmung Bildungsniveau und ausgeübte Tätigkeit www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildung und Wissenschaft: Panorama 2019 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Personen in Ausbildung > Tertiärstufe - Hochschulen > Universitäre Hochschulen > Studierende an den universitären Hochschulen: Basistabellen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen > Syntheseindex der Innovation www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 10 Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gleichstellung > Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Migrationsstatus

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tät.207 Geschlechterspezifische Unterschiede blieben sowohl in der Berufsbildung als auch an den Hochschulen in der Wahl der Fachrichtung bestehen.208 Der Anteil der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren, die eine berufliche Grundbildung als höchsten Bildungsabschluss auswiesen, betrug 2017 rund 37 Prozent. Da immer mehr Personen eine weiterführende Ausbildung auf der Tertiärstufe absolvieren, ist dieser Anteil in den letzten zehn Jahren gesunken.209 Nach wie vor besteht ein Zusammenhang zwischen dem Bildungstand der Eltern und dem Bildungsstand ihrer Kinder. 2016 konnten 32 Prozent der Kinder von Eltern ohne postobligatorischen Abschluss ebenfalls keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen, und nur 18 Prozent hatten einen Abschluss der Tertiärstufe. Bei den Kindern von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ist die Situation umgekehrt. Nur 2 Prozent sind ohne postobligatorischen Abschluss, und 70 Prozent haben eine Ausbildung auf der Tertiärstufe erfolgreich abgeschlossen.210 2016 haben 76 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung im Alter zwischen 25 und 64 Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen. Dieser Wert variiert stark nach Bildungsniveau: Tendenziell steigt der Anteil an Personen, die sich weiterbilden, mit dem Bildungsniveau. Zum Vergleich: Der Anteil an Personen mit tertiärer Ausbildung, die an einer Weiterbildung teilnahmen, betrug 2016 über 90 Prozent, bei den Personen mit obligatorischer Ausbildung als höchstem Abschluss fiel dieser Anteil gleichzeitig auf 43 Prozent. Insgesamt betrachtet ist der Anteil der Weiterbildungen in der Deutschschweiz (78,2 %) am höchsten, gefolgt von der französischen Schweiz (72,2 %) und der italienischen Schweiz (66,7 %).211 Seit 2010 steigt der Anteil an Personen zwischen 15 und 24 Jahren, die üblicherweise mehr als eine Sprache sprechen. Rund 48 Prozent dieser Altersklasse sprachen 2017 üblicherweise zwei Sprachen (35 %) oder drei und mehr Sprachen (13 %). Rund ein Siebtel der Jugendlichen gab ausserdem an, üblicherweise mehr als eine Landessprache zu sprechen. Dieser Wert ist seit 2010 unverändert.212 Beschäftigungsgrad und Einkommensverteilung Die Erwerbslosenquote bewegte sich im vergangenen Jahrzehnt bei rund 4,7 Prozent. Seit dem Ende der 1990er-Jahre steigt die Erwerbsquote der Frauen, und die Verantwortung der Partnerin für die Hausarbeit in Paarhaushalten nimmt zulasten der gemeinsamen Verantwortung ab. Obwohl sich auch der Lohnunter207

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Abschlussquote der beruflichen Grundbildung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildung und Wissenschaft: Panorama 2019 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Abschlussquote der beruflichen Grundbildung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren > Nach Themen > Wirkung > Intergenerationelle Bildungsmobilität www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren > Teilnahme an Weiterbildung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 9 Regionaler Zusammenhalt, gegenseitige Verständigung > Mehrsprachigkeit der Jugendlichen

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schied zwischen Männern und Frauen kontinuierlich verkleinert hat, bleibt eine Differenz von 18,3 Prozent bestehen.

Die Erwerbslosenquote gemäss ILO schwankte im letzten Jahrzehnt nur gering und befand sich im Jahr 2018 bei 4,7 Prozent.213 Die Quote ist besonders hoch in französisch- und italienischsprachigen Kantonen mit Höchstwerten (2017) in Genf (6,5 %) und Neuenburg (5,2 %).214 Wie Daten aus dem Zeitraum 2002­2017 zeigen, ist ein hoher Bildungsstand mit einer höheren Erwerbstätigenquote und einem tieferen Risiko für Arbeitslosigkeit verbunden.215 Im 2. Quartal 2019 betrug die Erwerbslosenquote der 15- bis 24-Jährigen 6,2 Prozent, was rund 1,5-mal höher ist als die Erwerbslosenquote der gesamten Erwerbsbevölkerung. Sie ist seit 1991 insgesamt angestiegen.216 Zudem war die Erwerbslosenquote bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Jahr 2017 rund doppelt so hoch wie jene bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund.217 Die Erwerbslosenquote von Jugendlichen in der Schweiz ist im internationalen Vergleich dennoch gering. Der EU-28-Durchschnitt betrug im 2. Quartal 2019 rund 14 Prozent.218 Vier von fünf Hochschulabsolventinnen und absolventen besetzten ein Jahr nach Studienabschluss 2017 eine Stelle, die einen Hochschulabschluss erfordert. Somit waren 80 Prozent adäquat zu ihrem Bildungsniveau beschäftigt.219 Betreffend die Aktivierung des Arbeitskräftepotenzials kann seit dem Ende der 1990er-Jahre ­ ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten ­ eine steigende Erwerbsquote der 15- bis 64-jährigen Frauen verzeichnet werden. Im zweiten Quartal 2019 betrug diese rund 59,8 Prozent, was verglichen mit jener der Männer (85,1 %) immer noch bedeutend tiefer ausfällt.220 Von den Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter beteiligten sich im Jahr 2015 drei Viertel am Arbeitsmarkt.

Besonders Menschen mit starker Behinderung beteiligen sich seltener am Erwerbsleben (49 %) und sind häufiger von Erwerbslosigkeit betroffen. Diese Werte sind tiefer als derjenige von Menschen ohne Behinderung (88 %), nichtsdestotrotz bele-

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www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Arbeit und Erwerb > Erwerbslosigkeit, Unterbeschäftigung und offene Stellen > Erwerbslose gemäss ILO www.bfs.admin.ch> Statistiken finden > Regionalstatistik > Atlanten > Statistischer Atlas der Schweiz > Erwerbslosenquote 2017 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren > Nach Themen > Wirkung > Arbeitsmarktstatus www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Erwerbslosenquote der Jugendlichen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 14 Migration > Erwerbsquote nach Migrationsstatus www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Erwerbslosenquote der Jugendlichen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Erwerbslosenquote von Hochschulabsolventen/innen www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 1 Wohlstand > Ziel 6 Bildung, Forschung, inländische Arbeitskräfte > Erwerbsquote der Frauen

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gen sie ein starkes Engagement von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben.221 Während der Median des verfügbaren Äquivalenzeinkommens 2017 50 030 Franken pro Jahr betrug, bestehen zwischen dem obersten und dem untersten Einkommensdezil bedeutende Unterschiede: Die zehn Prozent mit den tiefsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen verdienten weniger als 26 328 Franken, die obersten zehn Prozent mehr als 92 078 Franken. Die Einkommensunterschiede in der Schweiz sind tiefer als im Durchschnitt der EU-28, jedoch leicht höher als in den Nachbarländern.222 Obwohl sich der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen weiter verringert hat, konnte 2016 beim Durchschnittslohn der Frauen eine Lohndifferenz von 18,3 Prozent festgestellt werden. Rund 44,1 Prozent dieses Lohnunterschieds waren dabei unerklärt.223 Betrachtet man die Lohnunterschiede nach Bildungsniveau, so zeigt sich, dass Frauen 2016 bei gleicher Bildung und gleicher beruflicher Stellung zwischen 8,1 Prozent (Lehrerpatent) und 21,5 Prozent (universitäre Hochschule) weniger verdienten. Je höher die berufliche Stellung, desto ausgeprägter die Lohndifferenz. Ausserdem nimmt der Lohnunterschied im privaten Sektor mit dem Alter zu. Diese Lohndifferenzen sind unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Frauen in Berufen mit einem tiefen Lohn (< 4335 Fr.) rund zweimal häufiger vertreten waren als Männer.224 Die durchschnittlich aufgewendete Zeit für Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit unterschied sich 2016 bei Personen im erwerbsfähigen Alter nachweislich nach Geschlecht. So investierten Frauen mit 29,6 Stunden durchschnittlich 11,5 Stunden pro Woche mehr in Haus- und Familienarbeit als Männer. Letztere investierten dagegen durchschnittlich rund 11,7 Stunden pro Woche mehr in Erwerbsarbeit als die Frauen. Im Vergleich zu 1997 kann festgestellt werden, dass die alleinige Verantwortung der Partnerin für die Hausarbeit in allen Paarhaushalten, auch in solchen ohne Kinder, zugunsten der gemeinsamen Verantwortung abnimmt.225 Sozialhilfe und Armut Die Quote der Sozialhilfebezüger blieb seit 2005 stabil. In den letzten Jahren musste allerdings eine zunehmende Einkommensarmut festgestellt werden: Von 2014 bis 2017 ist der Anteil der von Einkommensarmut betroffenen Personen um 1,6 Prozentpunkte angewachsen.

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225

www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen > Erwerbstätigkeit > Erwerbsbeteiligung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Ungleichheit der Einkommensverteilung > Einkommensverteilung www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Arbeit und Erwerb > Löhne, Erwerbseinkommen und Arbeitskosten > Lohnniveau ­ Schweiz > Lohnunterschied www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 10 Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gleichstellung > Lohnunterschied nach Geschlecht www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 10 Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gleichstellung > Belastung durch Erwerbsarbeit und Haus/Familienarbeit

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Seit 2005 blieb die gesamtschweizerische Sozialhilfequote stabil und oszillierte um etwas über drei Prozent. 2017 wurden rund 3,3 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt, was rund 278 300 Personen entspricht. Besonders hoch sind die Quoten in Basel-Stadt (6,3) und Genf (5,9), während sich die Kantone Nidwalden (0,9) und Appenzell Innerrhoden (1,0) am anderen Ende der Liste befinden. Diese Unterschiede lassen sich teilweise durch Differenzen in der kantonalen Gesetzgebung erklären.226 Die Risikogruppen blieben in der betrachteten Zeitperiode nahezu unverändert: So zählen insbesondere Kinder, Ausländerinnen und Ausländer, Einelternfamilien und Geschiedene zu denjenigen Gruppen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Wie die Statistiken belegen, besitzt gut die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden keine nachobligatorische Schulbildung. Der Anteil Personen ohne nachobligatorische Schulbildung am Total der Sozialhilfebeziehenden ist fast dreimal höher als jener Anteil in der ständigen Wohnbevölkerung. 45,2 Prozent der Sozialhilfebeziehenden besass 2017 eine Berufsbildung oder einen Maturitätsabschluss und 8,1 Prozent einen Abschluss auf Tertiärstufe. Gemessen an der Gesamtheit der Haushalte bezogen 2017 rund 4,2 Prozent der Haushalte Sozialhilfe. Überdurchschnittlich hohe Sozialhilfequoten sind dabei in Einpersonenhaushalten nachzuweisen (5,5 %) und in Haushalten von Einelternfamilien (22,2 %).227 Rund 675 000 Personen, oder umgerechnet 8,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten, waren 2017 von Einkommensarmut betroffen. Es zeichnet sich somit seit 2014 (6,6 %) eine steigende Tendenz ab. Die Armutsgrenze betrug 2017 für Einzelpersonen 2259 Franken pro Monat und für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern 3990 Franken.228 2017 waren in der Schweiz 20,8 Prozent der Bevölkerung nicht in der Lage, innerhalb eines Monats eine unerwartete Ausgabe von 2500 Franken zu tätigen. Dabei handelt es sich bei fast jedem zweiten Fall um einen Einelternhaushalt.229 Es zeigt sich, dass die finanzielle Lage direkte Auswirkungen auf die Nutzung einer medizinischen Versorgung haben kann.

So ist der Anteil der Personen, der auf ärztliche oder zahnärztliche Untersuchungen verzichtet, innerhalb der untersten Einkommensklasse mehr als doppelt so hoch wie jener Anteil
in der Gesamtbevölkerung: Im Jahr 2017 verzichteten rund 6,4 Prozent der Personen aus dem ersten Einkommensquintil auf ärztliche oder zahnärztliche Untersuchungen, wohingegen in der Gesamtbevölkerung dieser Anteil bei rund 3,3 Prozent wesentlich tiefer lag. Des Weiteren war dieser Anteil bei Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch verglichen mit Personen ohne

226 227

www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Soziale Sicherheit > Sozialhilfe www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 2 Zusammenhalt > Ziel 10 Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gleichstellung > Sozialhilfequote 228 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Armut und materielle Entbehrung > Armut 229 www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Subjektives Wohlbefinden und Lebensbedingungen

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Migrationshintergrund. Dies wird unter anderem durch die Einkommensunterschiede zwischen diesen beiden Gruppen erklärt.230

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Leitlinien

Der Bundesrat gliedert die Legislaturplanung 2019­2023 in die drei Hauptthemen, die sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode bewährt haben und nach wie vor relevant sind: Wohlstand, Zusammenhalt und Sicherheit. Stärkeres Gewicht bekommen darüber hinaus die Themen Digitalisierung und Klimaschutz, und die Beziehungen mit der EU werden auf Zielebene stärker gewichtet. Die Leitlinien und Ziele werden entsprechend auf die Schwerpunkte ausgerichtet. Die Aussenpolitik ist in allen Schwerpunkten integriert, da eine Wechselwirkung mit zahlreichen Politikbereichen besteht.

Der Bundesrat ist überzeugt, mit den folgenden drei Leitlinien die Herausforderungen der Legislaturperiode 2019­2023 erfolgreich angehen zu können: Leitlinie 1:

Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Leitlinie 2:

Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Leitlinie 3:

Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt

4.1

Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Die Schweiz befindet sich bezüglich Wohlstand seit vielen Jahren im internationalen Vergleich in einer hervorragenden Position. Verschiedenste Faktoren haben im Einzelnen, vor allem aber im Zusammenspiel, zu diesem hohen Wohlstandsniveau beigetragen. Unter anderem sind dies einerseits die stabilen staatlichen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit, die Vertrauen in Politik und Justiz schaffen; andererseits das umfassende Infrastrukturangebot, der internationale Spitzenplatz in Bildung, Forschung und Innovation sowie der hohe Grad an unternehmerischer Freiheit.

Diese Faktoren sind Ausdruck einer langfristigen, steten Entwicklung, die sich als «Erfolgsmodell Schweiz» einen Namen gemacht hat. Die Sicherung des Wohlstandniveaus in der Zukunft ist jedoch nicht selbstverständlich. Es sind anhaltende innenund aussenpolitische Anstrengungen notwendig, um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken und zukünftige Herausforderungen zu meistern.

Um den Wohlstand der Schweiz nachhaltig zu sichern, bieten insbesondere die Entwicklungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, vielseitige Chancen. Der 230

www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen > Monitoring der Legislaturplanung > Nach Leitlinien und Zielen > 3 Sicherheit > Ziel 13 Gesundheitswesen > Entbehrungen von Pflegeleistungen aus finanziellen Gründen

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Bundesrat will sie nutzen, namentlich um die Effizienz der staatlichen Leistungserbringung zu steigern, die Innovationsfähigkeit der Schweiz zu sichern und den gestiegenen Ansprüchen an die Verkehrs- und IKT-Infrastruktur gerecht zu werden.

Zudem ist die Einbindung in die Weltwirtschaft ein kritischer Faktor, um den Wohlstand zu fördern. Der Abbau von Handelshemmnissen sowie die Pflege der Beziehungen zu wichtigen Handelspartnern sind daher wichtige Ziele des Bundesrates.

4.1.1

Ziel 1: Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung

Strategie des Bundesrates Die Sicherstellung einer stabilen Finanzordnung ist Voraussetzung für den Erhalt des Wohlstands in der Schweiz. Das erfordert einerseits einen ausgeglichenen Bundeshaushalt, andererseits einen angemessenen nationalen Finanzausgleich. Die Ziele der Legislaturplanung 2019­2023 müssen im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten stehen. Die finanzpolitische Ausgangslage des Bundes ist dank dem kräftigen Aufschwung der Schweizer Wirtschaft und dank dem tiefen Schuldenniveau gut. Verschiedene absehbare Mehrausgaben und Mindereinnahmen belasten jedoch den Bundeshaushalt und verengen den finanziellen Handlungsspielraum.

Die Annahme der Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung wird ab 2020 zu einer zusätzlichen Belastung des Bundeshaushalts führen. Dazu kommen die allfällige Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe sowie weitere mögliche Steuerreformen, die den Bundeshaushalt einkommensseitig belasten werden. Der Bundesrat stellt sicher, dass der Bundeshaushalt trotz dieser Herausforderungen ausgeglichen und nachhaltig gestaltet ist, um den Handlungsspielraum für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Von den sich in Diskussion befindenden Vorhaben werden diejenigen bevorzugt, welche zum Erhalt von Stabilität, Prosperität und gesellschaftlicher Kohäsion am notwendigsten sind. Dem Bundesrat ist zudem wichtig, dass die Unterschiede in den finanzpolitischen Möglichkeiten zwischen den Kantonen auch weiterhin nicht wachsen. Daher wird er auch im nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der Evaluation der Erreichung der in der Bundesverfassung und im Gesetz verankerten Ziele des Finanzausgleichs untersuchen, wie sich der nationale Finanzausgleich hinsichtlich Stärkung des nationalen Zusammenhalts, der Solidarität unter den Kantonen und der kantonalen Finanzautonomie auswirkt.

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (strukturelle Reformen): Der Bundesrat hat in der Legislaturperiode 2015­2019 ein Paket von strukturellen Reformen und Optimierungen in der Verwaltung erarbeitet. Jene Massnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern, sollen dem Parlament in einer Sammelbotschaft unterbreitet werden.

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Verabschiedung des Berichts über die Überprüfung der Aufteilung der Aufgaben und der Finanzierungsverantwortung zwischen dem Bund und den

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Kantonen (Projekt Aufgabenteilung II): Der Bundesrat und die Kantone sehen bei den gemeinsam finanzierten Aufgaben weiteres Entflechtungspotenzial und haben sich im Juni 2019 rund zehn Jahre nach der ersten Aufgabenteilungsreform für ein weiteres Projekt zur Überprüfung der Aufteilung der Aufgaben und der Finanzierungsverantwortung zwischen dem Bund und den Kantonen ausgesprochen. Im Fokus stehen die Aufgabenbereiche der individuellen Prämienverbilligungen, der Ergänzungsleistungen, des regionalen Personenverkehrs sowie die Finanzierung der Bahninfrastruktur. Weiter ist ein gemeinsames Monitoring der Kostenentwicklungen und der Mehr/Minderbelastungen für Bund und Kantone vorgesehen. Der Schlussbericht soll Ende 2022 vorliegen und konkrete Empfehlungen umfassen.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Bruttoschuldenquote des Bundes (Bruttoschulden in % des BIP) stabilisiert oder verringert sich gegenüber 2018 (14,4 %).

­

Der Finanzausgleich trägt dazu bei, dass die Ungleichheiten zwischen den Kantonen so gering wie möglich ausfallen.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Schuldenquote des Bundes

­

Index des standardisierten Steuerertrags

4.1.2

Ziel 2: Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital

Strategie des Bundesrates Die Attraktivität der Schweiz für Wirtschaft und Gesellschaft hängt massgeblich von der effizienten Leistungserbringung des Staates ab. Um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden, muss die öffentliche Verwaltung ihre Leistungen vermehrt durch den Einsatz von digitalen Technologien erbringen.

Der Bundesrat will die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um die Effizienz und die Qualität der öffentlichen Dienste zu stärken. Dazu werden im Rahmen von «E-Government» behördliche Leistungen möglichst elektronisch bereitgestellt, sodass sie ohne besondere Kenntnisse von Zuständigkeiten und ohne technisches Spezialwissen genutzt werden können. Den steigenden Ansprüchen an Transparenz und Sicherheit muss dabei Rechnung getragen werden. Um die Mehrfachanwendung von Lösungen und Daten zu ermöglichen, setzt sich der Bundesrat für die Interoperabilität von E-Government-Anwendungen innerhalb der und zwischen den drei Staatsebenen ein.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zu einem Bundesgesetz über Zusammenarbeitsformen im Bereich digitalisierter Behördenleistungen: Gemäss dem in den Eckwerten des Bundesrates für eine E-Government-Strategie 2020­2023 1835

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festgelegten Handlungsfeld III definieren Bund, Kantone und Gemeinden die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit im E-Government verbindlich.

Sie bündeln ihre Ressourcen für die Digitalisierung der Behördenprozesse und gestalten ihre Steuerung wirkungsvoll. Die Zusammenarbeit umfasst auch die Schaffung und Harmonisierung rechtlicher Grundlagen.

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­

Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023»: Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz setzt in der Legislaturperiode 2020­ 2023 die «E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023» um. Dabei geht es um die Realisierung von verschiedenen Massnahmen in den zentralen Handlungsfeldern «Interaktion und Partizipation», «Basisdienste und Infrastruktur», «Organisation und rechtliche Grundlagen» sowie «Vertrauen und Wissen».

­

Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 2005231: Weltweit hat die Sicherheitsfunktion der Zollbehörden an Bedeutung gewonnen. Der Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse hat heute einen höheren Stellenwert als bei der letzten Totalrevision vom 18. März 2005, beispielsweise aufgrund des boomenden Online-Handels, über den auch illegale Waren in die Schweiz gelangen. Eine neue Situation besteht auch bei der Migration, die eine jederzeitige Anpassung an eine veränderte Lage erfordert, und bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Schliesslich werden die Kontrollen und Prozesse der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die zu Wartezeiten führen, als störend empfunden. Im Zuge der Digitalisierung sollen die Prozesse vereinfacht und vereinheitlicht werden. Dies erfolgt im Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT, für das ein Gesamtkredit von 393 Millionen Franken gesprochen wurde.232 Mit der Totalrevision des Zollgesetzes will der Bundesrat die Grundlagen schaffen für die Überführung der EZV ins digitale Zeitalter, für die durchgängige Digitalisierung ihrer Prozesse sowie für die Stärkung ihrer Tätigkeit in den Bereichen Sicherheit, Kontrolle und Strafverfolgung.

­

Verabschiedung der Personalstrategie Bundesverwaltung 2020­2023: Die Digitalisierung zwingt Organisationen und Unternehmen, ihre Strukturen, Systeme und Prozesse zu überdenken und anzupassen. Aufgaben ändern sich, interdisziplinäre, agile Vorgehensweisen sind zusehends gefragt. Die sich wandelnden Aufgabenfelder und Berufsprofile stellen neue Anforderungen an Mitarbeitende und Führungskräfte. Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und lebenslanges Lernen gewinnen an Bedeutung. Die Personalstrategie 2020­2023 soll die nötigen Grundlagen liefern, um mit diesen Entwicklungen Schritt halten zu können. Die Digitalisierung wird Auswirkungen auf alle Bereiche des Personalmanagements haben.

­

Einführung einer kontinuierlichen Überprüfung der Bundesaufgaben: Artikel 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März

SR 631.0 BBl 2017 6423

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1997233 verpflichtet den Bundesrat, die Aufgaben des Bundes und ihre Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig auf ihre Notwendigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zielen, die sich aus Verfassung und Gesetz ergeben, zu überprüfen. Mit der Etablierung einer flächendeckenden «Spending Review» soll dieser Auftrag erfüllt werden.

Demnach sollen jährlich die Aufgaben von ein bis zwei Verwaltungseinheiten pro Departement überprüft werden. Gleichzeitig soll die Subventionsüberprüfung nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990234 durchgeführt werden. Die «Spending Reviews» sollen darüber hinaus genutzt werden, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Quantifizierbares Ziel ­

Im Bereich E-Government nimmt die Nutzung der angebotenen Leistungen zu.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Anteil der Unternehmen, welche mindestens die Hälfte ihrer Geschäfte mit der Verwaltung online abwickeln

4.1.3

Ziel 3: Die Schweiz sorgt für bestmögliche stabile sowie innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter und fördert das inländische Arbeitskräftepotenzial

Strategie des Bundesrates Die Schweizer Wirtschaft ist auf bestmögliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen angewiesen, damit sie ihre internationale Konkurrenzfähigkeit erhalten und ihr Wachstum stärken kann. Dazu gehören eine tiefe administrative Belastung und eine möglichst grosse Rechtssicherheit, um die Planbarkeit der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten und Innovation zu ermöglichen. Die zunehmende Digitalisierung bietet der Schweizer Wirtschaft Potenzial für Effizienzgewinne und schafft neue Wachstumsmöglichkeiten; gleichzeitig entstehen durch den beschleunigten sektoralen Strukturwandel neue Herausforderungen.

Der Bundesrat betrachtet die Digitalisierung als Chance für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Er passt die Rahmenbedingungen so an, dass Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit weiterhin gestärkt werden. Die Wirtschaft soll einen möglichst grossen unternehmerischen Spielraum erhalten, damit die Chancen der Digitalisierung bestmöglich genutzt werden können. Optimierungen im Behördenverkehr versprechen eine Senkung des Administrationsaufwandes. Der Ausbau von EGovernment soll dazu beitragen, indem der Wirtschaft und der Bevölkerung ermöglicht wird, den Behördenverkehr möglichst elektronisch abzuwickeln. Die Digitalisierung wird den sektoralen Strukturwandel weiter verstärken und zunehmend 233 234

SR 172.010 SR 616.1

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Branchen betreffen, die dem Wandel bislang weniger stark ausgesetzt waren. Der Bundesrat ist bestrebt, den negativen Auswirkungen des Strukturwandels mittels Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu begegnen, namentlich durch Weiterbildungs- und Umschulungsinitiativen für Erwerbstätige, durch die Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau und durch eine bessere Integration der arbeitslosen Personen.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

235

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarktes): Mit der Verrechnungssteuerreform im Bereich der Zinsanlagen wird der gegenwärtig unterentwickelte Schweizer Fremdkapitalmarkt gestärkt, indem ausländische Anlegerinnen und Anleger sowie inländische juristische Personen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Gleichzeitig wird bei inländischen natürlichen Personen eine Sicherungslücke geschlossen, indem künftig auch ausländische Zinspapiere der Verrechnungssteuer unterliegen. Die Reform führt zu geschätzten Mindereinnahmen von 180 Millionen Franken pro Jahr (inkl. Aufhebung Umsatzabgabe von 50 Mio. Franken). Diesen Mindereinnahmen stehen Mehreinnahmen aufgrund positiver dynamischer Effekte aus der Stärkung des Wirtschaftsstandorts und des Sicherungszwecks gegenüber.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) 235 (Unternehmensnachfolge im Erbrecht): Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2020 die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die ZGBÄnderung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht zur Kenntnis nehmen und die Botschaft verabschieden. Der Vorentwurf des Bundesrates schlägt Massnahmen vor, mit denen die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtert werden soll. Damit trägt die Änderung zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen bei.

­

Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über die administrative Entlastung der Unternehmen (in Erfüllung der Mo. 16.3388 Sollberger): Um die administrative Belastung für die Unternehmen zu senken, wird der Bundesrat eine Botschaft verabschieden mit Prinzipien und Instrumenten, die in einem neuen Entlastungsgesetz verankert und umgesetzt werden sollen.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Standortförderung 2024­2027: Der Bundesrat will die Instrumente des Bundes zur Standortförderung der Schweiz in den Jahren 2024­2027 weiterführen und im Hinblick darauf weiterentwickeln. Mit diesem Ziel werden die Massnahmen ab 2021 evaluiert und allenfalls angepasst. Im Rahmen einer Botschaft wird der Bundesrat die Ergebnisse präsentieren und allfällige Anpassungen vorschlagen sowie den erforderlichen Finanzrahmen beantragen.

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Verabschiedung des Berichts zur «Strategie für einen wettbewerbsfähigen Finanz- und Steuerstandort Schweiz»: Der internationale Standortwettbewerb hat sich in den letzten Jahren erheblich verschärft, weitere EntwicklunSR 210

1838

BBl 2020

gen in diese Richtung sind bereits absehbar. Das regulatorische, steuerliche, technologische und geopolitische Umfeld verändert die Ausgangslage für die Schweiz. Anknüpfend an den Strategiebericht «Finanzmarktpolitik für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz» vom Oktober 2016 überprüft der Bundesrat deshalb die Rahmenbedingungen für den Finanz- und Steuerstandort Schweiz. Er wird im zweiten Halbjahr 2020 den Bericht des Bundesrates «Strategie für einen wettbewerbsfähigen Finanz- und Steuerstandort Schweiz» (Arbeitstitel) gutheissen und darin die strategische Ausrichtung der Schweizer Finanzmarkt- und internationalen Steuerpolitik in den kommenden Jahren festhalten.

Quantifizierbare Ziele ­

Zur Erhaltung bzw. Steigerung der Standortattraktivität stabilisiert oder verringert sich die Fiskalquote gegenüber 2018 (Fiskalquote [Staat]: 28,1 %).

­

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern sich, indem die Produktmarktregulierung wettbewerbsfreundlicher ausgestaltet wird.

­

Die Schweiz behält ihre Position als international führender Innovationsstandort.

­

Das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft. Die Erwerbsquote der Frauen erhöht sich, und das Durchschnittsalter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt steigt an.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Fiskalquote der öffentlichen Haushalte

­

Produktmarktregulierung

­

Synthese-Index der Innovation

­

Erwerbsquote der Frauen

­

Durchschnittliches Alter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt

4.1.4

Ziel 4: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten und zum EU-Binnenmarkt

Strategie des Bundesrates Die Schweiz zeichnet sich als mittelgrosse, offene Volkswirtschaft durch eine ausgeprägte internationale Orientierung aus. Gleichzeitig verfügt sie über einen relativ kleinen Binnenmarkt. Der internationale Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie die grenzüberschreitenden Investitionstätigkeiten sind die Lebensadern der Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat will daher weiterhin den Zugang zu ausländischen Märkten verbessern und Handelshemmnisse abbauen.

1839

BBl 2020

Die Schweiz setzt sich auf verschiedenen Ebenen konsequent für den Erhalt und die Stärkung der regelbasierten multilateralen Welthandelsordnung ein und beabsichtigt, ihre Freihandelsbeziehungen trotz protektionistischer Marktinterventionen grosser Handelsmächte auszubauen. Der Bundesrat misst künftigen Reformen in der WTO, der Weiterentwicklung des Freihandelsnetzes und der Verbesserung des Zugangs der schweizerischen Unternehmen zu ausländischen Märkten eine grosse Bedeutung zu.

Für den Wohlstand der Schweiz ist der hindernisfreie Zugang ihrer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt von besonderer Bedeutung. Die EU wird auch in der neuen Legislatur der bedeutendste Wirtschaftspartner der Schweiz bleiben. Zur Fortführung des bilateralen Weges ist der Abschluss eines institutionellen Abkommens (InstA) zentral. Dazu hat der Bundesrat das neue Legislaturziel 12 «Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU» verabschiedet. Damit soll die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt langfristig gesichert und Raum für Weiterentwicklungen des bilateralen Wegs geöffnet werden.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

236 237

­

Verabschiedung der Verordnung zur Umsetzung von Basel III final: Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) vom 1. Juni 2012236: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat am 7. Dezember 2017 das finalisierte Basel III-Paket verabschiedet. Für die nationale Umsetzung in der Schweiz sind die zeitlichen Vorgaben des BCBS grundsätzlich einzuhalten (Inkraftsetzung auf den 1. Jan. 2022). Vorbehalten bleibt eine spätere Inkraftsetzung oder die Gewährung von Übergangsfristen, sollte sich zeigen, dass wichtige Jurisdiktionen (USA, EU etc.) die Standards nicht fristgerecht umsetzen, damit die Schweiz ein «Level Playing Field» gegenüber wichtigen Konkurrenzfinanzplätzen wahrt.

­

Grundsatzdiskussion über steuerliche Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft ­ OECD-Projekt für langfristige und konsensfähige Massnahmen: Die OECD wird Ende 2020 ihren Schlussbericht über langfristige und konsensfähige Massnahmen zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft vorlegen. Der Bundesrat wird festlegen müssen, wie sich die Schweiz in diesem Projekt einbringt und wie sie sich zum Schlussbericht stellt.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum automatischen Informationsaustausch (AIA): Im Jahr 2020 wird die Umsetzung der AIA-Standards in der Schweiz durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) überprüft. Um die Integrität des AIA-Standards sicherzustellen, werden dessen zentrale Elemente bereits seit 2017 in einem stufenweisen Verfahren vorgeprüft, und Empfehlungen wurden ausgesprochen. Mit der anstehenden Änderung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 2015237 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen will der Bundesrat diesen Empfehlungen Rechnung tragen. Sie betreffen u.a. gewisse Sorgfalts- und Registrierungspflichten, das Festhalten einer DokumentenSR 952.03 SR 653.1

1840

BBl 2020

aufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute sowie Begriffsbestimmungen.

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Verabschiedung und Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie: Der Bundesrat wird während der Legislaturperiode 2019­2023 im Rahmen der bestehenden und zu aktualisierenden Aussenwirtschaftsstrategie verschiedene Freihandelsabkommen abschliessen und dazu Botschaften zuhanden des Parlaments verabschieden. Wie vom Parlament gefordert und den internationalen Entwicklungen entsprechend sollen systematische Analysen und Evaluationen zu Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Wirtschaftsabkommen durchgeführt werden. Zudem wird der Bundesrat während der Legislaturperiode 2019­2023 die bestehende Aussenwirtschaftsstrategie überprüfen, mögliche Defizite identifizieren und darauf aufbauend eine neue Aussenwirtschaftsstrategie verabschieden. In Berücksichtigung des gewandelten internationalen Umfelds wird der Bundesrat seine Tätigkeiten zur Interessenwahrung der Schweiz intensivieren und vermehrt Verfahren in multilateralen Foren (insb. der WTO) sowie in den in bilateralen Wirtschaftsabkommen vorgesehenen Instanzen führen. Des Weiteren wird der Bundesrat an den laufenden plurilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO zum digitalen Handel, zur innerstaatlichen Regulierung von Dienstleistungen und zur Investitionserleichterung aktiv teilnehmen. Er wird den digitalen Handel in Verhandlungen über Freihandelsabkommen mitberücksichtigen, die Bedeutung eines geregelten Marktzugangs und der Globalisierung für die Schweizer Wirtschaft betont kommunizieren und betroffene Interessengruppen stärker einbeziehen.

Geschäft mit erheblichem personellen Mehrbedarf

Quantifizierbares Ziel ­

Die Aussenhandelsverflechtung der Schweizer Wirtschaft bleibt stabil oder nimmt gegenüber dem Durchschnittswert der Legislaturperiode 2015­2019 zu. Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU steigt gegenüber der vorherigen Legislaturperiode.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Aussenhandelsverflechtung

­

Handelsvolumen Schweiz-EU

4.1.5

Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Strategie des Bundesrates Die Schweiz hat sich durch ihre führende Stellung in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI) international einen Namen als wettbewerbsfähiger Denk- und Werkplatz gemacht. Das Ziel des Bundesrates ist es, diesen Spitzenplatz 1841

BBl 2020

auch vor dem Hintergrund eines zunehmenden internationalen Konkurrenzdrucks und schnelllebiger Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung zu erhalten. Die Geschwindigkeit, mit der die Digitalisierung voranschreitet, führt zu einem zunehmenden Bedarf an digitalen Fähigkeiten in praktisch allen Berufsfeldern sowie zu einem zunehmenden Bedarf an qualifizierten IKT-Fachkräften und Datenspezialistinnen und -spezialisten.

Zum Erhalt des Wettbewerbsvorteils im Bereich Bildung betrachtet der Bundesrat die Pflege und Weiterentwicklung des dualen Bildungssystems als wichtigen Erfolgsfaktor. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, soll das Bildungssystem dynamischer und stärker auf die Anforderungen des Marktes ausgerichtet werden.

Dazu müssen unter anderem die notwendigen IKT-Kompetenzen vermittelt werden.

Zudem will der Bundesrat die internationale Mobilität im BFI-Bereich stärken, um die globale Vernetzung und Attraktivität des Schweizer BFI-Standorts sicherzustellen. Im Bereich Forschung schafft der Bundesrat zudem günstige Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Mithilfe des nationalen Forschungsprogramms zum Thema «Digitale Transformation» soll zudem Wissen über die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Gesellschaft und Wirtschaft erarbeitet werden. Zur Förderung der Innovation soll die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gestärkt werden. Der Bundesrat unterstützt die Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen der Wissenschaft und der Praxis.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Weiterentwicklung der Strategie «Digitale Schweiz»: Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über die Weiterentwicklung seiner Strategie «Digitale Schweiz». Während der Legislaturperiode 2019­2023 wird er 2020 und 2022 die aktualisierte Strategie «Digitale Schweiz» verabschieden. In diesem Rahmen wird er auch prioritäre Umsetzungsvorhaben beschliessen sowie unter anderem die internationalen Prioritäten der Schweiz aktualisieren, insbesondere in den Bereichen der digitalen Gouvernanz und der künstlichen Intelligenz.

­

Verabschiedung des Masterplans zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie 2020­2025: Der Bundesrat wird 2020 den Masterplan mit dem Ziel verabschieden, den Standort Schweiz durch die Schaffung guter Rahmenbedingungen zu stärken und gleichzeitig der Bevölkerung den physischen und bezahlbaren Zugang zu den Produkten der Biomedizin zu gewährleisten. Der Masterplan enthält Massnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheitsdaten, Forschung, Innovationsförderung, Marktzugang und Überwachung, Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung und seltene Krankheiten.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024 (BFI-Botschaft): Der Bundesrat wird 2020 die BFI-Botschaft verabschieden. Diese enthält die Politik des Bundesrates im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2021­2024. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat die Mittel und die Gesetzesänderungen, die er für die Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen Massnahmen als erforderlich erachtet.

1842

BBl 2020

­

Verabschiedung der Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket): Der Bundesrat wird 2020 eine Finanzierungsbotschaft verabschieden, um eine nahtlose Beteiligung der Schweiz an der nächsten Programmgeneration des EUForschungsrahmenprogramms «Horizon Europe» und an weiteren damit verbundenen Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (namentlich Euratom-Programm, ITER und gegebenenfalls das «Digital Europe Programme») sicherzustellen.

­

Verhandlungsmandat für die Beteiligung der Schweiz an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket): Der Bundesrat wird 2020 das Verhandlungsmandat für die nahtlose weitere Assoziierung der Schweiz an die nächste Generation des EU-Forschungsrahmenprogramms «Horizon Europe» und weitere damit verbundene Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (namentlich Euratom-Programm, ITER und gegebenenfalls das «Digital Europe Programme») verabschieden.

­

Verhandlungsmandat für eine Assoziierung der Schweiz an das EUBildungsprogramm 2021­2027 (Erasmus): Für die zukünftige Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung gilt es zu prüfen, ob eine Assoziierung der Schweiz an das nächste EU-Bildungsprogramm 2021­2017 (Erasmus 2021­2027) realisiert werden kann. Der Bundesrat wird im ersten Semester 2020 über die Verabschiedung eines Verhandlungsmandats entscheiden. Das Programm regelt die Zusammenarbeit der europäischen Universitäten und regelt den Austausch von Studierenden.

Quantifizierbare Ziele ­

Im hochstehenden und durchlässigen Bildungssystem werden Berufs- und Allgemeinbildung als wichtige Pfeiler für die Förderung des qualifizierten Nachwuchses gestärkt. Die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II erhöht sich, die Jugendarbeitslosigkeit bleibt im internationalen Vergleich tief.

­

Die Hochschulen bewahren und schärfen ihre hochschultypspezifischen Profile, welche die Bedürfnisse von Individuum, Gesellschaft und Wirtschaft abdecken.

­

Die Schweiz bleibt in Wissenschaft, Forschung und Innovation unter den führenden Nationen.

­

Die digitalen Kompetenzen der Schweizer Bevölkerung sollen gestärkt werden, damit sie die Chancen der Digitalisierung umfassend nutzen kann.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Abschlussquote auf der Sekundarstufe II

­

Abgeschlossene Ausbildung der höheren Berufsbildung

­

Erwerbslosenquote der Jugendlichen 1843

BBl 2020

­

Erwerbslosenquote von Hochschulabsolvent/innen

­

Impact der wissenschaftlichen Publikationen der Schweiz

­

Erweiterte digitale Kompetenzen

4.1.6

Ziel 6: Die Schweiz sorgt für zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und IKT-Infrastrukturen

Strategie des Bundesrates Ein wesentlicher wirtschaftlicher Erfolgsfaktor liegt in einer effizienten, flächendeckenden und verlässlichen Verkehrs- und IKT-Infrastruktur. In der Legislaturperiode 2019­2023 wie auch darüber hinaus ist mit einer Zunahme der Bevölkerungszahl und mit einem wachsenden Bedürfnis nach Mobilität und Kommunikationstechnologien zu rechnen. Eine kontinuierliche Modernisierung der bestehenden Infrastruktur sowie bedürfnisgerechte Ausbauschritte sind daher erforderlich. Dabei muss den wachsenden Ansprüchen an Leistungsfähigkeit, Finanzierbarkeit und Sicherheit angemessen Rechnung getragen werden.

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind höhere Kapazitäten sowohl im Strassenals auch im Schienenverkehr notwendig. Der Bundesrat treibt in den kommenden Jahren die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ebenso wie dringende Entlastungsprojekte in Agglomerationsgebieten weiter voran. Zudem begünstigt er den Umstieg auf umweltverträgliche und energieeffiziente Fahrzeuge. Der Bundesrat wird auch im Schienenverkehr notwendige Ausbauschritte in Angriff nehmen, um mit den wachsenden Kapazitätserfordernissen Schritt zu halten und das Leistungsangebot auszubauen. Die Digitalisierung soll helfen, die Benutzung der Verkehrsinfrastruktur effizienter und gleichmässiger auszugestalten, und damit integrierten Mobilitätslösungen den Weg bereiten.

Auch die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien nimmt laufend zu. Der Bundesrat ermöglicht den Ausbau der digitalen Infrastruktur, um die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Der Bund stellt dazu die notwendigen Frequenzen zur Verfügung. Gleichzeitig überprüft er neue Technologien auf Risiken, trägt den gestiegenen Ansprüchen an Datenschutz und Datensicherheit Rechnung und stimmt die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die tatsächlichen Entwicklungen ab.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

1844

Verabschiedung der Botschaft zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024­ 2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit: Der Bundesrat beantragt beim Parlament alle vier Jahre den Zahlungsrahmen für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen der Nationalstrassen sowie einen Verpflichtungskredit für die Ausbauschritte und grösseren Vorhaben. Gleichzeitig berichtet er über den Zustand und die Auslastung der Nationalstrassen, über den Stand der Umsetzung der Ausbauschritte und über die geplanten nächsten Ausbauschritte.

BBl 2020

­

Verabschiedung der Botschaft zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021­2024: Die Vorlage wird die Ziele für den Betrieb und den Substanzerhalt der vom Bund finanzierten Eisenbahninfrastruktur beinhalten sowie die dafür benötigten Finanzmittel für die Jahre 2021­2024. Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt wird über vierjährige Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Eisenbahnunternehmen sichergestellt.

­

Verabschiedung des Sachplans Verkehr, Teil Programm: Der Bundesrat wird in der Legislaturperiode 2019­2023 den Sachplan Verkehr, Teil Programm, verabschieden. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Programm, liegt ein Koordinationsinstrument auf nationaler Ebene für die Abstimmung zwischen der Raumentwicklung und den Infrastrukturmassnahmen sowie zwischen den einzelnen Verkehrsträgern vor.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Staubelastung auf den Nationalstrassen nimmt nicht stärker zu als das Verkehrsvolumen.

­

Der Anteil des alpenquerenden Güterverkehrs, der auf der Schiene abgewickelt wird, nimmt während der Legislaturperiode 2019­2023 zu.

­

Die Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt tragen dazu bei, die Investitionen auf einem hohen Niveau zu halten. Der Anteil der Gebäude mit einer Hochbreitbandabdeckung erhöht sich.

­

Durch eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erhöhen sich die Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schweiz.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Staubelastung auf dem Nationalstrassennetz

­

Modalsplit im alpenquerenden Güterverkehr

­

Bedeckung von Gebäuden mit Hochbreitbandanschlüssen

­

Investitionen in IKT

4.2

Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Für den Bundesrat ist die Förderung des Zusammenhalts ein wichtiger Schwerpunkt der politischen Planung. Die nationale und soziale Kohäsion soll gestärkt und Disparitäten in der Bevölkerung sollen verringert werden. Gleichzeitig setzt sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene durch eine aktive Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, dass die globalen Wohlstandsunterschiede verkleinert werden. Der

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BBl 2020

Bundesrat will die Beziehungen der Schweiz als einem Land im Zentrum Europas zu den Nachbarländern und zur EU weiterentwickeln und pflegen.

Die Schweiz ist als multikulturelles Land mit vier Landessprachen auf einen starken nationalen und gesellschaftlichen Zusammenhalt angewiesen. Die Bevölkerung der Schweiz ist jedoch in stetem Wandel, insbesondere durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung. Umso wichtiger ist es, sich stets der gemeinsamen und verbindenden Werte bewusst zu sein. Der Bundesrat setzt sich ein für ein besseres Verständnis zwischen den Generationen, für die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft sowie eine erfolgreiche Integration der ausländischen Wohnbevölkerung. Des Weiteren ist dem Bundesrat wichtig, dass die Verständigung zwischen den Sprachgruppen gefördert und ein enger Kontakt zwischen den Regionen gepflegt wird.

Aufgrund der weltpolitischen Lage gewinnt die Aussenpolitik für die Wahrung des Wohlstands und der Sicherheit der Schweiz an Bedeutung. Dabei wird die Schweiz zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit beitragen. Durch eine geografische Fokussierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit will der Bundesrat die Wirksamkeit seiner Programme stärken. Mit profilierten Angeboten im Bereich der guten Dienste trägt die Schweiz dem wachsenden Bedarf an brückenbauenden Akteuren Rechnung und fördert den Frieden. Des Weiteren ist dem Bundesrat die Positionierung des internationalen Genf als Gouvernanzstandort und die Stärkung multilateraler Handlungsfähigkeit durch entsprechende Reformmassnahmen wichtig.

Die Konsolidierung der Beziehungen mit der EU bleibt die aussenpolitische Priorität des Bundesrates.

4.2.1

Ziel 7: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen

Strategie des Bundesrates Der Föderalismus, die vier Landessprachen und die Vielfalt an Kulturen bestimmen die Identität der Schweiz. Der Bundesrat will sich für diese «Vielfalt in der Einheit» engagieren und sie auch weiterhin durch gezielte Massnahmen zur Förderung der gemeinsamen Verständigung und der kulturellen Teilhabe unterstützen.

In Kooperation mit den Kantonen stellt der Bundesrat sicher, dass das Gefühl der Zusammengehörigkeit, die Solidarität und das Verständnis zwischen den Regionen gestärkt werden. Der Bundesrat führt die Förderung der kulturellen Teilhabe der Bevölkerung fort. Zudem will er den Zusammenhalt zwischen den Sprachengruppen stärken, unter anderem durch die Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen. Nicht zuletzt in der Bundesverwaltung soll zudem die Gleichstellung der Sprachen gefördert werden, sodass alle Landessprachen ausgewogen vertreten sind.

1846

BBl 2020

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung des Berichts über die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung: Die sprachliche Vielfalt und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften ist für die Schweiz ein Mehrwert und für den Zusammenhalt der Schweiz von grosser Bedeutung. Die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung ist eng damit verknüpft. Nach Artikel 8d Absatz 4 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010238 verabschiedet der Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit sowie entsprechende Massnahmen. Den Referenzrahmen für die kommende Legislaturperiode bildet der Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit. Evaluationsbericht an den Bundesrat und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik (Art. 8d Abs. 4 SpV)», den der Bundesrat am 13. März 2015239 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021­2024 (Kulturbotschaft 2021­2024): In der Kulturbotschaft 2021­2024 wird der Bundesrat die Zielsetzungen und die Finanzierung der Kulturpolitik des Bundes für die nächste Förderperiode festlegen.

Quantifizierbares Ziel ­

Die Mehrsprachigkeit ist ein wichtiger Pfeiler der Verständigung zwischen den Kulturen und den Sprachgruppen sowie ein Standortfaktor der Schweizer Wirtschaft. Die Sprachkompetenzen der Bevölkerung, insbesondere der Jugendlichen, nehmen zu. Möglichst viele Auszubildende nehmen zumindest einmal an einem nationalen Austauschprogramm teil.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Mehrsprachigkeit der Jugendlichen

4.2.2

Ziel 8: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern

Strategie des Bundesrates Die Schweiz verfügt über eine äusserst vielfältige Bevölkerung. Um eine nachhaltige Grundlage für das gemeinsame Zusammenleben zu sichern, will der Bundesrat den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dies beinhaltet insbesondere die Förderung der Solidarität und die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen gesellschaftlichen Gruppen.

Der Bundesrat will den Dialog zwischen den Generationen und zwischen Stadt und Land fördern und setzt sich für eine erfolgreiche Integration der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer ein. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts 238 239

SR 441.11 www.plurilingua.admin.ch > Themen > Evaluation, Monitoring und Koordination

1847

BBl 2020

oder aufgrund einer Behinderung sollen beseitigt werden. Diesbezüglich will der Bundesrat insbesondere die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau herstellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen soll prioritär durch die Förderung eines allen zugänglichen Arbeitsumfelds erreicht werden. Ausserdem kann der gesellschaftliche Zusammenhalt nur erhalten bleiben, wenn sich soziale und wirtschaftliche Disparitäten nicht vergrössern. Die Armutsbekämpfung sowie die Stärkung der Familien sind ein wichtiger Bestandteil der Strategie des Bundesrates, um die soziale Kohäsion in der Schweiz zu gewährleisten.

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

Verabschiedung einer nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2020­2023: Der Bundesrat wird zu Beginn der Legislaturperiode 2019­2023 eine Nationale Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern verabschieden. Inhaltlich stehen die folgenden drei Handlungsfelder im Vordergrund: (1) Erwerbsleben, insbesondere Lohngleichheit, (2) Vereinbarkeit von Beruf und Familie, (3) Bekämpfung von Sexismus und Gewalt. Ziel ist es, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 8 Abs. 3 BV) umzusetzen. Die Strategie soll zudem dazu dienen, Schweizer Gleichstellungsstandards und bewährte Praktiken (Good Practices) auf internationaler Ebene besser zu positionieren.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Armut in der Schweiz nimmt bis Ende 2023 ab.

­

Der Anteil der frühzeitigen Schulabgängerinnen und -abgänger mit Migrationshintergrund nimmt ab.

­

Mann und Frau erhalten den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

­

Die Belastung durch Erwerbsarbeit und Familienarbeit ist ausgeglichener auf die Geschlechter verteilt.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Sozialhilfequote

­

Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Migrationsstatus

­

Lohnunterschied nach Geschlecht

­

Belastung durch Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit

4.2.3

Ziel 9: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig

Strategie des Bundesrates Das engmaschige Netz an Sozialversicherungen erlaubt der Schweizer Bevölkerung einen weitreichenden Schutz vor finanziellen Risiken. Der demografische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wandel in der heutigen Gesellschaft löst jedoch einen 1848

BBl 2020

vielfältigen Gestaltungs- und Anpassungsbedarf in der sozialen Sicherheit aus. Bei Reformvorschlägen gilt es, den Bedürfnissen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen und den Generationenvertrag einzuhalten.

Mit der Botschaft «AHV 21» schlägt der Bundesrat Reformen und Massnahmen zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV vor, bei gleichzeitiger Erhaltung des Leistungsniveaus. Zur Finanzierbarkeit der AHV bis 2030 will er das Rentenalter flexibilisieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird eine Priorität der Legislaturperiode 2019­ 2023. Der Reformdruck auf die zweite Säule der Altersvorsorge wird in den nächsten Jahren ebenfalls zunehmen. Die Suche nach mehrheitsfähigen Anpassungen, die effektiv, gerecht und nachhaltig finanzierbar sind, steht im Zentrum des Reformprozesses. Des Weiteren besteht Anpassungs- und Reformbedarf bei der Invalidenversicherung. Im Bereich der Kinder und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und der psychisch Kranken will der Bundesrat die Begleitung und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verbessern, um der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken.

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zur Reform des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982240 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der obligatorischen Vorsorge muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Mit Ausgleichsmassnahmen muss dafür gesorgt werden, dass das Rentenniveau nicht sinkt. Der Bundesrat hatte die Sozialpartner beauftragt, gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Sozialpartner haben ihre Arbeiten im Juli 2019 abgeschlossen.

Der Bundesrat wird darauf gestützt die Botschaft im zweiten Halbjahr 2020 verabschieden.

Quantifizierbares Ziel ­

Das Ergebnis der Sozialversicherungen und insbesondere das Umlageergebnis der AHV entwickeln sich im positiven Bereich.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren

240

­

Ergebnis Gesamtrechnung der Sozialversicherungen

­

Umlageergebnis der AHV

SR 831.40

1849

BBl 2020

4.2.4

Ziel 10: Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld

Strategie des Bundesrates Die demografische Entwicklung in der Schweiz und der medizinisch-technische Fortschritt werden auch in Zukunft zu einem steten Kostenwachstum im Gesundheitswesen führen. Darüber hinaus ist die Kostenzunahme aber auch auf ein Mengenwachstum zurückzuführen, das sich medizinisch kaum begründen lässt. Es gilt, die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems der Schweiz bei hohem Leistungsniveau nachhaltig sicherzustellen. Die Gesundheit der Bevölkerung soll gefördert werden, sodass Krankheiten bestmöglich vorgebeugt werden kann.

Der Bundesrat beabsichtigt unter anderem, die steigenden Gesundheitskosten mittels wirksamer Prävention und Stärkung der Selbstverantwortung der Bevölkerung durch verbesserte Information und Gesundheitsförderung einzudämmen. Dazu gehört auch die Förderung von Sport und Bewegung in Schule und Freizeit. Der Bundesrat wird die neuen Herausforderungen für die Preisfestsetzung angehen, welche sich im Pharma- und Medizintechnologiebereich aufgrund des medizinischen Fortschrittes ergeben. So wird er die Leistungen und die Arzneimittel auf ihre Wirksamkeit, auf ihre Zweckmässigkeit und auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen. Zur Sicherstellung der Qualität des Schweizer Gesundheitssystems wird der Bundesrat in Umsetzung der KVG-Änderung zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit eine ausserparlamentarische Qualitätskommission einsetzen. Zudem will er die Aus- und Weiterbildungen und die Forschung stärken sowie die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Berufsausübung von medizinischem Personal fördern. Die Förderung der digitalen Transformation des Schweizer Gesundheitssystems ist ein zentrales Instrument zur Erreichung wichtiger gesundheitspolitischer Ziele, namentlich in den Bereichen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Koordination der Versorgung und Effizienz. Der Bundesrat will deshalb gemeinsam mit den Kantonen die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers weiter vorantreiben.

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

241 242 243

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994241 über die Krankenversicherung: Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2; sowie Umsetzung der KVG-Änderung «Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 1»: Gestützt auf die Erkenntnisse des Expertenberichts «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 24. August 2017242 hat der Bundesrat am 28. März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. 243 Er beauftragte das EDI, die neuen Massnahmen in Form von zwei Gesetzespaketen

SR 832.10 www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung

1850

BBl 2020

bis Herbst 2018244 bzw. Ende 2019 zu prüfen und umzusetzen. Mit verschiedenen Massnahmen wird beabsichtigt, die Anreizstrukturen zu verbessern, die Mengenentwicklung einzudämmen, Tarifblockaden zu verhindern und Effizienzgewinne zu erzielen. Am 21. August 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zum ersten Paket verabschiedet.245 Das zweite Massnahmenpaket beinhaltet unter anderem die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die entsprechende Botschaft zum zweiten Paket wird vom Bundesrat im Jahr 2020 verabschiedet werden.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Gesamtkosten für Gesundheit wachsen nicht stärker als in der Legislaturperiode 2015­2019.

­

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung steht allen offen. Der Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen der Gesundheitsversorgung fernbleiben, vergrössert sich nicht.

­

Die Schweiz engagiert sich für die Prävention und Gesundheitsförderung.

Im Rahmen der Umsetzung der Ernährungsstrategie nimmt der Anteil übergewichtiger Personen im Vergleich zu den letzten zehn Jahren ab. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Bevölkerung, der die Bewegungsempfehlungen umsetzt, im Vergleich zu den letzten zehn Jahren zu.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP

­

Verzicht auf notwendige ärztliche oder zahnärztliche Leistungen aus finanziellen Gründen

­

Übergewicht

­

Sport- und Bewegungsverhalten

4.2.5

Ziel 11: Die Schweiz engagiert sich für Reformen zur Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, intensiviert gezielt ihr Engagement in der internationalen Zusammenarbeit und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen als Gaststaat internationaler Organisationen ein

Strategie des Bundesrates Für die Wahrung ihrer Interessen und die Förderung ihrer Werte ist die Schweiz auf wirksame multilaterale Handlungsrahmen angewiesen. Globale Herausforderungen wie der Klimawandel, anhaltende Krisen und extreme Armut lassen sich nur durch 244

www.bag.admin.ch > Versicherungen > Laufende Revisionsprojekte > KVG-Revision: Massnahmen zur Kostendämpfung ­ Paket 1 245 BBl 2019 6071

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BBl 2020

umfassende Kooperation bewältigen. Bewährte internationale Organisationen sind aufgrund globaler Machtverschiebungen und neuer Themenstellungen reformbedürftig. Die Schweiz wird zur Stärkung der Handlungsfähigkeit dieser Organisationen und des Völkerrechts beitragen. Mit ihrer Kandidatur als nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat unterstreicht sie ihren Willen, zu einer regelbasierten und stabilen internationalen Ordnung beizutragen.

Die Schweiz setzt sich mit ihrer internationalen Zusammenarbeit für eine Welt in Frieden und ohne Armut ein. Dieser Einsatz stellt zugleich eine längerfristige Investition in die Sicherheit und den Wohlstand in der Schweiz und in der Welt dar. Mit ihrem Beitrag unterstützt die Schweiz die Entwicklungsländer dabei, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 umzusetzen. Die Entwicklungszusammenarbeit soll in der neuen Legislatur stärker fokussiert und dadurch wirkungsvoller werden. Zudem werden die strategische Verknüpfung zwischen internationaler Zusammenarbeit und Migrationspolitik sowie das Engagement für Klima und Umwelt verstärkt. Auch das Potenzial des Privatsektors und der Digitalisierung soll gezielt mobilisiert werden.

Das internationale Genf ist eines der wichtigsten Zentren der globalen Gouvernanz.

Als Gaststaat trägt die Schweiz wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen und zur Lösung der grossen Herausforderungen unserer Zeit bei. Mit dieser Rolle ist ein hoher aussenpolitischer Nutzen, aber auch ein wirtschaftlicher Mehrwert für die Schweiz verbunden. Der Bundesrat wird deshalb die Attraktivität der Schweiz als Gaststaat weiter fördern, den unkomplizierten Zugang politischer Persönlichkeiten und weiterer Personen mit Vorrechten und Immunitäten gewährleisten und sicherstellen, dass das internationale Genf trotz wachsender internationaler Konkurrenz wettbewerbsfähig bleibt. Genf soll als Ort positioniert werden, wo neue Themen in Zusammenhang mit der digitalen Transformation ausgelegt und analysiert werden.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der aussenpolitischen Strategie 2020­2023: Der Bundesrat wird zu Beginn der Legislaturperiode den strategischen Rahmen für sein aussenpolitisches Engagement in den Jahren 2020­2023 festlegen. In seiner aussenpolitischen Strategie 2020­2023 legt er die aussenpolitischen Prioritäten in den Bereichen Wohlstand, Frieden und Sicherheit, Nachhaltigkeit und digitale Gouvernanz sowie in Bezug zu Schwerpunktregionen und den globalen Schwerpunktländern dar. Die Schweiz setzt sich ein für Frieden und Sicherheit im Rahmen einer regelbasierten und effizienten multilateralen Ordnung und leistet Beiträge an die Wahrung der Sicherheit der Schweiz und die Stärkung der europäischen und internationalen Stabilität. Sie kandidiert für eine nichtständige Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat für 2023­ 2024. Die Schweiz positioniert sich als weltweit führender Gouvernanz- und Innovationsstandort für neue Technologien und baut ihr Engagement im Bereich der Cyber-Aussen- und Sicherheitspolitik aus.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021­2024 (IZA-Strategie 2021­2024): Der Bundesrat wird zu Beginn der Legislaturperiode den strategischen Rahmen und die Verpflich-

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BBl 2020

tungskredite für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit, die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, die Entwicklungszusammenarbeit in den Staaten Osteuropas sowie die Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit in den Jahren 2021­2024 festlegen. Es sind folgende Ziele vorgesehen: Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums zur Erschliessung von Märkten und zur Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen; Kampf gegen den Klimawandel und dessen Auswirkungen sowie die nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen; Rettung von Leben, Sicherstellung einer hochwertigen Grundversorgung und Reduktion der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht; Förderung von Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Geschlechtergleichstellung.

­

Verabschiedung der Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat in den Jahren 2024­2027: Vor dem Hintergrund der früheren Botschaften für die Jahre 2016­2019246 und 2020­2023247 wird mit der Botschaft 2024­2027 das Ziel verfolgt, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat für die Jahre 2024­2027 zu steigern, und es wird beantragt, die Mittel zu sprechen, die es braucht, um die erforderlichen Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels umzusetzen.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Schweiz fördert die Platzierung von Schweizerinnen und Schweizern in Leitungspositionen von internationalen Organisationen.

­

Bei der Bewertung der Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit orientiert sich die Schweiz an einem Wert der APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE.

­

Die Schweiz engagiert sich weiterhin an militärischer Friedensförderung im Ausland.

­

Der internationale Standort Genf bleibt attraktiv für internationale Organisationen, und die Anzahl internationaler Konferenzen bleibt stabil oder nimmt zu.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren

246 247

­

Schweizer in internationalen Organisationen

­

Öffentliche Entwicklungshilfe

­

Militärdienst für Friedensförderung im Ausland

­

Sitzungen internationaler Organisationen in Genf

BBl 2014 9229 BBl 2019 2313

1853

BBl 2020

4.2.6

Ziel 12: Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU

Strategie des Bundesrates Um ihre Interessen zu wahren, braucht die Schweiz stabile Beziehungen zur Europäischen Union (EU) und den unmittelbar angrenzenden Mitgliedstaaten. Der Zugang zum europäischen Binnenmarkt und die Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen bei gleichzeitiger Wahrung der grösstmöglichen politischen Unabhängigkeit bleiben dabei ihr europapolitischer Kompass.

Wie bei Ziel 4 dargelegt, will der Bundesrat mit einem institutionellen Abkommen den Zugang zum EU-Binnenmarkt langfristig sichern und die Grundlage für eine Konsolidierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen legen. Dieses Ziel erfordert eine möglichst breite innenpolitische Unterstützung. Deshalb werden die Kantone und die Sozialpartner eng in den Europadialog einbezogen.

Neben der Regelung der institutionellen Fragen will die Schweiz während der Legislaturperiode 2019­2023 neue Abkommen mit der EU abschliessen, bestehende aktualisieren und modernisieren und damit ihre Beziehungen vertiefen, wie: modernisierte Freihandelsabkommen; Ausbau des Luftverkehrs; Elektrizität; Lebensmittelsicherheit (Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens auf die gesamte Lebensmittelkette); öffentliche Gesundheit; Teilnahme der Schweiz an der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA); Teilnahme an der Agentur für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem (GSA); europäische Zusammenarbeit im Polizei-, Justiz- und Migrationsbereich im Rahmen der Schengen/Dublin-Assoziierung; Beteiligung an der polizeilichen Zusammenarbeit von Prüm; erneute Beteiligung an den grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Programmen (Interreg) im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union (2021­2027); Beteiligung am Bildungsprogramm der EU; erneute Beteiligung am nächsten Forschungsrahmenprogramm der EU ­ Horizon Europe sowie an den damit verbundenen Initiativen im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Euratom-Programm, ITER und gegebenenfalls Digital Europe Programme). Die Schweiz wird darüber entscheiden, ob ab 2021 eine Beteiligung an weiteren EU-Programmgenerationen in den Bereichen Kultur (Kreatives Europa) und Weltraum (Copernicus) infrage kommt, die für sie von Interesse sind.

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

1854

Verabschiedung der Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU: Im Verlauf der Legislatur 2019­2023 muss der Bundesrat eine Lösung für die institutionellen Fragen mit der EU finden und diese verankern, damit er neue Marktzutrittsabkommen abschliessen, die bestehenden Abkommen aktualisieren und den bilateralen Weg im Interesse der Schweiz weiterentwickeln kann. Je nach Stand der Arbeiten kann die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs den Abschluss eines institutionellen

BBl 2020

Abkommens, das innerstaatliche Genehmigungsverfahren oder die Umsetzung eines solchen Abkommens einschliessen.

Quantifizierbares Ziel ­

Um die Beziehungen der Schweiz zur EU zu vertiefen, möchte der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren, verstetigen und weiterentwickeln, indem er eine umfassende und koordinierte Herangehensweise verfolgt, die sämtliche offenen Dossiers mit der EU umfasst. Ziel ist der Abschluss neuer und aktualisierter Abkommen in Bereichen, die im gegenseitigen Interesse liegen.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren ­

4.3

Bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union

Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt

Die Schweiz will für ihre Bevölkerung weiterhin ein hohes Niveau an Sicherheit gewährleisten. Für den Bundesrat umfasst dies einerseits Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität, auch im digitalen Raum, andererseits Versorgungssicherheit und einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zum Schutz des Klimas. Die Schweiz trägt auch international dazu bei, Frieden und Wohlstand zu fördern.

Die Bedrohungslage der inneren und äusseren Sicherheit hat sich in den vergangenen Jahren laufend verändert. Besonders das vermehrte Aufkommen terroristischer Organisationen, die zunehmende geopolitische Polarisierung sowie verstärkte Flucht- und Migrationsbewegungen Richtung Europa haben Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Schweiz. Es gilt, sich dieser veränderten Ausganglage laufend anzupassen und sicherzustellen, dass die notwendigen Instrumente zur Abwehr von Bedrohungen vorhanden sind.

Der Bundesrat will das Potenzial der Einwanderinnen und Einwanderer bestmöglich ausnutzen. Gleichzeitig gilt es, die Migration wirksam steuern zu können. Dazu will der Bundesrat das inländische Arbeitspotenzial optimal ausnutzen, um die Nachfrage nach ausländischen Fachkräften zu vermindern. Im Rahmen seiner Migrationsaussenpolitik will er zudem zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht und zur Reduktion des Migrationsdrucks nach Europa beitragen.

In der kommenden Legislaturperiode wird dem Klimaschutz und der nachhaltigen Ressourcennutzung ein besonderes Augenmerk gelten. Die Biodiversität ist in einem schlechten Zustand, der Schweizer Konsum verbraucht mehr Ressourcen als erneuert werden können, und der hohe CO2-Ausstoss beschleunigt den Klimawandel.

Notwendige Massnahmen sind zu ergreifen, insbesondere um die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.

1855

BBl 2020

4.3.1

Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration, nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit ein

Strategie des Bundesrates Die Schweizer Volkswirtschaft ist aufgrund ihres hohen Spezialisierungsgrads auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Die Migration, die ihren Ursprung mehrheitlich in EU- und EFTA-Staaten findet, bietet für die Schweiz daher viele Chancen. Demgegenüber schafft sie auch Herausforderungen, einerseits wegen der erhöhten Konkurrenz auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, andererseits aufgrund kultureller Unterschiede. Diesbezüglich ist auch der Umgang mit den erhöhten Migrationsbewegungen aus Afrika und dem Nahen Osten festzulegen.

Der Bundesrat will das wirtschaftliche und soziale Potenzial der Migration bestmöglich ausschöpfen und gleichzeitig die entstehenden Herausforderungen aktiv angehen. Dazu gilt es, einerseits die Migration zu steuern, falls das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht genügend ausgeschöpft wird, und andererseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Integration von Einwanderinnen und Einwanderern zu schaffen. Der Bund schafft dafür in Zusammenarbeit mit den Kantonen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Chancengleichheit und fordert von allen in der Schweiz wohnhaften Personen Eigenverantwortung und gegenseitigen Respekt ein. Mit den Instrumenten der Migrationsaussenpolitik trägt die Schweiz zur Minderung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht bei. Ein wichtiger Aspekt der Migrationsaussenpolitik des Bundesrates ist das Engagement für den Schutz und bessere Lebensbedingungen der Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge in Erstaufnahme- und Transitländern. Die strategische Verknüpfung der internationalen Zusammenarbeit mit der Migrationsinnenpolitik wird verstärkt.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

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Zustimmung zur Übernahme verschiedener Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-Besitzstandes durch den Bundesrat: Die Reformen des Visa-Informationssystems (VIS), der Rückführungsrichtlinie und des europaweiten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (Eurodac), die Entwicklung des neuen europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), die Einführung des Schengener Informationssystems (SIS) insbesondere im Bereich Rückkehr usw. gehören zu den zahlreichen Entwicklungen, die in unterschiedlichen Stadien am Laufen sind und auch im Zeitraum 2019­2023 aktuell sein werden. Diese Weiterentwicklungen setzen die Zustimmung des Bundesrates zur Übernahme dieser Weiterentwicklungen voraus unter dem Vorbehalt, dass das Parlament diesen zustimmt, sowie das anschliessende formelle parlamentarische Verfahren zur Übernahme dieser Weiterentwicklungen ins Schweizer Recht. Diese Weiterentwicklungen sind Teil einer von den Schengen-Mitgliedstaaten gewollten umfassenden Reform, mit der in Reaktion auf die zahlreichen Terroranschläge in Europa seit 2015 und die Migrationskrise von 2016/2017 die Zusammenarbeit verstärkt werden soll. Ziel ist es, das Fortbestehen der Schengen-Zusammenarbeit zu

BBl 2020

gewährleisten, ohne die Sicherheit innerhalb dieses Raums infrage zu stellen.

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Verabschiedung der Botschaft zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der EU zur EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) und Verabschiedung der Botschaft zur Übernahme besagter Verordnung: Das BMVI ist eine Schengen-Weiterentwicklung, die von den assoziierten Staaten grundsätzlich übernommen werden muss. Es handelt sich dabei um das Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit (ISF), an dem die Schweiz aktuell teilnimmt. Im Rahmen des BMVI sollen Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- oder Seegrenzen sowie bedeutender internationaler Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, mit projektgebundenen Mitteln unterstützt werden. Das Instrument soll dazu beitragen, ein starkes und wirksames integriertes europäisches Grenzmanagement zu gewährleisten, um das Sicherheitsniveau in der EU und den assoziierten Staaten zu erhöhen.

Quantifizierbares Ziel ­

Die wirtschaftliche und soziale Integration von Personen mit Migrationshintergrund wird gefördert.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Erwerbsquote nach Migrationsstatus

­

Erwerbslosenquote nach Migrationsstatus

­

Übereinstimmung Bildungsniveau und ausgeübte Tätigkeit

4.3.2

Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam

Strategie des Bundesrates Die Schweiz bietet ihrer Bevölkerung einen hohen Grad an Sicherheit, steht aber anhaltenden Herausforderungen gegenüber, um die innere Sicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Dunkelziffer der Gewaltdelikte ist insbesondere im häuslichen Bereich hoch. Zudem ist die Schweiz nach wie vor attraktiv als Ziel für Kriminaltourismus und organisierte Kriminalität. Obwohl unser Land in den letzten Jahren nicht von terroristischen Anschlägen betroffen war, bleibt das Risiko, speziell durch dschihadistisch motivierten Terrorismus, bestehen.

Um das Sicherheitsniveau der Schweiz zu erhalten und zu erhöhen, misst der Bundesrat neben der Erkennung und Bekämpfung von Gewalt, Kriminalität und Terrorismus auch deren Prävention eine grosse Bedeutung zu. Er will den Schutz von Gewaltopfern verbessern und die strafrechtliche Verfolgung von Gewaltstraftaten stärken. Zur Unterbindung der Kriminalität und des Terrorismus priorisiert der Bund den Kampf gegen kriminelle Organisationen und Gruppierungen, die nach finanzieller Bereicherung streben, gegen Organisationen terroristischen Zuschnitts, gegen 1857

BBl 2020

Cyberkriminalität und gegen gewerbsmässigen Menschenschmuggel und Menschenhandel. Für den Bundesrat ist ein wichtiger Faktor insbesondere die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Innern mit den zuständigen kantonalen Behörden wie auch im Äussern mit Partnerstaaten und internationalen Organisationen.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 2003248: DNA-Material, das an einem Tatort gefunden wird, kann in der Schweiz ausgewertet werden, um eine Straftat zu klären: Schon heute gibt es Aufschluss darauf, ob die Täterschaft männlich oder weiblich ist.

Dank einer neuen wissenschaftlichen Methode, der sogenannten Phänotypisierung, lassen sich aus einer DNA-Spur weitere, auch äusserliche Merkmale wie die Haar- und Augenfarbe herauslesen. Das Parlament möchte, dass die Strafverfolgungsbehörden diese Methode nutzen. Konkret sollen die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das biologische Alter eruiert werden dürfen. Zweiter Schwerpunkt der geplanten Gesetzesänderung ist der Vorschlag für eine Neuregelung der Fristen für die Löschung der Daten und eine Vereinfachung der komplexen Löschverfahren.

Ferner soll der erweiterte Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug (auch als Verwandtenrecherche bekannt) neu ausdrücklich im Gesetz geregelt werden.

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Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung der Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac sowie des Abkommens «Preventing and Combatting Serious Crime» mit den USA: «Prüm Plus» vernetzt die nationalen Informationssysteme, in denen DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten gespeichert sind. Die Schweiz wird sich künftig an diesem Programm von 24 EU-Mitgliedstaaten beteiligen. Neu sollen auch Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Eurodac-Datenbank erhalten, in der die Fingerabdrücke von Asylsuchenden gespeichert sind. Ende Juni 2019 wurde ein entsprechendes Abkommen unterschrieben. Eine ähnliche Wirkung wird durch das Abkommen mit den USA für den Bereich der Fingerabdrücke angestrebt.

Quantifizierbares Ziel ­

Die Kriminalität und die häusliche Gewalt nehmen während der Legislaturperiode 2019­2023 ab.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren

248

­

Schwere Gewaltdelikte

­

Häusliche Gewalt

SR 363

1858

BBl 2020

4.3.3

Ziel 15: Die Schweiz kennt die Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten

Strategie des Bundesrates Viele Bedrohungen lösen sich zunehmend von ihrer Bindung an Geografie und Distanz. Etliche sicherheitspolitische Entwicklungen im Ausland haben Einfluss auf die Sicherheitslage in der Schweiz. Besonders aktuell sind vermehrte bewaffnete Konflikte, Terrorismus, Spionage und technisch bedingte Katastrophen. Dazu bleiben traditionelle Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz bestehen, u.a. Gewaltextremismus, das Risiko von Versorgungsstörungen und Naturgefahren. Zusätzlich erhöht sich mit zunehmender Digitalisierung die Verletzlichkeit des Staats, der Gesellschaft und technischer Systeme im Cyberbereich.

Es gilt, alle sicherheitspolitischen Entwicklungen genau zu beobachten und sicherzustellen, dass die notwendigen Instrumente zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat stellt sicher, dass die Verteidigungsfähigkeit gegen aussen gewährleistet ist, insbesondere durch die Modernisierung der Bodentruppen und der Luftwaffe. Da viele der Bedrohungen zunehmend unvorhersehbar werden, misst der Bundesrat bei der Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik der Stärkung von Widerstands- und Regenerationsfähigkeit für den Ereignisfall eine besondere Bedeutung zu. Dies kann unter anderem durch die Schaffung von Redundanzen in Bereichen wie der Kommunikation oder der Energieversorgung erreicht werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang die rasche Realisierung eines krisensicheren Kommunikationsnetzes. Damit kann das Zusammenspiel im Verbundsystem Bevölkerungsschutz zur Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und Versorgungsstörungen sichergestellt und kontinuierlich optimiert werden. Ausserdem gilt es sicherzustellen, dass Armee und Zivilschutz ausreichend alimentiert sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dazu lässt der Bundesrat untersuchen, mit welchen Massnahmen die personelle Alimentierung, wenn möglich innerhalb des aktuellen Dienstpflichtsystems, kurz- und mittelfristig verbessert werden kann.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung ­

Verabschiedung des Berichts über die Sicherheitspolitik der Schweiz: Der Bundesrat verabschiedet in regelmässigen Abständen Berichte über die Sicherheitspolitik der Schweiz und unterbreitet diese den eidgenössischen Räten zur Kenntnisnahme und Diskussion . Diese Berichte sind ein wichtiges politisches Grundlagendokument für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik der Schweiz. Der kommende Bericht wird Basis sein und Impulse geben für teilweise bereits laufende sowie künftige Reformen bei einzelnen sicherheitspolitischen Instrumenten.

­

Verabschiedung der Armeebotschaften 2020, 2021, 2022 und 2023: In den 2020er-Jahren werden zahlreiche Hauptsysteme der Armee ihr Nutzungsende erreichen. Davon betroffen sind die Mittel zum Schutz des Luftraums sowie Führungs- und Nachrichtendienstsysteme, Helikopter und ein grosser Teil der heute eingesetzten Bodensysteme. Damit die Armee über die notwendigen Instrumente verfügt, um den Bedrohungen wirksam entgegenzu1859

BBl 2020

treten, sind in den kommenden Jahren insbesondere die Kampfflugzeuge zu ersetzen und ein neues System für die Boden-Luft-Verteidigung (Bodluv) zu beschaffen. Dazu werden Investitionen von 8 Milliarden Franken erforderlich sein. Diese werden über das ordentliche Budget der Armee finanziert.

Mit den jährlichen Armeebotschaften beantragt der Bundesrat die dazu notwendigen Verpflichtungskredite und den Zahlungsrahmen der Armee. Er sieht unter anderem vor, dem Parlament mit der Armeebotschaft 2022 die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und ein Bodluv-System grösserer Reichweite vorzulegen. Zusätzlich wird er mit der Armeebotschaft 2020 den Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2021­2024 beantragen.

­

Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995249 und der Armeeorganisation vom 18. März 2016250: Im Rahmen der Umsetzungsphase der Weiterentwicklung der Armee (WEA) ergeben sich diverse Anträge auf Änderungen des Militärgesetzes sowie der Armeeorganisation. Mit einer Änderung auf den 1. Januar 2023 wird sichergestellt, dass die Umsetzung der WEA abgeschlossen werden kann. Der Bundesrat wird im vierten Quartal 2020 die entsprechende Botschaft verabschieden.

­

Aktualisierung der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI): Der Bundesrat wird während der Legislaturperiode 2019­2023 seine aktualisierte Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen verabschieden. In diesem Rahmen wird er auch prioritäre Vorhaben beschliessen und diskutieren, ob Vorschläge für Rechtsgrundlagen mit zusätzlichen Vorgaben für die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen erarbeitet werden sollen.

Quantifizierbare Ziele ­

Wo es nicht möglich ist, Naturgefahren auszuweichen, werden Massnahmen baulicher, biologischer oder organisatorischer Art getroffen, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren.

­

Der Index des Vertrauens der Bevölkerung in die Armee liegt über dem Niveau von 2019.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren

249 250

­

Schäden durch Naturereignisse

­

Vertrauen in die Armee

SR 510.10 SR 513.1

1860

BBl 2020

4.3.4

Ziel 16: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend, sichert eine nachhaltige sowie lückenlose Energieversorgung und fördert eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft

Strategie des Bundesrates Durch das kontinuierliche Bevölkerungswachstum und die zunehmende Raumbeanspruchung pro Kopf ist die Nachfrage nach Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur in der Schweiz stark angestiegen. Das führt zu einer hohen Beanspruchung von Boden und natürlichen Ressourcen wie Wasser, Luft, Wald sowie erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen. Ihre Nutzung soll deshalb schonender werden. Zudem muss die Nachhaltigkeit im Energiesektor und in der Land- und Ernährungswirtschaft sichergestellt werden.

Da der zur Verfügung stehende Boden limitiert ist, gilt es, bestehende Siedlungsgebiete zu verdichten und ausserhalb von Siedlungen natürliches Kulturland zu erhalten. Der Bundesrat führt die Handlungsansätze des «Raumkonzepts Schweiz» konsequent weiter, namentlich die erhöhte Ausnutzung bestehender Siedlungsflächen, die Bebauung von Baulücken sowie die Neustrukturierung und Umnutzung von Siedlungs- und Brachflächen. Dadurch wird der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen vermindert, womit dauerhaft ein möglichst hoher Eigenanteil an der Nahrungsmittelproduktion gewährleistet wird. In der Land- und Ernährungswirtschaft verleiht der Bundesrat der Ökologie in Zukunft ein grösseres Gewicht. Dazu sollen die nachhaltige Produktion, die Biodiversitätsförderung und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt gefördert werden. Auch ausserhalb des Landwirtschaftssektors ist der Verbrauch von natürlichen Ressourcen zu senken. Zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens treibt der Bundesrat Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 voran: Einerseits muss die Energieeffizienz in Gebäuden, bei Geräten und im Verkehr erhöht werden, andererseits sollen erneuerbare Energieträger ausgebaut werden. Weiter ist im Rahmen der Strategie Stromnetze als Teil der Energiestrategie der Um- und Ausbau der Stromnetze voranzutreiben. Mit der Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007251 (StromVG) will der Bundesrat zudem die Sicherheit der Stromversorgung erhöhen.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

251 252

­

Verabschiedung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF): Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2020 den überarbeiteten Sachplan FFF verabschieden. Der Umgang mit Fruchtfolgeflächen soll damit konsequent geregelt und das Kulturland langfristig besser geschützt werden.

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Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007252: Der Strommarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert, getrieben vom technologischen Fortschritt bei der erneuerbaren Stromproduktion und den digitalen Technologien, von der Preisentwicklung der fossilen Energien und des CO2 sowie von neuen energie- und SR 734.7 SR 734.7

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BBl 2020

klimapolitischen Zielen der Schweiz und ihrer europäischen Nachbarn. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat mit der Änderung des StromVG für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen schaffen. Im Zentrum stehen die Versorgungssicherheit, ein effizient funktionierender, vollständig geöffneter Markt sowie neue Netzregulierungen, die den Ausbau der dezentralen, erneuerbaren Stromproduktion unterstützen.

253 254 255

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Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016253: Die im Energiegesetz (EnG) festgelegten Fördermassnahmen für die erneuerbaren Energien laufen Ende 2022 bzw. Ende 2030 aus. In der Vorlage soll ein Ausbaupfad für erneuerbare Energien mit verbindlichen Richtwerten für 2035 und 2050 verankert werden. Die Investitionsanreize für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sollen verstärkt werden. Die gemäss heutigem EnG bis 2030 befristete Förderung wird grundsätzlich bis 2035 fortgeführt.

­

Verabschiedung der Botschaft zum neuen Gasversorgungsgesetz: Der Gasmarkt in der Schweiz ist mit Artikel 13 des Rohrleitungsgesetzes vom 4. Oktober 1963254 bislang nur rudimentär geregelt, indem der Netzzugang in Form einer Transportpflicht gewährleistet wird. Die Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, vertraglich Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Im Übrigen richtet sich das Verhalten der verschiedenen Marktakteure nach den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995255. Die Weiterentwicklung der privatrechtlichen Netzzugangsbedingungen zwischen Industrie und Gasbranche (Verbändevereinbarung) stösst an ihre Grenzen, und zudem laufen Untersuchungen der Wettbewerbskommission. Eine spezialgesetzliche Regelung des Netzzugangs ist daher notwendig. Mit einem neuen Gasversorgungsgesetz will der Bundesrat in dieser Legislaturperiode klare Rahmenbedingungen für die Gasversorgung und den Gasmarkt in der Schweiz setzen und somit wieder Rechtssicherheit schaffen.

­

Verabschiedung der Botschaft zum Stromabkommen mit der EU: Die Schweiz und die EU verhandeln seit 2007 über ein Stromabkommen. Der Bundesrat strebt auch in dieser Legislaturperiode ein Stromabkommen mit der EU an, um den grenzüberschreitenden Stromhandel langfristig zu regeln, die Sicherheitsstandards zu harmonisieren, den freien Marktzugang abzusichern sowie die Mitsprache der Schweiz in den verschiedenen Entscheidungsgremien zu garantieren. Allerdings ruhen die Stromverhandlungen seit Juli 2018, da die EU deren Fortführung an Fortschritte beim institutionellen Abkommen knüpft. Die Verhandlungen zum Stromabkommen und die erforderliche Aktualisierung des Mandats sollen parallel stattfinden.

SR 730.0 SR 746.1 SR 251

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BBl 2020

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Verabschiedung der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+: Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2020 die Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 verabschieden. Mit der Agrarpolitik ab 2022 sollen die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft unter Berücksichtigung des Schutzes natürlicher Ressourcen zukünftige Chancen eigenständiger und unternehmerischer nutzen kann.

Gleichzeitig sollen mit drei Zahlungsrahmen die Höchstbeträge der Zahlungskredite für die Landwirtschaft für die Jahre 2022­2025, abgestimmt auf die Legislaturfinanzplanung, festgelegt werden.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Ackerfläche und die Fläche mit Dauerkulturen stabilisieren sich auf dem Mittelwert von 2011­2015 (422 500 ha).

­

Der Ressourcenverbrauch der Schweiz im In- und Ausland nimmt ab.

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Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung um 43 Prozent bis zum Jahr 2035 anzustreben.

­

Bei der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (ohne Wasserkraft) ist ein Ausbau anzustreben, mit dem die durchschnittliche inländische Produktion 2035 bei mindestens 11 400 GWh liegt.

­

Die Energieabhängigkeit vom Ausland reduziert sich.

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Der Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln stabilisiert sich auf dem Mittelwert der Legislaturperiode 2011­2015.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Ackerfläche und Fläche mit Dauerkulturen

­

Materialfussabdruck pro Person

­

Endenergieverbrauch pro Kopf

­

Elektrizitätsproduktion aus erneuerbarer Energie (ohne Wasserkraft)

­

Energieabhängigkeit vom Ausland

­

Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln (brutto)

4.3.5

Ziel 17: Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umweltpolitik ein und leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität

Strategie des Bundesrates Der Umgang mit der globalen Klimaerwärmung stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage besonders stark von deren Auswirkungen betroffen. Es bedarf verstärkter Anstrengungen, um das Klima zu 1863

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schützen und die Erde als Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch dem Rückgang der Biodiversität in der Schweiz Einhalt zu gebieten. Das langfristige Überleben vieler Arten ist nicht gesichert, und der Anteil intakter, naturnaher Flächen ist auf einem bedenklich tiefen Niveau angelangt.

Der Bundesrat setzt sich national und international für die Weiterentwicklung der Klimapolitik ein. Mit dem vom Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des CO 2Gesetzes256 vorgeschlagenen Massnahmenpaket sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 30 Prozent im Inland und um weitere 20 Prozent im Ausland gesenkt werden. Zur Erreichung dieses Ziels haben die Sektoren Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft entsprechend ihrer Verminderungspotenziale und Vermeidungskosten einen Beitrag zu leisten. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit ist die Unterstützung von Entwicklungsländern in der Bekämpfung des Klimawandels, in der Anpassung an dessen Folgen sowie in der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen eine Priorität.

Als zentraler Bereich der Umweltpolitik kommt der Biodiversität eine wichtige Rolle zu. Zur Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlage und des Wohlergehens der Schweizer Bevölkerung gilt es, die Verringerung der Artenvielfalt zu stoppen und deren Regeneration zu fördern. Der Bundesrat will unter anderem den Unterhalt bestehender Schutzgebiete stärken, neue Waldreservate schaffen, national prioritäre Arten fördern und die Vernetzung von Lebensräumen verbessern sowie Massnahmen zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten verstärken.

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung

256

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Verabschiedung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und des dazugehörigen Aktionsplans 2020­2023: Der Bundesrat wird 2020 die Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 sowie den Aktionsplan 2020­2023 verabschieden und dabei Schwerpunkte für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele setzen.

­

Verabschiedung der Klimastrategie 2050: Die Schweiz hat sich im Rahmen der Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Ab 2050 will die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen.

Diesen Entscheid hat der Bundesrat am 28. August 2019 gefällt. Der Bundesrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine langfristige Klimastrategie verabschieden, die im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris steht und den Möglichkeiten der Schweiz Rechnung trägt. Sie wird sich an dem vom Bundesrat bereits beschlossenen Ziel einer ausgeglichenen Klimabilanz bis 2050 (netto null Emissionen) orientieren und für die verschiedenen Sektoren Emissionspfade aufzeigen.

­

Verabschiedung des ersten Berichts über den Aktionsplan Biodiversität: Der Bundesrat wird 2023 auf Basis der Ergebnisse der Analyse der Wirkungen, BBl 2018 247

1864

BBl 2020

die die Massnahmen und Pilotprojekte der ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans Biodiversität (2017­2023) gezeitigt haben, entscheiden, ob diese Massnahmen und Projekte in einer zweiten Umsetzungsphase (2024­2027) weitergeführt und ob sie durch weitere Massnahmen oder Projekte ergänzt werden. Ziel des Aktionsplans ist die langfristige Erhaltung und Förderung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen, auf welche die Wirtschaft und die Gesellschaft angewiesen sind.

­

Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020: Der Bundesrat wird in Umsetzung des totalrevidierten CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 die konkreten Ziele für die einzelnen Sektoren sowie die erforderlichen Massnahmen in den einzelnen Sektoren zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zum totalrevidierten CO2-Gesetz konkretisieren.

Quantifizierbare Ziele ­

Die Schweiz senkt ihre Treibhausgasemissionen im In- und Ausland.

­

Die Biodiversität ist zu erhalten und zu fördern.

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Treibhausgasemissionen

­

Treibhausgasfussabdruck

­

Vielfalt von Artengemeinschaften

4.3.6

Ziel 18: Der Bund tritt Cyberrisiken entgegen und unterstützt und ergreift Massnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die kritischen Infrastrukturen zu schützen

Strategie des Bundesrates Durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft werden nicht nur neue Chancen eröffnet, es vergrössern und vermehren sich auch die Risiken im Cyberbereich. Immer mehr Bereiche sind abhängig von funktionierenden Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), was zu einer Verschärfung der potenziellen Folgen von Ausfällen, Störungen oder Missbräuchen führt. Mögliche Bedrohungen sind vielfältig und entwickeln sich rasant weiter: Cyberkriminalität, Spionagetätigkeiten mit Hilfe von Cyberangriffen, Cybersabotage auf kritische Infrastrukturen wie Spitäler oder Energieversorger, die Verbreitung von gestohlenen oder manipulierten Informationen zu Desinformations- und Propagandazwecken und hybride Konfliktformen nehmen zu.

Es gilt, die Kompetenzen, das Wissen und die Fähigkeiten im Zusammenhang mit Cyberrisiken auszubauen ­ nicht nur in Fachkreisen, sondern in der gesamten Bevölkerung. In Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Zivilge1865

BBl 2020

sellschaft wird der Bund dazu beitragen, dass die erforderlichen Kapazitäten und Organisationsstrukturen flächendeckend vorhanden sind, sodass Cybervorfälle rasch erkannt und bewältigt werden können. Dabei kommt dem Schutz kritischer Infrastrukturen oberste Priorität zu. Der Bundesrat ist bestrebt, u.a. die IKT-Resilienz zu erhöhen, minimale Cybersicherheitsstandards einzuführen, eine schlagkräftige Cyberabwehr zu etablieren und die Schweiz international aktiv in der CyberAussen- und Sicherheitspolitik zu positionieren. In der Aussenpolitik wird die Schweiz ihre Kompetenzen zur Mitgestaltung von internationalen Prozessen im Bereich Cyber und neue Technologien stärken.

Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung ­

Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor CyberRisiken (NCS) 2018­2022 und des dazugehörigen Umsetzungsplans: Der Bundesrat hat am 18. April 2018 die neu erarbeitete Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) für die Jahre 2018­2022257 und am 15. Mai 2019 den Umsetzungsplan zur NCS258 verabschiedet. In der kommenden Legislaturperiode gilt es, die darin beschriebenen Schritte umzusetzen.

Geschäft mit erheblichem personellen Mehrbedarf

Quantifizierbares Ziel ­

Keines

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung / Indikatoren ­

Keine

5

Legislaturfinanzplan 2021­2023

Der Legislaturfinanzplan 2021­2023 rechnet in allen drei Jahren mit strukturellen Überschüssen. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind erfüllt. Sie dienen für den Legislaturfinanzplan als Orientierungshilfe. Die Unsicherheit über die künftige Haushaltsentwicklung ist allerdings sehr hoch. Einerseits übertreffen die möglichen Mehrbelastungen den finanzpolitischen Handlungsspielraum. Andererseits bestehen beträchtliche strukturelle Risiken, die bei der Gewinnsteuer (Reformpläne OECD) und Verrechnungssteuer (Trendwende) zu bedeutenden Einnahmeausfällen führen könnten. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin finanzpolitische Zurückhaltung angezeigt.

257 258

www.isb.admin.ch > Themen > Cyber-Risiken NCS > Strategie NCS 2018­2022 www.isb.admin.ch > Themen > Cyber-Risiken NCS > Umsetzungsplan

1866

BBl 2020

5.1

Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung

Der Legislaturfinanzplan 2021­2023259 basiert auf den volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Herbst 2019. Infolge der globalen Konjunkturabkühlung verzeichnete die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2019 nur ein schwaches Wachstum. Mittelfristig dürften sich die Aussichten wieder aufhellen und das Wachstum wieder dem Trend von 1,7 Prozent folgen. Im Gleichschritt mit der konjunkturellen Erholung dürfte auch die Teuerung wieder langsam ansteigen. Bei den kurz- und langfristigen Zinssätzen wird davon ausgegangen, dass sie erst in den Jahren 2022 bzw. 2023 wieder positive Werte erreichen.

5.2

Strukturelle Überschüsse erwartet, aber hohe Unsicherheit

Der Legislaturfinanzplan 2021­2023 rechnet in allen drei Jahren mit strukturellen Überschüssen. Der Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse erreicht im Jahr 2021 ein Maximum von 1,0 Milliarde und sinkt danach aufgrund der Mindereinnahmen aus der Abschaffung der Industriezölle (2022: ­540 Mio.) und die Reform der Paar- und Familienbesteuerung (2023: netto ­1,2 Mrd.). Im Jahr 2023 ist der Haushalt nur noch knapp ausgeglichen. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden somit aus heutiger Sicht erfüllt.

Die eidg. Räte haben in der Wintersession 2019 die Reform der Paar- und Familienbesteuerung an den Bundesrat zurückgewiesen. Damit wird eine Umsetzung noch in dieser Legislatur unwahrscheinlich, kann aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden. Ein Wegfall der Reform würde den Handlungsspielraum im Jahr 2023 deutlich erhöhen.

Die Unsicherheit über die künftige Haushaltsentwicklung ist hoch. Zum einen stehen zahlreiche Vorhaben zur Diskussion, die sich im Jahr 2023 auf über 2,5 Milliarden belaufen und deshalb nicht allesamt umgesetzt werden können. Alleine die Steuersenkungspläne des Parlaments könnten in der Summe den Haushalt mit mehr als einer Milliarde belasten. Zum andern bestehen aus heutiger Sicht beträchtliche strukturelle Risiken, die bei der Gewinnsteuer (Reformpläne OECD) und Verrechnungssteuer (Trendwende) zu bedeutenden Einnahmeausfällen führen könnten.

Auch zeichnen sich in verschiedenen Bereichen Mehrausgaben ab, namentlich für die Teilnahme der Schweiz an europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen.

Bereits heute steht fest, dass nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin finanzpolitische Zurückhaltung angezeigt.

259

Anhang 2 enthält den detaillierten Bericht zum Legislaturfinanzplan 2021­2023.

1867

BBl 2020

Tabelle 1 Legislaturfinanzplan 2021­2023 im Überblick Voranschlag Mio. CHF

2019

2020

Finanzierungsrechnung Ordentliche Einnahmen Ordentliche Ausgaben Ordentliches Finanzierungsergebnis

73 556 72 334 1 222

Schuldenbremse Höchstzulässige Ausgaben Struktureller Überschuss (+) / Strukturelles Defizit (­) Kennzahlen Ausgabenquote % Steuerquote % Schuldenquote brutto % Volkswirtschaftliche Referenzgrössen Wachstum reales Bruttoinlandprodukt % Wachstum nominelles Bruttoinlandprodukt % Teuerung Landesindex der Konsumentenpreise LIK %

Legislaturfinanzplan 2021

2022

Ø in %

2023

2019­23

75 666 75 323 344

77 124 79 824 81 019 76 233 79 193 80 799 891 630 220

2,4 2,8

73 262 928

75 742 419

77 278 79 903 81 019 1 045 710 220

2,5

10,3 9,8 13,7

10,5 9,9 13,0

10,4 9,9 12,8

10,6 10,1 12,4

10,5 9,9 11,8

2,0

1,7

1,7

1,7

1,7

2,7

2,3

2,3

2,5

2,7

0,8

0,6

0,6

0,8

1,0

Hinweise: Voranschlag 2019 gemäss Bundesbeschluss vom 13. Dez. 2018; Voranschlag 2020 gemäss Bundebeschluss vom 12. Dez. 2019. Für die Kennzahlen (Quoten in % des Bruttoinlandprodukts) wird die Prognose des SECO vom 17.9.2019 verwendet.

5.3

Einnahmenentwicklung von Reformen geprägt

Die erwartete Einnahmenentwicklung ist in erster Linie durch das makroökonomische Umfeld, aber auch durch verschiedene Reformen geprägt. Dazu gehören die Abschaffung der Industriezölle (2022: -540 Mio.) und die Reform der Paar- und Familienbesteuerung (2023: netto -1,2 Mrd.), aber auch die haushaltsneutrale Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; ab 2022 rund +2 Mrd.).

Die Einnahmen wachsen gegenüber dem Voranschlag 2019 bis 2023 mit durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr. Auf Basis der höheren September-Schätzung für das Jahr 2019 beläuft sich das durchschnittliche Einnahmenwachstum auf 2,2 Prozent 1868

BBl 2020

pro Jahr. Bereinigt um die Strukturbrüche infolge von Reformen reduziert sich der Zuwachs auf 2,1 Prozent. Damit wachsen die bereinigten Einnahmen weniger stark als das nominelle BIP (2,4 % p.a.). Dies erklärt sich dadurch, dass bei der Verrechnungssteuer ab 2021 nur mit einer Entwicklung im Rahmen des Wirtschaftswachstums gerechnet wird und damit das unterdurchschnittliche Wachstum der Stempelabgaben und der Mineralölsteuer nicht kompensiert werden kann.

5.4

Ausgabenwachstum insbesondere zugunsten der sozialen Sicherheit

Die Ausgaben des Bundes steigen von 2019 bis 2023 um durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr an. Ein Grund für das starke Wachstum ist die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), wonach im Jahr 2020 der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer und die Bundesbeiträge an die AHV um 1,8 Milliarden erhöht werden. Im Jahr 2022 folgt voraussichtlich die Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um rund 2 Milliarden zugunsten der AHV vorsieht.

In finanzieller Hinsicht steht die nächste Legislatur somit im Zeichen eines deutlichen Ausbaus der Ausgaben für die soziale Sicherheit, namentlich auch mit der Schaffung einer neuen Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose. Die zweite wichtige Priorität ist die Umsetzung der STAF. Der Verkehr, der in der letzten Legislatur höchste Priorität hatte, die Bildung und Forschung, die Sicherheit und die Beziehungen zum Ausland wachsen mit vergleichbaren Raten, allerdings langsamer als das nominale Bruttoinlandprodukt.

Die Massnahmen der Legislaturplanung sind im vorliegenden Zahlenwerk erst teilweise abgebildet, da sie noch nicht in jedem Fall den erforderlichen Planungsstand haben. Enthalten sind die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, die der Bundesrat dem Parlament beantragen will (BFI-Botschaft, IZA-Botschaft, Armeebotschaft, Agrarpolitik 22+, Kulturbotschaft, Verpflichtungskredit RPV). Hingegen sind diverse Gesetzesvorhaben, namentlich die Änderung des CO2-Gesetzes (Klimafonds) oder der geplante Ausbau der Medienförderung noch nicht berücksichtigt.

5.5

Steuerpolitische Prioritäten und Langfristperspektiven für die öffentlichen Haushalte

Der Legislaturfinanzplan enthält auch die Mittelfristperspektiven bis 2028 mit den steuerpolitischen Prioritäten des Bundesrates sowie die Langfristperspektiven bis 2050. Der Bundesrat will diejenigen steuerpolitischen Reformen verfolgen, zu denen er entweder bereits eine Botschaft verabschiedet hat oder die gleichzeitig volkswirtschaftlich bedeutsam sind und nur zu begrenzten Einnahmenausfällen führen. Dies sind die Reform der Paar- und Familienbesteuerung, die Aufhebung der Industriezölle und der Umbau der Verrechnungssteuer. Auf die Festlegung ausgabenpoliti1869

BBl 2020

scher Prioritäten für die Zeit nach 2023 hat der Bundesrat aufgrund der grossen Unsicherheiten über die Entwicklung der Gewinn- und Verrechnungssteuer vorderhand verzichtet.

Die Langfristperspektiven bis 2050 zeigen die Auswirkungen der älter werdenden Bevölkerung auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. Gemäss den Projektionen werden ab den 2030er-Jahren weitere Reformen für die AHV nötig sein. Der von den Gesundheitsausgaben ausgehende Druck gefährdet zudem die Nachhaltigkeit der Kantonsfinanzen. Eine Zielvorgabe zur Begrenzung des Ausgabenwachstums könnte die Kantone und die obligatorische Krankenpflegeversicherung spürbar entlasten.

5.6

Schlussfolgerungen

Der Bundesrat hat seine ausgabenpolitischen Prioritäten für die anstehende Legislatur mit den Beschlüssen über die finanziellen Eckwerte der Botschaften zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen festgelegt. Diese Eckwerte sind im vorliegenden Legislaturfinanzplan 2021­2023 abgebildet. Die Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die das Parlament zu Beginn der Legislatur beraten wird, stellen Obergrenzen dar, die nur bei einer positiven Haushaltsentwicklung ausgeschöpft werden können.

Die grossen Risiken auf der Einnahmenseite unterstreichen die Notwendigkeit einer zurückhaltenden Finanzpolitik. Zwar wird der Bundesrat genügend Zeit haben, um die nötigen Gegenmassnahmen zu ergreifen, wenn die Eckwerte einer OECDReform der Gewinnbesteuerung bekannt werden oder sich eine Trendwende bei der Verrechnungssteuer bestätigt. Um eine «Stop-and-go»-Politik zu vermeiden, sollten aber auch keine Beschlüsse gefasst werden, die den Konsolidierungsbedarf noch vergrössern.

Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik Das Parlamentsgesetz hält fest, dass die Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan «sachlich und zeitlich miteinander verknüpft» werden sollen (Art. 146 Abs. 4 ParlG260).

In die Finanzplanung aufgenommen werden gemäss Finanzhaushaltverordnung (Art. 4 Abs. 3 FHV261) die finanziellen Auswirkungen von Parlamentsbeschlüssen und von Erlassentwürfen, die im Erstrat oder einer parlamentarischen Kommission angenommen wurden sowie von Botschaften des Bundesrates. Vernehmlassungsvorlagen werden nur berücksichtigt, wenn sich ihre finanzielle Tragweite abschätzen lässt. Die in der Legislaturplanung angekündigten Geschäfte wirken sich deshalb erst teilweise auf die Zahlen des Legislaturfinanzplans aus. Die folgenden Massnahmen dienen dazu, die Abstimmung von Sachund Finanzplanung trotzdem zu gewährleisten: 260 261

SR 171.10 SR 611.01

1870

BBl 2020

6

­

Die mehrjährigen Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite (nach Art. 5 Abs. 5 FHV) wurden mit dem Legislaturfinanzplan abgestimmt. Zu diesen Finanzbeschlüssen zählen die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung 2021­2024, die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit 2021­2024, die Armeebotschaft 2020, die Agrarpolitik 2022­2025, die Kulturbotschaft 2021­2024 und der Verpflichtungskredit für den Regionalen Personenverkehr (RPV) 2022­2025. Die Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen stellen Obergrenzen dar, die nur bei einer positiven Haushaltsentwicklung ausgeschöpft werden können.

­

Die Legislaturziele wurden den Aufgabengebieten zugeordnet. Damit ist das Gesetzgebungsprogramm der Legislaturplanung mit den 12 Aufgabengebieten des Legislaturfinanzplans verbunden. Im Bericht zum Legislaturfinanzplan werden für jedes Aufgabengebiet der Finanzierungsbedarf, die Ziele und Geschäfte der Legislaturplanung sowie die wichtigsten laufenden Reformen dargestellt (vgl. Kapitel B 22).

­

Um ein Gesamtbild über die finanziellen Perspektiven des Bundes zu erhalten, sollten die möglichen Mehrbelastungen ebenfalls berücksichtigt werden.

Es handelt sich dabei um die Geschäfte, die noch nicht in die Finanzplanung aufgenommen wurden, den Bundeshaushalt aber in namhaftem Ausmass beoder entlasten könnten. Soweit Angaben dazu verfügbar sind, werden sie im Bericht zum Legislaturfinanzplan aufgeführt und erläutert (vgl. Kapitel B 24).

Mittelfristige Personalplanung

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Personalwirtschaft hat der Bundesrat entschieden, den eidgenössischen Räten mit der Legislaturplanung eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung im Personalbereich zu unterbreiten. Er reagiert damit auf die seit Langem von den eidgenössischen Räten erhobene Kritik, wonach der Fokus im Personalbereich auf der Jährlichkeit liege, das Parlament keine Kenntnisse der mittelfristigen Planung habe und somit nur bedingt auf diese Entwicklung Einfluss nehmen könne.

Mit dem neuen Instrument der mittelfristigen Personalplanung (MfPp) soll die Entwicklung des Personalbereichs in der Legislatur dargestellt werden. Zu diesem Zweck sind im Rahmen der Erhebung zur Legislaturplanung erstmals auch die Auswirkungen auf die personellen Ressourcen erfasst worden: Neben den Ressourcenfolgen der üblichen, mit der Legislaturplanung erhobenen Geschäfte (Gesetzesvorlagen, Berichte usw.) sind neu auch bedeutsame Ressourcengeschäfte erhoben worden, die keine Gesetzesänderungen zur Folge haben.

Eine Planung bildet jeweils den aktuellen Stand des Wissens ab und ist daher stets mit Unsicherheiten behaftet. Dieser Hinweis ist insbesondere auch in Bezug auf die Entwicklung im Personalbereich anzubringen. Diese gliedert sich, wie in Tabelle 1 dargestellt, in die Personalvorsorgeverpflichtungen, in die von den Departementen

1871

BBl 2020

gemeldeten Geschäfte, in die Besoldungsmassnahmen, in die Auswirkungen der Digitalisierung der Verwaltung sowie in die unterjährigen Eingaben (übriger Mehrbedarf).

Gestützt auf die mittelfristige Personalplanung ist in der Legislatur 2020­2023 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von +1,4 Prozent zu rechnen (vgl.

Tabelle 1). Davon entfallen 0,4 Prozent auf die Personalvorsorgeverpflichtungen.

Die jährliche Teuerung über die Legislatur wird auf 0,7 Prozent veranschlagt. Damit resultiert ein durchschnittliches jährliches reales Wachstum von 0,3 Prozent. Das veranschlagte Wachstum liegt knapp 23 Millionen unter dem Wachstum der ablaufenden Legislatur (2016­2019).

Tabelle 1 Übersicht über das Wachstum im Personalbereich, Personalaufwand VA 2020, FP 21-23 in Mio. CHF Ø 20­23 Beträge in Mio. CHF

VA 2020

FP 2021

FP 2022

FP 2023

absolut

%

FP-Alt Personalvorsorgeverpfl.

Geschäfte MfPp Digitalisierung übriger Mehrbedarf FP-NEU (inkl. LM)

6 039.8 ­ ­ ­ ­ 6 039.8

6 010.2 ­ 24.3 7.5 7.5 6 049.5

6 073.9 75.0 32.7 15.0 15.0 6 211.5

6 132.5 75.0 49.8 22.5 22.5 6 302.2

30.9 25.0 16.6 7.5 7.5 87.5

0.5 ­ ­ ­ ­ 1.4

Die zukünftige Budgetierung der Personalvorsorgeverpflichtungen aufgrund der Änderungen der Kontierungs- und Rechnungslegungsvorschriften entspricht einer statistischen Grösse, führt aber dennoch zu einem Anstieg des Personalaufwands um 50­100 Millionen (+0,8 bis +1,7 %). Für mögliche Besoldungsmassnahmen sind in der Legislaturperiode pro Jahr 1,0 Prozent der Lohnsumme eingestellt. Zukünftige, jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht konkretisierte Digitalisierungsprojekte und allenfalls daraus folgende Restrukturierungen der IKT-Organisation Bundesverwaltung werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Personalaufwand und den Stellenbestand auswirken. Für diesen vorübergehenden Personalbedarf sollen Mittel zur Finanzierung von insgesamt 150 Stellen bereitgestellt werden. Schliesslich werden für unterjährige Stellenbegehren, die derzeit nicht bekannt sind, gestützt auf die Erfahrungen vergangener Jahre Mittel zur Finanzierung von ebenfalls 150 Stellen veranschlagt.

Die im Rahmen der Erhebung zum Legislaturplan gemeldeten Ressourcenbegehren teilen sich ­ wie bereits erwähnt ­ in zwei Kategorien: Zum einen umfassen sie die üblichen Massnahmen aus der Legislaturplanung, d.h. Gesetzesvorlagen, Berichte, usw. Zum anderen gehören Geschäfte dazu, die aus strategischer Sicht bedeutsam sind und einen erheblichen personellen Mehr- oder Minderbedarf (+/- mind.

10 FTE) zur Folge haben, aber keine Gesetzesänderungen erfordern. Der Ressourcenbedarf der erstgenannten Geschäfte beläuft sich über die ganze Legislatur auf 117,5 Stellen, derjenige der zweiten Kategorie auf 159 Stellen.

1872

BBl 2020

Der Bundesrat wird jährlich im Rahmen der personalpolitischen Standortbestimmung oder in der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich die gemeldeten Begehren inhaltlich und vom Umfang her prüfen und über eine allfällige Kompensation entscheiden. Ohne Kompensation können die stellenseitigen Massnahmen in der kommenden Legislatur zu rund 550 zusätzlichen Vollzeiteinheiten führen.

Bei den Begehren der Kategorie «strategisch bedeutsame Geschäfte», die sich nicht auf eine explizite Massnahme in der Legislaturplanung beziehen, handelt es sich insbesondere um folgende Themen: ­

Verstärkung des Bundesamts für Gesundheit für eine wirkungsvollere Kostendämpfung, Umsetzungsplanung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken.

Die stellenseitigen und betragsmässigen Auswirkungen der einzelnen Geschäfte dieser Kategorie sind im Anhang 3 in tabellarischer Form aufgeführt.

7

Strategie nachhaltige Entwicklung 2030

Nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck (Art. 2 Abs. 2) verankert. Seit 1997 legt der Bundesrat seine politischen Schwerpunkte für eine nachhaltige Entwicklung in der Strategie nachhaltige Entwicklung fest. Der Bundesrat nimmt seine globale Verantwortung wahr. Er misst der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) innen- und aussenpolitisch eine grosse Bedeutung bei und bekräftigt sein Engagement für die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG). Zu diesem Zweck richtet er seine Strategie neu auf einen Zeitrahmen bis 2030 aus und legt darin Leitlinien für die Bundespolitik, Ziele bis 2030 und strategische Stossrichtungen für die Umsetzung der Agenda 2030 fest.

Der Bundesrat wird die Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 sowie einen Aktionsplan mit Massnahmen für die Jahre 2020­2023 bis August 2020 verabschieden.

Strategie und Aktionsplan werden dabei speziell auf Schwerpunktthemen mit besonderem Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen fokussieren. Das vorliegende Kapitel beschreibt die groben Züge der künftigen Strategie.

7.1

Nachhaltigkeitspolitik auf der Bundesebene

Schnittstellen zwischen Legislaturplanung und Strategie nachhaltige Entwicklung Der Bundesrat hat am 4. November 2009 beschlossen, die Legislaturplanung und die Strategie nachhaltige Entwicklung stärker miteinander zu verknüpfen. Durch die Integration der Strategie nachhaltige Entwicklung in die Botschaft zur Legislaturplanung unterstreicht der Bundesrat die spezielle Bedeutung der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 2030 und stärkt die Strategie dadurch auch institutionell.

Zwischen den beiden Planungsprozessen bestehen enge inhaltliche und prozedurale Zusammenhänge. Beide sind thematisch sehr breit angelegt, unterscheiden sich 1873

BBl 2020

jedoch in Bezug auf die inhaltlichen Fokussierungen und den Zeithorizont. Während die Legislaturplanung die wichtigsten legislatorischen Vorhaben und Finanzierungsbotschaften für die Dauer einer Legislatur beschreibt, ist die Strategie nachhaltige Entwicklung auf einen langfristigen Zeithorizont ausgerichtet und beinhaltet auch wichtige strategische Ziele und Massnahmen im Bereich der Umsetzung des geltenden Rechts.

Funktion der Strategie nachhaltige Entwicklung Das Hauptziel der Strategie ist, auf Bundesebene eine kohärente Politik für die nachhaltige Entwicklung der Schweiz zu gewährleisten, wobei die Agenda 2030 als Referenzrahmen dient. Die Strategie ist damit primär ein Instrument zur Koordination zwischen den Politikbereichen und Aktivitäten des Bundes, die zukunftsfähige Lösungsansätze für Zielkonflikte des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ermöglicht. Durch das Setzen von inhaltlichen Schwerpunkten werden zudem die Anstrengungen für die Umsetzung der Agenda 2030 in jenen Bereichen verstärkt, in denen für die Schweiz der grösste Handlungsbedarf besteht.

7.2

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 verabschiedet. Diese stellt eine komplexe, sehr ambitionierte und transformative Agenda für die Welt dar. Sie legt 17 globale Nachhaltigkeitsziele fest, die für alle Staaten gleichermassen gelten: 1.

Armut in allen ihren Formen und überall beenden;

2.

den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern;

3.

ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern;

4.

inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern;

5.

Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen;

6.

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten;

7.

Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern;

8.

dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern;

9.

eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen;

10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern;

1874

BBl 2020

11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten; 12. nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen; 13. umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen; 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen; 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen; 16. friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen; 17. Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen.

Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 haben sich alle Staaten bereit erklärt, diese globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 gemeinsam zu erreichen, sie als Referenzrahmen für ihre nationalen Prozesse, Politiken und Strategien aufzunehmen sowie einen angemessenen Beitrag für deren Umsetzung auf nationaler und internationaler Ebene zu leisten. Über den Stand der Umsetzung erstatten die Mitgliedsstaaten regelmässig Bericht. Die Umsetzung der Agenda 2030 wird durch das Hochrangige Politische Forum für nachhaltige Entwicklung (High-Level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) der UNO begleitet und überwacht.

Die Agenda 2030 ist rechtlich nicht verbindlich. Sie stellt aber für den Bundesrat einen wichtigen Orientierungsrahmen dar. Der Bundesrat setzt sich national wie international für eine substanzielle Umsetzung der Agenda 2030 ein, wobei die Zielvorgaben teilweise auf die Verhältnisse in der Schweiz anzupassen sind.

7.3

Leitlinien für die Bundespolitik

Die Umsetzung der Agenda 2030 erfordert in manchen Politikbereichen grundlegendere Anpassungen. Die Bundesstellen werden vom Bundesrat aufgefordert, die in der Agenda 2030 und in der Strategie nachhaltige Entwicklung festgehaltenen Prinzipien und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre Strategien und Planungen aufzunehmen.

Die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung ­ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung ­ sowie Wechselwirkungen sind dabei jeweils gleichwertig zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme und der Vorrang der Befriedigung der Grundbedürfnisse sind dabei von zentraler Bedeutung, wobei die

1875

BBl 2020

Lebensgrundlagen für die Menschen unter gerechten Bedingungen gesichert werden sollen.

Der Bundesrat versteht die nachhaltige Entwicklung als transversale Leitidee. Sie ist demnach nicht als eine zusätzliche sektorpolitische Aufgabe zu betrachten, sondern letztlich als zukunftsgerichtete Anforderung von sämtlichen Politikbereichen aufzunehmen, wobei dem transparenten Umgang mit Zielkonflikten zwischen Politikbereichen eine besondere Bedeutung zukommt. Als Orientierung für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung dienen die in den Leitlinien des Bundesrats festgehaltenen Grundsätze: 1.

Zukunftsverantwortung wahrnehmen

2.

Die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung ausgewogen berücksichtigen

3.

Die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen

4.

Die Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und die Kohärenz verbessern

5.

Die nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren

7.4

Herausforderungen für die Schweiz

Die 2018 erfolgte Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Agenda 2030 zeigt, dass die Anforderungen der Agenda 2030 in der Schweiz bereits in vielen gesetzlichen Grundlagen und wichtigen Politikbereichen verankert sind. Sie zeigt aber auch, dass weiterhin Anstrengungen nötig sind, um die Ziele auf nationaler Ebene zu erreichen und einen angemessenen Beitrag zur Zielerfüllung auf globaler Ebene zu leisten.

In einer Vielzahl von Politikbereichen können die Lücken in der Zielerreichung durch eine entsprechende Ausgestaltung der betreffenden Gesetzes- und Finanzierungvorlagen, Strategien und Aktionspläne geschlossen werden. Dazu bedarf es eines fokussierten Mitteleinsatzes. Die Ziele lassen sich zudem nur erreichen, wenn auch Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft breit und eng eingezogen werden. Herausforderungen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen: Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion (SDG 12) stellen weiterhin grosse Herausforderungen dar, wobei etwa drei Viertel des Schweizer Verbrauchs von natürlichen Ressourcen im Ausland anfallen. Relevante Themen sind die Steigerung der Ressourceneffizienz, die Senkung des Abfallvolumens, die Verbesserung der Kostenwahrheit, nachhaltige Lebensstile, Wertschöpfungsketten, erneuerbare Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und eine nachhaltige öffentliche Beschaffung. Insgesamt nimmt der Ressourcenverbrauch im Inland ab, gleichzeitig nimmt der durch den Konsum verursachte Ressourcenverbrauch im Ausland jedoch deutlich zu. Darüber hinaus hat die Schweiz eine Verantwortung als gewichtiger internationaler Rohstoffhandelsplatz. In engem Zusammenhang sind auch die Ziele zu nachhaltiger Ernährung und Landwirtschaft (SDG 2), zu Wasser (SDG 6), zu Ener1876

BBl 2020

gie (SDG 7), zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Arbeit (SDG 8) sowie zu Infrastruktur und Innovation (SDG 9) zu sehen.

Verringerung von Ungleichheiten Unter dem Stichwort «niemanden zurücklassen» legt die Agenda 2030 einen besonderen Fokus auf die am stärksten benachteiligten Menschen und auf die Verringerung von Ungleichheit. Die Themen Verringerung von Ungleichheit (SDG 10), Armut (SDG 1), Gesundheit (SDG 3) und Bildung (SDG 4) stehen dabei im Vordergrund. Trotz des gut ausgebauten Sozialsystems ist die Schweiz bei der Umsetzung der Agenda 2030 gefordert. Die am stärksten benachteiligten Menschen verfügen noch nicht über dieselben gesellschaftlichen Chancen. Die Einkommens- und Vermögensunterschiede sind gross, und gemäss Bundesamt für Statistik leben ungefähr 8 Prozent der Bevölkerung unter der nationalen Armutsgrenze. Eine weitere Herausforderung besteht bei Disparitäten zwischen Regionen und Landesteilen. Auch die Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) erfordert weitere Anstrengungen, insbesondere im Bereich der Lohngleichheit und bei der adäquaten Vertretung von Frauen in Entscheidgremien und Führungspositionen in der Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. In engem Zusammenhang dazu stehen die Ziele zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Arbeit (SDG 8) und zur Verringerung von Ungleichheit (SDG 10).

Klimawandel und Ökosysteme Beim Klimawandel (SDG 13) und im Energiebereich (SDG 7) verfügt die Schweiz mit ihrer aktuellen Klimapolitik, den Klimabeobachtungsprogrammen, den Klimaszenarien, den Warn- und Prognosesystemen und der Energiestrategie über gute Grundlagen, bleibt aber angesichts des grossen Handlungsbedarfs in der Umsetzung noch gefordert. Darüber hinaus wird sie einen Beitrag leisten zur Unterstützung der Entwicklungsländer zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel sowie für den Aufbau nachhaltiger Energiesysteme. Die Agenda 2030 umfasst verschiedene Ziele mit starkem Umweltbezug, wie Ernährungssysteme und Landwirtschaft (SDG 2), Wasser (SDG 6), Ozeane (SDG 14) und Landökosysteme (SDG 15). Die Schweiz verfügt in diesen Bereichen grundsätzlich über gute gesetzliche Grundlagen. Sie ist aber weiterhin gefordert, mit dem steigenden Druck und den Nutzungskonflikten betreffend Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Boden, Biodiversität und Gewässer
im Sinne der Agenda 2030 umzugehen.

Bei internationalen Externalitäten gehört dazu auch ein verstärktes Engagement, einen angemessenen Beitrag der Schweiz zur Zielerfüllung auf internationaler Ebene zu leisten.

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Finanzflüsse Das Ziel zur globalen Partnerschaft und zur Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung (SDG 17) umfasst die Mobilisierung von Ressourcen für die nachhaltige Entwicklung aus privaten Quellen oder durch das Bekämpfen von unlauteren und unrechtmässigen Finanzflüssen (SDG 16). Die Schweiz hat zudem als globaler Finanzplatz wichtige Einflussmöglichkeiten, nachhaltige Investitionen in der Schweiz und weltweit zu stärken und die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Im Bereich des Wirtschaftswachstums 1877

BBl 2020

(SDG 8), der widerstandsfähigen Infrastruktur und Innovation (SDG 9) sowie der Siedlungsentwicklung (SDG 11) ist die Schweiz als starker Wirtschaftsstandort mit gut ausgebauter Infrastruktur und einer funktionierenden Sozialpartnerschaft in einer sehr guten Ausgangslage. In gut abgestimmter Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren sollen die Chancen genutzt werden, auf nationaler und internationaler Ebene die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz im Einklang mit einer umweltverträglichen und sozial gerechten Entwicklung zu stärken. Eine besondere Herausforderung und gleichzeitig auch grosse Chance ist hierbei die digitale Transformation, die es aktiv zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung zu nutzen gilt. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen bleibt zudem eine wichtige Herausforderung.

7.5

Schwerpunktthemen

Die Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 wird Gegenstand einer breiten politischen Diskussion im Rahmen einer Vernehmlassung bei allen interessierten Kreisen sein. Im vorliegenden Kapitel werden die vom Bundesrat intendierten inhaltlichen Schwerpunktthemen grob umschrieben.

Die Strategie wird auf drei inhaltliche Schwerpunktthemen mit besonderem Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen auf Bundesebene fokussieren. Für jedes Schwerpunktthema wird der Bundesrat aus der Agenda 2030 abgeleitete Ziele bis 2030 festlegen, die möglichst klar und messbar sind. Darauf aufbauend wird er auch strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik festlegen.

Im Fokus steht dabei primär die Innenpolitik, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der sogenannten «Spillovers», also der positiven und negativen Auswirkungen der Politik der Schweiz auf andere Länder und damit auf deren Möglichkeiten, ihre eigenen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erreichen zu können.

Auch in der Aussenpolitik (u.a. in der internationalen Zusammenarbeit) und in der Aussenwirtschaftspolitik ist nachhaltige Entwicklung ein wichtiges Anliegen. Diese Bereiche werden durch spezifische Strategien und Finanzierungsbotschaften abgedeckt, wobei die Strategie nachhaltige Entwicklung den inhaltlichen Bezug zu ihnen herstellt.

Schwerpunktthemen Die Strategie nachhaltige Entwicklung wird auf die drei folgenden Schwerpunktthemen fokussieren: 1.

Konsum und Produktion;

2.

Klima, Biodiversität und Energie;

3.

Chancengleichheit.

Den Querschnittsthemen «Bildung, Forschung und Innovation» sowie «Wirtschaft und Finanzen» kommt für die Erreichung der Ziele in den Schwerpunktthemen eine besondere Bedeutung zu. Schliesslich werden jeweils auch Fragen zur Gouvernanz (Steuerungs- und Regelungssysteme) und zur Resilienz (Anpassungs-, Widerstandsund Regenerationsfähigkeit) berücksichtigt.

1878

BBl 2020

Der Bund als Vorbild Nachhaltige Entwicklung kann nicht nur einfach eingefordert werden, sie muss auch vorgelebt werden. Deshalb wendet der Bund die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung konsequent auch bei den eigenen Aktivitäten an. In vielen Bereichen (Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch, Beschaffungswesen, Immobilienmanagement, Personalpolitik oder in seiner Funktion als Eigner von bundesnahen Unternehmen und Investor) verfügt er über wichtige Hebel, um seine Verantwortung im Sinne der Agenda 2030 wahrzunehmen. Entsprechende Massnahmen sollen weiterentwickelt und künftig noch verstärkt werden.

7.6

Monitoring und Berichterstattung

Monitoring der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz Auf globaler Ebene wird die Zielerreichung der Agenda 2030 anhand einer Liste von internationalen Indikatoren gemessen. Diese werden durch die UNOStatistikkommission festgelegt und sind für alle Länder identisch. Die entsprechenden Daten werden der UNO jährlich durch die Mitgliedstaaten geliefert und in einem jährlichen Fortschrittsbericht des UNO-Generalsekretärs veröffentlicht. Damit kann globaler Handlungsbedarf erkannt werden.

Für die Schweiz wurde der Referenzrahmen des seit 2003 bestehenden umfassenden Indikatorensystems zum Monitoring der nachhaltigen Entwicklung (MONET) im Hinblick auf die Agenda 2030 und die Schwerpunktthemen der Strategie nachhaltige Entwicklung weiterentwickelt, um die Messbarkeit des auf die Schweiz angepassten Zielrahmens der Agenda 2030 sicherzustellen. Die regelmässig aktualisierten Indikatoren messen nachhaltige Entwicklung mit einem ganzheitlichen Ansatz, wobei die Lebensqualität der aktuellen Generation sowie die Verteilungsgerechtigkeit über Raum und Zeit gemessen werden.

Berichterstattung Die Schweiz hatte sich bei den Verhandlungen für einen starken Überprüfungs- und Berichterstattungsmechanismus eingesetzt. Auf internationaler Ebene haben sich die UNO-Mitgliedstaaten dazu bereit erklärt, ihre Fortschritte im Rahmen von regelmässigen Länderberichterstattungen auszuweisen.

Im Sommer 2018 hat die Schweiz bei der UNO einen Länderbericht zur Stand der Umsetzung präsentiert. Dieser basiert auf einer breiten Bestandsaufnahme, bei der sämtliche Ziele und Unterziele der Agenda 2030 analysiert wurden und der Grad der Zielerreichung für die Schweiz ermittelt wurde. Diese Auslegeordnung liegt der Erarbeitung der Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 zugrunde.

Der Bundesrat wird auch weiterhin regelmässig auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen über die Entwicklungen und Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstatten. Die Schweiz wird den nächsten Länderbericht 2022 unterbreiten und darauf aufbauend einen neuen Aktionsplan für die darauffolgende Legislaturperiode erarbeiten.

1879

BBl 2020

7.7

Bundesinterne Organisation

Integration in bestehende Planungs- und Steuerungsprozesse Nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe des Bundes zu verstehen, sondern möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf Bundesrats-, Departements- und Ämterstufe zu integrieren. Primär soll eine nachhaltige Entwicklung durch Prioritätensetzung und Umschichtung der bestehenden Ressourcen im Sinne der Agenda 2030 realisiert werden. Die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind dabei sicherzustellen.

Die politische Verantwortung für die Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 trägt der Bundesrat. Ihre Umsetzung obliegt den betreffenden Bundesstellen. Diese sind angehalten, in ihren Planungen, Schwerpunktsetzungen, Massnahmen und internen Abläufen die Ziele der Agenda 2030 sowie die Grundsätze der Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 zu berücksichtigen. Dabei tragen sie insbesondere zur Zielerreichung innerhalb der drei Schwerpunktthemen bei. Für die Umsetzung werden grundsätzlich bestehende Koordinations- und Abstimmungsstrukturen genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden.

Direktionskomitee Agenda 2030 Zur strategischen Koordination und Steuerung der Umsetzung der Agenda 2030 und der Strategie nachhaltige Entwicklung hat der Bundesrat das Direktionskomitee Agenda 2030 eingesetzt und damit eine institutionelle Stärkung bewirkt. In diesem sind die für die Umsetzung der Agenda 2030 wichtigsten Bundesstellen aus allen Departementen auf Direktionsebene sowie die Bundeskanzlei vertreten. Sie stimmen sich zu themenübergreifenden Politikbereichen ab und stellen somit eine grössere Politikkohärenz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sicher.

Delegierte des Bundesrates für die Agenda 2030 Die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten obliegt den beiden vom Bundesrat ernannten Delegierten für die Agenda 2030, einem aus dem UVEK und einem aus dem EDA. Diese leiten alternierend das Direktionskomitee Agenda 2030 und stellen eine grösstmögliche Kohärenz zwischen innen- und aussenpolitischen Anliegen sicher. Sie koordinieren die Arbeiten zur Umsetzung der Agenda 2030, nehmen Repräsentationsaufgaben wahr, stellen die Öffentlichkeitsarbeit sicher und ziehen die Kantone und Gemeinden sowie Interessengruppen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei. Schliesslich berichten sie dem Bundesrat jährlich über den Stand der Umsetzung.

7.8

Partnerschaften zur Umsetzung

Die Agenda 2030 stellt einen gemeinsamen Zielrahmen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller öffentlichen und privaten gesellschaftlichen Akteure dar.

1880

BBl 2020

Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden Die Berücksichtigung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung auf allen Staatsebenen ist dem Bund ein zentrales Anliegen. Für viele zur Umsetzung der Agenda 2030 zentrale Politikbereiche sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden ist daher weiter zu stärken.

Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft Die Umsetzung der Agenda 2030 ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie erfordert auch starke Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Partnerschaften für eine nachhaltige Entwicklung sollen sowohl in spezifischen Politikbereichen als auch auf der übergeordneten Ebene der gesamtschweizerischen Nachhaltigkeitspolitik weiter gestärkt werden. Relevante Interessengruppen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft werden weiterhin partizipativ und partnerschaftlich in den Prozess des Bundes zur Umsetzung der Agenda 2030 einbezogen werden.

7.9

Internationales Engagement

Über die internationale Zusammenarbeit, die Aussenpolitik und die Aussenwirtschaftspolitik engagiert sich die Schweiz stark für eine globale nachhaltige Entwicklung. Wesentliche Punkte sind dabei die Beseitigung extremer Armut in all ihren Formen und der globalen Risiken, die Linderung von Not, der Schutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Förderung von Frieden und inklusiven Gesellschaften und die Achtung der Menschenrechte. Der Bund engagiert sich dabei für eine Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Einhaltung der planetaren Belastbarkeitsgrenzen und der Sicherung des Wohlergehens von heutigen und künftigen Generationen. Damit leistet er neben innenpolitischen Anstrengungen auch auf der internationalen Ebene einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030.

Aussenpolitische Instrumente Der Bund achtet beim Einsatz seiner Instrumente der internationalen Zusammenarbeit (IZA) und der sektoralen Aussenpolitiken auf eine kohärente Politik der nachhaltigen Entwicklung. Die Schweiz unterstützt die Entwicklungsländer, sich für die Umsetzung der Agenda 2030 zu engagieren. Im Rahmen der globalen Umweltpolitik leistet der Bund ausserdem finanzielle Beiträge, welche die Anstrengungen der Entwicklungsländer zugunsten der globalen Umwelt sowie zur Umsetzung von internationalen Umweltabkommen unterstützen.

Auch über die sektoralen Aussenpolitiken engagiert sich der Bund für die Umsetzung der Agenda 2030 und für die Bewältigung von globalen Risiken, namentlich durch die Umweltaussenpolitik, die Gesundheitsaussenpolitik, die Aussenwirtschafts-, Handels- und Finanzpolitik, im Bereich der Landwirtschaft sowie durch die Migrationsaussenpolitik.

1881

BBl 2020

Finanzierung globaler Partnerschaften Die im Rahmen der IZA vorgesehenen Mittel sollen prioritär in den ärmsten Ländern, in von Konflikten betroffenen Kontexten und fragilen Staaten sowie in Ländern mittleren Einkommens eingesetzt werden. Auch wird die Bemühung fortgesetzt, die Effektivität und Transparenz von Geldern der öffentlichen Entwicklungshilfe zu erhöhen. Weiter unterstützt der Bund den umfassenden Finanzierungs- und Umsetzungsrahmen, der an der dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung verabschiedet wurde (Addis Abeba Action Agenda). In Entwicklungs- und Schwellenländern liegt ein besonderes Gewicht auf der inländischen Ressourcenmobilisierung als wichtigster Finanzierungsquelle für die nachhaltige Entwicklung sowie auf der effizienten und gerechten Verwendung dieser Gelder.

Globale Gouvernanz Der Bund setzt sich für einen umfassenden, kohärenten, effektiven und effizienten Rahmen ein, der ­ unter anderem basierend auf den Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Partizipation ­ die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung von der globalen bis zur lokalen Ebene begünstigt.

8

Weitere Strategien des Bundesrates

Neben der Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 will der Bundesrat mit weiteren Strategien klare Ziele in einzelnen Politikbereichen setzen. Zwischen der Legislaturplanung 2019­2023 und den Strategien des Bundesrates bestehen enge Zusammenhänge. Aus diesem Grund müssen die verschiedenen Strategien des Bundesrates und die Legislaturplanung aufeinander abgestimmt sein. Die wichtigsten Zusammenhänge bestehen mit den nachfolgend dargelegten Strategien.

8.1

Digitale Schweiz

Der Bundesrat will, dass die Schweiz die Chancen der Digitalisierung optimal nutzt.

Dazu verabschiedet er alle zwei Jahre die Strategie «Digitale Schweiz», letztmals am 5. September 2018. Die Strategie zeigt auf, wo und wie Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zusammenarbeiten müssen, damit der digitale Transformationsprozess gemeinsam zum Nutzen des Gemeinwesens gestaltet wird. Sie soll dazu beitragen, dass die Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben sichergestellt, die Bevölkerung vor digitalem Missbrauch und ungerechtfertigter Verfolgung geschützt, die digitale Kompetenz der Menschen gefördert und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft zur Erreichung von wirtschaftlichem Wachstum und Wohlstand gestärkt ist.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur Strategie Digitale Schweiz haben, sind: ­ 1882

Weiterentwicklung der Strategie «Digitale Schweiz»

BBl 2020

­

Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023»

­

Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 2005

­

Bericht zu «Vote électronique» und politischen Rechten im digitalen Zeitalter

­

Bericht über den digitalen Service Public

­

Botschaft zum Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation in der Justiz (E-Justice-Gesetz, BEK)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung von E-Government

­

Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket)

8.2

E-Government

E-Government hat zum Zweck, die Prozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie gegen aussen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. E-Government soll für Wirtschaft und Gesellschaft den Aufwand bei der Abwicklung von Behördengeschäften minimieren. Mit der Umsetzung des Once-Only-Prinzips wird die Mehrfachnutzung von Daten ermöglicht. Damit soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und Lebensraums Schweiz gesteigert werden. E-Government kann die chancengleiche und selbstständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit altersbedingten Einschränkungen an Verwaltungstätigkeiten sowie die politische Mitsprache erhöhen. Der Bundesrat hat aus diesem Grund im Jahr 2007 erstmals die E-Government Strategie verabschiedet; diese wurde am 20. November 2019 letztmals aktualisiert.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur EGovernment-Strategie haben, sind: ­

Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023

­

Botschaft zu einer gesetzlichen Grundlage für die Beteiligung des Bundes an der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand im Bereich des E-Government

­

Botschaft zur Standortförderung 2024­2027

­

Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 2005

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung von E-Government

­

Bericht über den digitalen Service Public

­

Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation in der Justiz (E-Justice-Gesetz, BEK)

1883

BBl 2020

­

Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

­

Bericht zu «Vote électronique» und politischen Rechten im digitalen Zeitalter

8.3

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken

Der Bundesrat hat am 18. April 2018 die neu erarbeitete Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) für die Jahre 2018­2022 verabschiedet. Die Strategie hat zum Ziel, Massnahmen zu definieren, um die Schweiz vor Ausfällen, Störungen und Missbräuchen von IKT zu schützen. Die grassierende Cyberkriminalität, die Häufung von Spionagetätigkeiten mit Hilfe von Cyberangriffen, Fälle von Cybersabotage auf kritische Infrastrukturen, die Verbreitung von gestohlenen oder manipulierten Informationen zu Desinformations- und Propagandazwecken und die Zunahme von hybriden Konfliktformen, in welchen Cyberangriffe zur Destabilisierung von Staaten und Gesellschaften eingesetzt werden, machen deutlich, wie vielfältig diese Bedrohungen sind und wie rasant sie sich entwickeln. Die neue NCS soll insbesondere zur Verbesserung der Prävention, Früherkennung, Reaktion und Resilienz in allen in Bezug auf Cyberrisiken relevanten Bereichen beitragen.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) haben, sind: ­

Aktualisierung der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI)

­

Weiterentwicklung der Strategie «Digitale Schweiz»

8.4

Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) 2018­2022

Mit der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) 2018­2022 will der Bundesrat die Verfügbarkeit von wichtigen Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz umfassend sicherstellen. Unter anderen prüfen die jeweils zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden in allen Sektoren der kritischen Infrastrukturen, ob es erhebliche Risiken für gravierende Versorgungsstörungen gibt. Falls notwendig werden anschliessend Massnahmen getroffen, um solche Risiken zu reduzieren. Zudem führt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) ein Verzeichnis von Objekten, die für die Schweiz eine strategisch wichtige Bedeutung haben. Als weiterer Schwerpunkt der Strategie erarbeiten die Partner im Bevölkerungsschutz und die Armee vorsorgliche Einsatzplanungen zum Schutz von besonders wichtigen Objekten. Der Bundesrat will aber auch prüfen, ob zusätzliche Rechtsgrundlagen notwendig sind. So hat er das BABS beauftragt abzuklären, ob eine Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen und Ausfällen 1884

BBl 2020

geschaffen werden soll. Ebenfalls geprüft werden sektorübergreifende Vorgaben in Bezug auf die Resilienz der Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die nationale SKIStrategie wird per Ende 2022 überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen haben, sind: ­

Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)

­

Weiterentwicklung der Strategie «Digitale Schweiz»

­

Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz 2020­2023»

­

Bericht zu «Vote électronique» und politischen Rechten im digitalen Zeitalter

­

Bericht über den digitalen Service Public

­

Botschaft zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 (NDG)

­

Botschaft zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007

­

Botschaft zum neuen Gasversorgungsgesetz

8.5

Strategie Gesundheit2030

Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2019 die Strategie «Gesundheit2030» verabschiedet. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen und der erzielten Ergebnisse hatte er beschlossen, eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Strategie «Gesundheit2020» vorzulegen. Diese Folgestrategie soll nicht mehr die ganze Breite der gesundheitspolitischen Anliegen abdecken, sondern klare Schwerpunkte setzen.

Entsprechende Ziele und Massnahmen leiten sich aus den gesetzlichen Aufträgen sowie den vom Bundesrat verabschiedeten Gesundheitsstrategien ab. Neu soll «Gesundheit2030» durch Ziele ausserhalb der traditionellen Gesundheitspolitik ergänzt werden. Diese Stossrichtung entspricht den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Agenda 2030 und deren Umsetzung, die unter anderem im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung verfolgt wird.

Folgendes Geschäft der Legislaturplanung 2019­2023 hat eine Schnittstelle zur Strategie «Gesundheit2030»: ­

8.6

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung: Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2; und Umsetzung der KVG Revision: Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 1.

Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation

Der Bundesrat hat im Juli 2018 die Internationale Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die kommenden Jahre verabschiedet. Die Stra1885

BBl 2020

tegie definiert die Grundsätze, Leitlinien und Ziele, um die Spitzenposition der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation auch in Zukunft zu sichern.

Sie soll dazu beitragen, dass einerseits die optimalen Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Eigeninitiative der BFI-Akteure gewährleistet sind und andererseits die internationale Standortattraktivität der Schweiz als eines der in Bildung, Forschung und Innovation weltweit führenden Länder gestärkt wird. Internationaler Austausch, Vernetzung und Kooperation sollen dazu beitragen, dass die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft, die Forschungskraft sowie die Innovationsfähigkeit und Kreativität der BFI-Akteure in der Schweiz gefördert werden.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation haben, sind: ­

Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket)

­

Verhandlungsmandat für die Beteiligung der Schweiz an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen (Weiterentwicklung Anhang III FZA)

­

Verhandlungsmandat für eine Assoziierung der Schweiz an das EUBildungsprogramm 2021­2027 (Erasmus)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität

8.7

Energiestrategie 2050

Um die hohe Stromversorgungssicherheit in der Schweiz im Hinblick auf den steigenden Energiebedarf und den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie zu garantieren, hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 entwickelt. Am 4. September 2013 hat er seine Botschaft zum neuen Energiegesetz 262 verabschiedet, das den Atomausstieg, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel hat und vom Stimmvolk am 21. Mai 2017 angenommen wurde.

Mit der Teilstrategie «Stromnetze» soll zudem die Entwicklung des Leitungsnetzes vorangetrieben werden, um die neuen Bedürfnisse an das Stromnetz der Schweiz befriedigen zu können.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur Energiestrategie 2050 haben, sind:

262

­

Botschaft zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007

­

Botschaft zum neuen Gasversorgungsgesetz BBl 2013 7561

1886

BBl 2020

­

Botschaft zum Stromabkommen mit der EU

­

Botschaft zum Wasserzinsmaximum nach 2024

8.8

Strategie der integrierten Grenzverwaltung

Der Begriff der integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management, IBM) fasst all jene Funktionen zusammen, mit denen das Überschreiten der Aussengrenze gesteuert und potenzielle Bedrohungen der Aussengrenze bewältigt werden und mit denen damit ein Beitrag zur Bekämpfung schwerer und grenzüberschreitender Kriminalität geleistet wird. Mit der integrierten Grenzverwaltung wird das Ziel verfolgt, die Schengen-Aussengrenze effektiv, effizient und in geordneter Weise zu verwalten, um sie zum einen durch bessere Kontrolle sicherer zu machen und zum andern für legal Reisende so offen wie möglich zu halten.

Dieses Ziel vor Augen, entwickelten die betroffenen und beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone ab 2010 erstmals eine Strategie integrierte Grenzverwaltung (IBM-Strategie 2012) und einen dazugehörigen Aktionsplan integrierte Grenzverwaltung (IBM-Aktionsplan 2014). Nach fünf Jahren fand der erste Strategiezyklus 2017 wie geplant sein Ende. Eine Evaluation bestätigte die involvierten Behörden des Bundes und der Kantone in ihrer Einschätzung, wonach eine Fortführung des strategischen und integralen Ansatzes im Bereich der Grenzverwaltung unabdingbar ist. Dies bewog den Bundesrat, die Ausarbeitung einer neuen Strategie in Auftrag zu geben, die er Ende 2019 verabschiedet hat.

Die Geschäfte der Legislaturplanung 2019­2023, die eine Schnittstelle zur Strategie integrierte Grenzverwaltung haben, sind: ­

Botschaft zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der EU zur EUVerordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) und Verabschiedung der Botschaft zur Übernahme besagter Verordnung

­

Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)

1887

BBl 2020

Anhang 1

Gesetzgebungsprogramm 2019­2023 Aufgenommen sind die bedeutendsten Geschäfte, die der Bundesrat in der Legislaturperiode 2019­2023 (Dez. 2019­Dez. 2023) zur Verabschiedung zuhanden des Parlaments vorsieht.

Die Liste stellt keine vollständige Zusammenstellung aller seitens des Bundesrates geplanten Parlamentsgeschäfte dar. Nicht aufgenommen sind namentlich: ­

Botschaften zu Volksinitiativen

­

periodisch erscheinende Botschaften (zu Voranschlag, Staatsrechnung, Rüstungsprogrammen, Bauprogrammen [Immobilienbotschaften])

­

Botschaften zu Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsschutzabkommen, bilateralen Sozialversicherungsabkommen

­

Botschaften zur Gewährleistung von Kantonsverfassungen

­

Botschaften zu Zusatzkrediten

Die finanziellen Auswirkungen der nachfolgenden Vorlagen sind nicht vollumfänglich quantifizierbar, da diese auch stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen.

Der Bundesrat wird darauf achten, dass dem Parlament nur Vorlagen unterbreitet werden, deren Finanzierbarkeit gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse gesichert ist. Vorlagen, bei denen das nicht der Fall ist, müssen entweder kompensiert oder zurückgestellt werden. Im Rahmen künftiger Prioritätensetzungen haben dabei Richtliniengeschäfte Vorrang.

1

Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Ziel 1: Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (strukturelle Reformen)

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

1888

Keine

BBl 2020

Ziel 2: Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zu einem Bundesgesetz über Zusammenarbeitsformen im Bereich digitalisierter Behördenleistungen

­

Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes vom 18. März 2005263

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Legislaturplanung 2019­2023

­

Bericht über die Vollzugs- und Wirkungskontrolle des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (Evaluation NFB 2020)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung von E-Government

­

Botschaft zum Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

­

Bericht zu «Vote électronique» und politischen Rechten im digitalen Zeitalter

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 264 über Geoinformation (GeoIG): Leitungskataster Schweiz (LKCH)

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (GeoIG): Nationales Geologisches Modell (NGM)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die elektronische Kommunikation in der Justiz (E-Justice-Gesetz, BEK)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen für die Anpassung des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG): Leitungskataster Schweiz (LKCH)

Ziel 3: Die Schweiz sorgt für bestmögliche stabile sowie innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter und fördert das inländische Arbeitskräftepotenzial Richtliniengeschäfte

263 264 265

­

Botschaft zur Revision der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarktes)

­

Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) 265 (Unternehmensnachfolge im Erbrecht)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die administrative Entlastung der Unternehmen (in Erfüllung der Mo. 16.3388 Sollberger) SR 631.0 SR 510.62 SR 210

1889

BBl 2020

­

Botschaft zur Standortförderung 2024­2027

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)

­

Botschaft zur Änderung des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995266

­

Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes vom 8. November 1934 267

­

Bericht zu den Auswirkungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) und Planung allfälliger nächster Schritte

­

Bericht zu den Regulierungskosten durch FINMA-Rundschreiben (in Erfüllung der Po. 17.3620 Germann und 17.3566 Vogler)

­

Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes vom 23. Juni 2006 268 (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF)

­

Botschaft zu einem FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA

­

Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dezember 2004269

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zur Standortförderung 2024­ 2027

Ziel 4: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten und zum EU-Binnenmarkt Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum automatischen Informationsaustausch (AIA)

­

Verabschiedung und Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie

Weitere Geschäfte

266 267 268 269

­

Bericht zu den regulatorischen Rahmenbedingungen im Finanzsektor für Geschäftstätigkeiten von Schweizer Unternehmen in Afrika (in Erfüllung des Po. 17.3842 Chevalley)

­

Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben und deren Umsetzung (Änderung des Markenschutzgesetzes)

­

Botschaften zum Ausbau des AIA-Netzes der Schweiz SR 251 SR 952.0 SR 951.31 SR 961.01

1890

BBl 2020

­

Bericht «Marktzugang im Finanzbereich in Italien und Frankreich» (in Erfüllung des Po. 17.3744 Merlini)

­

Botschaft zur Anpassung der Mittelausstattung des Internationalen Währungsfonds (sofern Einigung unter Mitgliedsländern)

­

Botschaft über die Rahmenkredite für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalisierung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) der WeltbankGruppe sowie an der 7. Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB)

­

Botschaft zur Übernahme des 4. EU-Eisenbahnpakets und zum Beitritt zur Eisenbahnagentur der EU (ERA)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Rahmenkredite für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalisierung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) der Weltbank-Gruppe sowie an der 7. Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB)

Ziel 5: Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2021­2024 (BFI-Botschaft)

­

Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket)

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 270 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)

­

Botschaft zum Bundesgesetz über die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen

270

­

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024

­

Verpflichtungskredit und Zahlungsrahmen zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2027 (Horizon-Paket)

SR 420.1

1891

BBl 2020

Ziel 6: Die Schweiz sorgt für zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und IKT-Infrastrukturen Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021­2024

­

Botschaft zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024­2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit

Weitere Geschäfte ­

Evaluationsbericht Postgesetzgebung

­

Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022­2025

­

Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958271

­

Botschaft zur Teilnahme der Schweiz an der «Agentur für das europäische Satellitennavigationssystem GSA»

­

Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung zum Bundesbeschluss über die Velowege (Änderung von Art. 88 BV)

­

Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948272

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen

271 272

­

Zahlungsrahmen zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur und der privaten Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021­2024

­

Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen 2024­2027 und Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Ausbauschritts 2023

­

Verpflichtungskredite für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr ab 2024

­

Rahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr

SR 741.01 SR 748.0

1892

BBl 2020

2

Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Ziel 7: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen Richtliniengeschäfte ­

Bericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung. Evaluationsbericht und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik

­

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021­2024 (Kulturbotschaft 2021­2024)

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 273 über Radio und Fernsehen (RTVG)

­

Bericht über den digitalen Service Public (in Erfüllung des Postulats 19.3574 Min Li Marti)

­

Evaluationsbericht «Agglomerationspolitik des Bundes 2016+»

­

Bericht über die Evaluation der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 8: Die Schweiz fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern Richtliniengeschäfte ­

Keine

Weitere Geschäfte

273 274

­

Strategie zur Stärkung der frühen Förderung (in Erfüllung des Po. 19.3417 WBK-NR)

­

Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) 274 (Kindes- und Erwachsenenschutz)

­

Botschaft zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021­2027

SR 784.40 SR 210

1893

BBl 2020

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021­2027

Ziel 9: Die Schweiz reformiert ihre Sozialwerke und finanziert sie nachhaltig Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982275 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Weitere Geschäfte ­

Bericht über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen öffentlichrechtlicher Körperschaften

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

Ziel 10: Die Schweiz sorgt für eine finanziell tragbare Gesundheitsversorgung von hoher Qualität und für ein gesundheitsförderndes Umfeld Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994276 über die Krankenversicherung: Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2; sowie Umsetzung der KVG-Änderung «Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 1»

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994277 über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials)

­

Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951278 (ärztliche Verschreibung von cannabishaltigen Arzneimitteln)

­

Botschaft zu Finanzhilfen an Sportanlagen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK 5)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

275 276 277 278

Verpflichtungskredit zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5)

SR 831.40 SR 832.10 SR 832.10 SR 812.121

1894

BBl 2020

Ziel 11: Die Schweiz engagiert sich für Reformen zur Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, intensiviert gezielt ihr Engagement in der internationalen Zusammenarbeit und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen als Gaststaat internationaler Organisationen ein Richtliniengeschäfte ­

Aussenpolitische Strategie 2020­2023

­

Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021­2024 (IZA-Strategie 2021­2024)

­

Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat für die Jahre 2024­2027

Weitere Geschäfte ­

Keine

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit 2021­2024 (IZAStrategie 2021­2024)

Ziel 12: Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU Richtliniengeschäft ­

Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

Weitere Geschäfte ­

Keine

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

3

Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt

Ziel 13: Die Schweiz steuert die Migration, nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit ein Richtliniengeschäfte ­

Zustimmung zur Übernahme verschiedener Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-Besitzstandes durch den Bundesrat (insb. die Reformen des Visa-Informationssystems (VIS), der Rückführungsrichtlinie und des europaweiten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (Eurodac), die Ent1895

BBl 2020

wicklung des neuen europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und die Einführung und des Schengener Informationssystem (SIS)) ­

Botschaft zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der EU zur EUVerordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) und Botschaft zur Übernahme besagter Verordnung

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) auf dem Hintergrund des Inkrafttretens der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Asylfragen (European Union Asylum Agency, EUAA)

­

Ausbau der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Verpflichtungskredit Kantonale Integrationsprogramme 3 für die Jahre 2022­2025

Ziel 14: Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 2003279

­

Botschaft zur Genehmigung der Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac sowie des Abkommens «Preventing and Combatting Serious Crime» mit den USA

Weitere Geschäfte

279

­

Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen über die Interoperabilität

­

Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)

­

Bericht über die Rohstoffhandelstätigkeiten unter dem Blickwinkel der Geldwäschereibekämpfung (in Erfüllung des Po. 17.4204 Seydoux-Christe)

­

Botschaft zum Massnahmenpaket für mehr Sicherheit bei gefährlichen Straftätern. Änderung des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzes

­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008280 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes SR 363

1896

BBl 2020

­

Botschaft zur Revision des Verwaltungsstrafrechts (in Erfüllung der Mo. 14.4122 Caroni)

­

Botschaft zu einem nationalen PNR-Informationssystem (Passenger Name Records)

­

Ratifikation des Protokolls zur Ergänzung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Verpflichtungskredit für ein nationales PNR-Informationssystem (Passenger Name Records)

Ziel 15: Die Schweiz kennt die Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten Richtliniengeschäfte ­

Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz

­

Armeebotschaften 2020, 2021, 2022 und 2023

­

Botschaft zur Änderung des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995281 und der Armeeorganisation vom 18. März 2016282

Weitere Geschäfte ­

Bericht zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) nach Artikel 149b des Militärgesetzes

­

Botschaft zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015283

­

Botschaft zum Einsatz der Armee zur Unterstützung des WEF 2022­2024

­

Bericht über die Alimentierung von Armee und Zivilschutz

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen

280 281 282 283

­

Verpflichtungskredit zur Freigabe von Etappe 2 des Sicheren Datenverbundsystems

­

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen aus den Armeebotschaften 2020, 2021, 2022 und 2023

SR 361 SR 510.10 SR 513.1 SR 121

1897

BBl 2020

Ziel 16: Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend, sichert eine nachhaltige sowie lückenlose Energieversorgung und fördert eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007284

­

Botschaft zum neuen Gasversorgungsgesetz

­

Botschaft zum Stromabkommen mit der EU

­

Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016285

­

Botschaft zur Agrarpolitik 2022+

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991286 über den Wasserbau

­

Botschaft zum Wasserzinsmaximum nach 2024

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Zahlungsrahmen für die Agrarpolitik 2022+

Ziel 17: Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umweltpolitik ein und leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität Richtliniengeschäfte ­

Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 und dazugehöriger Aktionsplan 2020­2023

Weitere Geschäfte ­

Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 287 (Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

284 285 286 287

Keine

SR 734.7 SR 730.0 SR 721.100 SR 814.01

1898

BBl 2020

Ziel 18: Der Bund tritt Cyberrisiken entgegen und unterstützt und ergreift Massnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die kritischen Infrastrukturen zu schützen Richtliniengeschäfte ­

Keine

Weitere Geschäfte ­

Bericht zum Internet der Dinge: Sicherheit der Geräte, Missbrauch für Cyberkriminalität erschweren (in Erfüllung des Po. 17.4295 Glättli)

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen ­

Keine

1899

BBl 2020

Anhang 2

Zahlenwerk zum Legislaturfinanzplan 2021­2023 Der Text des Berichts zum Legislaturfinanzplan wird nicht im Bundesblatt publiziert. Er kann unter folgender Adresse bezogen werden: BBL, Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bundespublikationen.admin.ch Art.-Nr. 601-202-20d

1900

BBl 2020

Anhang 3

Geschäfte mit erheblichen stellenseitigen Auswirkungen Neue Medikamente und Therapieformen sowie Kostendämpfung im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung (EDI, Bundesamt für Gesundheit) Im Rahmen der Eingaben zur Legislaturperiode 2019­2023 hat das BAG aus dem Bereich Kranken- und Unfallversicherung mehrere Richtliniengeschäfte eingegeben.

Die Umsetzung dieser Geschäfte bedingt zusätzliche Personalressourcen für die neuen Herausforderungen im Medizintechnologie- und Pharmabereich, für die Umsetzung der von den eidgenössischen Räten verabschiedete KVG-Teilrevision zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit und für das vom Bundesrat verabschiedete Kostendämpfungsprogramm.

FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

16.0

23.0

30.0

2.88

4.14

5.40

Stärkung der Betriebssicherheit und der Durchhaltefähigkeit von MeteoSchweiz für die geschäftskritischen Leistungen (EDI, MeteoSchweiz) Die Ausfallsicherheit und die Wiederanlauffähigkeit (BCM) der geschäftskritischen Leistungen von MeteoSchweiz für den Bevölkerungsschutz, für die Aviatik und für den Havariefall mit Radioaktivität werden erhöht. Dazu sind zwei Massnahmenpakete notwendig: 1.) Bereitstellung und Betrieb von redundanter Rechenleistung (Mehrstandortkonzept für das Rechenzentrum). Die zugehörigen IKT-Systeme werden an einem zusätzlichen «Standort» (physisch und/oder virtuell) aufgebaut und betrieben. Die IKT-Systeme werden in dafür geeigneter Weise umgebaut und angepasst (cloud readiness), und die Härtung vor Cyberattacken wird sichergestellt. 2.)

Sicherstellung der personellen Kontinuität des 24/7-Betriebs des Wetterdienstes gemäss den regulatorischen Vorgaben (contingency). Die Nachfolge der in einer Welle durch Pensionierung ausscheidenden Mitarbeitenden in den Schichtdiensten wird rechtzeitig geregelt. Die lange Ausbildungszeit bedingt eine vorgezogene Rekrutierung der betroffenen Stellen. Gleichzeitig werden die Arbeitsinhalte auf die neuen Anforderungen der Aviatik und der Digitalisierung transformiert.

FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

13.0

13.0

13.0

2.34

2.34

2.34

Digitale Transformation im EDI (Generalsekretariat EDI) Das EDI hat 2019 das Programm Digitale Transformation und Innovation (DTI) gestartet. In diesem Programm richten sich die Projekte des EDI am Zielbild für die digitale Transformation der Bundesverwaltung und an den entsprechenden Leitlinien des Bundesrates aus. Im Rahmen dieses Programms sollen in den kommenden 1901

BBl 2020

Jahren die Geschäfts-, Führungs- und Supportprozesse des Departements überprüft und im Sinne einer integralen Gesamtführung und medienbruchfreien Prozessgestaltung überarbeitet werden. Damit wird das bundesrätliche Zielbild der digitalen Verwaltung im EDI umgesetzt.

FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

10.0

15.0

20.0

1.80

2.70

3.60

Kompetenzzentrum Data Science (EDI, Bundesamt für Statistik) Mit dem Aufbau eines Kompetenzzentrums für Data Science wird eine Stelle geschaffen, die bundesverwaltungsintern Dienstleistungen im Bereich der Dateninnovation anbieten kann, d.h. Dienstleistungen im Bereich der Anwendung von Analysemethoden (bspw. Methoden aus der erweiterten Statistik, Data Science, Machine Learning und dem Bereich der künstlichen Intelligenz) zu Daten.

FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

9.0

16.0

25.0

1.62

2.88

4.50

Der Bundesrat setzt die bestehende sowie die im Hinblick auf das neue Umfeld zu erneuernde Aussenwirtschaftsstrategie um. (WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft) Ressourcenbedarf u.a. aufgrund systematischer Analysen und Evaluationen zu Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Wirtschaftsabkommen: FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

10.0

10.0

10.0

1.80

1.80

1.80

Ratifikation des Änderungsprotokolls zum DBA CH-US / Listenersuchen. (EFD, Eidgenössische Steuerverwaltung) Zusätzlicher Personalbedarf für die internationale Amtshilfe der ESTV aufgrund voraussichtlich stark ansteigender Anzahl Ersuchen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen und dem US-Bankenprogramm. Zudem wird mit einem erhöhten Aufwand im Bereich der Amtshilfeersuchen (Listenersuchen) gerechnet.

FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

21.0

21.0

21.0

3.78

3.78

3.78

1902

BBl 2020

Umsetzungsplanung Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS). (Generalsekretariat EFD) Auf der Basis des Umsetzungsplans wurde von den zuständigen Stellen ein zusätzlicher Stellenbedarf von 67 FTE ausgewiesen. Davon wurden 24 Vollzeitstellen ab 2020 bewilligt. Der Bundesrat prüft im ersten Halbjahr 2020 den ausgewiesenen Stellenbedarf, reduziert ihn wo möglich und beschliesst das Vorgehen zur gestaffelten Deckung der benötigten Stellen.

FTE

in Mio. CHF

2021

2022

2023

2021

2022

2023

20.0

40.0

40.0

3.60

7.20

7.20

1903

BBl 2020

Anhang 4

Synopsis der Indikatoren Leitlinie 1: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung Indikator

Periodizität

Quelle

Schuldenquote des Bundes Index des standardisierten Steuerertrags Digitale Abwicklung von Behördengeschäften Fiskalquote der öffentlichen Haushalte Produktmarktregulierung Synthese-Index der Innovation Erwerbsquote der Frauen

jährlich jährlich

Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössische Finanzverwaltung

1 1

alle 2 Jahre

ISB, SECO

2

jährlich

Eidgenössische Finanzverwaltung

3

OECD, Integrierter PMR-Indikator Europäische Kommission Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Durchschnittliches Alter beim jährlich Schweizerische ArbeitskräfteerheAustritt aus dem Arbeitsmarkt bung (BFS) Aussenhandelsverflechtung jährlich Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (BFS) Handelsvolumen Schweiz-EU jährlich Eidgenössische Zollverwaltung, Schweizerische Nationalbank Abschlussquote auf der Sekundarstu- jährlich Längsschnittanalysen im Bilfe II dungsbereich (BFS) Abgeschlossene Ausbildung der jährlich Schweizerische Arbeitskräfteerhehöheren Berufsbildung bung (BFS) Erwerbslosenquote der Jugendlichen jährlich Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Erwerbslosenquote von Hochschul- alle 2 Jahre Befragung der Hochschulabsolabsolvent/innen vent/innen (BFS) Impact der wissenschaftlichen alle 2 Jahre Clarivate Analytics, Bearbeitung Publikationen der Schweiz SBFI Erweiterte digitale Kompetenzen alle 2 bis 3 Jahre Omnibus IKT (BFS) Staubelastung auf dem Nationalstras- jährlich ASTRA sennetz Modalsplit im alpenquerenden jährlich BAV, ASTRA Güterverkehr Bedeckung von Gebäuden mit jährlich Breitbandatlas (BAKOM) Hochbreitbandanschlüssen Investitionen in IKT jährlich Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (BFS)

1904

alle 5 Jahre jährlich jährlich

Ziel

3 3 3 3 4 4 5 5 5 5 5 5 6 6 6 6

BBl 2020

Leitlinie 2: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit Indikator

Periodizität

Mehrsprachigkeit der Jugendlichen Sozialhilfequote Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Migrationsstatus Lohnunterschied nach Geschlecht

jährlich jährlich jährlich

Quelle

Ziel

Strukturerhebung (BFS) Sozialhilfestatistik (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) alle 2 Jahre Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Belastung durch Erwerbsarbeit und alle 3 bis 4 Jahre Schweizerische ArbeitskräfteerheHaus-/Familienarbeit bung (BFS) Ergebnis GRSV jährlich Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (BSV) Umlageergebnis der AHV jährlich Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Kosten des Gesundheitswesens jährlich Kosten und Finanzierung des in Prozenten des BIP Gesundheitswesens (BFS) Verzicht auf notwendige ärztliche jährlich Erhebung über die Einkommen oder zahnärztliche Leistungen aus und die Lebensbedingungen (BFS) finanziellen Gründen Übergewicht alle 5 Jahre Schweizerische Gesundheitsbefragung (BFS) Sport- und Bewegungsverhalten alle 5 Jahre Schweizerische Gesundheitsbefragung (BFS) Schweizer in internationalen Organi- jährlich EDA sationen Öffentliche Entwicklungshilfe jährlich DEZA, BFS, SECO Militärdienst für Friedensförderung jährlich VBS im Ausland Sitzungen internationaler Organisati- jährlich Statistisches Amt des Kantons onen in Genf Genf Bilaterale Abkommen mit der jährlich EDA Europäischen Union

7 8 8 8 8 9 9 10 10 10 10 11 11 11 11 12

1905

BBl 2020

Leitlinie 3: Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt

Indikator

Periodizität

Erwerbsquote nach Migrationsstatus jährlich Erwerbslosenquote nach Migrations- jährlich status Übereinstimmung Bildungsniveau jährlich und ausgeübte Tätigkeit Schwere Gewaltdelikte jährlich Häusliche Gewalt

jährlich

Schäden durch Naturereignisse

jährlich

Vertrauen in die Armee

jährlich

Ackerfläche und Fläche mit Dauer- jährlich kulturen Materialfussabdruck pro Person jährlich Endenergieverbrauch pro Kopf jährlich Elektrizitätsproduktion aus erneuer- jährlich barer Energie (ohne Wasserkraft) Energieabhängigkeit vom Ausland

jährlich

Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln (brutto) Treibhausgasemissionen Treibhausgasfussabdruck Vielfalt von Artengemeinschaften

jährlich

1906

jährlich jährlich jährlich

Quelle

Ziel

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (BFS) Polizeiliche Kriminalstatistik (BFS) Polizeiliche Kriminalstatistik (BFS) Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Centre for Security Studies, ETH Zürich Landwirtschaftliche Strukturerhebung (BFS) Umweltgesamtrechnung (BFS) Schweizerische Gesamtenergiestatistik (BFE), Treibhausgasinventar (BAFU) Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien, Schweizerische Elektrizitätsstatistik (BFE) Schweizerische Gesamtenergiestatistik (BFE) Agristat

13

Treibhausgasinventar (BAFU) Umweltgesamtrechnung (BFS) Biodiversitäts-Monitoring Schweiz (BAFU)

17 17 17

13 13 14 14 15 15 16 16 16 16 16 16