Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Bereich der Amtshilfe Der Zweck dieser Mitteilung wurde vor der Veröffentlichung erreicht. Die Mitteilung wurde daher nicht auf dem Bundesrechtsportal aufgeschaltet.

28. April 2020

2020-1157

Eidgenössische Steuerverwaltung

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