Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands vom 11. Juni 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20192, beschliesst:

Art. 1 Für das Programm zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands wird ein Verpflichtungskredit von 98,7 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 1

Die Freigabe des Kredits erfolgt in zwei Tranchen: a.

Für die Umsetzung der ersten Tranche (Konzept und Realisierung) werden Mittel im Umfang von 42,6 Millionen Franken freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Tranche (Einführung und Weiterentwicklung) im Umfang von 56,1 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Der Bundesrat kann nach Freigabe der zweiten Tranche Kreditreste aus der ersten Tranche in die zweite Tranche verschieben.

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Die Freigabe sämtlicher Mittel darf nur erfolgen, wenn die Bundesversammlung die gesetzlichen Grundlagen beschlossen hat.

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1 2

SR 101 BBl 2019 6189

2019-1610

6471

Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands. BB

BBl 2020

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 12. Dezember 2019

Ständerat, 11. Juni 2020

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

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