Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 20212024
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20203, beschliesst:
Art. 1 Für Finanzhilfen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2021 2024 wird ein Zahlungsrahmen von 68 800 000 Franken bewilligt.
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Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie folgende Teuerungsannahme zugrunde: 2
2021: + 0,4 Prozent 2022: + 0,6 Prozent 2023: + 0,8 Prozent 2024: + 1,0 Prozent Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 442.1 BBl 2020 3131
2019-3886
3301
Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 20212024. BB
BBl 2020
3302