Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) Der freiwillige Abbau von Reserven und der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen erlauben es den Versicherern, ein Gleichgewicht zwischen Prämien und Kosten nachträglich zu gewährleisten. Die vorliegende Vorlage stellt die Voraussetzungen dieser beiden Instrumente klar.

Datum der Eröffnung: 18. September 2020 Vernehmlassungsfrist: 18. Dezember 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Versicherungsaufsicht, 3003 Bern, Telefon 058 463 70 66, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

6. Oktober 2020

2020-2867

Bundeskanzlei

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