Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie Verlängerung und Änderung vom 2. April 2020 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 10. Juli 2003, vom 18. August 2006, vom 30. Juni 2009, vom 20. April 2015, vom 10. April 2017, vom 25. Mai 2018 und vom 19. März 20191 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie wird verlängert.

II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den in Ziffer I erwähnten Bundesratsbeschlüssen wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Schweizerische Betonwaren-Industrie werden allgemeinverbindlich erklärt: Zusatzvereinbarung vom 2. Dezember 2019 A. Lohnanpassung Art. 1 1

Generelle und individuelle Lohnanpassungen

Generelle Lohnerhöhung auf den effektiven Löhnen: 20 Franken pro Monat.

Individuelle Lohnerhöhung: Die Lohnsumme der dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden ist durchschnittlich um 5 Franken pro Monat zu erhöhen.

2

1

BBI 2003 5162, 2006 6789, 2009 5147, 2015 3565, 2017 3321, 2018 3367, 2019 2879

2020-0821

2851

BBl 2020

B. Der Gesamtarbeitsvertrag für die Schweizerische Betonwaren-Industrie wird wie folgt geändert: Art. 4 Abs. 3 3

(Minimallöhne)

Die Minimallöhne betragen für vollarbeitsfähige Arbeitnehmende über 19 Jahre: ­

Ungelernte Arbeitnehmende

Fr. 4 025.­*

­

Angelernte Arbeitnehmende

Fr. 4 175.­

­

Berufsarbeitende: Orts- bzw. branchenüblicher Lohn, mindestens

Fr. 4 375.­

­

BetonwerkerIn EFZ

Fr. 4 800.­

* Bei einer Neuanstellung kann der Lohn im ersten Dienstjahr um 200 Franken unterschritten werden.

III Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2020 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Artikel 1 der Zusatzvereinbarung vom 2. Dezember 2019 anrechnen.

IV Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

2. April 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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