Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Schattdorf, Aussenstelle Rynächt; Neubau Schutzdämme und diverse bauliche Anpassungen vom 21. Dezember 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 28. April 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung zweier Schutzdämme und weitere bauliche Anpassungen der Aussenstelle Rynächt unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

31. Dezember 2020

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2020-3861