Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 12. März 2020

Wegen Baustelle auf dem Abschnitt Anschluss Sufers (Nr. 27) und dem Tunnelportal Traversa Süd verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Art. 2 Abs. 3bis, Art. 3 Abs. 4 und Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Art. 107 Abs. 1 und Abs. 5, Art. 108 Abs. 1, Abs. 2 Bst. a, Abs. 4 und Abs. 5 und Art. 110 Abs. 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 zwischen dem Anschluss Andeer und dem Anschluss Zillis in Fahrtrichtung Nord bei einer Fahrspurbreite von 3.35 m wie folgt:


von km 76.500 bis km: 80.385

80 km/h (statt 100 km/h).

II Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 zwischen dem Anschluss Zillis und dem Anschluss Andeer in Fahrtrichtung Süd bei einer Fahrspurbreite von 3.35 m wie folgt:


von km 80.385 bis km: 76.500

80 km/h (statt 100 km/h).

III Diese Verkehrsbeschränkung dauert vom 14. April 2020 bis zum Ende der Bauarbeiten, voraussichtlich bis am 30. November 2020.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2020-0792

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BBl 2020

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Art. 47 Abs. 1 Bst. b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

24. März 2020

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

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