3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20212024
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20202, beschliesst:
Art. 1
Zahlungsrahmen
Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2021 2024 wird ein Zahlungsrahmen von 100,3 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.
2021: +0,4 Prozent;
b.
2022: +0,6 Prozent;
c.
2023: +0,8 Prozent;
d.
2024: +1,0 Prozent.
Art. 3
Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2020 3681
2019-2967
3929
Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20212024. BB
3930
BBl 2020