Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 5. Mai 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe h der Bundesverfassung 1 und auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. April 20203, beschliesst:
Art. 1 Der Einsatz von maximal 8000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden der Kantone und des Bundes im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wird bis zum 30. Juni 2020 genehmigt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 4. Mai 2020
Nationalrat, 5. Mai 2020
Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol
Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
1 2 3
SR 101 SR 510.10 BBl 2020 3447
2020-1094
4669
Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. BB
4670
BBl 2020