20.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2019 Auszug: Kapitel I vom 6. März 2020

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2019 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. März 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Bericht Kapitel I

An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten

Bundeskanzlei 2017 P 17.3230

Abstimmungserläuterungen. Recht auf die Darlegung einer Minderheitsmeinung (N 16.6.17, Tuena)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, die Abstimmungserläuterungen an die Stimmberechtigten (Abstimmungsbüchlein) dahingehend zu ändern, dass auch bei Verfassungsänderungen des Parlamentes künftig die Gegenposition (ähnlich wie bei Initiativen oder Referenden) angemessen zur Geltung kommt.

Fraktionen, die in der Schlussabstimmung mehrheitlich gegen eine Vorlage gestimmt haben, sollen das Recht erhalten, ihre Gegenposition im Rahmen von rund 1800 Zeichen (eine Seite), im gleichen Umfang wie diejenige des Bundesrates, zu publizieren.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 7. Juni 2019 «Parlamentarische Minderheitsmeinungen in den Abstimmungserläuterungen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3230 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 17.3850

Kostensteigerung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bremsen (N 7.3.18, Müller Leo)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem kurzen Bericht die Entwicklung der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und der Kosten für die externe Beratung pro Departement und insgesamt beim Bund für die letzten zehn Jahre aufzuzeigen. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wie in diesen Bereichen in den nächsten Jahren substanzielle Einsparungen vorgenommen werden können.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 23. Oktober 2019 «Kostenentwicklung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3850 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2009 M 09.3015

Bürgerkrieg in Sri Lanka. Engagement der Schweiz (S 26.5.09, Aussenpolitische Kommission NR, N 10.6.09)

2009 M 09.3358

Bürgerkrieg in Sri Lanka. Engagement der Schweiz (S 26.5.09, Aussenpolitische Kommission SR; N 10.6.09

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, alle Möglichkeiten der schweizerischen Diplomatie auszuschöpfen, damit in Sri Lanka: ­

ein sofortiger Waffenstillstand vereinbart wird;

­

die humanitäre Hilfe für die eingeschlossene Zivilbevölkerung im Bürgerkriegsgebiet wieder umfassend zugelassen wird;

­

eine freie Berichterstattung durch unabhängige Medien wieder möglich wird;

­

Verhandlungen zwischen den Bürgerkriegsparteien für eine politische Lösung des Konflikts aufgenommen werden.

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion herrschte in Sri Lanka ein bewaffneter Konflikt. Die Schweizer Diplomatie war Anfang 2009 sehr aktiv. So wandte sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten am 5. Februar 2009 mit einem humanitären Appell an Sri Lanka und die tamilischen Rebellen.

Darin rief die Schweiz zur Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte auf und verlangte den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe. Damit war das Ziel des Auftrags an den Bundesrat im Wesentlichen erreicht. Der bewaffnete Konflikt endete am 18. Mai 2009 mit dem militärischen Sieg der Armee über die separatistischen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE).

Seither förderte die Schweiz mehrere Dialogprozesse, unter anderem mit der Regierung, mit der Opposition und mit tamilischen und muslimischen politischen Parteien. Die Schweiz engagiert sich für die Einhaltung der Medienfreiheit.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 18.4104

Konsultation und Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law (S 29.11.18, Aussenpolitische Kommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, innert sechs Monaten Bericht zu erstatten über die wachsende Rolle des sogenannten Soft Law in den internationalen Beziehungen sowie über die weiteren internationalen Entwicklungen infolge der globalen Verknüpfungen und die daraus resultierende schleichende Schwächung der demokratischen Rechte der Parlamente, in solchen Fragen rechtzeitig mitzuwirken, bevor sie zu einem im Grundsatz nicht beschlossenen gesetzgeberischen Verfahren führen. Insbesondere soll der Bericht die Folgen dieser Entwicklung für die Schweiz durchleuchten und allfälligen Reformbedarf von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes erörtern.

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Postulatsbericht des Bundesrates vom 26. Juni 2019 «Konsultation und Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 18.4104 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern

Schweizerisches Bundesarchiv 2017 P 17.3329

Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern (N 11.12.17, Fiala)

2017 P 17.3330

Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern (N 11.12.17, Schmid-Federer)

2017 P 17.3335

Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern (N 11.12.17, Leutenegger Oberholzer)

2017 P 17.3336

Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern (N 11.12.17, Graf Maya)

2017 P 17.3337

Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern (N 11.12.17, Bertschy)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Fortbestand des national bedeutenden Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung der Gosteli-Stiftung zusammen mit dem Kanton Bern und allenfalls weiteren Institutionen zu klären und aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Grundlagen eine subsidiäre Finanzierung durch den Bund erfolgen kann.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 15. Mai 2019 «Grundlagen für die Unterstützung der Gosteli-Stiftung»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > Nummer eines der Postulate > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Gesundheit 2012 M 09.3509

Steuerbarkeit der Demenzpolitik I: Grundlagen (N 12.4.11, Steiert; S 12.3.12)

Eingereichter Text: Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die notwendigen Grundlagen, um ein dauerhaftes Monitoring der in der Schweiz von Demenzpathologien verursachten individuellen und gesellschaftlichen Kosten zu ermöglichen. Damit sollen die notwendigen, regelmässig aktualisierten Kennzahlen zur Steuerung einer dringend notwendigen,

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gemeinsamen Schweizer Demenzpolitik ermittelt werden können. Ziel einer solchen Politik ist eine für alle Beteiligten optimale Betreuungs- und Behandlungsform.

2012 M 09.3510

Steuerbarkeit der Demenzpolitik II: Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen (N 12.4.11, Wehrli; S 12.3.12)

Eingereichter Text: Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Grundsätze einer Demenzstrategie für die Schweiz. Ziel soll neben der Festlegung von Handlungsprioritäten im Bereich der Ursachenforschung, der Prävention und der Entwicklung von Behandlungsmethoden, der Förderung von Frühdiagnosen, der Unterstützung von Pflegenden sowie der Planung und Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen auch eine klare Verteilung der entsprechenden Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren sein, damit Entscheidungen zur richtigen Behandlung und Betreuung im gesamtgesellschaftlichen Interesse und nicht im Wesentlichen aufgrund der mikroökonomischen Kostenlogik der einzelnen Kostenträger gefällt werden.

Die von Bund und Kantonen 2013 im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» verabschiedete und im Jahr 2016 verlängerte «Nationale Demenzstrategie 2014­2019» bot den verschiedenen Akteuren (Fachorganisationen, Betroffenenorganisationen, Kantone) einen wichtigen, wegweisenden Orientierungsrahmen für ihre nationalen und kantonalen Aktivitäten. Insgesamt wurden 16 Projekte umgesetzt, u. a. die Entwicklung eines Versorgungsmonitorings in Form eines OnlineIndikatoren-Sets (www.bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Demenz). Zudem haben viele Kantone inzwischen eine eigene Demenzstrategie oder entsprechende Projekte entwickelt.

Eine Übersicht über die Ergebnisse der «Nationalen Demenzstrategie 2014­2019» liefert die Publikation des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren «Demenz in der Schweiz» (www.nationaledemenzstrategie.ch).

Um eine nachhaltige Wirkung der Strategie zu erzielen, hat der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» basierend auf den Evaluationsergebnissen an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019 beschlossen, die Strategie per 2020 in eine nationale Plattform Demenz zu überführen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3716

Durchsetzung zuverlässiger und richtiger Messwerte im Gesundheitswesen (N 14.12.12, Kessler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie im Gesundheitswesen zuverlässige und richtige Messwerte durch Rückführung auf anerkannte Referenzwerte künftig durchgesetzt werden.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 20. November 2019 «Rückführbarkeit von Messergebnissen auf bekannte Referenzwerte im Gesundheitswesen»; veröffentlicht

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unter: www.parlament.ch > 12.3716 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.4053

Harmonisierung der Erfassung des Pflegebedarfs (N 21.6.13, Heim)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Art der Pflegebedarfserfassung harmonisiert werden könnte. Kantone und Heime sollen nach wie vor frei in der Wahl des Erfassungsinstruments bleiben, sofern das Instrument den Kriterien einer Akkreditierungsstelle des Bundes entspricht. Der Bund erarbeitet die Kriterien gemeinsam mit den Kantonen und den Fachgesellschaften.

Am 2. Juli 2019 hat das EDI eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (SR 832.112.31, AS 2019 2145) verabschiedet, mit der schweizweit geltende Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlung in Pflegeheimen festgelegt werden. Kantone und Pflegeheime bleiben frei in der Wahl des Erfassungsinstruments; dieses muss jedoch die Mindestanforderungen erfüllen und nach einheitlicher, von Kantonen und Fachgesellschaften festgelegter Methodik kalibriert sein, was zu einer Harmonisierung und Angleichung der Instrumente führt.

Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 14.3385

Fallpauschalen und Globalbudget. Evaluation der Systeme in den Kantonen (N 10.9.14, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Anwendung des DRG-Systems zu erarbeiten. Dieser Bericht enthält insbesondere einen Vergleich zwischen jenen Kantonen, die von Artikel 51 KVG Gebrauch machen, und jenen, die dies nicht tun, und gibt Auskunft darüber, ob die mit der Einführung des DRG-Systems verfolgten Ziele in den erstgenannten Kantonen erreicht wurden oder nicht.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 3. Juli 2019 «Fallpauschale und Globalbudget. Evaluation der Systeme in den Kantonen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 14.3385 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 16.3623

Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone (S 21.9.16, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 8.12.16; S 14.3.17; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Wirkungsanalyse KVG-Revision Spitalfinanzierung aufzuzeigen, welche Kantone 3365

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ihre Leistungserbringer in den Jahren 2012 bis 2015 in welchem Ausmass bei Kosten direkt oder indirekt subventioniert haben, die OKP-berechtigt gewesen wären.

Bericht des Bundesrates vom 3. Juli 2019 «Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.3623 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Statistik 2012 P 12.3657

Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich (N 26.11.12, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, so rasch wie möglich eine umfassende Studie über die Szenarien der demografischen Entwicklung in den kommenden zwei Jahrzehnten vorzulegen und dabei aufzuzeigen, mit welchen Auswirkungen die verschiedenen Bildungsbereiche zu rechnen haben.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 30. Januar 2019 «Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 12.3657 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 M 16.4011

Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung (N 17.3.17, FDP-Liberale Fraktion; S 13.6.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Die Koordination des Bundesamtes für Statistik, der verschiedenen Bundesämter sowie der Kantone und Gemeinden muss dazu führen, dass der Aufwand durch Befragungen und Kontrollen für die Unternehmen beträchtlich abnimmt.

Der Bundesrat will die Unternehmen und die Bevölkerung durch wegfallende Datenlieferungen schrittweise entlasten. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 27. September 2019 vier Pilotprojekte in die Wege geleitet. Mit der Durchführung der Pilotprojekte wurde das Bundesamt für Statistik beauftragt. In der Schweizerischen Berufsnomenklatur sollen die beruflichen Tätigkeiten einheitlich erfasst und damit die Umsetzung der Stellenmeldepflicht vereinfacht werden. Zudem soll in der stationären Gesundheitsversorgung ein einheitlicher Standard für die Daten der Spitäler definiert werden. Schliesslich wird geprüft, wie die Unternehmen bei den Lohnstatistiken entlastet und im Bereich der Steuern Mehrfacherhebungen vermieden werden können. Zur weiteren Umsetzung des gesamten Vorhabens beauftragte der Bundesrat das EDI in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen die Standar3366

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disierung und Harmonisierung der Daten der Bundesverwaltung voranzutreiben. Ein hierfür eingesetztes Gremium wird durch eine Fachstelle beim Bundesamt für Statistik unterstützt. Diese soll die technischen Hilfsmittel für die Umsetzung aufbauen und bestehende Anwendungen weiterentwickeln.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2016 P 16.3665

Bessere Kontrolle der Wildfänge zum Schutz der Korallenriffe (S 6.12.16, Jositsch)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Import von marinen Zierfischen detaillierter erfasst werden sollte und ob gleichzeitig bei der Europäischen Union eine entsprechende Ergänzung der Traces-Datenband (Trade Control an Expert System) eingefordert werden sollte.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat sich an einer Studie zum Handel mit marinen Zierfischen auf europäischem Niveau, die im Oktober 2019 publiziert wurde, beteiligt. Darin wurde u. a. eine Analyse der in die EU importierten Arten mariner Zierfische gemacht und eine Liste derjenigen Arten erstellt, die am stärksten gefährdet sind. Die Studie kam zum Schluss, dass die Erhebung der Daten in der TRACES-Datenbank der EU (Trade Control and Expert System) in verschiedener Hinsicht verbessert werden sollte. An der Vertragsstaatenkonferenz vom 17.­ 29. August 2019 zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) wurde ein Vorstoss der Schweiz, der EU und der USA angenommen, der die Nachhaltigkeit des Handels mit marinen Zierfischen bezweckt. Auf der Grundlage eines Expertenberichts wird das Animal Committee Empfehlungen erarbeiten, die der Vertragsstaaten-Konferenz im Jahr 2022 unterbreitet werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das BLV die EU-Kommission auf die derzeitigen Schwachstellen im TRACESSystem aufmerksam machen und empfehlen, diese zu beheben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 19.3003

Stopp dem Schreddern lebender Küken (N 21.3.19 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 19.9.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, durch eine Änderung von Artikel 178a Absatz 3 der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (SR 455.1) das Schreddern von lebenden Küken zu verbieten.

Der Bundesrat hat mit der Änderung vom 23. Oktober 2019 der Tierschutzverordnung (AS 2019 3355) das Schreddern von lebenden Küken verboten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Justiz 2016 P 14.3832

Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau (N 14.9.16, Caroni [Feller])

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, inwiefern im Stockwerkeigentumsrecht (Art. 712a ff. ZGB) fünfzig Jahre seit seiner Einführung Anpassungsbedarf besteht.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 8. März 2019 «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 14.3832 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 M 15.3323

Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis (N 21.9.15, Egloff; S 29.2.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundbuchverordnung dahingehend anzupassen, dass den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht betreffend die Protokolle von E-Gris gewährt wird, damit sie die zu ihren Grundstücken getätigten Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der E-Gris-Aufsicht zur Kenntnis bringen können. Das geforderte Einsichtsrecht ist auf das eigene Grundstück und einen definierten Zeitraum beschränkt. Ein Auszug der Protokolle soll ohne Angabe von Gründen per Post angefordert werden können. Die Betriebsorganisation E-Gris darf dafür nur einen geringfügigen Unkostenbeitrag verlangen und hat die entsprechenden Abläufe und Routinen vorzusehen, damit das Einsichtsrecht unkompliziert gewährt werden kann.

Mit der Änderung vom 20. September 2019 der Grundbuchverordnung vom 23. September 2011 (SR 211.432.1, AS 2019 3049), welche auf den 1. Juli 2020 in Kraft tritt, wird neu ein Einsichtsrecht für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in die Protokolle vorgesehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2016 P 16.3004

Bussenkompetenz von Transportunternehmen (N 3.3.16, Kommission für Rechtsfragen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, eine Evaluation vorzunehmen über die Möglichkeiten, die Zweckmässigkeit und die Umsetzbarkeit einer Änderung der einschlägigen Gesetzgebung (Personenbeförderungsgesetz, SR 745.1; Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, SR 745.2; Eisenbahngesetz, SR 742.101; Binnenschifffahrtsgesetz, SR 747.201; 3368

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Seilbahngesetz, SR 743.01), welche zum Ziel hat, die Sicherheitsorgane öffentlicher Transportunternehmen zu ermächtigen, gewisse Übertretungen mit Ordnungsbussen zu bestrafen.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 21. August 2019 «Bussenkompetenz von Transportunternehmen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.3004 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3115

Massgebender Umsatzschwellenwert bei einem Einzelunternehmen für die Begründung der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister (N 31.5.17, Kommission für Rechtsfragen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Umsatzschwellenwert von 100 000 Franken während eines Geschäftsjahres als Voraussetzung für die Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister noch zeitgemäss ist.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 26. Juni 2019 «Einzelunternehmen im Handelsregister: Umsatzschwelle und Eintragspflicht»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3115 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Migration 2016 M 15.3653

Ausbildung für Flüchtlinge zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration (N 14.12.15, Munz; S 16.6.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Fachkräfte-Initiative das inländische Potenzial anerkannter und vorläufig aufgenommener Flüchtlinge aller Altersstufen besser zu nutzen und diese Menschen über den Weg einer anerkannten Ausbildung nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Am 25. April 2018 hat der Bundesrat die Integrationsagenda Schweiz beschlossen.

Diese sieht gemeinsam mit den zuständigen kantonalen Konferenzen (Konferenz der Kantonsregierungen, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) vereinbarte Wirkungsziele sowie einen für alle Akteure verbindlichen Massnahmenplan zur Integrationsförderung vor. Der Bundesrat hat hierzu auch eine Erhöhung der Integrationspauschale für die Kantone beschlossen. Die Integrationsagenda trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Des Weiteren hat der Bundesrat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Arbeitskräftepotenzial von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen mit zwei dreijährigen Pilotprogrammen (2021­2023) besser zu nutzen. Dazu soll unter anderem das bereits angelaufene Pilotprogramm Integrationsvorlehre verlängert und ausgebaut werden; es soll auch angestrebt werden, weitere Branchen einzubeziehen (z. B.

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Pflege, IT) sowie die Anzahl der von der Bundesverwaltung angebotenen Plätze für die Integrationsvorlehren zu erhöhen. Schliesslich wird im Rahmen des Folgemandats zur Integrationsagenda zurzeit ein Monitoring entwickelt (vgl. auch Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Noser vom 7. März 2019, 19.3073 «Wirkungsvergleich der Integrationsarbeit der Sozialbehörden»). Dieses wird weiterführende Erkenntnisse und Informationen über die Umsetzung der Integrationsagenda im Hinblick auf die Ausbildung und die Arbeitsmarktintegration ermöglichen. Die entsprechenden Entscheide sind 2020 zu erwarten; das Monitoring wird anschliessend umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2016 P 16.3790

Migration. Langfristige Folgen der Integration (N 16.12.16, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht folgenden Fragen vertieft nachzugehen: 1.

Setzen Integrationsmassnahmen nicht auch falsche Anreize im Hinblick auf eine spätere Rückkehr der Migranten in das Heimatland?

2.

Gibt es Untersuchungen, die zeigen, dass mit einer zwar kurzfristig gelungenen Integration in einer späteren Phase die wichtigen Leute im eigenen Land für den Wiederaufbau und die Befriedung fehlen (angelehnt an die sogenannte Braindrain-Problematik)?

3.

Gibt es beispielsweise Erkenntnisse aus dem Fall Kosovo, wo nach Jahren der Befriedung die Rückkehr nicht funktioniert und umgekehrt immer noch viele Menschen abwandern, anstatt dass die besten und gebildetsten Leute im Land bleiben oder zurückkehren, um an einer besseren Zukunft für das eigene Land zu arbeiten?

4.

Welches sind die mittel- bis langfristigen Folgen auf die Schweizer Gesellschaft und Wirtschaft? Welche Jobs und Berufssegmente werden durch die Integrationsbemühungen Veränderungen erfahren, insbesondere in Bezug auf die Lohnstruktur und die Durchmischung? Welche Auswirkungen sind auf die generelle Zusammensetzung der Schweizer Bevölkerung zu erwarten, insbesondere in urbanen Gebieten?

Postulatsbericht des Bundesrates vom 20. Dezember 2019 «Migration. Langfristige Folgen der Integration»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.3790 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2017 P 16.3407

Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen (N 15.3.17, Feri Yvonne)

Eingereichter Text: Flüchtlingsfrauen sind besonders sexueller Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt, und zwar nicht nur im Krisengebiet, aus dem sie fliehen, sondern auch während der Flucht und sogar im Land, in dem sie Asyl beantragen. In diesem Kontext stehen die folgenden zwei Problembereiche: 1.

Es stellt sich die Frage, wie gezielt die Betreuung, Behandlung und Unterstützung von Flüchtlingsfrauen, die Opfer von sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden sind, in der Schweiz ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn diese Opfer auch auf die Unterstützung der Opferberatungsstellen zählen könnten. Heute ist dies nicht der Fall, weil Artikel 3 des Opferhilfegesetzes diese Unterstützung nur für Tatbestände in der Schweiz vorsieht.

2.

Es stellt sich die Frage, ob auch Handlungsbedarf bei der Unterbringung von asylsuchenden Frauen und Mädchen besteht und ob diese angemessen betreut und vor Übergriffen in der Schweiz genügend geschützt werden. Es stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob ausreichende Qualitätsrichtlinien und gendersensible Massnahmen zur Unterbringung von asylsuchenden Frauen und Mädchen, wie beispielsweise separate Unterkünfte für alleinstehende Frauen und Familien oder Schulung von Betreuenden, bestehen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, in einem Bericht zu analysieren, wie die aktuelle Betreuungssituation aussieht und ob Handlungsbedarf besteht.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 25. September 2019 «Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.3407 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3260

Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten (S 8.6.17, Staatspolitische Kommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Zudem wird der Bundesrat beauftragt, die für die Beurteilung solcher Einschränkungen nötigen Daten zu erheben (Nationalitäten von ausländischen Sozialhilfebezügern, ihren Status zum Zeitpunkt der Zuwanderung, Transfer von Sozialhilfegeldern ins Ausland, Vorschläge zur Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Datenbeschaffung bei den Kantonen usw.).

Postulatsbericht des Bundesrates vom 7. Juni 2019 «Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3260 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3271

Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (N 12.6.17, Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und in einem Bericht darzulegen, wie eine bessere und effizientere Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erreicht werden kann. Insbesondere soll er abklären, welche Anreize es für die Kantone braucht, um anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene besser im Arbeitsmarkt einzugliedern. Weiter soll abgeklärt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Migrationsämtern und regionalen Arbeitsvermittlungszentren gestärkt werden kann, wie bürokratische Hürden für die Arbeitgeber gesenkt werden können, beispielsweise durch direktere Wege (Migrationsämter als Kontaktstelle), und ob es Anreize für die Arbeitgeber benötigt. Ebenfalls soll dargelegt werden, wie ­ unter Einhaltung der aktuellen Kantonsquoten ­ durch eine bessere Berücksichtigung der Sprachkenntnisse bei der Kantonszuteilung die Arbeitsmarktintegration verbessert werden kann.

Der Bundesrat hat am 10. April 2019 beschlossen die Integrationsagenda per 1. Mai 2019 umzusetzen und die Integrationspauschale zu erhöhen. Am 15. Mai 2019 hat der Bundesrat des Weiteren beschlossen, das Arbeitskräftepotenzial von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen mit zwei Massnahmen (Pilotprogrammen) zu fördern und besser zu nutzen. Die Anliegen des Postulats sind mit dem erwähnten Bundesratsentscheid vom 15. Mai 2019, dem Inkrafttreten der Integrationsagenda per 1. Mai 2019 und der Änderung vom 16. Dezember 2016 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (AIG; SR 142.20; AS 2017 6521, 2018 3171) per 1. Januar. 2019 erfüllt.

Das erste Anliegen, die Anreize für die Kantone bei der Integrationsförderung zu verbessern, um anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene besser in den Arbeitsmarkt einzugliedern, wird zum einen durch die Integrationsagenda erfüllt.

Alle Kantone haben sich mittels Programmvereinbarung verpflichtet, die Integrationsagenda umzusetzen sowie die gemeinsam vereinbarten Wirkungsziele anzustreben. Im Rahmen des Folgemandats zur Integrationsagenda wird zudem ein Monitoring entwickelt. Dieses wird Erkenntnisse und Informationen über die Umsetzung der Integrationsagenda, namentlich auch zur Ausbildung und Arbeitsmarktintegration ermöglichen. Die entsprechenden Entscheide sind 2020 zu erwarten, das Monitoring
wird anschliessend umgesetzt. Zudem wird in einem weiteren Folgemandat zur Integrationsagenda geprüft, wie das Finanzierungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Betreuung, Sozialhilfe, Integration) insgesamt angepasst werden kann, um für die Kantone die Anreize im Sinne der Integrationsagenda weiter zu verbessern. Hierzu sind Entscheide im Verlaufe des Jahres 2020 zu erwarten.

Das zweite Anliegen des Postulats, die Zusammenarbeit zwischen Migrationsämtern und regionalen Arbeitsvermittlungszentren zu verbessern, ist mit entsprechenden Regelungen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit erfüllt. Es handelt sich um Regelungen im AIG sowie im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), die am 3372

BBl 2020

1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Die Bestimmungen betreffen die Förderung der Integration im Bereich der Arbeitswelt (Art. 54 Bst. b AIG), die behördliche Zusammenarbeit bei der kantonalen Integrationspolitik (Art 56 Abs. 4 AIG), der Amtshilfe (Art. 97 Bst. dbis AIG) sowie der institutionellen Zusammenarbeit (Art. 59 Abs. 5 AVIG).

Das dritte Anliegen des Postulats, die bürokratische Hürden für die Arbeitgeber zu senken und damit Anreize für Arbeitgeber zu setzen, ist ebenfalls mit dem Inkrafttreten des AIG erfüllt. Zum einen wurde per 1. Januar 2018 die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen bei vorläufig aufgenommenen Personen abgeschafft. Per 1. Januar 2019 wurde das Erfordernis einer Erwerbsbewilligung abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2019 ist nur mehr eine einfache Meldung der Erwerbstätigkeit notwendig, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eine Erwerbstätigkeit antreten können. Des Weiteren zielen die zwei dreijährigen Pilotprogramme (2021­ 2023), die der Bundesrat am 15. Mai 2019 beschlossen hat, darauf ab, die Ausbildung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen zu verbessern und dabei die Anreize und Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern zu intensivieren. Dazu soll zum einen das bereits angelaufene Pilotprogramm Integrationsvorlehre verlängert werden; es soll angestrebt werden, weitere Branchen einzubeziehen (z.B. Pflege, IT). Zum anderen sollen mittels eines neuen Pilotprogramms die Vermittlungschancen von arbeitsmarktfähigen, aber schwierig vermittelbaren Personen mittels finanziellen Zuschüssen an die Arbeitgeber gefördert. werden.

Das vierte Anliegen des Postulats, darzulegen, wie ­ unter Einhaltung der aktuellen Kantonsquoten ­ durch eine bessere Berücksichtigung der Sprachkenntnisse bei der Kantonszuteilung die Arbeitsmarktintegration verbessert werden kann, ist ebenfalls erfüllt. Da bei der Kantonszuteilung in vielen Fällen noch nicht abschliessend geklärt ist, ob den Personen eine vorläufige Aufnahme oder Asyl gewährt wird, soll das Anliegen indirekt über die Erleichterung des Kantonswechsels angegangen werden. Dies soll im Rahmen der Umsetzung der Motion 18.3002 Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme erfolgen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Institut für Metrologie 2017 M 16.3670

Bürokratieabbau. Eichfristen bei Messmitteln anpassen (N 16.12.16, Vitali; S 18.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Eichfristen von allen gesetzlich vorgeschriebenen Messmitteln zu überprüfen und allenfalls anzupassen, das heisst, die Eichintervalle zu vergrössern. Auch eine Vereinfachung der Verfahren ist anzustreben.

Die Eichfristen der gesetzlich geregelten Messmittel sind in Verordnungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) festgelegt. Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) überprüfte 2017 und 2018 alle entsprechenden EJPD-Verordnungen, die rund 80 Arten von Messmitteln erfassen. Das METAS 3373

BBl 2020

untersuchte einerseits technische Aspekte und liess andererseits durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung Eichfristen und weitere Elemente der Regelung von Messmitteln in acht europäischen Staaten vergleichen Auf dieser Grundlage wurde Ende 2018 ein Massnahmenkatalog zur Erfüllung der Motion definiert.

Die vorgeschlagenen Massnahmen erfordern Änderungen der Verordnungen des EJPD über folgende Messmittel: Längenmessmittel, Messanlagen und Messmittel für Flüssigkeiten ausser Wasser, Messmittel für thermische Energie und Gasmengenmessmittel. Die Änderungen sollen 2021 in Kraft treten.

Unabhängig von der durch die Motion ausgelösten Überprüfung der Regelung von Messmitteln wurden bereits 2015 mit einer neuen Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung Verfahren vereinfacht. Nach den neuen Vorschriften können Elektrizitätszähler mit mehreren Funktionen für alle Funktionen in einem einzigen Konformitätsbewertungsverfahren in Verkehr gebracht werden. Zudem wurde mit der neuen Verordnung der Anwendungsbereich des statistischen Prüfverfahrens ausgeweitet. Beide Neuerungen erleichtern die Einführung von sogenannten Smart Meters.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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BBl 2020

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Generalsekretariat 2017 M 16.3063

Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein (N 16.3.17, Buttet; S 25.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, alle Organe des Bundes dazu zu verpflichten, im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen die Elektromobilität zu bevorzugen.

Am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat ein Klimapaket für die Bundesverwaltung beschlossen, das konkrete Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen enthält.

Dazu sollen unter anderem neue ökologische Grundsätze gelten, die bei der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen zu berücksichtigen sind. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beauftragt, die entsprechende Weisung bis Mitte 2020 anzupassen. Bei der Neuzulassung von Fahrzeugen mit einem Gewicht bis zu 3.5 Tonnen soll bis Ende 2022 ein Anteil von mindestens 20 Prozent elektrisch betrieben werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz 2015 P 15.3759

Sicheres Datenverbundnetz und weitere IT-Projekte des Bevölkerungsschutzes. Stand, Perspektiven und Ressourcenbedarf (N 25.9.15, Glanzmann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche IKT-Systeme für sichere Kommunikation und andere bevölkerungsschutzrelevante Funktionen derzeit bestehen, wie diese miteinander kommunizieren können, welche Systeme in Zukunft vorgesehen sind und wie deren Beschaffung, Erhaltung und Betrieb finanziert werden soll.

Der Bundesrat hat die vom Postulat geforderte Auslegeordnung über die Telekommunikationsvorhaben, die für den Schutz der Schweizer Bevölkerung wichtig sind, am 1. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen. Er hat in der Folge das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit der Ausarbeitung einer Botschaft für einen Verpflichtungskredit beauftragt. Der Bundesrat hat am 21. November 2018 die Botschaft zum Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem (BBl 2019 241) verabschiedet. Das Parlament hat am 9. September 2019 beschlossen, den Verpflichtungskredit zu bewilligen.

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BBl 2020

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Sport 2017 P 16.4085

Stärkeres und koordinierteres Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport (S 13.3.17, Hêche)

Eingereichter Text: Gestützt auf das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 2011 und angesichts der zahlreichen bevorstehenden internationalen Sportanlässe und der Entwicklungen seit der Ausarbeitung des letzten nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen des nächsten Programms Ergänzungen zum NASAK 4 zu prüfen und vorzuschlagen (oder andere Massnahmen vorzuschlagen) und damit sein Engagement für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport weiterzuführen. Da die Finanzhilfen für das NASAK 4 Ende 2017 auslaufen, wird der Bundesrat gebeten, seinen Bericht und seine Vorschläge bis Ende 2017 vorzulegen.

Ziel des NASAK ist es, gute Trainings- und Wettkampfvoraussetzungen für die nationalen Sportverbände im Infrastrukturbereich zu erhalten oder neu zu schaffen und dadurch die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung bedeutender internationaler Sportanlässe zu stärken. Artikel 5 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 2011 (SR 415.0) erteilt dem Bund den Auftrag, das NASAK zu führen und gibt ihm die Möglichkeit, Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu leisten. Basierend auf dem NASAK bewilligte das Parlament bisher vier Verpflichtungskredite von insgesamt 170 Millionen Franken für Investitionshilfen an ausgewählte Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Im Rahmen dieser Kredite NASAK 1­4 wurden schweizweit 105 Projekte mit insgesamt 143.5 Millionen Franken unterstützt.

Am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats den Bericht «Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK): Stand der Programmumsetzung und Bedarfsabklärung» verabschiedet; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.4085 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat hat gleichzeitig beschlossen, dass er seine Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung weiterführen will. Ein subsidiäres Engagement des Bundes sei auch in Zukunft notwendig, um die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Austragung internationaler Grossveranstaltungen zu stärken. Der Bundesrat hat demzufolge das VBS beauftragt, bis Ende 2020 eine Botschaft für einen weiteren Kredit auszuarbeiten (NASAK 5). Im Rahmen dieser Botschaft werden in Bezug auf die verschiedenen Projekte für nationale Sportanlagen
bezüglich Erfüllung der NASAK-Kriterien und zur Ermittlung der Realisierungsprioritäten und der Kostenfolgen vertiefte Abklärungen vorgenommen.

Künftig soll das NASAK zudem kontinuierlich aktualisiert werden und dem Parlament bei förderungsberechtigtem Bedarf weitere Verpflichtungskredite, in der Regel alle vier Jahre, beantragt werden. Damit lässt sich eine Gleichbehandlung von Bei3376

BBl 2020

tragsgesuchen ermöglichen und die Planungssicherheit für Sportverbände wird erhöht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3053

Möglichkeiten zur Unterstützung von obligatorischen Schulsportlagern (N 7.6.18, Campell)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Handlungsspielraum auf Stufe Bund hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von obligatorischen Schulsportlagern zu prüfen. In einem entsprechenden Bericht soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten im Rahmen des Programms «Jugend und Sport» bestehen, um obligatorische Schulsportlager (Sommersport- und insbesondere Schneesportlager) verstärkt zu unterstützen.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulates. Er begründete seinen Antrag damit, dass kulturelle und sportliche Aktivitäten im Rahmen von Lagern und Ausflügen für Kinder und Jugendliche zwar von grosser pädagogischer Bedeutung seien. Allerdings seien gemäss der Bundesverfassung (SR 101) die Kantone für das Schulwesen zuständig. Der Handlungsspielraum des Bundes in Bezug auf die Unterstützung derartiger Aktivitäten sei deshalb begrenzt. Der Bund unterstütze nur punktuell die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen des Programms «Jugend und Sport» (J+S) sowie musikalische Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Programms «Jugend und Musik». In Anbetracht dieser verfassungsrechtlichen Ausgangslage sei es nicht angezeigt, eine Auslegeordnung durch den Bund erstellen zu lassen.

In Erfüllung des Postulats legte der Bundesrat am 7. Juni 2019 den Bericht «Möglichkeiten zur Unterstützung von obligatorischen Schulsportlagern» vor. Gemäss diesem Bericht erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, einem allfälligen Rückgang von Lageraktivitäten durch eine Erhöhung der Beiträge für J+S-Lager entgegenzuwirken. Im Rahmen einer Teilrevision der Sportförderungsverordnung schafft er deshalb die rechtlichen Voraussetzungen, damit der Maximalbeitrag für Lager auf 16 Franken pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Tag erhöht werden kann. Die höheren Beiträge müssen aus Sicht des Bundesrates innerhalb des bestehenden J+SKredits finanziert werden. Eine Beitragserhöhung für J+S-Lager ist also nur möglich, wenn sich das Wachstum beim Programm J+S abschwächt und entsprechend Mittel frei werden. Dies scheint gemäss den Hochrechnungen in absehbarer Zeit der Fall zu sein.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 7. Juni 2019 «Möglichkeiten zur Unterstützung von obligatorischen Schulsportlagern»; veröffentlicht unter www.news.admin.ch.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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BBl 2020

Eidgenössisches Finanzdepartement

Generalsekretariat 2005 M 05.3152

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (N 17.6.05, Berberat; S 29.9.05

2006 M 05.3174

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (S 14.6.05, Studer Jean; N 8.3.06)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, für eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Führungspositionen der Bundesämter zu sorgen. Dazu sollen bei gleichen Fähigkeiten Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz bevorzugt werden, bis die Sprachgemeinschaften entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung vertreten sind. Der Bundesrat stellt ebenfalls sicher, dass die sprachlichen Minderheiten in den verschiedenen Bundesämtern sowohl im Kader als auch unter der Gesamtheit der Angestellten angemessen vertreten sind.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 den Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung: Evaluationsbericht und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik (Art. 8d Abs. 4 SpV) ­ Entwicklung von 2015 bis 2019 und Perspektiven von 2020 bis 2023» zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist abrufbar unter: www.plurilingua.admin.ch > Themen > Evaluation, Monitoring und Koordination.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.4268

Förderung der Italianità in der Bundesverwaltung.

Eine Ombudsperson im EPA (N 19.3.10, Cassis; S 15.09.10)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Person zu bezeichnen, die in der Bundesverwaltung für die Förderung der italienischen Sprache zuständig ist und für eine angemessene Vertretung der italienischsprachigen Minderheit zu sorgen hat.

2012 M 12.3009

Förderung der Mehrsprachigkeit (S 13.3.12, Staatspolitische Kommission SR; N 17.9.12)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Bestimmung in die Bundespersonalverordnung aufzunehmen.

Abs. 1 Das EFD ist das strategische Steuerungs- und Controllingorgan des Bundesrates für die Förderung der Mehrsprachigkeit.

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BBl 2020

Abs. 2 1.

Der Bundesrat, auf Antrag des EFD: a. legt die strategischen Schwerpunktziele der nächsten Legislaturperiode fest und überprüft deren Umsetzung; b. sorgt für eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften in jedem Departement, insbesondere bei den Führungskräften; c. sorgt dafür, dass die Führungskräfte eine zweite Amtssprache aktiv und eine dritte passiv beherrschen; d. sorgt dafür, dass die für die Funktion erforderliche Sprachausbildung vollständig vom Arbeitgeber bezahlt wird, der auch die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung stellt; e. ernennt eine/n für die Umsetzung der Massnahmen verantwortliche/n Mehrsprachigkeitsbeauftragte/n.

Am 27. August 2014 verabschiedete der Bundesrat die Änderung vom 27. August 2014 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SR 441.11, AS 2014 2987) und die Totalrevision seiner Mehrsprachigkeitsweisungen (BBl 2014 6659). Er verabschiedete damit Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Mit der am 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Revision der gesetzlichen Grundlagen soll die Vertretung der Sprachminderheiten verbessert werden (die Sollwerte bezüglich der Vertretung der Sprachgemeinschaften gelten für die Verwaltungseinheiten und deren Kader). Zudem sollen die Sprachkompetenzen des Personals verbessert und der Zugang zur Sprachbildung erleichtert werden.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 M 14.3018

Dringliche Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung (N 4.6.14, Geschäftsprüfungskommission NR; S 17.6.14)

2014 M 14.3289

Dringliche Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung (N 4.6.14, Geschäftsprüfungskommission SR; S 17.6.14)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt: 1.

bis zum 1. Januar 2015 in der gesamten Bundesverwaltung das elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung (VM BVerw) einzuführen, um im Hinblick auf ein wirksames Controlling des öffentlichen Beschaffungswesens eine gezielte Überprüfung der mit externen Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu ermöglichen;

2.

bis zur generellen Einführung des VM BVerw rasch die notwendigen Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung zu ergreifen, um zu verhindern, dass neue Problemfälle auftreten;

3379

BBl 2020

3.

nach der generellen Einführung des VM BVerw eine Evaluation der obengenannten Massnahmen vorzunehmen.

Das Gesamtprojekt «Elektronisches Vertragsmanagement der Bundesverwaltung» (VM BVerw) wurde im Juni 2019 abgeschlossen. Das Generalsekretariat des EFD hat das Projekt im August 2019 offiziell den zuständigen Betriebsorganisationen im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) (BeKo VM BVerw. zivil) und bei armasuisse (BeKo VM VBS) übergeben. Die verbleibenden Restanzen (z. B. Abschluss des Technologieupgrades) sind transparent ausgewiesen und wurden den Betriebsorganisationen übertragen. Die Rahmenbedingungen für die mitbeteiligten Verwaltungseinheiten (Leistungsbezüger und -erbringer) sind durch das BBL einerseits vertraglich mit der Zuschlagsempfängerin und andererseits bundesverwaltungsintern organisatorisch bis ins Jahr 2025 geregelt.

Die eingeleiteten Kontrollmassnahmen bei Vergaben von Aufträgen werden jährlich überprüft und im Bedarfsfall durch das BBL angepasst oder weiterentwickelt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 17.3475

Meldepflicht bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen bei kritischen Infrastrukturen (N 13.12.17, Graf-Litscher)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, wie und aufgrund welcher Kriterien die Betreiber von kritischen Infrastrukturen einer allgemeinen Meldepflicht bei potenziell schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen bzw. Funktionsausfällen unterstellt werden könnten, wie die Meldungen und eigenen Erkenntnisse systematisch ausgewertet und wie gestützt darauf ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden könnte.

Postulatsbericht vom 13. Dezember 2019 «Varianten für Meldepflichten von kritischen Infrastrukturen bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3475 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 M 17.3508

Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund (S 19.9.17, Eder; N 7.12.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) ein Cybersecurity-Kompetenzzentrum auf Stufe Bund zu schaffen und dafür die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Diese Organisationseinheit hat die Aufgabe, die zur Sicherstellung der Cybersecurity notwendigen Kompetenzen zu verstärken und bundesweit zu koordinieren. Sie soll departementsübergreifend wirksam sein, das heisst insbesondere, dass sie im Bereich Cybersecurity über Weisungsbefugnis gegenüber den Ämtern verfügen soll. Das Kompetenzzentrum arbeitet mit Vertretern der Wissenschaft (Hochschulen, Fachhochschulen), mit der IT-

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BBl 2020

Industrie und mit den grösseren Infrastrukturbetreibern (insbesondere Energie, Verkehr) zusammen.

2018 P 16.4073

Cyberrisiken. Für einen umfassenden, unabhängigen und wirksamen Schutz (N 28.2.18, Golay)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht über die Anwendung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) vorzulegen. Bevölkerung und Wirtschaft konnten davon nämlich bisher nicht viel wahrnehmen. Der Bericht soll insbesondere Fragen zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie die mit der Aufteilung verbundenen Risiken behandeln. Ausserdem sollen folgende Aspekte beleuchtet werden: die Führung bei grossen nationalen Krisen, Fragen und Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von im Ausland ansässigen oder in ausländischem Besitz befindlichen Dienstleistungsanbietern, der Erhalt von hochstehendem Fachwissen in der Schweiz sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Industrie und Bund.

2018 P 18.3003

Eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund (N 6.3.18, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2018 ein klares Gesamtkonzept zum Schutz und zur Verteidigung des zivilen und militärischen Cyberraumes zu erstellen. Die gegenwärtig laufenden Arbeiten der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) sind dabei zu berücksichtigen. Die Zusammenführung bereits bestehender oder in Erarbeitung befindlicher Departementskonzepte (Aktionspläne) ist kein Gesamtkonzept (eins plus eins muss mehr ergeben als zwei). Das Gesamtkonzept soll mindestens enthalten: ­

eine klare Definition des Auftrags der Armee im Bereich Cyberverteidigung;

­

Eine klare Definition des Auftrags der zivilen Cyberbehörden;

­

woraus sich ergibt: die Abgrenzung und Visualisierung der Kompetenzen (Organigramm mit allen im Bereich Cyber involvierten Stellen inklusive Pflichtenheften beim Bund);

­

ein Konzept für die Finanzierung (einschliesslich allfälliger Beschaffungen und folgender Betriebskosten) und realistische Personalrekrutierung für die Verteidigung und zivile Cyberbehörden;

­

einen internationalen Vergleich zwischen der Schweiz und hinsichtlich Struktur, Mengengerüst und Herangehensweise relevanten Ländern hinsichtlich der Ressourcen und Finanzen für den militärischen und zivilen Cyberbereich.

Der Bericht soll a) die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden und b) den möglichen Ernst- und Verteidigungsfall, in dem der Bundesrat Teile der Armee als strategische Reserve einsetzt, beinhalten.

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BBl 2020

Bericht des Bundesrates vom 27. November 2019 «Bericht über die Organisation des Bundes zur Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > Nummern der Vorstösse > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate sowie der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Informatiksteuerungsorgan des Bundes 2016 P 16.3515

Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen (N 30.9.16, Weibel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie hoch die Abhängigkeiten von welchen ICT-Anbietern sind, welche Ursachen dies hat sowie welche Auswirkungen (Bundesfinanzen, Gesamtwirtschaft usw.) und Risiken (Kontrolle durch Firmen usw.) damit verbunden sind. Insbesondere soll auf die Problematik von Produkteausschreibungen und «In-Brand»-Wettbewerben eingegangen werden. Als Risikominderungsstrategie ist aufzuzeigen, wie der Bundesrat gedenkt, diese Hersteller-Abhängigkeiten bei bestehenden und künftigen ICT-Systemen und Produkten systematisch zu reduzieren.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 1. Mai 2019 «Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.3515 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2017 P 17.3634

Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben (N 7.12.17, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Möglichkeiten die Sicherstellung der Freizügigkeitsguthaben der zweiten Säule, die als Spareinlagen bei Banken deponiert sind, verbessert werden kann.

Namentlich soll er prüfen, ob die Einlagensicherung gemäss Bankengesetz für Einlagen von Freizügigkeitsguthaben erhöht werden kann oder ob sich die Banken spezifisch für dieses Risiko rückversichern müssten. Gleichzeitig sind allfällige Gesetzesanpassungen zu formulieren.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 6. Dezember 2019 «Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben» veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3634 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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BBl 2020

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 17.3065

Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder (N 6.3.18, Merlini)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die gegenwärtigen Beziehungen zwischen EU und OECD einerseits und der Schweiz andererseits in Sachen Besteuerung der natürlichen und der juristischen Personen darstellt. Ein besonderes Augenmerk ist auf die aggressiven Formen der Steuerpolitik und auf die am 6. Juli 2016 von der Europäischen Kommission verabschiedete schwarze Liste mit den Steueroasen zu legen.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 21. November 2018 «Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder» ist veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3065 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 M 17.3317

Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht (N 13.12.17, Landolt; S 13.12.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Massnahmen auf der Basis von Erlassen vorzulegen, mit welchen folgende Ziele erreicht werden: 1.

eine klarere Trennung zwischen den Verantwortlichkeiten des Bundesrates für die Finanzmarktpolitik und -strategie sowie die Regulierung einerseits und der Zuständigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) für die operative Aufsichtstätigkeit andererseits;

2.

eine effektivere Gewährleistung der politischen Steuerung und Kontrolle der Tätigkeiten der FINMA ­ unter Wahrung von deren Unabhängigkeit in der konkreten Aufsicht ­ durch den Bundesrat und das Parlament;

3.

eine optimale Ausgestaltung der Rollen und Beziehung zwischen Eidgenössischem Finanzdepartement und FINMA zur bestmöglichen Erreichung der finanzmarktpolitischen Ziele, insbesondere auch in Bezug auf die Wahrnehmung der internationalen Vertretung und Zusammenarbeit.

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 eine neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz verabschiedet (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > 13.12.2019). Diese präzisiert die Rolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Regulierung und im internationalen Standardsetting und bringt zusätzliche Klärung bezüglich der Verantwortlichkeiten und der Beziehung von FINMA und EFD in diesen Angelegenheiten. Die Verordnung konkretisiert weiter die Regulierungsgrundsätze, kodifiziert den Regulierungsprozess der FINMA und äussert sich zu den strategischen Zielen der FINMA. Durch einen Ausbau der Dialoggefässe zwischen EFD und FINMA auf allen Stufen und eine Anpassung des Anforderungsprofils für Verwaltungsräte von 3383

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verselbstständigten Einheiten des Bundes wird zudem die effektive Gewährleistung der politischen Steuerung und Kontrolle der Tätigkeiten der FINMA durch die Politik sichergestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2009 M 08.3530

NFA. Hundertprozentige Kompensation für den Kanton St. Gallen (S 10.3.09, Reimann Lukas)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die dem Kanton St. Gallen zu wenig ausbezahlten 85 NFA-Millionen über die Ausgleichszahlungen 2009/10 zu 100 Prozent zu kompensieren.

In den Jahren 2009 ­ 2011 wurden die Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich entsprechend korrigiert. Der Kanton St. Gallen erhielt in diesen Jahren zusätzliche Ausgleichszahlungen von jährlich 29 Millionen Franken. Diese erfolgten zulasten derjenigen Kantone, die im Jahr 2008 vom Fehler profitiert hatten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 16.3705

Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt (S 5.12.16, Dittli; N 4.5.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen Rahmenkrediten und Verpflichtungskrediten eine Teuerung grundsätzlich nur ausgeglichen werden kann, wenn eine Teuerung tatsächlich auch anfällt.

Der Bundesrat hat ein Konzept entwickelt, mit dem sämtliche schwach gebundenen Ausgaben ­ nicht nur die über Rahmen- und Verpflichtungskredite gesteuerten Ausgaben ­ im Rahmen des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) systematisch an die Teuerung angepasst werden. Dabei muss die Motion aus Sicht des Bundesrates symmetrisch umgesetzt werden: Bei einer tieferen Teuerung werden die Ausgaben gekürzt, bei einer höheren Teuerung aufgestockt.

Durch die jährliche Anpassung wird sichergestellt, dass sich die teuerungsbereinigten Ausgaben langfristig nicht anders entwickeln als ursprünglich geplant.

Im Voranschlag 2019 mit IAFP 2020 ­ 2022 wurden die schwach gebundenen Ausgaben erstmals gemäss dem beschriebenen Konzept an die Teuerungsentwicklung angepasst. Auch im Voranschlag 2020 mit IAFP 2021 ­ 2023 wurden die Ausgaben entsprechend bereinigt. Das Konzept zur laufenden Teuerungsanpassung ist verwaltungsintern akzeptiert und kann auch in den kommenden Jahren mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden. Der Bundesrat will das Konzept nach dem Voranschlag 2021 evaluieren und gegebenenfalls Optimierungen vornehmen. Das Vorgehen wurde von den Finanzkommissionen zustimmend zur Kenntnis genommen.

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BBl 2020

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 18.3159

Bericht zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Einführung eines Kryptofrankens (N 15.6.18, Wermuth)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird um einen Bericht gebeten, der die Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Einführung und Herausgabe eines Kryptofrankens (E-Franken) untersucht.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 13. Dezember 2019 «Digitales Zentralbankgeld»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 18.3159 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2017 P 15.3704

Einführung einer Personalbremse analog der Ausgabenbremse (N 4.5.17, Gössi)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2015 einen Vorgehensvorschlag zu unterbreiten, wie die heutige Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 Litera b der Bundesverfassung auf das Bundespersonal ausgedehnt werden kann. Zudem hat er zu prüfen, ob sowohl für die Ausgaben- als auch für die Personalbremse ein qualifiziertes Mehr eingeführt werden könnte.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 20. September 2019 «Einführung einer Personalbremse analog der Ausgabenbremse»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 15.3704 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2017 P 17.3359

Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft (N 7.12.17, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Situation der Besteuerung von Grundstücken mit unterschiedlicher Eigentümerschaft (natürliche Personen/juristische Personen) zu erstellen und darin gleichzeitig Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Unterschiede beseitigt oder zumindest verkleinert werden können.

3385

BBl 2020

Im Bericht sind insbesondere darzulegen: ­

die geltende Rechtslage der Besteuerung von Grundstückgewinnen bei Grundstücken im Geschäftsvermögen von natürlichen Personen (Selbstständigerwerbende mit Einzelfirmen) und von juristischen Personen;

­

die heutige Belastung mit Steuern und Sozialabgaben (Steuern auf allen Staatsebenen inklusive aller Sozialabgaben) für gleiche Grundstückveräusserungen je der beiden Steuersubjekte (natürliche Personen und juristische Personen);

­

wie die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben (Steuern auf allen Staatsebenen inklusive aller Sozialabgaben) bei Grundstückgewinnen bei natürlichen Personen (Selbstständigerwerbende mit Einzelfirmen) und bei juristischen Personen vergleichbar gestaltet werden kann;

­

wie die finanziellen Konsequenzen der Lösungsvorschläge für den Bund und die Kantone aussehen.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 29. Mai 2019 «Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3359 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Zollverwaltung 2017 P 17.3360

Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer (N 7.12.17, Finanzkommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht zu erstatten über die Auswirkungen der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer und insbesondere: ­

zu prüfen, ob zur Entschärfung der Situation ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen ist, eine Verordnungsänderung vorzunehmen ist oder andere Massnahmen wie staatsvertragliche Lösungen mit den Nachbarstaaten zu verhandeln sind;

­

aufzuzeigen, inwiefern und mit welchen Konsequenzen zur Bekämpfung des Einkaufstourismus ein Mehrwertsteuerregime eingeführt werden kann, in dem alle Kunden Mehrwertsteuer bezahlen entweder in dem jeweiligen europäischen Nachbarland oder in der Schweiz.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 29. Mai 2019 «Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3360 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3386

BBl 2020

2017 P 17.3361

Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt?

(N 7.12.17, Finanzkommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in einem Bericht zu überprüfen und zu analysieren. Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten: 1.

Welche Auswirkungen wird die Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm Dazit) auf die NZE haben?

2.

Welche NZE vollzieht die EZV, und mit welchen Stellen des Bundes, der Kantone und des Auslands arbeitet sie dafür zusammen, und welche Aufgaben nimmt die EZV beim Vollzug von NZE wahr?

3.

Sind in den Erlassen die Kompetenzen der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone klar geregelt? Wird sichergestellt, dass es keine Mehrfachkontrollen gibt und die Unternehmen damit unnötig administrativ belastet werden?

4.

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Vollzug durch die EZV effizient und effektiv ist? Wie steuert der Bundesrat die Kontrolltätigkeit der EZV? Wie werden die Kontrollen durch die EZV priorisiert (welcher NZE hat Vorrang), und nach welchen Kriterien führt die EZV Kontrollen durch?

5.

Wird regelmässig überprüft, ob die NZE noch erforderlich sind und die Kontrollen die erforderliche Wirkung erzeugen?

6.

Wie wird sichergestellt, dass dort, wo die Hilfeleistung der EZV von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht wird, die EZV die Leistungen auch tatsächlich erbringt?

7.

Mit welchem personellen Aufwand ist der Vollzug der NZE verbunden?

Postulatsbericht des Bundesrates vom 13. September 2019 «Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt?»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3361 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 17.4228

Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler (N 16.3.18, Moser)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, wie die Falschdeklaration von Sendungen durch internationale Versandhändler bekämpft werden kann. Dabei sind auch Massnahmen im Verbund mit anderen Ländern oder internationalen Organisationen (z. B. Weltpostverein) zu prüfen. Die Kosten für die Bekämpfung der Falschdeklaration sollen möglichst den Verursachern auferlegt werden.

3387

BBl 2020

Postulatsbericht des Bundesrates vom 4. September 2019 «Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.4228 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Bauten und Logistik 2017 P 16.4074

Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen (N 17.3.17, Golay)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die Mittel, die er der Armasuisse, aber auch den anderen «zentralen Beschaffungsstellen» (Art. 9 Org-VöB) zur Verfügung zu stellen beabsichtigt, damit die Beschaffungen des Bundes so konsequent, schnell und effizient wie gewünscht durchgeführt werden können, was ja der Grund der Zentralisierung war. Der Bericht soll auf die spezifischen Bedürfnisse der Armasuisse eingehen sowie auf die mögliche Umverteilung der Ressourcen, die bis anhin in verschiedenen Departementen vorhanden waren und nun durch die Reduzierung der Beschaffungsstellen verfügbar geworden sind.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 1. Mai 2019 «Für effiziente zentrale Beschaffungsstellen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 16.4074 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3388

BBl 2020

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Staatssekretariat für Wirtschaft 2010 M 09.3360

OECD-Führung durch Ministerrat oder durch G-20?

(N 22.9.09, Aussenpolitische Kommission NR; S 2.3.10; N 6.12.10)

Eingereichter Text: Angesichts der am 2. April 2009 von der G-20 gefassten Beschlüsse betreffend die Erstellung eines Berichts des Generalsekretärs der OECD über die Einhaltung steuerpolitischer Standards durch gewisse Länder, ­

angesichts dessen, dass diese Liste nicht von den institutionellen Organen der OECD erstellt wurde,

­

angesichts dessen, dass die Schweiz nicht Mitglied der G-20, hingegen Mitglied der OECD ist,

­

angesichts dessen, dass in dieser Organisation die Beschlüsse in der Regel per Konsens gefasst werden, wird der Bundesrat beauftragt,

dem Ministerrat der OECD zu beantragen, dass er an seiner nächsten Sitzung offiziell zu dem vom Generalsekretär der OECD zuhanden der G-20 erstellten Bericht konsultiert wird.

Das konstante Engagement der Schweiz für Transparenz und Gleichbehandlung aller Mitgliedsstaaten der OECD hat Früchte getragen. Unterstützt von weiteren Ländern ­ sowohl von Nicht-G-20-Ländern als auch von grösseren G-20-Ländern ­ wurden Anpassungen in der Art, wie die OECD für die G-20 arbeitet sowie wie sie dazu kommuniziert, bewirkt. Der Generalsekretär der OECD informiert die Mitgliedsländer regelmässig über seine Teilnahme an G-20-Sitzungen und über von der OECD für die G-20 erstellte Arbeiten. Auf fachspezifischem Niveau werden alle Studien der OECD prinzipiell von den Komitees der OECD behandelt, in denen die Schweiz die Möglichkeit hat, ihre Positionen geltend zu machen. Des Weiteren verfolgt die Schweiz auch eine aktive Strategie gegenüber der G-20, indem sie Beziehungen zu der jährlichen Präsidentschaft knüpft, um ihre Ansichten zu den Prioritäten der G-20 kundtun zu können. Diese Strategie hat positive Resultate hervorgebracht; die Schweiz wurde seit 2016 jährlich zur Teilnahme am «Finance-Track» und in diesem Jahr als Gastland zu den gesamten Arbeiten der G-20 eingeladen. Der Bundesrat wird sich weiterhin für eine Verbesserung der Transparenz und des Informationsflusses zwischen der G-20 und der OECD einsetzen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3389

BBl 2020

2016 M 15.3400

Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen (N 23.9.15, Vogler; S 15.6.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen, für alle Wirtschaftsbereiche gültigen gesetzlichen Grundlagen für eine fundierte und aussagekräftige Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen von Bundesgesetzen und Verordnungen des Bundesrates sowie für eine unabhängige Prüfung derselben zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei sämtlichen neuen oder angepassten Regulierungen frühzeitig eine Bedarfsanalyse sowie eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) gemäss Vorgaben im Handbuch des Seco durchzuführen sind. Eine vertiefte RFA, die quantitativen Angaben zu den zu erwartenden Regulierungskosten für die Direktbetroffenen, für die KMU sowie für die Wirtschaft insgesamt macht, ist bei Regulierungen von grösserer Tragweite vorzunehmen. Bei der Darstellung der Ergebnisse der RFA ist darzulegen, welche Massnahmen für regulatorische Differenzierungen zur administrativen Entlastung von KMU geprüft wurden und welche in der Vorlage vorgeschlagen werden. Das Gesetzesvorhaben soll die bislang gewonnenen Erfahrungen aus der im Jahr 2000 eingeführten RFA berücksichtigen.

Die Umsetzung dieser Vorgaben ist von einer Einheit zu prüfen, die unabhängig von der Verwaltungseinheit ist, welche die zu beurteilende Regulierung erarbeitet.

2016 M 15.3445

Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken (N 23.9.15, FDP-Liberale Fraktion; S 15.6.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Regulierungsfolgenabschätzungen, welche in den erläuternden Berichten von Vernehmlassungsvorlagen und an das Parlament überwiesenen Botschaften gemacht werden, künftig von unabhängiger Stelle (ausserparlamentarische Kommission, externe Stelle, Experten usw.) auf deren Richtigkeit und Qualität überprüfen zu lassen. Die einmaligen sowie wiederkehrenden Kosten einer Gesetzesvorlage sollen zudem in einem einheitlichen Verfahren berechnet und in den Botschaften standardisiert dargestellt werden.

Mit der Verabschiedung der neuen RFA-Richtlinien vom 6. Dezember 2019 (BBI 2019 8519) hat der Bundesrat die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) gestärkt und eine neue rechtliche Grundlage geschaffen. Der neu eingeführte QuickCheck zeigt den regulatorischen Handlungsbedarf sowie die wichtigen Auswirkungen von Vorhaben des Bundes frühzeitig auf. Er identifiziert möglichst früh im Prozess die Notwendigkeit weiterer Analysen. Die Ergebnisse des Quick-Checks werden der Ämterkonsultation beigelegt und können von den mitinteressierten Verwaltungseinheiten geprüft werden. Bei wichtigen Vorlagen führt der Bundesrat vermehrt vertiefte Analysen durch. Sind Unternehmen besonders betroffen, so werden die anfallenden Regulierungskosten geschätzt und in den Botschaften standardisiert dargestellt. Die Resultate der RFA-Analysen werden veröffentlicht und in den erläuternden Berichten und Botschaften transparent wiedergegeben. Mit einer Änderung der Organisationsverordnung des WBF (SR 172.216.1) definiert der Bundesrat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als beratende Fachstelle für die RFA. Die Richtlinien werden nach einer Frist von vier Jahren evaluiert. Dabei wird geprüft, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

3390

BBl 2020

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 15.3117

Abbau von Regulierungskosten. Bonusorientierte Kontrollintervalle für Betriebe und Anlagen (N 7.3.17, de Courten)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie Unternehmen von behördlichen Kontrollen jeder Art durch Verlängerung der Kontrollintervalle entlastet werden können, wenn die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Grenzwerten usw. durch bereits erfolgte Kontrollen bestätigt ist. Dem Parlament ist ein Bericht mit Massnahmenvorschlägen zu unterbreiten.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 29. Mai 2019 «Staatliche Kontrollen: Potenzial zur administrativen Entlastung für regelkonforme Unternehmen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 15.3117 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 15.3122

Abbau von Regulierungskosten. Lockerung von Dokumentations- und Archivierungsvorschriften (N 7.3.17, de Courten)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie Unternehmen von behördlichen Dokumentations- und Archivierungsvorschriften durch Koordination und Datenaustausch unter den zuständigen kantonalen und Bundesbehörden entlastet werden können.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 27. September 2019 «Abbau von Regulierungskosten. Lockerung von Dokumentations- und Archivierungsvorschriften»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 15.3122 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 15.3228

Bericht über die Entwicklungsperspektiven des Alpenbogens aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (N 7.3.17, Brand)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die mittelund langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Alpenbogens aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorzulegen.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 13. November 2019 «Wirtschaftliche Entwicklung der Berggebiete: Instrumente und Massnahmen des Bundes»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 15.3228 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

3391

BBl 2020

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 15.3398

Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes (N 16.3.17, Caroni [Walti Beat])

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob das Bundesrecht beim Zugang zu geschlossenen Märkten in allen Fällen ein faires, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gewährleistet.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 7. Juni 2019 «Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 15.3398 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3233

Investitionsprüfung bei ausländischen Investitionen (S 11.6.18, Stöckli)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleich einen Bericht einzuholen zur Frage, mit welchen gesetzlichen Mitteln andere Industriestaaten wie insbesondere Deutschland, Österreich, Frankreich, Grossbritannien und die USA ausländische Investitionen in Unternehmen ihrer Schlüsselindustrien und in kritische Infrastrukturen überprüfen.

2018 P 18.3376

Ausländische Firmenübernahme in der Schweiz.

Ist die heutige Schrankenlosigkeit noch haltbar?

(S 6.6.18, Bischof)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der folgende Fragen beantwortet: 1.

Wie sind die ausländischen Investitionen in schweizerische Unternehmen heute zu beziffern? Wie haben sie sich entwickelt? Wie die schweizerischen Investitionen in ausländische Firmen?

2.

Wie viele dieser ausländischen Investitionen sind Mehrheitsübernahmen oder Übernahmen von kontrollierenden Beteiligungspaketen?

3.

Welche Vor- und Nachteile hat die heute geltende schrankenlose Übernahmemöglichkeit im schweizerischen Recht? Generell? Bezüglich Ausverkauf von Infrastrukturen (Kraftwerke) oder Know-how (Technologie- oder Pharmaunternehmen)? Aus sicherheitspolitischer Sicht?

4.

Wie sind solche Beteiligungen insbesondere durch kontrollierende ausländische Staaten zu beurteilen? Inwiefern besteht vollumfängliches Gegenrecht?

Was, wenn nicht?

5.

Welche Einschränkungen solcher Beteiligungen haben andere Länder vorgenommen? Vor- und Nachteile?

3392

BBl 2020

6.

Welche Einschränkungen wären gesetzgeberisch möglich (z. B. ein Genehmigungsvorbehalt in bestimmten Bereichen oder die Bindung an Gegenrecht)? Vor- und Nachteile?

7.

Welche Massnahmen fasst der Bundesrat ins Auge?

Postulatsbericht des Bundesrates vom 13. Februar 2019 «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» in Erfüllung der Postulate 18.3233 Stöckli und 18.3376 Bischof; veröffentlicht unter www.parlament.ch > Nummer eines der Postulate eingeben > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2014 P 14.3740

Eidgenössisches Berufsattest. Bilanz nach zehn Jahren (N 12.12.14, Schwaab)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, um das Eidgenössische Berufsattest (EBA, Art. 17 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002) zu evaluieren. Geprüft werden sollen insbesondere folgende Fragen: 1.

Wie erfolgreich ist dieser Abschluss der beruflichen Grundbildung in Bezug auf sein Zielpublikum (Jugendliche, die in die Berufsbildung eintreten, aber aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten zunächst noch kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, EFZ, erlangen können)?

2.

Wie wirksam ist eine "fachkundige individuelle Begleitung" für Personen in einer beruflichen Grundbildung EBA?

3.

Wie viel Prozent der Lernenden schliessen die berufliche Grundbildung mit einem EBA und wie viel Prozent schliessen sie mit einem EFZ ab? Dabei sollen sowohl die kantonalen Unterschiede als auch die zeitliche Entwicklung berücksichtigt werden.

4.

Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für Brückenangebote zwischen einer Grundbildung EBA und einer Grundbildung EFZ vor, und welcher Gebrauch wird davon gemacht?

5.

Welchen Einfluss hat die Einführung des EBA auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, und ­ zusätzlich ­ wie steht es um die Anerkennung des EBA in Gesamtarbeitsverträgen?

6.

Wie relevant sind für Jugendliche mit grossen Lernschwierigkeiten die Eintrittsschwelle zu einer Grundbildung EBA und die in dieser Ausbildung gestellten Anforderungen? Falls die Eintrittsschwelle zu hoch ist, wäre es sinnvoll, zu prüfen, ob nicht ein neuer Berufsbildungsabschluss geschaffen werden sollte für Lernende, die aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten keine Grundbildung EBA absolvieren können.

3393

BBl 2020

Postulatsbericht des Bundesrates vom 22. März 2019 «Einführung des Eidgenössischen Berufsattests ­ eine Bilanz»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 14.3740 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 16.3754

Voraussetzungen zur Ausübung von gewissen Berufen.

Stand der Dinge (N 7.3.17, Nantermod)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, in dem er analysiert, wie die Konkurrenz im Dienstleistungsbereich verstärkt werden kann. Dabei soll er besonders auf Monopole, reglementierte Berufe oder Hürden beim Marktzugang (wie beispielsweise Diplomerfordernisse), welche die berufliche Mobilität verhindern und die Innovation bremsen, eingehen. Er wird gebeten darzulegen, in welchen Bereichen eine grössere Konkurrenz einen wirtschaftlichen Mehrwert generieren und den Binnenmarkt stärken würde.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 20. November 2019 «Voraussetzungen zur Ausübung von gewissen Berufen. Stand der Dinge»; veröffentlicht unter www.sbfi.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Publikationsdatenbank > Voraussetzungen zur Ausübung gewisser Berufe. Stand der Dinge.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3506

Eine Task-Force schaffen zur Unterstützung, Beratung und Förderung des Berufsbildungssystems im Ausland (S 27.09.17. Hêche)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Task-Force geschaffen werden könnte, mit der die Unterstützung und Beratung anderer Länder bei der Entwicklung von Berufsbildungsprojekten verstärkt und ausgeweitet werden könnten. Die Prüfung soll namentlich die folgenden Punkte umfassen: 1.

die institutionelle Anbindung;

2.

die Zusammensetzung;

3.

der formelle Auftrag und die anzustrebenden Ziele;

4.

der Wirkungskreis und die Interventionskriterien;

5.

die Finanz- und anderen Mittel;

6.

der Zeitplan für die Umsetzung.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 13. Dezember 2019 «Die internationalen Aktivitäten der Schweiz im Bereich der Berufsbildung»; veröffentlicht unter www.sbfi.admin.ch > Bildung > Internationale Bildungszusammenarbeit > Internationale Berufsbildungszusammenarbeit SBFI > Weiterführende Informationen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3394

BBl 2020

Bundesamt für Landwirtschaft 2017 P 17.3603

Erhöhung des GVE-Faktors bei den Rindern und die Auswirkungen (N 29.9.17, Dettling)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine Erhöhung des GVE-Faktors um je 0,10 bei den Rindern im Alter von 365 bis 730 Tagen sowie von über 730 Tagen auf die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft hat.

Die Auswirkungen einer Erhöhung des GVE-Faktors beim über-1-jährigen Jungvieh wurden auf der Basis der Daten des Agrarinformationssystems des Bundesamtes für Landwirtschaft und der Erfahrungen aus dem Vollzug der Investitionshilfen in der Landwirtschaft ermittelt. Über die detaillierten Auswirkungen auf Nährstoffbilanz, Standardarbeitskräfte, Investitionshilfen, Boden- und Pachtrecht, Direktzahlungen und Sömmerungsbeiträge wurde im Rahmen der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2018 detailliert informiert (www.blw.admin.ch > Politik > Agrarpolitik > Agrarpakete aktuell > Verordnungspaket 2018). Die Änderung des GVE-Faktors hätte bei rund 30 200 Landwirtschaftsbetrieben höhere Beträge bei einzelnen Massnahmen zur Folge, die bei den Übergangsbeiträgen jedoch kompensiert würden. Der Tierbestand dieser Betriebe würde um total 32 600 GVE zunehmen. Keine Auswirkung hätte die Anpassung auf die Nährstoffbilanz. Die Standardarbeitskräfte (SAK) der Ganzjahresbetriebe würden um rund 940 SAK zunehmen. Die Ganzjahresbetriebe müssen die Schwelle von mindesten 0,20 SAK erreichen, damit Direktzahlungen ausgerichtet werden. Die Erhöhung des GVE-Faktors würde nicht zu mehr direktzahlungsberechtigten Betrieben führen. Auch bei den Investitionshilfen ist mit keiner Zunahme zu rechnen. Bezüglich Boden- und Pachtrecht muss die Gewerbeberechnung nach objektiven Kriterien erfolgen. Nicht relevant ist daher die tatsächliche Nutzung, da diese subjektiv dem Einflussbereich der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers unterliegt. Bei den Direktzahlungen ist insgesamt mit einer Erhöhung der Beitragssumme um rund 15 Millionen Franken bei den Alpungsbeiträgen und den Tierwohlbeiträgen («Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme», BTS, und «Regelmässiger Auslauf im Freien», RAUS) zu rechnen, wenn die aktuellen Beiträge unverändert weitergeführt würden. Bei einer Anpassung des Normalbesatzes ist mit einer Zunahme der Sömmerungsbeiträge, unter der Annahme gleichbleibender Beitragsansätze, um rund 3,5 Millionen Franken zu rechnen. Diese Erhöhungen würden bei den Übergangsbeiträgen entsprechend kompensiert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3395

BBl 2020

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Generalsekretariat 2009 P 08.3652

Gesamtschau über Kosten und Investitionen in den Bereichen Strasse, Schiene und Luft (N 20.3.09, Egger-Wyss)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesamtschau über Art und Umfang der Kosten und Investitionen in den Bereichen der Strasse, Schiene und Luft zu erarbeiten. Diese hat darzulegen, wie sich diese Investitionen auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das Verhältnis der Nachfrage mit der Entwicklung der Mobilität ist dabei einzubeziehen.

Der Bundesrat verabschiedete am 17. September 2010 seinen Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 08.3652 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses. Der Bericht enthält die vom Postulat 08.3652 geforderte Gesamtschau im Lichte der prognostizierten Bedarfsentwicklung und setzt sich mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Infrastrukturnetze auseinander.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 09.3980

Presseförderung. Alternative Modelle zur Posttaxenverb (N 8.3.10, Staatspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat legt bis Ende 2010 einen Bericht vor, indem: a.

eine Evaluation der Wirksamkeit der Presseförderung mittels Verbilligung der Posttaxen vorgenommen wird (Aktualisierung der Studie Ecoplan vom 31. Juli 2001);

b.

andere Möglichkeiten zur Förderung der Presse zwecks Sicherstellung der Presse- und der Meinungsvielfalt aufgezeigt werden;

c.

der Übergang zur direkten Presseförderung mit Varianten geprüft und gewürdigt wird.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 29. Juni 2011 «Pressevielfalt sichern»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 09.3980 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3396

BBl 2020

Bundesamt für Verkehr 2017 M 17.3258

Moratorium für den Serviceabbau bei den SBBDrittverkaufsstellen (N 13.6.17, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR; S 13.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die SBB zu verpflichten, die Schliessung der 52 SBB-Drittverkaufsstellen aus zeitlichen Gründen bis 2020 auszusetzen. Damit bleibt genügend Zeit, die Strukturanpassungen mit möglichen Alternativen und Weiterführungen der SBB-Drittverkaufsstellen mit Unterstützung von weiteren Partnern der öffentlichen und privaten Hand aufzugleisen. In der kurzen Frist bis Ende 2017 lässt sich für potenzielle Partner sowie die betroffenen Kundinnen und Kunden keine technische Lösung realisieren, die allen Bedürfnissen gerecht wird. Für ein Moratorium spricht auch, dass die SBB einzelnen SBB-Drittverkaufsstellen bereits Entschädigungsangebote gemacht haben, die einen Bruchteil der heutigen Abgeltung ausmachen.

Die Vorsteherin UVEK forderte mit Schreiben vom 30. Oktober 2017, dass die SBB mit den vom Moratorium betroffenen Drittverkaufsstellen neue Verträge zur Zusammenarbeit abschliessen. Diese Regelung trat am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für die Dauer des Moratoriums bis Ende 2020. Die SBB setzten diese Vorgaben entsprechend um und werden das UVEK spätestens 2021 über die Erledigung des Auftrages informieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Energie 2012 P 12.3131

Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen (N 15.6.12, Müller-Altermatt)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Kernenergiegesetzes zu prüfen, welche die Sach- und Entscheidkompetenz bezüglich der Bewilligungsdauer für Kernanlagen vereint. Namentlich soll geprüft werden, ob das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nicht nur bei einer unmittelbaren Gefährdung, sondern auch bei absehbaren, nur aufwendig zu behebenden Sicherheitsbedenken Massnahmen verfügen kann, welche von der erteilten Bewilligung abweichen.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 26. Juni 2019 «Regelung der Zuständigkeiten in kernenergierechtlichen Bewilligungsverfahren»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 12.3131 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3397

BBl 2020

2016 M 16.3038

Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen einfacher ermöglichen (S 14.6.16, Häberli-Koller; N 14.12.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und möglichst kostengünstig erstellt oder den veränderten Anforderungen angepasst werden können.

Mit dem Bundesgesetz vom 15. Dezember 2017 über den Um- und Ausbau der Stromnetze (BBl 2017 7909) hat das Parlament in Artikel 16 Absatz 7 des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902 (SR 734.0) den Bundesrat ermächtigt, für elektrische Anlagen Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht und Verfahrenserleichterungen vorzusehen. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz im Rahmen der Revision der Verordnung vom 2. Februar 2000 über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25, AS 2019 1367), welche am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, Gebrauch gemacht: Er hat neu geringfügige technische Änderungen von der Plangenehmigungspflicht befreit (Art. 9a VPeA) und für die in der Motion angesprochenen Vorhaben Verfahrenserleichterungen vorgesehen (Art. 9c VPeA).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2009 P 08.3832

Autobahninfrastruktur auf der Strecke Lausanne-Genf und Seequerung. Vorfinanzierung durch die Kantone (N 9.3.09, Reymond)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten für den Ausbau der Nationalstrassen: ­

zu prüfen, welche Gesetzesänderungen notwendig sind, damit die betroffenen Kantone Autobahninfrastruktur vorfinanzieren können, die das Bundesamt für Strassen in den Programmen zur Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz (dritte Autobahnspur zwischen Lausanne und Genf) und/oder zur zusätzlichen Erweiterung des Nationalstrassennetzes in den Agglomerationen (Seequerung bei Genf) den Modulen 2 und 3 zugewiesen hat;

­

in einem Bericht zu erklären, zu welchen Bedingungen, in welcher Form und innert welchen Fristen eine solche Vorfinanzierung erfolgen könnte.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG; SR 725.13, AS 2017 6825) hat das Parlament einen Artikel 8a in das Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG;

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BBl 2020

SR 725.116.2) eingefügt, der das Anliegen des Postulats erfüllt. Die Änderung ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2015 P 15.4038

Vereinfachte Fahrzeugprüfung für Kleinfahrzeuge (N 18.12.15, Candinas)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Kleinfahrzeuge mit Elektroantrieb, insbesondere die sogenannten «Klubfahrzeuge», künftig in die Kategorie Motorfahrrad eingeteilt und damit einfacher zugelassen werden können.

Die Anliegen des Postulats Candinas werden durch das Postulat Burkart vom 14. Dezember 2018 (18.4291 «Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich») erfasst: Das Postulat Burkart verlangt eine generelle Lagebeurteilung für den Langsamverkehr. In der Begründung wird vorgeschlagen, dass keine Änderungen der Vorschriften erlassen werden sollen, bis die gemäss Postulat gewünschte Gesamtsicht erstellt ist. Das Postulat Burkart wurde 22. März 2019 angenommen. Im Rahmen der laufenden Arbeiten zum Bericht in Erfüllung des Postulats Burkart fliessen die Aspekte des Postulats Candinas mit ein.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 P 14.3301

Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Berufschauffeure (N 15.6.16, FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Berufschauffeure, insbesondere bei der Ausstellung von Fähigkeitsausweisen und Fahrtschreiberkarten, möglich ist.

Postulatsbericht des Bundesrates 26. Juni 2019 «Vereinfachung der Verfahren für Berufschauffeure und -chauffeusen»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 14.3301 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2016 P 15.3618

Bericht zum Service-public-Auftrag der SRG. Analyse nach Subsidiaritätsprinzip (N 21.9.16, Wasserfallen)

Eingereichter Text: Der Bericht zum Service-public-Auftrag der SRG soll sich am Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5a der Bundesverfassung (BV) orientieren. Nur wo kein entsprechendes Angebot (Sender/Sendungen) privater Medienanbieter vorliegt, soll ein Auftrag an die SRG geprüft werden.

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Der Nationalrat hat die vom Bundesrat beantragte Abschreibung des Postulats (vgl.

Geschäft 18.006 Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2017) am 5. Juni 2018 abgelehnt. Er war der Ansicht, dass das Subsidiaritätsprinzip in Anbetracht der anstehenden Debatte zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) wieder thematisiert werden soll. Der Bundesrat wollte sich in seiner frühestens für das zweite Halbjahr 2019 geplanten Botschaft zum Entwurf des BGeM dazu äussern. Mit dem Verzicht auf das BGeM wird das Thema Service public vom Bundesrat nicht grundsätzlich zur Diskussion gestellt. Hingegen wurde dem Anliegen des Postulats in der neuen SRG-Konzession, die der Bundesrat der SRG SSR am 29. August 2018 erteilt hat (BBl 2018 5545), Rechnung getragen. Die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der SRG-Programme (insb. bei der Unterhaltung) gegenüber Programmen kommerzieller Veranstalter werden erhöht. Die Konzession verpflichtet die SRG, die Unterscheidbarkeit ihrer Radioprogramme und Unterhaltungsangebote sicherzustellen (Art. 9. Abs. 1 und 2 und Art. 16 Abs. 3 SRG-Konzession). Gleichzeitig wurde es der SRG freigestellt, auf die Bereitstellung bestimmter Radioprogramme, darunter die Musikspartenprogramme, zu verzichten (Art. 16 SRG-Konzession).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 M 16.4027

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie.

Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden (N 17.3.17, Fluri; S 26.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vorzulegen, mit der die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind, um die SRG in der Konzession zu verpflichten, in den Bereichen der Auftragsproduktionen und filmtechnischen Dienstleistungen mit der veranstalterunabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie der Schweiz zusammenzuarbeiten und insbesondere einen definierten Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergabe an unabhängige Anbieter in der Schweiz zu decken.

Mit dem Verzicht auf das Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) verzichtet der Bundesrat auch auf einen Gesetzesvorschlag bezüglich der Zusammenarbeit der SRG mit der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie. Hingegen enthält die neue Konzession, die der Bundesrat der SRG SSR am 29. August 2018 erteilt hat (BBl 2018 5545), eine entsprechende Bestimmung. Die Konzession verpflichtet die SRG, «einen angemessenen Anteil von Aufträgen an die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz» zu vergeben (Art. 27 Abs. 1 SRG-Konzession) und diese Zusammenarbeit in einer Vereinbarung zu regeln (Art. 27 Abs. 2 SRG-Konzession). Eine entsprechende Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2018 M 16.3336

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde (N 30.5.17, Candinas; S 5.3.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 10 Megabit pro Sekunde anzupassen.

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 eine Änderung der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (SR 784.101.1, AS 2019 3487) beschlossen, mit welcher die Mindestbandbreite in der Grundversorgung auf 10 Mbit/S erhöht wird. Die Änderung ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2009 M 07.3590

Konzept zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit vor Naturgefahren (S 19.3.08, Stadler; N 5.3.09)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit vor Naturgefahren zu erarbeiten.

In seinem Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» vom 24. August 2016 in Erfüllung des Postulats Darbellay vom 14. Dezember 2012 (12.4271 «Besserer Infrastrukturschutz vor Steinschlägen, Erdrutschen, Fels- und Bergstürzen») hat der Bundesrat die wichtigen Massnahmen für den künftigen Umgang mit Naturgefahren und den Stand der Umsetzung des «Integralen Risikomanagements» dargelegt. Die aktualisierte Strategie «Umgang mit Risiken aus Naturgefahren» wurde vom Bundesrat am 4. Juli 2018 zur Kenntnis genommen. Die Strategie definiert die Ziele im Umgang mit Risiken aus Naturgefahren und erläutert, nach welchen Grundsätzen sie erreicht werden können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 M 15.3282

NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016­2019 (N 19.6.15, Fässler; S 3.12.15; Punkte 4,6 und 7 angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausgestaltung und Umsetzung der NFA-Programmvereinbarungen Wald für die Periode 2016 ­ 2019 Folgendes zu berücksichtigen: 1.

Die Bundesmittel sind vorübergehend, im Sinn einer vorgezogenen Waldpflegeinvestition, um jährlich 25 Millionen Franken zu erhöhen.

2.

Durch Akzentverschiebung und Flexibilität innerhalb der und zwischen den Programmvereinbarungen sind Verjüngungs- und Pflegeschläge in überalterten Wäldern zu fördern.

3401

BBl 2020

3.

Beiträge an Erschliessungen (Waldstrassen, Seilkran) sind im Sinn einer optimalen Kombination im ganzen Wald zu ermöglichen.

4.

Die vorgeschlagenen Ergänzungen des Waldgesetzes (namentlich Klimaanpassung und Holzförderung) sind bereits jetzt bei der Programm- und Budgetgestaltung zu berücksichtigen.

5.

Verjüngungsschläge sind als integraler Bestandteil der Schutz- und Jungwaldpflege zu fördern.

6.

Vollzugs- und Beratungsmassnahmen der Forstdienste müssen sich akzentuiert nach wirtschaftlicher Nachhaltigkeit ausrichten, indem den Waldeigentümern entsprechende Waldbau- und Pflegekonzepte vermittelt werden.

7.

Die Waldeigentümer als Hauptakteure sind, neben den Kantonen, bei der Aushandlung und Umsetzung der Programmvereinbarungen gebührend einzubeziehen.

Die Programmvereinbarungen wurden zusammen mit den Kantonen gestützt auf die Änderung des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0, AS 2007 5779) vorbereitet und sind bereits seit 2016 in Kraft. Zu Punkt 6 hat der Bundesrat in seinem Bericht «Optimierung der Waldnutzung» vom 8. Dezember 2017 in Erfüllung des Postulats Jans vom 27. September 2013 (13.3924 «Optimierung der Waldnutzung») die gewünschten konkreten Massnahmen vorgeschlagen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2015 P 15.3795

Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern (N 14.9.15, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen über die Situation der Schweizer Seen und Fliessgewässer, in denen Fischerei betrieben wird. Dieser soll eine ökologische und sozioökonomische Bestandsaufnahme liefern (Gewässerqualität, Nährstoffvorkommen, Gewässerbiologie bzw. Berufsausbildung für Fischer, Einkünfte aus der Fischerei, Herkunftsdeklaration für Fischereiprodukte, Einfuhr von Fischereiprodukten, Konsumentwicklung usw.) und Empfehlungen zur nachhaltigen Nutzung der einheimischen Fischbestände enthalten.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 30. Januar 2019 «Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 15.3795 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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BBl 2020

2017 M 14.3976

Verzicht auf unverhältnismässige Auflagen im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 (N 16.6.16, Müller Leo; S 15.3.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, beim Erlass von gesetzlichen Bestimmungen im Energie- und Umweltschutzbereich nicht dauernd höhere Anforderungen an die Nutzung von Alternativenergien zu stellen und die Kantone aufzufordern, dies auch nicht zu tun.

Die Motion beauftragt den Bundesrat gemäss Bericht der UREK-S vom 19. Januar 2017, bei der Umsetzung des neuen Energiegesetzes vom 30. September 2016 (SR 730.0) auf Verordnungsstufe stets die gesetzlichen Richtwerte vor Augen zu haben. Diesen Auftrag hat der Bundesrat erfüllt. Die Verordnungen, insbesondere die am 1. November 2017 verabschiedete Energieverordnung (SR 730.01), Energieförderungsverordnung (SR 730.03) und Energieeffizienzverordnung (SR 730.02), sind seit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 17.3253

CO2-Reduktion durch Anschluss an das Fernwärmenetz (S 15.6.17, Graber Konrad)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die CO2Verordnung so anzupassen ist, damit wieder vermehrt ein Anreiz besteht, dass ein Anschluss an ein Fernwärmenetz wieder als CO2-Verminderungsmassnahme bereits in der zweiten Verpflichtungsperiode angerechnet wird.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 21. Juni 2019 «CO2-Reduktion durch Anschluss an das Fernwärmenetz»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3253 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3257

PET-Recycling in der Schweiz. Weshalb ein gut funktionierendes System ändern? (S 15.6.17, Cramer)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Massnahmen vorzulegen, die er zu ergreifen gedenkt, um die Qualität der schweizerischen PET-Branche zu gewährleisten.

Postulatsbericht des Bundesrates vom 20. November 2019 «Massnahmen zur Qualitätssicherung des PET-Getränkeflaschen Recyclingsystems in der Schweiz»; veröffentlicht unter www.parlament.ch > 17.3257 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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BBl 2020

Bundesamt für Raumentwicklung 2011 M 08.3478

Raumkonzept Schweiz. Aufnahme von Bern als Metropolitanraum. Gesetzliche Grundlagen (N 22.9.10, Joder; S 1.6.11; Punkt 1 angenommen)

Eingereichter Text: 1. Für das Raumkonzept Schweiz ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. 2. Bern ist als Metropolitanraum in das Raumkonzept Schweiz aufzunehmen.

Mit der von den eidgenössischen Räten am 1. Juni 2011 angenommenen Motion wurde der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für das Raumkonzept Schweiz zu schaffen. Am 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) eröffnet. In der Vernehmlassungsvorlage hat er vorgeschlagen, dass Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam eine Strategie für die räumliche Entwicklung der Schweiz erarbeiten (Art. 5a Abs. 1). Mit dieser «Raumentwicklungsstrategie Schweiz» hat der Bundesrat, in Erfüllung der Motion, eine gesetzliche Grundlage für das Raumkonzept Schweiz zur Diskussion gestellt. In der Vernehmlassung wurde dieser Vorschlag indessen von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt. Deshalb beschloss der Bundesrat am 4. Dezember 2015, die Idee einer expliziten gesetzlichen Verankerung der Raumentwicklungsstrategie nicht weiterzuverfolgen. In der ergänzenden Vernehmlassung zu neuen Elementen der zweiten Etappe der RPG-Revision im Sommer 2017 wurde die Forderung, eine gesetzliche Grundlage für das Raumkonzept Schweiz zu schaffen, nicht mehr gestellt. Es fehlt damit die politische Bereitschaft, die von der Motion geforderte gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Bundesrat hat indessen das in seinem Zuständigkeitsbereich Mögliche getan, um dem Anliegen der Motion Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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