Bundesbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion in Genf vom 3. Dezember 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. April 20203, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 95,6 Millionen Franken für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt. Das Darlehen dient zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 21. September 2020

Ständerat, 3. Dezember 2020

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Alex Kuprecht Die Sekretärin: Martina Buol

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SR 101 SR 192.12 BBl 2020 4269

2020-0020

10061

Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der ITU in Genf. BB

10062

BBl 2020