Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Mit der Totalrevision der Bauarbeitenverordnung vom 29. Juni 2005 soll Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Bestimmungen sollen mit dem heutigen Stand der Technik sowie mit der heutigen Praxis abgeglichen werden. Zudem sollen vorhandene Widersprüche zu verschiedenen Regelwerken beseitigt werden.

Datum der Eröffnung: 27. Mai 2020 Vernehmlassungsfrist: 18. September 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Versicherungsaufsicht, 3003 Bern, Telefon 058 462 90 22, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Juni 2020

2020-1614

Bundeskanzlei

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