Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Mit der neuen Verordnung (EU) 2020/493 wird das FADO-System auf eine neue rechtliche Basis gestellt, die die bisherige Rechtsgrundlage ersetzt, und neu eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt. Um die Umsetzung dieser Übernahme einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes in der Schweiz sicherzustellen, sind Anpassungen im Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) und gegebenenfalls später auch im Verordnungsrecht nötig.

Datum der Eröffnung: 25. November 2020 Vernehmlassungsfrist: 11. März 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei, Guisanplatz 1a, CH-3003 Bern, Telefon 058 464 80 83, Fax 058 464 03 62, fedpol.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Dezember 2020

2020-3624

Bundeskanzlei

9343