Vernehmlassungsverfahren

Bundeskanzlei Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Diese Verordnungen sind von Verfassungs wegen zu befristen. Sie treten nach Artikel 7d Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) ausser Kraft, wenn der der Bundesrat dem Parlament nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten einen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage unterbreitet. Mit dem Covid-19-Gesetz soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bundesrat die bereits in verfassungsunmittelbaren Verordnungen beschlossenen Massnahmen fortführen kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind.

Datum der Eröffnung: 19. Juni 2020 Vernehmlassungsfrist: 10. Juli 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 461 14 36, www.bk.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. Juni 2020

2020-1857

Bundeskanzlei

5753