996

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Konkurrenz-Ausschreibung.

Gemäß bundesrätlichem Beschlüsse soll zur Beschaffung von Entwürfen für ein in Winterthur zu erstellendes Post-, Telegraphen- und Telephongebäude unter den schweizerischen und den in der Schweiz niedergelassenen Architekten ein Wettbewerb veranstaltet werden, zufolgedessen hiermit zur Beteiligung an demselben eingeladen wird.

Über alles weitere giebt das Programm, welches von der Direktion der eidgenössischen Bauten in Bern gratis zu beziehen ist, die notwendige Auskunft.

B e r n , den 13. März 1894.

Schweiz. Departement des Innern.

Schweizerisches Polytechnikum.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist die Stelle eines Assistenten für den Unterricht in der darstellenden Geometrie an der II., 111. und VI. Abteilung der Schule auf Beginn des Sommersemesters 1894 neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle werden eingeladen, ihre Anmeldungen unter Beilegung von Ausweisen und Zeugnissen und eines ,,curriculum vitae" bis 81. März 1894 au den Unterzeichneten einzureichen, der auf Verlangen nähere Auskunft erteilen wird.

Z ü r i c h , den 9. März 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

997

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Direktors der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 80. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Übertrittes des bisherigen Inhabers in eine andere Beamtung wird anmit die Stelle des Adjunkten des Fortverwalters in Andermatt zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung bis Fr. 3500.

Bewerber «m diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 10. April nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Es wird hiermit die Stelle eines Instruktors II. Klasse des Genies zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 10. April schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

B e r n , den 28. März 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

998

Stellen-Ausschreibung.

Im eidgenössischen Grenzwachtcorps sind drei Offiziersstellen mit Lieutenants- oder Oberlieutenantsgrad zu besetzen, und zwar zwei im VI. Zollgebiet (Kanton Genf) und eine im IV. Zollgebiet (Kanton Tessin).

Besoldungsminimum : Fr. 2500 nebst Reiseentschädigung, welche bei der Ernennung festgesetzt wird.

Anmeldungen sind bis 7. April nächsthin an die Zolldirektionen in Lugano bezw. Genf zu richten.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Contrôleurs beim eidgenössischen Niederlagshaus in St. Gallen wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis 7. April nächsthin der Zolldirektion in Chur einzureichen.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Sekretärs bei der Zolldirektion in Lausanne -wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis 7. April nächsthin der Zolldirektion in Lausanne einzureichen.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

999

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden Gehlilfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen, etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätigung sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat sich auf Verlangen der Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehilfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolviernng der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsieht hefriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung hehält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn ans irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive G-ehilfensteilen ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis Ende April nächsthiu von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 3. März 1891

Eidg. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, Deiche s c h r i f t l i e h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger und Packer in Vevey. Anmeldung bis zum 10. April 1894 bei der TJreispostdirektion in Lausanne.

2) Postcpmmis in Bern. Anmeldung bis zum 10. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

1000 3) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 10. April in Cerlatez (Bern).

1894 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger in Chaux-de-Fonds.

J Neuenburg.

5) Briefträger in Gräflichen (Aargau). Anmeldung bis zum 10. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Briefträger in Zürich 8 (Fluntern). Anmeldung bis zum 10. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Posthalter in Wolfertswil (St. Gallen). Anmeldung bis zum 10. April 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Winterthur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. April 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

9) Telegraphist in Ganterswil (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 7. April 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Briefträger in La Plaine (Genf). Anmeldung bis zum 3. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Anbonne.

Anmeldung bis zum 3. April 3) Briefträger und Bote in Finshauts } bei der Kreispostdirektion in (Wallis) J Lausanne.

4) Postcommis in Les Ponts-do-Martel. Anmeldung bis zum 3. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Paketträger und Packer in Brugg. Anmeldung bis zum 3. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Seeburg (Luzern). Anmeldung bis zum 3. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Sieben Postcommis in Zürich.

] Anmeldung bis zum 3. April 8) Postablagehalter, Briefträger und ?

beider Kreispostdirektion in Bote in Bachs (Zürich).

J Zürich9) Postcommis in Rorschach. Anmeldung bis zum 3. April 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom schweig. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

13.

Bern, den 28. März Ì894.

u. Réglemente und Tarifvorsohriften.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

180. (.18/9f) Verbandsgütertarif für die belgisch-deutschen Eisenbahnverbände, Teil I, Abteilung B, vom i. Januar 4893.

Änderung.

Die im Verbandsgütertarif für die belgisch-deutschen Eisenbahnverbände, Teil I, Abteilung B, vom 1. Januar 1893, auf den Seiten 236/237 vorgesehene Einschreibgebühr für Frachtgut aus Belgien wird mit Wirkung vom 15. April 1894 von 0,10 auf 0,20 Franken für die Sendung erhöht.

Karlsruhe, den 21. März 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

181. (18/8*) Teil III, Hefte 3 und 4 der österreichisch-ungarisch» schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. Januar 189Ì.

Verlängerung der Gültigkeit.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachang unter Ziffer 847 des Publikationsorgans Nr. 52, vom 27. Dezember 1893, bringen wir zur Kenntnis 97

daß die obgenannten, auf 31. März 1894 gekündeten Tarife (Ansnahmetarife für Getreide etc.) noch bis zur Ausgabe der bezüglichen neuen Tarife in Kraft verbleiben.

Zürich, den 19. März 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

182. (18/9«) Teil III, Hefte 3 und 4, der österreichisch-ungarischschweizerisch-südbadischen Verbandsgütertarife, vom i. September Ì886, bezw. iO. Oktober 4888. Verlängerung der Gültigkeit.

Die vorbezeichneten, gemäß unserer Bekanntmachung im Publikationsorgan Nr. 52, vom 27. Dezember 1893, unter Ziffer 848, auf 31. März 1894 gekündeten Tarife bleiben noch bis zur Ausgabe der neuen Tarifhefte 3 und 4 für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreideverkehr in Wirksamkeit.

Zürich, den 19. März 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

183. ( I8 /«0 Heft 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife. Aufhebung des Ausnahmetarifs Nr. 45.

Der im Teil II, Heft 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, sowie im Nachtrag II hierzu enthaltene Ausnahmetarif Nr. 15 für die Beförderung gewisser Güter der allgemeinen Tarifklassen A und B a. bei Aufgabe als Frachtstückgut, 6. hei Aufgabe in Wagenladungen von 5000 kg. oder Frachtzahlung für dieses Gewicht, c. bei Aufgabe in Wagenladungen von 10 000 kg. oder Frachtzahlung für dieses Gewicht, wird auf 1. Juli 1894 aufgehoben. Eine Ersetzung desselben findet nicht statt.

Zürich den 22. März 1894.

Namens der Verbandsvertwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

184. C18/»*) Württembergisch-schweizerische Gütertarife; Heft i. Nachtrag IV.

Teil II,

Mit 15. April 1894 tritt zum Heft l des Teils II der württembergischschweizerischen Gütertarife (Verkehr mit der Nordostbahn und Rötzbergbahn) ein Nachtrag IV in Kraft. Derselbe enthält verschiedene Ergänzungen und Änderungen zum Haupttarif.

Exemplare dieses Tarifs können bei den beteiligten Verwaltungen, sowie bei unserm Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 25. März 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

185. (18/9<) Gütertarif Altmünsterol-Grenze und Delle-transit -- Basel-loco und -transit, vom i. September Ì890.

Für solche Sendungen von Bordeaux-Bastide, La Pallice, La Rochelle, Bochefort, Tonnay-Clarente, Nantes und Saint-Nazaire nach Basel-loco und -transit oder umgekehrt, welche auf den Strecken Bordeaux-Bastide etc. -- Delle-transit oder umgekehrt auf Grund des Tarif spécial commun (P. V.)

Nr. 343 (Exportation et transit) abgefertigt werden, kommen vom i. April 1894 an von Delle-transit nach Basel und vice versa die im obgenannten Gütertarif Altmünsterol-Grenze und Delle-transit -- Basel-loco und -transît für den Verkehr mit den über Besançon hinausgelegenen Stationen vorgesehenen Taxen Altmünsterol-Grenze -- Basel-loco und -transit und vice versa zur Anwendung.

Bern, den 15. März 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

18

186. ( /9<0 Transport von Gütern aller Art Reichenberg -- Genftransit. Kündigung.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen unter Ziffer 148, beziehungsweise 501, im Publikationsorgan Nr. 12, vom 23. März 1892, und Nr. 35, vom 31. August 1892, bringen wir zur Kenntnis, daß die auf den 10. April beziehungsweise 15. September 1892 zur Einführung gekommene Sammelladungstaxe Reichenberg, österreichische Nordwestbahn und Reichenberg, sächsische Staatsbahn -- Genf-transit von Fr. 59. 47 pro 1000 kg. auf 1. Juli 1894 außer Kraft tritt.

Zürich, den 24. März 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

187. (18/9*J Belgisch-italienischer Gütertarif, vom i. April 4891.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1894 an wird die Station Sombreffe der belgischen Staatsbahn mit. folgenden Schnittsätzen in die Ausnahmetarife Nr. 7 6 (Marmor in einfach gesägten Platten etc.) und Nr. 20 (Marmor in Blöcken etc.) einbezogen: 99

A.-T. Nr. 7 6.

A.-T. Nr. 20.

Franken pro 1000 kg.

Q

/ Chiasso, km. 908 Pino

38. 9l

26. 25

3?

93

Luzern, den 20. März 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

18

188. ( /94) Weltausstellung in Madrid, Taxermäßigungen für den Rücktransport unverkauft gebliebener Gegenstände.

Für Güter österreichischer Provenienz, welche an die im Mai 1894 zar Eröffnung gelangende Weltausstellung in Madrid gesandt werden nnd daselbst unverkauft geblieben sind, werden auf dem Rückwege über die Route des Hintransportes folgende ermäßigte Taxen im Rückvergütungswege eingehalten : Eilgut. Stückgut.

Tg.

Centimes pro 100 Kilogramm.

Genf-Romanshorn

.

164

91

89

87

Zürich, den 25. März 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen; Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

189. (18/8*) Badisch-württembergischer Nachtrag 5.

Gütertarif.

Teil II,

Am 1. April 1894 tritt zum badisch-württembergischen Gütertarife der Nachtrag 5 in Kraft. Derselbe enthält n. a. eine von der Landesaufsichtsbehörde genehmigte ergänzende Bestimmung zu § 58 der Verkehrsordnung and die Aufnahme einiger badischer nnd württembergischer Stationen, sowie solcher der Nebenbahn Mannheim-Weinheim-Heidelberg-Mannheim nnd außerdem die bereits früher veröffentlichten neuen Prachtsatze des Ausnahmetarifs Nr. 4 für Zuckerrüben und Zuckerrüben-Futterschnitzel. Exemplare des Nachtrags können durch unsere Güterstellen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 21. März 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

100

190.

(18/94) Neuausgabe des Heftes 4, Teil II, des Tarifes für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen des südwestdeutschen Eisenbahnverbandes.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1894 wird das Heft 4 (Baden Saarbrücker Verkehr) des sud westdeutschen Tarifes für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen unter Aufhebung des bisherigen Tarifes vom 1. November 1886 neu herausgegeben. Durch diesen neuen Tarif werden neben Verkehrserweiterungen und Frachtermäßigungen auch für einzelne Stationsverbindungen geringfügige Frachterhöhungen herbeigeführt. Insoweit letzteres der Fall ist, bleiben die billigeren Frachtsätze noch bis 15. Mai 1894 bestehen.

Der Tarif kann zum Preise von 40 Pf. für das Stück durch Vermittlung unserer Stationen, sowie von unserem Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 19. März 1894.

Namens des Verbandes: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

191. (18/9*) Ausnahmetarif Nr. 13 für Kohlenröhren und Kohlenplatten des badisch-bayerischen Gütertarifes. Ergänzung.

Der Ausnahmetarif Nr. 13 für Kohlenröhren und Kohlenplatten des badisch-bayerischen Gütertarifes findet mit Gültigkeit vom 15. März 1894 ab auch auf den Artikel ,,Kohlenblöcke" Anwendung.

Karlsruhe, den 21. März 1894.

Generaldirektion der.

grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 20. März 1894: Aufnahme von Schnitttaxen für die Eela'tionen Sombreffe, Station der belgischen Staatsbahn -- Pino-transit und Chiasso-transit in den italienischbelgischen Ansnahmetarif Nr. 7 b für Marmor in einfach gesägten Platten etc.

und Nr. 20 für Marmor in Blöcken.

Genehmigt am 24. März 1894: 1. Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillets für die Strecken der schweizerischen Transportanstalten unter Vorbehalt.

101

2. Nachtrag III zum Heft II der Tarife für den direkten Güterverkehr der Stationen der Südostbahn mit den Stationen der übrigen schweizerischen Eisenhahnen (Verkehr mit den Vereinigten Schweizerhahnen, einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn und der Rorschach-HeidenBergbahn), vom 1. Januar 1892, enthaltend verschiedene Ergänzungen und Berichtigungen.

3. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, BulleRomont-Bahn und Regionalbahn des.Traversthales einerseits und Nay e anderseits, vom 15. Juli 1893, enthaltend Änderungen der Bestimmungen und Taxen im Haupttarif, sowie Aufhebung des Verkehrs mit Delle Station.

4. Übertragung der Taxen Alt-Münsterol-Grenze--Basel des Gütertarifes für den Verkehr zwischen Alt-Münsterol-Grenze und Delle transit einerseits und Basel loco und transit anderseits auf die Strecke Delle transit -- Basel für Sendungen des Tarif spécial commun P. V., Nr. 343 (exportation et transit), von Bordeaux-Bastide, La. Pallice, La Kochelle, Kochefort, Tonnay Ciarente, Nantes und St-Nazaire nach Basel loco und transit und umgekehrt.

Genehmigt am 27. März 1894: Nachtrag IV zum Tarif vom 1. September 1890 für den direkten Personen- und Gepäckyerkehr zwischen Stationen der k. bayerischen Staatseisenbahnen einerseits und solchen der schweizerischen Bahnen anderseits, enthaltend Ergänzungen und Taxänderungen.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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1894

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28.03.1894

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