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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben: a. die Maurer-, Zimmer- und Schlosserarbeiten für den innern Ausbau des Futtermagazines auf der Kalberweide bei Thun und b. die Zimmer-, Schlosser-, Glaser- und Spenglerarbeiten für Anbringung von Dachfenstern in der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte in Thun.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" bis und mit dem 23. Mai nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 15. Mai 1894 Die Direktion der eidg. Bauten.

Schweizerisches Polytechnikum.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist eine neue Professur für technische Chemie auf 1. Oktober 1894 zu besetzen.

Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldung, begleitet von einem ,,curriculum vitae", nebst Zeugnissen und Ausweisen über ihre bisherige Thätigkeit und Leistungen bis 9. Juni 1894 an den Unterzeichneten einzusenden, der auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Lehrstelle erteilen wird.

Z ü r i c h , den 12. Mai 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates : H. Bleuler.

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Stelle-Ausschreibung.

Die durch Demission erledigte Stelle eines Übersetzers aus dem Deutschen ins Französische auf der Bundeskanzlei wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die Anmeldungen sind unter Beilegung der Studienzeugnisse, eines Altersund Leumundszeugnisses, sowie eines kurzen Lebensabrisses bis und mit 24. Mai nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

Die Besoldung wird anläßlich der Wahl festgestellt werden.

B e r n , den 8. Mai 1894.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 29. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Vufflens-la-ville (Waadt).

Anmeldung bis zum 29. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postcommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 29. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger in Horw (Luzern). Anmeldung bis zum 29. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 29. Mai ,,. B . ., ..

. ,,,...

., { 1894 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger im Wadenswil.

l Zürich 7) Briefträger in Oberutzwil (St. Gallen). Anmeldung bis zum 29. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Iseltwald (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 26. Mai 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Chef des Telegraphenbureaus Bellinzona. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 26. Mai 1894 hei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

654 1) Mandatträger in Genf. Anmeldung bis zum 22. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postcommis in Yverdon.

l Anmeldung bis zum 22. Mai 3) Postablagehalter und Briefträger in \ J894 bei der Krewpostdirektion in Bettens (Waadt).

j L^anne.

4) Postcommis in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 22. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Neueuburg.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Bettlach (Solothurn). Anmeldung bis zum 22. Mai 1094 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postverwalter, in Sursee. Anmeldung bis zum 22. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Bureaudiener und Briefkastenleerer in St. Gallen. Anmeldung bis zum 22. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Briefträger in Mels (St. Gallen). Anmeldung bis zum 22. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

9) Zwei Telegraphisten in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Hai 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) Drei Telegraphiaten in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Zwei Telegraphisten in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12) Telegraphist in Biel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

13) Telegraphist in Langenthal. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Telegraphist in Solothurn. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

15) Zwei Telegraphisten in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der TelegrapheninspeEtion in Zürich.

16) Telegraphist in Uster, Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 19. Mai 1894 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

17) Vier Telegraphisten in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 hei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

18) Telegraphist in Glarus. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom S.August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

655 19) Telegraphist und Telephonchef in Eapperswil. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873 und Bundesratsbeschluß vom 2l. Juli 1891. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 hei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

20) Telegraphist in Chur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Mai 1894 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

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Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Département des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t » ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 20.

Bern, den 16 Mai 1894

II.Reglementee andTarifvorschriften..

C. Transitverkehr.

284. (20/94,) Teil IB der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 4. August 1888. Nachtrag VII.

Am 1. Juni 1894 tritt der Nachtrag VII in Kraft, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen der Grundsätze für die Frachtberechnung, des Warenverzeichnisses und der Klassifikation.

Exemplare des Nachtrags können hei der Drucksachenkontrolle der Elsaßlothringischen Bahnen in Straßburg, sowie hei der Güiterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 12. Mai 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

III. Personen- undGepäckverkehr..

A. Schweizerischer Verkehr.

20

285. ( /94) Plakttarif der SCB für Lust- und Rundfahrtbillete im internen und direkten Verkehr der SCB und A S B, vom i. Juni 4893. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1894 tritt eine Neuausgabe des obigen Tarifes in Kraft, enthaltend diverse neue Touren, sowie Taxermäßigungen bei einzelnen bestehenden Touren.

155

Der im Publikationsorgan Nr. 9, vom 28. Februar 1894, Ziffer 110, auf den 31. Mai 1894 gekündete Plakattarif für Sonn- und Festtagsbillete im internen und direkten Verkehr der S C B und A S B, vom 1. Juni 1893, bleibt bis anf weiteres in Kraft.

Basel, den 15. Mai 1894.

Direktorinin der Schweiz. Centrulbaki.

B. Verkehr mit dem Auslande.

286. ( /94) Personen- und Gepäcktarif Bayern -- Schwein, vom i. September Ì890. Nachtrag IV.

20

Mit dem 1. Juni 1894 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft.

Zürich, den 8. Mai 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

287. (20/94) Tarif für den belgisch-schweizerischen Rundreiseverkehr, vom i. Oktober Ì888. Neuausgabe.

Für den belgisch-schweizerischen Rundreiseverkehr tritt mit 1. Juni 1894 ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen der laut Publikationsorgan Nr. 11, vom 14. März 1894, gekündete bisherige Tarif aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 9. Mai 1894.

Direktion der Schweiz. Nurdoütbahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

288. (20/94) Reexpeditionstaxen für Getreide etc. ab Romanshorn und Rorschach nach den Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den Transport von Getreide, Kleie, Malz, Hülsenfrüchten und Ölsaaten in Ladungen von 10 000 kg. aus Österreich-Ungarn nachstehende Reexpeditionstaxen ab Romanshorn und Rorschach nach den Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn in Kraft: Romanshorn.

Rorschach.

Centimes pre 100 kg.

Zürich-Tiefenhrunnen Zollikon Küsnacht Erlenbach Herrliberg-Feldmeilen Meilen Ütikon Männedorf Stäfa Ürikon Feldbach-Hombrechtikou

.

156

64 63 62 60' 58 56 53 52 50 48 46

70 69 68 66 64 62 59 58 56 54 52

Diese Frachtsätze verlieren ihre Gültigkeit mit der Aufnahme obgeuannter Stationen in die österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreidetarife.

Zürich, den 14. Mai 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

289.

20

( /9<0 Teil IV, Heft i und 2 der österreichisch-ungarischschweizerischen Verbandsgütertarife.

Neuausgabe.

Mit Bezugnahme auf unsere Kundmachung unter Position 836 in Nr. 51 des Publikationsorgans vom 20. Dezember 1893, bringen wir zur Kenntnis,, daß mit 1. Juni .1894 für den Transport von Stammholz, Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Sau- und Nutzholz, ferner von Minden im Verkehr zwischen österreichischen und ungarischen Stationen einerseits und schweizerischen Stationen (einschließlich Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz) anderseits neue Ausnahmetarife in Kraft treten.

Auf den gleichen Zeitpunkt gelangen Anhänge zu diesen Tarifen zur Einführung, welche Kursdifferenzen enthalten, die im doppelten Betrage von den Frachtsätzen abgezogen werden.

Exemplare der genannten Impiumate können bei den Tarifbureaux der beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 11. Mai 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

290. ( 20 /9e) Teil II, Heft i der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom i. August Ì886.

Nachtrag VI.

Mit 1. Juni 1894 tritt der vorbezeichnete Nachtrag in Kraft, welcher die Außerkraftsetzung der Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. XXII für Holz etc. enthält.

Zürich, den 11. Mai 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: .

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

291. ( 20 /94) Teil II, Hefte 2 und IIIB der Gütertarife BelgienBasel.

Teil II, Heft I der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom Ì. September 4885.

Taxierung von frischem Obst.

In der Zeit vom 15. Mai bis 31. Dezember 1894 wird frisches Obst, als Äpfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschgen und Nüsse, bei Aufgabe in Wagen157

ladungen ab Basel SCB nach belgischen und niederländischen Binnenstationen via Delle zu den Sätzen der Klasse A 2, beziehungsweise des Specialtarifes I, befördert.

Für Sendungen genannter Art, welche in Basel SCB in Wagenladungen von 10000 kg. zur Ausfuhr über die belgischen oder niederländischen Seehäfen aufgegeben werden, kommen die Taxen des Ausnahmetarifes 2 zur Anwendung.

Bern, den 8. Mai 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxan.

292. ( Ausnahmetaxen für Transporte von Maschinen aus Eisen und Stahl und gußeisernen Röhren Angleur -- Lugano und Taverne.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den Transport von Maschinen ans Eisen und Stahl (Apparate nndAusrüstungsgegenstände),, sowie von gußeisernen Bohren in Wagenladungen von 10000 kg. oder hei Frachtzahlung für dieses Gewicht folgende Ausnahmetaxen in Kraft : 20/94)

Maschinen.

Rühren.

Pro 1000 kg. in Franken.

Ab Angleur nach Lugano und Taverne 36. 19 30. 50 Luzern, den 15. Mai 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

(20/94) Teil IV, Heft i und 2 der österreichisch-ungarischfranzösischen Gütertarife. Neuausgabe.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 120 des Publikationsorganes Nr. 9, vom 28. Februar 1894, ,,bringen wir zur Kenntnis, daß auf 1. Juni 1894 das Heft l (Verkehr mit Österreich) und auf 1. Juli 1894 das Heft 2 (Verkehr mit Ungarn) der neuen österreichisch-ungarischfranzösischen Holztarife eingeführt wird.

Auf diese Termine treten zu diesen Ausnahmetarifen noch Anhänge in Kraft, welche Kursdifferenzen enthalten.

Zürich, den 8. Mai 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

293.

(20/94) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August 1888. Nachtrag IX.

Am 1. Juni 1894 tritt der Nachtrag IX in Kraft. Derselbe enthält eine größere Anzahl von Änderungen und Ergänzungen des Verzeichnisses der italienischen und deutschen Stationen, sowie der Tariftabellen für die italienischen und außeritalienischen Strecken, u. a. Ausnahmeschnittsätze der

294.

158

Klasse B für Permanentweiß, Blancfixe (künstlicher, schwefelsaurer Baryt) ab deutschen Stationen nach Italien.

Der Nachtrag kann hei der Drucksachenkontrolle der Elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 12. Mai 1894.

Direktion der Gtotthardbahn.

295. ( 20 /94) Belgisch-italienischer Gütertarif, vom i. April 1891.

Tarifierung von Omnibussen.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1894 werden Omnibusse (Straßenfuhrwerke) in den direkten belgisch-italienischen Gütertarif, vom 1. April 1891, einbezogen. Die Tarifierung erfolgt auf den italienischen Strecken auf Grund der für ,,Straßenbahnwagen, auf Eisenbahnwagen verladen" vorgesehenen Taxen und auf den außeritalienischen Strecken auf Grund des Ausnahmetarifs Nr. 19.

Luzern, den 14. Mai 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

·296. (20/94) Gütertarif für den Binnenverkehr der Reichseisenbahnen Elsaß-Lothringen und Wilhelm-Luxemburg-Bahn, vom i. Januar Ì893. Aufhebung des Ausnahmetarifs 8 für Getreide und Mühlenfabrikate etc.

Der im Gütertarif für den Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in ElsaßLothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn vom 1. Januar 1893 vorgesehene Ausnahmetarif 8 für Getreide, Mühlenfabrikate u. s. w. wird vom 1. August 1894 ab außer Geltung gesetzt. Die Beförderung dieser Artikel erfolgt fernerhin wieder zu den Prachtsätzen des Specialtarifs I.

Straßburg, den 10. Mai 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

297. (20/94) Badischer Ausnahmetarif 5 b für Futterschnitzel. Ergänzung.

Zuckerrüben-

Mit Wirknng vom 10. Mai 1894 an wird der Artikel Saturationsschlamm (Scheideschlamm oder Preßschlamm) im Verkehr von Waghäusel nach sämtlichen badischen Stationen nach den Bestimmungen und Frachtsätzen des badischen Ausnahmetarifs 5 6 (für Zuckerrüben-Futterschnitzel) abgefertigt.

Karlsruhe, den 6. Mai 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

159

298. (20/94) Tarifhefte 2, 6 a und b des belgisch-südwestdeutschen Verbandes und Heft VI des niederländisch-südwestdeutschen Verbandes (Verkehr mit Basel/. Tarifierung von frischem Obst und Nüssen.

Mit Wirkung vom 15. Mai bis zum Schlüsse des laufenden Jahres werden Sendungen frischen Obstes einschließlich frischer Nüsse in Wagenladungen von badischen Stationen nach Stationen der belgischen und holländischen Bahnen (Tarifhefte 2, 6 a und b des belgisch-südwestdeutschen Verbandes, VI des niederländisch-südwestdeutschen Verbandes und I des Tarifs für den niederländischen Verkehr mit Basel etc.) zu den Sätzen des Specialtarifs I bezw. der Nebenklasse A 2 befördert.

Für Sendungen frischer .Birnen, Äpfel, Pflaumen, Zwetschgen und Nüsse, die in Wagenladungen von 10000 kg. aufgeliefert werden und zur Ausfuhr über belgische oder holländische Seehäfen bestimmt sind, werden die Sätze des Ausnahmetarifs 2 gewährt.

Für die Station Mannheim werden die vorstehenden Vergünstigungen auch im Verkehr aus Holland und Belgien bewilligt.

Karlsruhe, den 9. Mai 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

299. ( 20 /94) Südwestdeutscher Verbandsgütertarif, Heft 5, Nachtrag VI.

Die im südwestdeutschen Verbandsgütertarif Heft 5, Nachtrag VI, enthaltenen Tarifkilometer und Frachtsätze für die badischen Stationen Hilpertsau und Weisenbach sind mit Eröffnung letzterer am 1. Mai 1894 in Geltung getreten. Die Station Hilpertsau ist auch für den Wagenladungsverkehr eröffnet. Über die Frachtsätze derselben im Verkehr mit Basel loco (Reichsbahn) geben die beteiligten Stationen Auskunft.

Straßburg, den 2. Mai 1894.

Generaldirektion " der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. Mai 1894: 1. Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Deutschland und Italien über die Gotthardbahn.

2. Ausnahmetarif (Neuauflage) für den Transport von Steinen, Sand, Mergel und Lehm im gegenseitigen direkten Verkehr der Schweizerischen Centralbahn, der Emmenthalbahn, sowie der Langenthal-Huttwil-Bahn einerseits and der Schweizerischen Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der BorschachHeiden-Bergbahn, sowie der Tößthalbahn anderseits unter Vorbehalt.

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3. Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen von Wilderswil-Gsteig nach Schynige Platte und zurück.

4. Nachtrag III (zweiter Entwurf) zum Distanzenzeiger für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen den Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und der Schweizerischen Centralbahn anderseits.

5. Ermäßigte Taxen für den Transport von frischem Obst, als Äpfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschgen und Nüssen, bei Aufgabe in Wagenladungen ab Basel S G B nach belgischen und niederländischen Binnenstationen via Delle, sowie für Sendungen in Wagenladungen von 10000kg., die zur Ausfuhr über die belgischen und niederländischen Seehäfen bestimmt sind, finden Zeitraum vom 15. Mai bis 3l. Dezember 1894.

Genehmigt am 15. Mai 1894: 1. Einbeziehung des Transportartikels ,,Omnibusse" (Straßenfuhrwerke) in den direkten belgisch-italienischen Gütertarif vom 1. April 1891, wobei die Tarifiernng auf den italienischen Strecken auf Grund der auf Seite 79 für ,,Straßenfuhrwerke auf Eisenbahnwagen verladen" vorgesehenen Taxen und anf den außeritalienischen Strecken nach dem Ausnahmetarif Nr. 19 erfolgt.

2. Tarif betreffend den Bezug der Taxen für den Salonwagen der VispZermatt-Bahn, unter Vorbehalt.

3. Plakattarif für Kund- und Lustfahrtbillets zu ermäßigten Preisen der Schweizerischen Centralbahn und der Aargauischen Südbahn unter Vorbehalt.

4. Ansnahmetaxen für den Transport von Maschinen aus Eisen und Stahl (Apparate und Ausrüstungsgegenstände), sowie von gußeisernen Bohren in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Angleur, Station der belgischen Staatsbahn, nach Lugano und Taverne für die Wasserleitung der Stadt Lugano.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat die Eröffnung des 4,8 km. langen Berner Dampftramways Länggasse-Bahnhof-Großwabern mit beschränktem Betrieb auf den 17. Mai 1894 gestattet.

161

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1894

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20

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.05.1894

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652-656

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