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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreinerarbeiten für das Postgebäude in Glarus werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes, untere Kirchstraße, in Glarus, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Glarns" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 2. November nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 22. Oktober 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gnte Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte anch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe hei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Weißenbach (Bern). Anmeldung bis zum 6. November 1894 hei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Postcommis in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Posthalter und Briefträger in Hendschiken (Aargau). Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

520 4) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) Briefträger in Dater. Anmeldung bis znm 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Telegraphist in Montrenx - Planches (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Posthalter und Briefträger in | Anmeldung bis zum'30. Oktober Montrenx-Planches (Waadt).

j. 1894 bei der Kreispostdirektion in 2) Briefträger in Mézières (Waadt). J Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Lignières (Neuenburg).

Anmeldung bis zum 30. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in 4) Posthalter und Briefträger in Neuenburg.

Bonfol (Bern).

5) Posthalter in Sagne (Neuenburg).

6) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 30. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Posthalter in Zeli (Luzern). Anmeldung bis znm 30. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Lnzern.

8) Postcommis in Zug. Anmeldung bis zum 30. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Posthalter und Briefträger in Matt (Glarus). Anmeldung bis zum 30. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Bureandiener auf dem Telegraphenbnreau Genf. Jabresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 27. Oktober 1891 beim Chef des Telegraphenbureaus in Genf.

11) Telegraphist und Telephonchef in Aigle (Waadt). Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873 für den Telegraphendienst und Entschädigung für den Telephondienst gemäß Bnndesratsoeschluß vom 21. Juli 1891. Anmeldung bis zum 27. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist und Telephonist in Bex (Waadt). Jahresgen alt Fr. 400, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst nntt Fr. 1000 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 27. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in St. Prex (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14) Telegraphist in Bonfol (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Publikationsorgan für das

·

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

J\Ts 43.

Bern, den M. Oktober 4894.

I. Allgemeines.

624% (

4a

94] Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung dei- Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 16. Oktober 1894 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,0173 Franken.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

625. (48/9e) Distanzenzeiger für die Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, Gepäck etc.

im Verkehr Bötzbergbahn -- N 0 B und V S B, vom i. September 4890. Nachtrag II.

Mit 7. November 1894 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 17. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

323

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

626.

48

( /9*) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden im Verkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen mit den pfälzischen Eisenbahnen.

, Int Anschluß an unsere Mitteilung vom 21. September 1894, nach welcher für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen über Lauterburg, Weißenburg, Saargemünd, Scheidt und Neunkirchen am l, November 189Î ein. einzelne geringfügig erhöhte Taxen enthaltender neuer Tarif in Geltung tritt, wird hiermit weiter bekannt gegeben, daß die in diesem Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung gemäß den Vorschriften unter I 2 genehmigt worden sind.

Straßburg, den 15. Oktober 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV,, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

627.

43

( /94~) Provisorischer Gütertarif für den internen Verkehr der Stationen Feuerthalen bis Etsweilen unter sich, sowie für den Verkehr derselben mit den übrigen Stationen der Nordostbahn.

Mit dem Tag der Betriebseröffnung der Linie Etzweilen-Feuerthalen tritt für den Güterverkehr der Stationen Etzweilen-Feuerthalen unter sich, sowie für den Verkehr derselben mit den übrigen Stationen der Nordostbahn ein provisorischer Tarif in Kraft.

Exemplare desselben .können beim diesseitigen Tarifbureau, sowie bei unsern Stationen zum Preise von 30 Cts. per Exemplar bezogen werden.

Zürich, den 20. Oktober 1894.

Direktion der .Schweiz. Nordostbabn.

(43/94) Provisorischer Tarif für den direkten Güterverkehr der Stationen der Linie Etzweilen-Feuerthalen mit der Bötzbergbahn und den übrigen schweizerischen Eisenbahnen.

Für den direkten Güterverkehr der Stationen der neuen Eisenbahnlinie Etzweilen-Feuerthalen mit den Stationen der Bötzbergbahn und der übrigen schweizerischen Eisenbahnen tritt mit dem Tage der Eröffnung derselben ein provisorischer Tarif in Kraft. Derselbe enthält die Taxen und Distanzen ab Etzweilen nach den genannten Stationen, welche zu den bestehenden direkten Taxen resp. Distanzen für Etzweilen hinzuzurechnen sind.

628.

324

Der provisorische Tarif hat bis zur Eröffnung des durchgehenden Betriebs auf der Strecke Etzweilen-Schaffhausen Gültigkeit und kann bei nnserm Tarifbureau direkt oder durch die beteiligten Stationen bezogen werden.

Zürich, deu 22. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

43

629. ( /9*) Ausnahmetarif für Obst Württemberg -- Nordostbahn und Bötebergbahn. Ergänzung.

Für die Beförderung von frischem Obst in Wagenladungen von 10000 kg.

treten mit sofortiger Gültigkeit nachstehende Taxen in Kraft: Romanshorn-Isny via Friedrichshafen 96 Cts. pro 100 kg.

Brngg-Isny via Komanshorn-Friedrichshafen 172 Cts. pro 100 kg.

Zürich, den 23. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

630. (48/94) Sächsisch-schweizerischer Gütertarif; teilweise Kündung.

Für den Güterverkehr zwischen den sächsischen Stationen Géra, Görlitz, Kamenz, Leipzig, Plagwitz-Lindenau, Zeitz und Zittau einerseits und den Stationen der S C B, E B und J S B, ferner Aarau, Lenzburg, Lnzern und Rothkreuz der N 0 B anderseits finden vom 1. Novemher 1894 an nicht mehr die im sächsisch-schweizerischen Gütertarif, vom 1. Januar 1887, enthaltenen Taxen Anwendung, sondern diejenigen des auf 1. November 1894 in Kraft tretenden neuen Heftes 5, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife. Soweit indessen die Taxen des sächsisch-schweizerischen Tarifs für einzelne Stationen durch das ohgenannte Heft 5 keinen Ersatz finden, oder soweit die neuen Taxen gegenüber den bisherigen Erhöhungen bringen, kommen bis 31. Janriar 1895 noch die letztern zur Berechnung.

Zürich, den 19. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

631. (*3/94) Teil II, Heft III G, der südwestdeutsch-schweigerischen Gütertarife, vom i. August Ì887. Taxänderungen.

Die im Publikationsorgan Nr. 47, vom 22. November 1893, unter laufender Nummer 775, veröffentlichten ermäßigten Frachtsätze für Petroleum ab Mannheim badische Bahn, betragend: für Glarus 293 Cts. per 100 kg., ,, Netstall 290 ,, ,, ,, ,, ,, Uster 240 ,, ,, ,, ,, ,, Ziegelbrücke 281 ,, ,, ,, ,, 325

werden mit Gültigkeit vom 7. November 1894 auch auf den Verkehr ab Ludwigshafen a. Rh. übertragen.

St. Gallen, den 23. Oktober 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

632. (43/94) Bestimmungen und Taxen für die Réexpédition von Getreide etc. in Romanshorn und Rorschach, vom i. Oktober Ì889. Verlängerung der Gültigkeit.

Die in unserer Bekanntmachung Nr. 846 im Publikationsorgan Nr. 52, vom 27. Dezember 1893, auf den Zeitpunkt der Einführung der neuen Hefte 3 und 4 der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreidetarife gekündeten Bestimmungen und Taxen für die Réexpédition von Getreide etc. in Romanshorn und Korschach, vom 1. Oktober 1889, bleiben noch bis 31. Dezember 1894 in Wirksamkeit.

Zürich, den 20. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

633. (43/94) Güterverkehr Basel badische Bahn -- Ostschweiz; Nachnahmeprovision.

Im Verkehr -von Basel badische Bahn nach ostschweizerischen Stationen wird, wie in umgekehrter Richtung, die Nachnahmeprovision nach den Bestimmungen des Reglements und Tarifs für den Bezug von Nebengebühren auf den schweizerischen Bahnen erhoben.

Zürich, den 20. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

43

63e. ( /9*1 Transporte von raffiniertem Petroleum Basel badischer Bahnhof transit (Antwerpen) -- Montreux, Lausanne und Verrières loco.

Für die Beförderung von raffiniertem Petrolenm bei Aufgabe in Wagenladungen von 10000 kg. in Fässern oder Reservoirwagen, welches ab Antwerpen (Bassins) transit ausschließlich auf dem Sahnwege bis Basel badischer Babnhof transit gelangt ist, kommen mit sofortiger Gültigkeit für die Strecken Basel badischer Bahnnof transit -- Montreux, Lausanne und Verrières loco folgende Ausnahmefrachtsätze zur Anwendung: Fr. pro 1000 kg.

Basel bad. Bhf. transit (Antwerpen Bassins transit) -- Lausanne 16. 23 n » « » ,, ,, » -- Montreux 19. 33 ,, ,, « ,, n ,, r, -- Verrières loco 8. 53 Basel, den 23. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

326

.

C. Transitverkehr.

635. (48/9
Berichtigung von Publikationen.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation nnter Ziffer 569 und 576 des Pnblikationsorgans vom 26. September 1894 bringen wir zur Kenntnis, daß das in Position 569 erwähnte Berichtignngsblatt nicht den österreichischungarisch-schweizerischen, sondern den österreichisch-ungarisch-französischen Eisenbahnverband betrifft und der in Position 576 citierte Anhang nicht vom 1. September, sondern vom 1. Oktober 1894 an gültig ist.

Zürich, den 15. Oktober 1894.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

636. (43/94) Teil HI, Heft i, der sösischen Gütertarife.

österreichisch-ungarisch-franNachtrag II.

Mit 1. November 1894 tritt z^m Heft l der österreichisch-ungarischfranzösischen Getreidetarife, vom 1. Dezember 1893, ein Nachtrag II in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen der Taxtabelle nnd des Kilometerzeigers enthält.

Zürich, den 18. Oktober 1894.

Namens der Verbandsverwaltwngen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

637.

48

( /94) Sammelladungstaxen Bodenbach, Tetschen und Reichenberg -- Romanshorn transit (Südfrankreich und Spanien).

Kündung.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 198 im Publikationsorgan Nr. 13, vom 19. März 1887, bringen wir zur Kenntnis, daß die auf den 1. April 1887 zur Einführung gekommenen Sammelladnngstaxen Bodenbach und Tetschen -- Romanshorn transit von Fr. 45 nnd Reichenberg -- Romanshorn transit von Fr. 48. 60 pro 1000 kg. auf 1. Februar 1895 außer Kraft treten.

Zürich, den 17. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

327

Rückvergütungen.

43

638. ( /94) Deutsch-italienischer Güterverkehr. Rückvergütung auf Flachs- und Hanftransporten.

· Auf Sendungen von Flachs, gebrecht oder gehechelt, Phormium und Hanf, roh oder gehechelt (ausgenommen Jute, Manilla- und Calcuttahanf), in Ballen, welche per Schiff nach Genua P. C. Calate und S. Limbania Calate und Darsena gelangen und vom 22. Oktober 1894 an von da in Ladungen von mindestens 10000 kg. pro Wagen und Frachtbrief via Pino-Gotthard direkt nach Füßen, Station der bayerischen Staatsbahn, befördert werden, wird auf der gegenwärtig bestehenden Taxe nördlich von Pino transit bis zur Durchführung der Ermäßigung im Tarifwege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe eine Rückvergütung von Fr. 1. 83 per 1000 kg. gewährt.

Luzern, den 21. Oktober 1894.

Direktion der tìotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

639. (43/9
Im Heft 2 des belgisch-südwestdeutschen Gütertarifes (belgische Seehäfen -- Basel) ist vom 1. Oktober 1894 ab die Bezeichnung ,,Bau- und Nutzholz" im Ausnahmetarif 6, i, 2. Abteilung, geändert wie folgt: Holz, und zwar Balken, Bohlen, Bretter, Dauben- und Faßholz, Latten, Masten, Naben (roh vorgerichtet), Parkett-Friesen und -Platten, Pfähle, Platten, Schindeln, Schwellen für Eisenbahnen, Sparren, Stangen, Zimmerholz.

Karlsruhe, den 15. Oktober 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

640. (*3/9i) Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im südwestdeutschen Verband.

Abänderung.

Am 1. Dezember 1894 tritt die im Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im südwestdeutschen Verbände enthaltene Znsatzbestimmung (Ziffer 3) zu § 44 der Verkehrsordnung betreffend das Zusammenladen von Groß- und Kleinvieh außer Kraft.

Straßburg, den 13. Oktober 1894.

Oeneraldirefction der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

328

6él. (*3/9é) Tarif für den Tierverkehr der badischen Staatsbahn mit der Bregthalbahn und der württembergischen Staatsbahn.

Am 1. Dezember 1894 wird die in den Tarifen für den Tierverkehr zwischen den Stationen der großherzoglich hadischen Staatshahn einerseits und den Stationen der württembergischen Staatsbahn und der Bregthalbahn anderseits zu § 44 der Verkehrsordnung enthaltene Zusatzbestimmnng betreffend das Zusammenladen von Groß- und Kleinvieh mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde aufgehoben.

Karlsruhe, den 17. Oktober 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen«

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 20. Oktober 1894: Anstoßtaxen zur Bildung der direkten Frachtsätze für den Verkehr Genf transit. Verrières transit und Lode transit -- Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn.

Genehmigt am 23. Oktober 1894: 1. Übertragung von ermäßigten Frachtsätzen für den Transport von Petrol ab Mannheim, badische Bahn, nach Glarus, Netstall, Uster und Ziegelbrücke auf den Verkehr mit Ludwigshafen a/ßh.

2. Nachtrag 2 zn Teil II, Heft 3, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, enthaltend einige neue Schnitttaxeu für die Strecken nördlich von Basel.

3. Direkte Frachtsätze für den Transport von frischem Obst in Wagenladungen von 10000 kg. ab Romanshorn und Brugg nach Isny, Station der württembergischen Staatsbahnen.

4. Nachtrag III zum Heft I B des Teiles II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend neue Ausnahmetarife für Dachschiefer und für Cementplatteu, sowie verschiedene Ergänzungen nnd Änderungen, unter Vorbehalt.

5. Nachtrag 2 zu Teil II, Heft l, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

6. Übertragung der für die Beförderung von raffiniertem Petroleum bei Aufgabe in Ladungen von 10000 kg. mit Provenienz Anvers (Bassins) transit gewährten ermäßigten Frachtsätze ab Delle transit und Basel S C B transit nach Verrières loco, Lausanne loco und Montreux loco auf Sendungen ab Basel badischer Bahnhof transit.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Jahr

1894

Année Anno Band

3

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45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.10.1894

Date Data Seite

519-520

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10 016 780

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