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Kreisschreiben der

Bundeskanzlei an sämtliche Kantonskanzleien, betreffend einen neuen Gebührentarif für die von den russischen Botschaften, Gesandtschaften und Konsulaten im Auslande vorzunehmenden Beglaubigungen, Visierung von Pässen etc.

(Vom 11. Januar 1894.)

Hochgeachtete Herren!

Wir bringen Ihnen zur Kenntnis, daß mit dem 1. Januar 1894 ein neuer Gebührentarif für die von den russischen Botschaften, Gesandtschaften und Konsulaten im Auslande vorzunehmenden Beglaubigungen , Visierung von Pässen etc. in Kraft getreten ist.

"Wir übermitteln Ihnen denselben in deutscher und französischer Sprache und verweisen im übrigen, was die russischen Vorschriften über die Form der Beglaubigungen und über die Pässe betrifft, auf unsere Kreisschreiben vom 25. August 1883 (Bundesbl. 1883, III, 487), ,, 5. März 1886 ,, 1886, I, 310), ,, 9. März 1887 ,, 1887, I, 351), ,, 30. Mai 1887 ,, 1887, III, 19), ,, 18. Juli 1889 ,, 1889, III, 939).

Wir fügen schließlich noch bei, daß die russische Gesandtschaftskanzlei für ihr Archiv die Vorlage einer Abschrift aller Aktenstücke -- Pässe ausgenommen -- verlangt, die ihr zur Beglaubigung vorgewiesen werden. Diese Abschriften brauchen iodes Dicht beglaubigt zu sein.

Mit vollkommener Hochachtung !

B e r n , den 11. Januar 1894.

Im Namen der Schweiz. Bundeskanzlei, Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

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Übersetzt aus dem Französischen.

Gebührentarif der

russischen Gesandtschaft in der Schweiz.

Gültig Tom L/13. Januar 1894 an.

Fr.

Ausfertigung eines Passes Beglaubigung eines russischen Passes Beglaubigung eines ausländischen Passes Ausfertigung eines Geburts-, Tod-, Lebens-, Identitäts-, Eheoder Krankheitsscheines Ausfertigung eines Zeugnisses behufs Erlangung einer Pension : l k °/o des angegebenen Betrages.

Beglaubigung der Unterschriften auf Miet- und andern Verträgen mit der Bemerkung, daß die Urkunde den Gesetzen des Landes entspricht: bis zu Fr. 2000 von Fr. 2000 bis Fr. 4000 Fr. 4000 und darüber und außerdem lk % des angegebenen Betrages.

(Der Tarif für Fr. 4000 ist für diejenigen Urkunden anwendbar, auf denen der Betrag nicht erwähnt ist.)

Beglaubigung von Vollmachten oder VOD Unterschriften auf andern als den vorerwähnten Urkunden (Vollmacht zwr Erlangung der Pension gratis.)

Für die Bescheinigung, daß eine Abschrift dem Original entspricht, per Blatt (Die Seite enthält 25 Linien.)

Für die Bescheinigung, daß eine Übersetzung dem Original entspricht, per Blatt (Die Seite enthält 25 Linien.)

8. 2. 6. 8. -

4. 6. 8. -

8. -

4. -

8. -

Für getreuen Auszug und Übersetzung Der erste Gesandtschaftssekretär:

(L. S.) (gez.) Meißner.

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Kreisschreiben der Bundeskanzlei an sämtliche Kantonskanzleien, betreffend einen neuen Gebührentarif für die von den russischen Botschaften, Gesandtschaften und Konsulaten im Auslande vorzunehmenden Beglaubigungen, Visierung von Pässen etc. (Vom 11. ...

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.01.1894

Date Data Seite

74-75

Page Pagina Ref. No

10 016 470

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