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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten für das Magazingebäude und Bureau für den eidgenössischen Bauführer in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt..

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Magazingebäude Thun" bis und mit dem 21, Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t und Fleisch für die Militärkurse pro 1894 auf den Waffenplätzen L u z e r n , B a s e l , L i e s t a l , Brugg, Z ü r i c h , F r a u e n f e l d , St. G a l l e n , W a l l e n s t a d t , H e r i s a u und C h n r werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder F l e i s c h " versehen, bis zum 31. laufenden Monats dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung werden nicht berücksichtigt.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zn bezeichnen; für die Bewerber and die Bürgen sind gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinignngen den Angeboten beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau der resp. KantonsKriegskommissariate und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 8. Januar 1894.

(0. H. 5952) [2/o]

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von H a f e r , H e u und S t r o h für die bis zum 31. Juli laufenden Jahres auf den Waffenplätzen B a s e l und Z ü r i c h stattfindenden Militärkurse werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r a g e" versehen, bis zum 3l. laufenden Monats dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung werden nicht berücksichtigt.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen ; für die Bewerber und die Bürgen sind gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen den Angeboten beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate Basel und Zürich und bei unterfertigter Amtsstelle zur Einsichtnahme autgelegt.

B e r n , den 8. Januar 1894.

(0. H. 5953) [2/a]

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die bis zum 31. Juli laufenden Jahres auf dem Waffenplatze F r a u e n f e l d stattfindenden Militärkurse werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r a g e " versehen, bis zum 31. laufenden Monats dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung werden nicht berücksichtigt.; Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen ; für die Bewerber und die Bürgen sind gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen den Angeboten beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates Frauenfeld und bei unterfertigter Amtsstelle zur Einsicht aufgelegt.

B e r n , den 8. Januar 1894.

(0. H. 5951)

[»/»]

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Redaktors des Schweizerischen Handelsamtsblattes wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Antritt nach Vereinbarung.

Anmeldungen sind bis spätestens Ende Januar 1891 der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen.

B e r n , den 20. Dezember 1893.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Handelsabteilung.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 27. Juni 1873, zum Telegraphendienste herangebildet nnd zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Sekundarschubildung und über Kenntnis zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 nnd nicht über 24 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 1. Februar 1894 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse ; 2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Avztzeugnis.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu gehen.

Ferner haben sich die Bewerber hei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 3. Januar 1894.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Zemp

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Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 80. Januar 1894 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur und Bellinzona einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen und darin ihr Geburtsdatum, ihren Heimats- und Wohnort, sowie ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber nur in sehr beschränkter Zahl und nur für die Postkreise Lausanne, Neuenburg, Aarau, Zürich und Bellinzona berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Plazierung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 30. Dezember 1893.

Die Oberpostdirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Utzenstorf (Bern).

2) Postablagehalter und Briefträger in Frauenkappelen (Bern).

3) Posthalter, Briefträger und Bote in Worblaufen (Bern).

Anmeldung bis zum 6. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

159 4) Postverwalter in Colombier.

5) Postcommis in Colombier.

Anmeldung bis zum 6. Februar 6) Packer, "Wagenmeister und Bureau- 1894 bei der Kreispostdirektion in diener in Colombier.

Neuenburg.

7) Postablagehalter und Briefträger in Malettes (Bern).

·8) Posthalter und Briefträger in Senken (Baselland). Anmeldung bis zum 6. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Möriken (Aargau). Anmeldung bis zum 6. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

10) Zwei Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 6. Februar 11) Posthalter in Dießenhofen.

> 1894 bei der Kreispostdirektion in 12) Paketträger in Frauenfeld.

j Zürich,13) Postablagehalter und Briefträger in Innerthal (Schwyz). Anmeldung bis zum 6. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

14) Telegraphist und Telephonist in Dießenhofen (Thurgau). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 160 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 3. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Contrôleur beim Hauptzollamt Rorschach. Anmeldung bis zum 27. Januar 1894 bei der Zolldirektion in Chur.

2) Posthalter und Bote in Wangen a/A. Anmeldung bis zum 30. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postverwalter in Willisau. Anmeldung bis zum 30. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Postcommis in St. Gallen.

Y r» · j' '· n Anmeldung bis zum 30. Januar 5) *** in 6) Briefträger in Bazenheid (St. Gallen).

7) Posthalter in St. Bernhardin (Graubünden). Anmeldung bis zum 30. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Kondukteur für den Postkreis Bellinzona. Anmeldung bis zum 30. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

9) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis, zum 27. Januar 1894. bei der Telegrapheninspektion in Bern.

10) Telegraphist und Telephonist in Lenzburg (Aargau). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 560 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 27. Januar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

11) Telegraphist und Telephonist in Wangen a/A. (Bern). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 160 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 27. Januar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

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Zwangsliquidation der Brienz-Rothhorn-Bahn, Den Gläubigern der Brienz-Rothhorn-Bahngesellschaft wird hiermit gemäß Art. 40 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen angezeigt, daß sie-von den Entscheiden des unterzeichneten Massaverwalters über die Anerkennung und Kollokation der Anmeldungen im Bureau des Massaverwalters (Bahnhofstraße 15 in Zürich) Einsicht nehmen können.

Abgesehen von den Inhabern von Obligationen des Anlehens von Fr. 1,000,000 ist überdies allen Ansprechern der Entscheid über ihre Anmeldung direkt zugestellt worden.

Gegen die Entscheide kann binnen 30 Tagen nach der Veröffentlichung dieser Anzeige im "Schweizerischen Handelsamtsblatt", d. h. vom 18. Januar 1894 an, an das Bundesgericht rekurriert werden.

Z ü r i c h , den 15. Januar 1894.

Der Massaverwalter der Brienz-Rothhorn-Bahn: (M. 5361 Z.) [2/2] Dr. J. Ryf.

Publikalionsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom sohweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 4.

Bern, den 24. Januar 1894.

I, Allgemeines.

40.

Umrechnung der österreichischen Gulden* in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 18. Januar 1894 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,o286 Franken.

IH, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

c

(4/94) Plakattarif der J S für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillets im direkten schweizerischen Verkehr, vom i. Juni 1893.

Kündung. .

Der oben bezeichnete Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1894 gekündet. Über die Ausgabe des neuen Plakates wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

. ' Bern, den 20. Januar 1894.

Direktion der Jura-SImplon-Bahn.

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B. Verkehr mit dem Auslande.

4

42. ( /9*) Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom i. Mai 1893.

Nachtrag H.

Mit 1. Februar 1894 tritt ein Nachtrag II zum Verzeichnis der znsammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom 1. Mai 1893, in Kraft.

Exemplare desselben können bei den Ansgabestationen der schweizerischen kombinierbaren Rnndreisebillets bezogen werden.

Zürich, den 17. Januar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

43. (4/9*) Teil H, Heft 3, der würtembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. Januar 489%. Ergänzung.

In das bezeichnete Tarifheft werden folgende, vom 10. Februar 1894 an gültige Frachtsätze der Specialtarifklasse III 6 aufgenommen : Cts. pro 100 kg.

Cannatati -- Gerlafingen 133 Eßlingen -- ,, 136 · Ravemburg -- ,, 115 Rottweil -- ,, 102 Schwenningen b. Rottweil -- ,, 103 Sigmaringendorf -- ,, 107 Tuttlingen -- 98 Zürich, den 20. Januar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

44. (*/9<0 Transport von Getreide, Hülsenfrüchten, Malz und Mühlenfabrikaten Österreich -- Frankreich.

Die in unserer Bekanntmachung in Nr. 29 des Publikationsorgans, vom 19. Juli 1893, unter Ziffer 467, publizierten Rückvergütungen für Transporte von Getreide etc. aus Österreich nach Frankreich sind unter den gleichen Bedingungen auch für das Jahr 1894 bewilligt worden.

Zürich, den 22. Januar 1094.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

4-5. (*/94) Heft H des direkten belgisch-südwestdeutschen Viehtarifs, vom i. November 1885. Kündigung und Einführung eines neuen Tarifes.

Das Heft II des direkten belgisch-südwestdeutschen Viehtarifes, vom 1. November 1885, für den Verkehr mit diesseitigen Stationen tritt am 1. März 1894 außer Geltung und wird durch einen neuen Tarif ersetzt, welcher auch direkte Frachtsätze für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen enthält.

Mit Einführung des neuen Tarifes sind im Viehverkehr teilweise Frachterhöhungen verbunden, über welche unser Tarif bureau nähere Auskunft erteiltStraßburg, den 17. Januar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Transporte von Spiritus. Bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Spiritus bei Aufgabe von oder Prachtzahlung für 10 000 kg. pro Frachtbrief und Wagen von Prag und Pilsen nach Bregenz, Buchs und St. Margrethen folgende Ausnahmesätze im Rückvergütungswege gewährt: Kreuzer per 100 kg.

Prag B W B und K K St B -- Bregenz 80 - Buchs 79 ,, -- St. M a r g r e t h e n . . .

80 Pilsen B W B und K K St B-- Bregenz 77 - Buchs 75 ,, ,, ,, ,, -- St. M a r g r e t h e n . . .

78 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 6, v. 16. Jan. 94.

Ausnahmetaxen für Transporte von Parketten, fertige und Parketteriewaren als Frachtgut. Vom 1. Jan. 94 bis zur tarifmäßigen Durchführung, längstens bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Parketten, fertige nnd Parketteriewaren als Frachtgut bei Frachtzahlung für 10000 kg.

pro Frachtbrief nnd Wagen von Wien und Nußdorf nach Bregenz-transit, Buchs-transit, St. Margrethen-transit und Lindau-transit folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: Centimes per 100 kg.

Wien KFJB -- Bregenz-transit ,, ,, -- Buchs-transit ,, -- St. Margrethen-transit . . . .

,, -- Lindau transit W en K E B -- Bregenz-transit ,, -- Buchs-transit ,, -- St. Margrethen-transit . . . .

,, -- Lindau-transit Nnßdorf -- Bregenz-transit ,, -- Buchs-transit

27

311 302 311 311 302 296 302 302 307 298

Centimes per 100 kg.

Nußdorf

-- St. Margrethen-transit . . . .

311 -- Lindau-transit 307 B österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. l, v. 4. Jan. 94.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 18. Januar 1894: 1. Ansnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Eisenbahnfahrzeugen mit Herkunft von Paris-la Villette, von Novéant-transit, Avricourt-transit und Altmünsterol-transit, Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, sowie Delle-transit, Station der Jura-Simplonbahn, nach Suczawa, Station der k. k. österr. Staatsbahneu.

2. Ausnahmetarif für die Beförderung von Eisenhahnfahrzeugen in gewöhnlicher Fracht von Paris-la Villette, Station der französischen Osthahn, nach Verciorova und Predeal, Stationen der k. ungar. Staatsbahnen.

3. Nachtrag I zum Barème international (Gr. V.) Nr. 201 (einfache Billeta) für den Transport von Reisenden, Kindern, Gepäck und Hunden im Verkehr der französischen Osthahn, Nordbahn und der Paris-Mittelmeerbahn mit den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburgbahn, der JuraSimplonbahn, der Neuenburger Jurabahn, der Prinz-Heinrichsbahn, der belgischen Staatsbahn, der belgischen Nordbahn und der großen belgischen Centralbahn.

Genehmigt am 22. Januar 1894: 1. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits nnd der k. k. österr. Staatsbahnen anderseits über die Schweiz und den Arlberg.

2. Nachtrag I zum Tarif vom 1. August 1892 für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen Stationen der Schmalspurbahn Landquart-Davos einerseits und solchen der Schweiz. Nordostbahn, Bötzbergbahn, Schweiz, Centralbahn, Jura-Simplonbahn, Neuenburger Jurabahn und der Gotthardbahn anderseits.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Januar 1894 der Schweiz. Nordostbahn für die den Bodensee transitierenden Gütersendungen eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden zugestanden. Diese Zuschlagsfrist darf für Sendungen im Lokalverkehr der Bodenseeuferstationen unter sich nicht eingerechnet werden.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 1894 der Schweiz. Nordostbahn hinsichtlich der Vorschriften des § 36 des schweizerischen Transportreglements für den Dampfschiffverkehr auf dem Zürichsee die Bewilligung erteilt, für das Übergewicht der landwirtschaftlichen Traglasten wie bisher eine Taxe von 2 Cts. per 100 kg. und per km. zu erheben.

Als Minimaltaxe für jede taxpflichtige Sendung wurden 40 Cts. festgesetzt.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und literarische Anzeigen.

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04

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.01.1894

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155-160

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10 016 482

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