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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr

1891

(I. Serie).

(Vom 8. Juni 1891.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren (I. Serie) für das Jahr 1891 zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundeskanzlei.

3. A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u c k a r b e i t e n

Fr. 4434. 25

Es sind dies die Druckkosten für die Volksabstimmung vom 15. März abbin über das Bundesgesetz betreffend die arbeitsunfähig gewordenen eidgenössischen Beamten und Angestellten.

261

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Departement des Auswärtigen.

Handelsabtheilung.

Internationale geographische Ausstellung in Bern Fr. 10,000 Das Romite des internationalen geographischen Weltkongresses, welcher vom 10. bis 15. August in Bern stattfinden soll, ist während seiner Vorarbeiten von verschiedenen Seiten zur Veranstaltung einer internationalen geographischen Ausstellung in Verbindung mit jenem Kongreß aufgefordert worden. In Ermangelung genügender Mittel für diesen ursprünglich nicht vorgesehenen Anhang zum Kongresse wandte sich das Komite auf Grund eines Kostenvoranschlags an den Bundesrath mit dem Gesuche, die wirklichen, seiner Zeit nachzuweisenden Kosten der geographischen Ausstellung unter Abzug der allfälligen Einnahmen für Eintrittsgelder etc. bis zum Gesammtbetrage von Fr. 10,000 zu übernehmen.

Bei der sympathischen Haltung, welche bisher gegenüber den Ausstellungen beobachtet worden ist, glauben wir dem Gesuche des Kougreßkomites entsprechen zu sollen und empfehlen Ihnen das verhältnißmäßig bescheidene Kreditbegehren zur Annahme.

B. Departement des Innern.

Abtheilnng Inneres.

III. Archive.

Bundesarchiv

Fr. 2400

Dem Bundesarchiv ist gegenwärtig Gelegenheit gegeben, eine für unsere Landesgeschichte höchst werthvolle Erwerbung machen zu können, indem ihm eine komplete Sammlung von Originalaktenstücken aus dem Ende des 17. Jahrhunderts zum Kaufe angetragen wurde, welche das gesammte, gegen 2000 einzelne Dokumente enthaltende Material einer auswärtigen Gesandtschaft bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, d. h. die ganze ein- und ausgehende

262 Korrespondenz während einer vierjährigen Gesandtschaftsdauer, aufweist. Wir finden, es dürfe dieser Anlaß zu so bedeutsamer Bereicherung des Bundesarchivs um so weniger unbenutzt gelassen werden, als der verlangte Preis im Verhältniß zu dem historischen Werthe des Angebotenen ein mäßiger ist, und empfehlen deßwegen angelegentlich die Bewilligung der obigen Summe.

V. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

8. Bibliographie der schweizerischen Landeskunde

Fr. 3000

Im März verflossenen Jahres haben sich eine große Anzahl schweizerischer wissenschaftlicher Vereine zur Erstellung einer umfassenden Bibliographie der die Kenntniß unseres Landes betreffenden Publikationen zusammengethan und eine Kommission zur Anhandnahme der hiezu notwendigen Sammelarbeiten niedergesetzt.

Dieser Ausschuß ist dann im Verlaufe desselben Jahres unter Vorlage eines Programms über Anordnung und Inhalt des in Aussieht genommenen Werkes mit dem Gesuche um einen Beitrag an die Kosten der Organisation der Arbeit eingekommen, und wir haben ihm aus dem Kredite für Unvorhergesehenes eine Subvention von Fr. 1000 und überdies provisorisch die Portot'reiheit für die dienstliche Korrespondenz bewilligt.

Nach einer neuen Eingabe der genannten Centralkommission ist das Werk durch die Hülfe von mehr als 200 Mitarbeitern schou so weit vorgeschritten, daß das erste Heft, welches die bibliographische Zusammenstellung der Karten der Schweiz, sowie der ganzen auf die Landesvermessung bezüglichen Literatur enthalten soll, in Druck gegeben ist und ein weiteres Heft druckfertig vorliegt. Dieses Fortschreiten des Unternehmens hat den Ausschuß in die Lage versetzt, sich nach einem Verleger für das Werk umzusehen; die zu diesem Zwecke angeknüpften Unterhandlungen haben jedoch gezeigt, daß es nicht möglich sein wird, einen Verleger zu finden, der die Herausgabe des ganzen Werkes selbstständig auf sein Risiko übernimmt. Letzteres theilweise xu tragen, können sich aber die Mitglieder der Centralkommission und die Mitarbeiter, welche alle ihre Beiträge und ihre Arbeit gratis leisten, im Hinblick auf ihre Verhältnisse nicht entschließen. Die Centralkommission stellt daher das Begehren, es möchte der Bund die Veröffentlichung des Werkes ermöglichen und zu diesem Zwecke während fünf Jahren eine jährliche Subvention von Fr. 3000 verabfolgen. Ueber das Wesen und den Werth des Unternehmens spricht sich die Eingabe folgendermaßen aus: ,,Unsere Bibliographie

263 soll einen zuverlässigen Schlüssel über die gesammte so außerordentlich zerstreute Literatur über die Schweizer-Landeskunde abgeben, ein fundamentales Werk für alle Zeiten, in dem man sich ohne Mühe darüber orientiren kann, was je, sei es über eine einzelne Gegend, sei es über ein einzelnes Wissensgebiet, geschrieben worden ist. Der Werth eines solchen Nachschlagewerkes ist ein unschätzbarer, und zwar sowohl für die Wissenschaft als vor Allem auch für die Praxis; wird dasselbe doch z. B. sofort eine Orientirung über die Literatur aller Fragen der Volkswirthschaft ermöglichen : Landwirtschaft, Viehzucht, Berg-, Hütten-, Salinenwesen, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Industrie, Gewerbe u. s. f. Es wird das erste Hülfsmittel bei Enqueten und Expertisen jeder Art sein, indem es das so weitläufige jedesmalige Zusammenstellen der Literatur unnöthig macht."'

Den Umfang des Werkes berechnet die Eingabe auf 4000 Seiten und den Preis auf Fr. 75 per Exemplar. Die Zahl seiner Abnehmer wird also voraussichtlich eine beschränkte bleiben, während dagegen die Publikationskosten bedeutend sein werden. Im Hinblick auf den hohen Werth, den die unternommene Bibliographie als Nachschlagewerk für alle Stellen der Staatsverwaltung, eidgenössische wie kantonale, haben wird, glauben wir nun eine Unterstützung des Bundes als gerechtfertigt und möchten Ihnen die Bewilligung der oben ausgesetzten Summe von Fr. 3000 als erste Subventfonsrate empfehlen.

VII. Verschiedenes.

6. Bundesfeier Fr. 150,000 8. Volkswirtschaftliches Lexikon der Schweiz . ,, 3,930 9. Leuba und Furrer, Ta bellen werk über die eßbaren und giftigen Schwämme ,, 2,000 Fr. 155,930 Ad 6. Um für einstweilen allen Ausgaben für die Bundesfeier genügen zu können, sehen wir uns veranlaßt, zu dem ordentlichen Kredite noch einen Zuschuß von Fr. 150,000 nachzusuchen.

Vorliegender Ansatz gründet sich auf ein von unserm Departement des Innern unter Mithülfe der ihm beigegebeneu Zentralkomtnission für die eidgenössische Bundesfeier aufgestelltes Budget, dessen Berechnungen mit der unter den gegenwärtigen Umständen möglichen Genauigkeit gemacht worden sind.

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Ad 8. Wir haben auf Veranlassung der schweizerischen statistischen Gesellschaft im Juni 1889 die Unterstützung des Volkswirthschaftslexikons von A. Furrer bei Ihnen in Vorschlag gebracht (vergleiche Nachtrag zur Botschaft betreffend Gewährung voa Nachkrediten, ßundesbl. Jahrg. 1889, Bd. III, S. 307 u. ff.) und für die vollständige Herausgabe des Werkes eine auf drei Jahre zu vertheilende Subvention von Fr. 12,000 in Aussicht genommen.

Sie sind damals auf unsero Vorschlag eingetreten uud haben uns zunächst für dfls Jahr 1889 einen Nachkredit von Fr. 3000 uud sodann für das Jahr 1890 einen ordentlichen Kredit von Fr. 6000 zur Verfügung gestellt. Der Rest der Subvention hätte dann ordnungsgemäß mit Fr. 3000 unter die Büdgetvorschläge für das laufende Jahr aufgenommen werden sollen. Zur Zeit, als diese Vorschläge aufgestellt wurden, hat jedoch der Herausgeber des Lexikons eine Zuschrift an unser Departement des Innern gerichtet, woraus dasselbe glaubte entnehmen zu sollen, daß das Werk mit Ende 1890 abgeschlossen würde und somit eine weitere Subvention der Herausgabe nicht nöthis* sei. Es wurde daher die Aufnahme O O eines Ansatzes für das laufende Jahr unterlassen. Zu Anfang des letztern stellte sich jedoch heraus, daß jene Annahme unseres Departements des Innern auf einem Mißverständniß beruhe. Abgeschlossen wurde allerdings im verflossenen Jahre die Herausgabe des Lexikons an sich; allein dessen Inhalt bedarf noch einiger Vervollständigungen, die in Gestalt von vier Supplementarlieferungen im laufenden Jahre herauskommen und zusammen bei 20 Druckbogen umfassen sollen. Zur Ermöglichung dieser ergänzenden Publikation bedarf es der Verwendung der ganzen ursprunglich in Aussicht genommenen Subvention von Fr. 12,000. Von dieser stehen noch Fr. 3928 an, indem bis Ende 1890 im Ganzen nur Fr. 8072 zur Auszahlung gelangt sind. Wir erlauben uns daher, um die zuschußweise Bewilligung obenausgesetzter Summe nachzusuchen.

Ad 9. Die Herren F. Leuba, Apotheker in Corcelles, und H. Furrer, Lithograph in Neuenburg, haben in den letzten Jahren ein großes illustrirtes Werk über die eßbaren und die giftigen Schwämme (groß Folio, 54 chromo-lithographische Tafeln mit 118 Seiten beschreibendem Text) herausgegeben, das sich namentlich in der Westschweiz entschiedener Anerkennung zu erfreuen hat.

Um die Kenntniß der
Schwämme auch dem Volke nahe zu bringen, haben sie sodann auf vielfache Anregungen aus pädagogischen Kreisen aus dem Inhalte jenes Werkes eine Schulausgabe kombinirt und erstellt, welche auf vier, zum Aufhängen in Schulzimmern bestimmten großen chromo-lithographischen Tafeln die namhaftesten

265 Arten der eßbaren Schwämme (53 an der Zahl) und die am meisten vorkommenden giftigen Pilze (12 Arten) zur Darstellung bringt.

Sowohl jenes größere Werk, als namentlich diese Schulausgabe, deren Preis auf Fr. 4 per Blatt, oder Fr. 16 per Exemplar, zu stehen kommt, hat die Anerkennung der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft gefunden. Auch hat bereits der Regierungsrath von Neuenburg seinen Schulen die Einführung der letztern durch besondern Erlaß nahe gelegt. Da dieses Tabellenwerk aber nicht gerade zu den unerläßlichen Hülfsmitteln des obligatorischen Unterrichts gehört und die Geldmittel der Schulgemeinden durch andere Anforderungen meist sehr in Anspruch genommen sind, so dürfte demselben kaum ein nennenswerther Absatz zu versprechen sein, wenn ihm nicht von Seite des Staates moralische und finanzielle Unterstützung zu Theil wird. Der Verleger, Herr Furrer, ist in Voraussicht dessen mit dem Gesuch an uns gelangt, wir möchten dem Werke eine derartige Unterstützung angedeihen lassen, und dieses Gesuch ist durch den Vorstand der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft empfohlen. Es dürfte nun freilich den Schwämmen als Nahrungsmittel nicht gerade diejenige Bedeutung zukommen, welche ihnen von gewisser Seite oft beigelegt werden möchte, nichts desto weniger ist die vorliegende Schulausgabe der Herren Furrer und Leuba über jene Gewächse ein verdienstvolles Werk und -wird als Veranschaulichungsmittel zum Nutzen der Schulen gereicheu. Wir wären daher bereit, die Anschaffung in der Weise zu erleichtern, daß wir uns verpflichten, an jedes von einer Schule angekaufte Exemplar einen Beitrag von Fr. l per Blatt, d. h. Fr. 4 für das ganze Werk, zu leisten, unter der Bedingung, daß der resp. Kanton seinerseits einen solchen von Fr. l per Blatt bezahlt, in welchem Falle die Schule dann noch Fr. 8 beizuschießen hätte. Die uns zur Unterstützung empfohlene Schulausgabe ist in 2000 Exemplaren abgezogen. Zur Erleichterung des Ankaufs dieses Vorrathes wäre demnach für den Bund eine Ausgabe von Fr. 8000 in Aussieht zu nehmen, die wir auf drei Jahre in der Weise zu vertheilen gedenken, daß für das laufende eine Summe von Fr. 2000 und für jedes der zwei nächsten eine solche von Fr. 3000 in's Budget genommen würde. Wir erlauben uns demnach, um zuschußweise Bewilligung oben ausgesetzter Summe nachzusuchen.

ßundesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

18

266

Abtheilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

/. Besoldungen.

Infolge Hinscheidens des Herrn Oberbauinspektors v. Salis haben wir beschlossen, dessen Hinterlassenen den Besoldungsnachgenuß für 6 Monate im Betrag von Fr. 4000 auszurichten, und sind daher im Falle, für diesen Betrag einen Nachtragskredit zu verlangen . Fr. 4000

b. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten, b. U m b a u - und E r w e i t e r u n g s a r b e i t e n .

1. Während der verflossenen Herbstsession der eidgenössischen Räthe sind von einer Anzahl Mitglieder des Nationalrathes Klagen eingelaufen über allzu starke Zugluft längs der hintersten Sitzreihe im großen Saale. Um dem Uebelstande abzuhelfen, haben wir in den Fensternischen ein System von Heizröhren anbringen lassen, welche, wie sich während der letzten Sitzungen gezeigt hat, ihren Zweck vollständig erfüllen.

Die daherigen Kosten belaufen sich auf . . . . Fr. 1653 2. Die gegenwärtig im Regierungsgebäude befindlichen Lokale der Telephonzentralstation St. Gallen erweisen sich als ungenügend und müssen, da solche nicht. vergrößert werden können, verlegt werden. Für deren Unterbringung sind die Lokale der jetzigen Wohnung des Abwarts der Kreispostdirektion im Mittelbau des zweiten Stockes des Postgebäudes daselbst in Aussicht genommen, wogegen für den Letztern eine Wohnung im Dachstock hergestellt würde. Wir schlagen diese Maßregel vor, um die Aufkündung einer Wohnung im zweiten Stockwerk, die jährlich Fr. 1500 Zins abträgt, zu vermeiden.

Die Rosten für die baulichen Aenderungen zur Einrichtung der Telephonzentralstation und der Abwartwohnung werden, inklusive Gas- und Wasserleitung und Heizanlage, auf ^ 7500 zu stehen kommen.

Fr. 9153

267

c. N e u b a u t e n .

1. Von der Ansicht geleitet, die mit dem Gemeinderath der Stadt Bern in Sachen des neuen Alignements an der Inselgasse seiner Zeit abgebrochenen Negotiationen seien erst auf den Zeitpunkt der weitern Behandlung der Frage der Erstellung des Parlamentsgebäudes wieder aufzunehmen, d. h. gleichzeitig mit den Unterhandlungen über den Ankauf der Casinobesitzung und über die zukünftige Gestaltung des Platzes auf der Nordseite des Parlamentsgebäudes neu anzubahnen, glaubten wir den Moment für gekommen, in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen.

Es handelte sich in erster Linie nur um definitive Studien für das Parlamentsgebäude, die ohne Weiteres gemacht werden konnten, indem man, gestützt auf die jetzigen Verhältnisse des Bauplatzes, die nöthigen Vorarbeiten für die Aufstellung des endgültigen Bauprogram mes zu vollenden im Stande war.

Bezüglich der Art und Weise der Beschaffung von Bauprojekten für die Parlamentsbaute kamen wir aus verschiedenen Gründen dazu, sowohl von einer internationalen Konkurrenz, als auch von einer solchen nur unter den schweizerischen Architekten oder unter den seiner Zeit für ihre Projekte zum neuen Buudesrathhause und zum Parlamentsgebäude preisgekrönten Konkurrenten abzusehen. Wir gelaugten nach reiflicher Ueberlegung vielmehr dazu, durch die bei diesem Wettbewerb mit dem ersten und zweiten Preise bedachten Architekten, die Herren Professoren Bluntschli in Zürich und Auer in Bern, je ein Projekt ausarbeiten zu lassen, die sich auch gegen Entrichtung eines mäßigen Honorars von je Fr. 5000 hiezu bereit erklärten.

Zu diesem Honorar von Fr. 10,000. -- kommen noch ,, 4,000. -- für weitere Planaufnahmen und Vervielfältigungen, Entschädigungen an die Mitglieder der Kommission für Beurtheilung der beiden Projekte etc., zusammen Fr. 14,000. -- um deren Gutheißung hiemit nachgesucht wird.

2. Wie dem Berichte über die letztjährige Rechnung zu entnehmen ist, kamen von dem für das Physikgebäude in Zürich bewilligten Kredite Fr. 4233 nicht zur Verwendung, weil infolge Differenzen mit einigen Unternehmern die daherige Rechnung nicht zum Abschlüsse gebracht werden konnte.

Uebertrag Fr. 14,000. --

268

Uebertrag Fr. 14,000. -- Wir ersuchen deßhalb, die Uebertragung obgenannter Restanz von ,, 4,233. -- auf das laufende Jahr bewilligen zu wollen.

3. In der Dezetnbersession 1889 haben Sie für die Erstellung und innere Einrichtung eines Gebäudes zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich eine Summe von Fr. 249,000 bewilligt, in welcher für den in Aussicht genommenen, vom Kanton Zürich offerirten Bauplatz von 3200 m 2 Fr. 32,000 Inbegriffen sind.

Unerwarteter Weise erhob der Gemeinderath Oberstraß Einsprache gegen das Bauvorhaben, indem er sich darauf berief, daß durch den geplanten Bau die Ausführung einer längst projektirten Straße verunmöglicht würde. Zum Zwecke der Erwerbung eines andern geeigneten Bauplatzes mußten infolge dessen mit der Regierung des Kantons Zürich neue Unterhandlungen angeknüpft werden und erklärte sich letztere bereit, einen solchen von 3014 m 2 Flächeninhalt zum Preise von Fr. 14 statt wie früher Fr. 10, oder rund um Fr. 42,000, abzutreten, was gegenüber dem bewilligten Kredite eine Mehrausgabe von Fr.l 0,000 zur Folge hat. Wie in unserm Geschäftsberichte pro 1890 bereits erwähnt, zieht dieser neugewählte Bauplatz infolge seiner Lage auch Mehrkosten für das Gebäude nach sieh, worauf wir an dieser Stelle aufmerksam zu machen nicht unterlassen wollen, jedoch erst später im Falle sein werden, nähere Angaben machen zu können.

Wir ersuchen um Bewilligung des Betrages von

,,

10,000. --

4. Der im Budget pro 1890 vorgesehene Neubau bei der eidgenössischen Waffenfabrik auf dem Wylerfeld in Bern, enthaltend Maschinenraum, Kesselhaus mit Hochkamin, Härte-und Glühlokal, Schmiedewerkstätte, Munitionskammer, Schießstand, hiemit in Verbindung eine 30 m. lange Schußlinie, beidseitig mit 6 m. hohen Mauern einUebertrag Fr. 28,233. --

269 Uebertrag Fr. 28,233. -- geschlossen und mit Blendungen versehen, sowie Scheibenstand und Kugelfang hat bei der Ausführung gegenüber dem Bauprojekt, theilvveise veranlaßt durch von der schweizerischen Centralbahn verlangte Sicherheitsvorkehren für das Einschießen der Gewehre, wesentliche Aenderungen erlitten und wird infolge dessen laut der Hauptabrechnung und den Kostendevisen über verschiedene Ergänzungsarbeiten auf Fr. 75,000 anstatt auf die hiefür bewilligten Fr. 53,000 zu stehen kommen, so daß wir um einen Nachtragskredit einkommen müssen von. . . Fr. 22,000. -- Zur Durchführung der Neubewaffnung innert der vorgesehenen Frist sahen wir uns gezwungen, für die Waffenfabrik noch weitere Bauten und Ergänzungseinrichtungen , welche zum Theil vollendet und zum Theil noch in Ausführung begriffen sind, anzuordnen, nämlich : Bin Materialschuppen . . . ,, 3,600. -- Ein Portierhaus ,, 2,571. 35 Eine große Montirwerkstätte mit Magazinräumen ,, 54,000. -- Ein Werkzeug- und Materialmagazin ,, 6,000. -- Gemauerte Gruben für Steinund Holzkohlen ,, 5,000. -- Ergänzungsarbeiten in dem im Jahre 1889 erstellten großen Shedbau ,, 3,801. -- Blendungen im Revolverschießstand ,, 1,920. -- Gas- und Wassereinrichtungen ,, 6,000. -- Fr. 104,982. 35 5. In der Pulverfabrik Worblaufen wurden für die Fabrikation des neuen Schießpulvers an Neubauten erstellt oder sind gegenwärtig noch in Ausführung begriffen : Uebertrag

Fr. 133,215. 35

270

Uebertrag 1. Rohwoll-Tröcknegebäude .

2. Nitrir- u. Waschhaus sammt Anbau für den Dampfmotor, Baukosten inkl. Anschaffung der Dampfmaschine . . .

3. Unterbau für die Säurekessel, Baukosten 4. Schießwollkochhaus, Baukosten 5. Drei Tröcknegebäude für Schießwolle, Baukosten .

6. Hauptgebäude, Baukosten .

7. Maschinengebäude, ,, .

8. Pulverkochhaus, ,, .

9. Kesselhaus mit Hochkamin, · Schmiedewerkstätte und Kohlenbehälter, Baukosten.

10. Heizungsanlage mit Dampfleitungen vom Kesselhaus zu den verschiedenen Gebäuden und inkl. Anschaffung der drei großen Dampfkessel, B a u k o s t e n . . . .

11. Aetherkeller, Baukosten .

12. Bureau- und Laboratoriumsgebäude, Baukosten . . .

13. Chronographengebäude, Baukosten 14. Brückenwaage mit Waaghaus, Baukosten . . . .

15. Neues Turbinenhaus im untern Bezirk der Pulverfabrik, Baukosten 16. Zwei Abtrittgebäude, Baukosten 17. Kleine Schmiedewerkstätte als Anbau an das alte Werkstattgebäude, Baukosten .

üebertrag

Fr. 133,215. 35 Fr. 16,000. --

,,

24,493. 30

,,

5,473. 14

,,

3,675. 70

,, ,, ,, ,,

62,183.

35,000.

44,674.

14,551.

-- -- 55 35

,,

29,000. --

,, ,,

74,035. 20 13,318. 30

,,

21,329. 36

,,

2,500. --

,,

3,400. --

,,

18,742. 90

,,

4,213. 68

,,

2,000. --

Fr. 374,590. 48 Fr. 133,215. 35

271 Uebertrag Fr. 374,590. 48 18. Elektrische Beleuchtung der Gebäude und des ganzen Pulverfabrikbezirks ,, 9,645. -- Zusammen Fr. 384,235. 48 In unserm Nachtragskreditbegehren vom 9. Juni 1890 haben wir die muthmaßlichen Kosten für die Mehrzahl obiger Bauobjekte aufgeführt und Sie haben für dieselben die von uns verlangte Summe von Fr.241,497 bewilligt. Wir bemerkten schon damals ausdrücklich, daß infolge des Umstandes, daß der Pulververwaltung die Fabrikation der Schieß wolle und des rauchschwachen Pulvers noch neu sei, auch die Bedürfnisse an baulichen Einrichtungen noch zu wenig bekannt seien, um sicher behaupten zu können, die für die einzelnen Bauobjekte ausgesetzten Summen werden ausreichen oder die vorgeschlagenen Bauten werden zur Durchführung der Pulverfabrikation genügen. Es hat sich in Wirklichkeit denn auch gezeigt, daß die zuerst aufgestellten Projekte für die verschiedenen Bauten vielfach abgeändert und erweitert und überdieß eine Anzahl neuer Bauobjekte in Ausführung gebracht werden mußten.

Wenn der bereits bewilligte Kredit v o n . . . . .

,, 241,497. -- von obigem Betrage in Abzug gebracht wird, so bleiben an Baukosten noch zu decken um deren Bewilligung hiemit nachgesucht wird.

Fr. 133,215. 35

,, 142,738. 48 Fr. 275,953. 83

272

d. B a u l i c h e A r b e i t e n i n g e m i e t h e t e n G e b ä u d e n .

In den für das topographische und das Geniebüreau in der alten Blindenanstalt gemietheten Lokalen mußten auf Rechnung des Bundes Gasleitungen erstellt werden, welche nach Ablauf der Miethzeit weggenommen und anderwärts verwendet oder dem Vermiether gegen Entschädigung käuflich überlassen werden können.

Die daherigen Ausgaben beziffern sich auf. . Fr. 1793. -- um deren Genehmigung wir biemit nachsuchen.

Fr. 1793. -- V. Straßen- und Wasserbauten.

a. S t r a ß e n b a u t e n .

Auf dem Areal der eidgenössischen Wafienfabrik mußten, um bei schlechter Witterung das tiefe Einsinken der schweren Lastwagen zu vermeiden, die Zufahrtswege neu angelegt und gleichzeitig mit Steinbett versehen und frisch überkiest werden, was eine Auggabe erheischte von Fr.

2,500. -- Ebendaselbst wurden verschiedene Steinpflästerungen und Wasserabzugsschalen erstellt, deren Kosten sich belaufen auf ,, 2,854. 35 Für die Pulverproben, welche bei der Chronographenstation in der Pulverfabrik vorgenommen werden, haben wir zur Verhütung von etwaigen Unglücksfällen einen gemauerten Kugelfang erstellen und einen großen Schießwall aufwerfen lassen . ,, 4,000. -- Auf dem Platz zwischen dem Nitrirhaus, dem Kochhaus und dem Turbinenhaus in der Pulverfabrik Worblaufen mußte sämmtlicher Humus abgehoben und die ganze Fläche mit Kies überführt werden. Die daherigen Kosten betragen . . . ,, 2,600. -- b. W a s s e r b a u t e n .

1. Mittelst Nachtragskredites wurde im letzten Jahre für eine neue Turbinenanlage in der ganz umzugestaltenden Pulverfabrik Worblaufen, sowie für die elektrische Uebertragung der Kräfte der .

Turbine in der alten Papierfabrik im Thal bei Bolligen nach der Pulverfabrik eine Summe von Uebertrag Fr. 11,954.35

üebertrag Fr. 77,500 bewilligt. Aehnlich wie es sich mit den Projekten für die in der Pulvermühle aufzuführenden Hochbauten, worüber hievor Näheres mitgetheilt worden ist, erzeigte, geschah es mit den in diese Rubrik fallenden Arbeiten, indem die ersten Projekte meistens im Sinne größerer Ausdehnung abgeändert und eine Anzahl im Anfang gar nicht vorgesehene Einrichtungen vorgenommen werden mußten.

Die nunmehr zum größten Theil ausgeführten und dem Betriebe übergebenen Anlagen haben gekostet oder sind devisirt: 1. Die elektrische Uebertragung der 40 Pferdekräfte der Turbine in der alten Papierfabrik bei Bolligen mit den Elektromotoren im Maschinengebäude und im Pulverkochhaus und inkl. Transmissionen, sowie Instandstellung der Turbine u. s. w Fr. 24,252.10 2. Neue Turbine von 76 Pferdekräften im untern Bezirk der Pulverfabrik sammt der 500 m. langen Wasserzuleitung aus l m. im Durchmesser haltenden Bohren von Eisenblech, Wasserfassung für die Rohrleitung,Erstellung des Unterwasserkanales, Transmissionen u. s. w. ,, 98,671. 55 3. Wasser-Reservoir für 400 m 8 Wasser, Zuleitung zu demselben, Leitungen in die Gebäude und zu den verschiedenen Brunnen, Anlage des Hydrantensystems etc ,, 28,038.70 4. Erstellung der Abwasserleitungen im ganzen Bezirk . ,, 7,322.55 5. Anlage von 2 Bassins zur Aufnahme des sauren Wassers aus dem Nitrir- und Waschhaus und aus dem Schießwollkochhaus ,, 3,000. -- Uebertrag

Fr. 161,284.90

Fr.

11,954.35

Fr.

11,954.35

274

Uebertrag Fr. 161,284.90 Fr.

6. Bei der Ausgrabung des Unterwasserkanales wurde das Wasser, das die Brunnen im Dorfe Worblaufen speist, auf welches laut Kaufvertrag den Grundbesitzern gewisse, zwar nicht in behauptetem Umfang anerkannte Rechte zugesichert sind, abgegraben. Zur Wiederfassung des Wassers wurden umfangreiche Nachgrabungen ausgeführt, deren Kosten inkl.

der verschiedenen Leitungen und und der Versetzung der Brunnstube außerhalb die Einzäunung des Areals des Bundes sich belaufen auf ,.

4,472.35 7. Unterhalb des Werkstattgebäudes muß im alten Kanal nothvvendigerweise noch eine Schleuse angebracht werden, welche devisirt ist zu . . . ,, 2,000. --

11,954.35

Fr. 167,757.25 Die im letzten Jahre ausgegebenen

,,

77,500.--

in Abzug gebracht, bleiben um deren Bewilligung wir Sie hiemit ersuchen.

,,

90,257. 25

2. Die Eidgenossenschaft hat als Besitzerin der alten Papierfabrik im Thal bei Bolligen den zwischen derselben und der Pulverfabrik Worblaufen befindlichen Worblenkanal, soweit solcher durch den Besitzer der Wirthschaft zur Papiermühle nicht überbaut ist, zu unterhalten. Die beidseitigen Ufer sind nun theilweise zusammengefallen und es wird bei Hochwasser jeweilen Land weggeschwemmt und auf diese Weise der Nachbar geschädigt. Der Letztere ist schon mehrere Male mit dem Gesuch um Instandstellung und Uebertrag

Fr. 102,211.60

275

Uebertrag Fr. 102,211.60 Versicherung der Ufer eingekommen, und da das Begehren ein durchaus berechtigtes ist, so beantragen wir die Erstellung von Böschungsmauern auf beiden Ufern der genannten Strecke des Worblenkanales ,, 3,500. -- 3. Durch Bundesbeschluß vom 22. Juni 1889 wurden für die Korrektion der Thur, längs des Exerzierfeldes in Frauenfeld . . . Fr. 114,200. -- bewilligt, wovon jedoch bis Ende 1890 nur ,, 102,148. verausgabt werden konnten, da die Ausführung einzelner Arbeiten auf das laufende Jahr verschoben werden mußte, infolge dessen die Reslanz von auf das diesjährige Budget zu übertragen ist.

,,

12,052.--

Fr. 117,763.60

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. 9. Oberkriegskommissariat.

III. R e c h n u n g s b ü r e a u .

b. Buchhalter Bei Bearbeitung des Budgets wurde übersehen, daß dem Buchhalter mit 25 Dienstjahren die ihm zufallenden 10 °/o Gehaltsaufbesserung nicht voll bewilligt worden waren. Die gesetzliche Besoldung beträgt Fr. 3800, hiezu 10 % auf Fr. 400 aufgerundet ergeben Fr. 4200 statt der im Budget vorgesehenen Fr. 4100, so daß eine Nachbewilligung von Fr. 100 billig erscheint.

J

Fr.

100

c. Revisoren Die beiden ältesten Revisoren mit Dienstalter von 37 und 21 Jahren beziehen an Besoldung das gesetz-

,,

80

Uebertrag

Fr.

180

276 Uebertrag liehe Maximum von Fr. 3600 nebst 10 °/o Zuschlag, somit Fr. 3960.

Bei allen andern Beamtungen wurde die Besoldungsquote nach oben aufgerundet, bei den Revisoren kann nun keine Ausnahme gemacht werden; es gebührt daher jedem derselben noch ein Zuschlag von Fr. 40.

Fr.

180

e. Revisionsgehulfen Infolge der sich stetsfort mehrenden Geschäfte mußte einem der Revisionsgehülfen die Arbeit eines selbstständigen Revisors zugewiesen werden. Die ihm zufallende Besoldung von Fr. 2600 steht nun in keinem richtigen Verhältnisse mit den Leistungen dieses Angestellten, für den wir nunmehr die Minimalbesoldung eines Revisoren mit Fr. 3000 in Aussieht nehmen, in der Meinung, daß demselben der Zuschlag von Fr. 400 rückwirkend vom 1. Januar ausgerichtet werde.

,,

400

,,

1500

,,

200

IV. B e k l e i d u n g s w e s e n .

f. Reisekosten Das Begehren wird bedingt durch den gegenwärtigen Stand dieses Kredites im Vergleich zu den noch bevorstehenden Kosten für Kontrol- und Inspektionsreisen.

VI. I n v e n t a r k o n t r öle.

b. Gehülfe Bei Aufstellung des Budgets wurde eine für diesen Beamten vorgesehene bescheidene Besoldungserhöhung nicht in Berücksichtigung gezogen. Da der Betreffende in jeder Beziehung gute Dienste leistet, erscheint es unbillig, daß er nicht in gleicher Weise berücksichtigt wurde, wie verschiedene andere Beamte, und wir erachten diese nachträgliche Besoldungsaufbesserung als ein Gebot der Billigkeit.

Total

Fr. 2280

Dieses unwesentliche Nachtragskreditbegehren für das Personal des Oberkriegskommissariats bedingt zudem keine Kreditvermehrung des Gesammtpostens, da auf dem Büdgetposten für Militärpflicht-

277 ersatz von Fr. 5500 nur Fr. 1300 fest, zur Verwendung kommen, somit immerhin immerh eine Kreditrestanz von circa Fr. 3500 verfügbar bleiben wird.

A. 15. Munitionsdepot.

d. Aushülfspersoual für Magazine und Bureaux .

f. Transportkosten

Fr.

600 ,, 20,000 Fr. 20,600

Aus verschiedenen Gründen ist die Fabrikation des Gewehres, Modell 1889, etwas verzögert worden. Das Militärdepartement hat sich infolge dessen veranlaßt gesehen, zu verordnen, daß für einstweilen, d. h. bis zur Austheilung der neuen Waffe, die gesammte Armee mit Weißpulverpatronen (rauchschwach) zum Vetterligewehre auszurüsten sei.

Der Umtausch der circa 30 Millionen Schwarzpulverpatronen gegen solche mit Weißpulver in den Kontingentsbeständen muß in kürzester Frist durchgeführt werden, was eine vorübergehende Vermehrung des Arbeitspersonals im Munitionsdepot in Thun zur Folge hat und wofür ein Kredit von Fr. 600 nothwendig ist.

Die daherigen Mehrauslagen für Frachten, Camionnage und Spesen schätzen wir auf Fr. 20,000, welche Ausgabe bei Aufstellung des Budgets nicht vorauszusehen war.

C. Unterricht.

4. W i e d e r h o l u n g s k u r s e , a. Infanterie. Auszug.

Unter Bezugnahme auf unsere Nachtragskreditbotschaft vom 6. Dezember 1890 und den Berieht über die eidg. Staatsrechnung für das Jahr 1890 bringen wir andurch die Mehrkosten in Rechnung, welche durch Kommandiritng der Bataillone Nr. 28, 29 und 30 der III. Division zum Okkupationsdienst in's Tessin entstanden und vorläufig aus dem Büdgetkredit ,,Infanteriewiederholungskurse" des Jahres 1891 bestritten worden sind : Kosten des Regimentsstabes Nr. 10 Fr.

4,783 Differenz zwischen dem Instruktionssold und Feldsold der Offiziere der 3 Bataillone ,, 4,050 üebertrag

Fr.

8,833

278 Uebertrag Verlängerter Dienst der Bataillone Nr. 28 und 29, 11 Tage X 1259 Mann à Fr. 2. 49 . . . .

Verlängerter Dienst des Bataillons Nr. 30, 9 Tage X 633 Mann à Fr. 2. 73 Bahntransporte Kosten der Linientrainpferde und Requisitionsfuhrwerke Außerordentliche Verpflegungskosten

Fr.

8,833

,,

34,484

,, ,,

15,553 45,098

,, ,,

8,461 1,351

Fr. 113,780 D. a. Bekleidung.

XII. U n t e r h a l t u n d D i s l o k a t i o n d e r eidg.

Bekleidungsvorräthe

Fr. 8000

Behufs Ausrichtung einer Entschädigung an die kantonalen Militärorgane für die Besorgung des Unterhalts der Landsturmkapüte pro 1891 sind wir im Falle, ein Nachkreditbegehren im Betrage von Fr. 8000 zu stellen.

H. Kriegsmaterial.

II. N e u a n s c h a f f u n g e n .

c. Kavallerie Fr. 30,000 In der Botschaft zum Kriegsmaterialbüdget für das Jahr 1889 war unter ,,c. Kavallerie" ein Kredit von Fr. 21,000 vorgesehen zur Beschaffung von drei Maschinengewehren und zur Fahrbarraachung von vier solchen Waffen.

Bevor zur Anschaffung jener Geschütze geschritten Wurde, hat die Kavallerie mit einem von früher her vorhandenen Versuchsgewehr Proben angestellt, welche im betreffenden Budgetjahr ihren Abschluß nicht fanden, Infolge dessen floß der bewilligte Betrag als unver-.

wendet wieder in die Staatskasse zurück.

In der Materialbotschaft für 1890 und 1891, so-, wie im Gesamintbüdget für 1891 wurde der Maschinenüebertrag

Fr. 30,000

279

üebertrag gewehre nur pro memoria Erwähnung gethan, und wir behielten uns vor, zu geeigneter Zeit auf den Gegenstand zurückzukommen.

Wir beabsichtigen nun, die Versuche auf breiterer Basis mit drei Maschinengewehren verbesserter Konstruktion fortzuführen, wozu die bezüglichen Dispositionen getroffen sind, und ersuchen hiermit nachträglich um eine entsprechende Kreditbewilligung.

d. Artillerie Im Material budget pro 1890 waren für Umänderung der innern Kasteneintheilung von 35 10om Caissons in 8,4cm Caissons Fr. 7000 ausgesetzt.

Verschiedener Umstände halber wurde es nicht möglich, auf Rechnungsschluß 1890 diese Umänderung auszuführen und blieb daher der bezügliche Büdgetposten unverwendet. Die nach Thunlichkeit beschränkten Umänderungsarbeiten, welche nunmehr ihren Abschluß gefunden haben, erforderten eine Auslage von Fr. 4700.

Fr. 30,000

,,

4,700;

Fr. 34,700 J. Militäranstalten und Befestigungsanlagen.

II. U n t e r h a l t b e s t e h e n d e r F e s t u n g s w e r k e Fr. 20,000 Es wird nöthig werden, die Frage zu prüfen, ob zur Sicherung unserer Südfront auch bei St. MauriceMartigny Befestigungsanlagen erstellt werden müssen.

Zu diesem Zwecke beabsichtigen wir, die nöthigen Terrainaufnahmen anzuordnen. Diese Arbeiten werden im Ganzen auf circa Fr. 50,000 zu stehen kommen, sollen aber auf die Jahre 1891, 1892 und 1893 vertheilt werden.

III. S i c h e r u n g des G o t t h a r d .

Für den Bau eines Verbindungstunnels zwischen dem Fort Airolo und dem großen Gotthardtunnel.

,, 350,000

Fr. 370,000

280

K. Topographisches Bureau

. . Fr. 20,000

In Voraussicht der baldigen Vollendung des Atlasses im Maßstab der Originalaufnahmen (Siegfried-Atlas) beabsichtigt das Militärdepartement die Herausgabe eines Atlasses der ganzen Schweiz im Maßstab l : 50,000 mit Relieftönen. -- Diese Karte wird in militärischen und andern Kreisen dringend verlangt.

Es sind bereits Versuche im Gange, durch welche die technischen Verfahren zur Erstellung dieser Karte, sowie die finanzielle Tragweite einer solchen Publikation festgestellt werden sollen. Es soll auch die Manöverkarte des diesjährigen Truppenzusammenzuges, umfassend 16 Blatt des Maßstabes l : 25,000 oder 4 Blatt l : 50,000, versuchsweise in der Manier der projektirten Karte herausgegeben werden.

Die hiefür zu machenden Erfahrungen werden das topographische Bureau in Stand setzen, eine genaue Vorlage über die angestrebte Publikation einreichen zu können.

Wir berechnen sämmtliche Kosten der Manöverkarte und übrigen Versuche für das laufende Jahr auf Fr. 20.000 im Maximum.

IV. Pferderegie.

5. I n v e u t a r a n s c h a f f u n g e n

Fr. 15,000

Wir bedürfen dieser Summe, um die Ausgaben für die Rücknahme von Pferden, welche an Offiziere verkauft worden wareu und, weil den Reit-Eigenschaften des Käufers nicht entprechend, der Anstalt wieder zurückverkauft wurden, zu bestreiten.

Dieser Ausgabeposten wurde im ordentlichen Budget pro 1891 nicht eingestellt.

Rekapitulation.

D. II. A. 9.

Oberkriegskommissariat . . . . Fr. 2,280 ,, ,, ,, 15.

Munitionsdepot ,, 20,600 ,, ,, G. 4. a. Unterricht. Wiederholungskurse deiInfanterie ,, 113,780 ,, ,, D. a.

Bekleidung ,, 8,000 ,, ,, H. II.

Kriegsmaterial-Neuanschaffungen . ,, 34,700 Militäranstalten und Festungswerke ,, 370,000 n T> J.

,, K.

Topographisches Bureau . . . ,, 20,000 ·n Pferderegie ,, 15,000 î) IV.

Fr. 584,360

281

E. Finanz- und Zolldepartement.

FinanzTCrwaltung.

VI. Liegenschaften

Fr. 3125

Die zur Aufstellung des Baubüdgets pro 1891 erfolgte Ausarbeitung der Pläne für das bei der Kaserne Herisau zu errichtende Dependenzgebäude geschah in der Voraussetzung, daß der Bau in den Hof der Kaserne, also auf dem der Eidgenossenschaft gehörenden Areal zu stehen komme. Nun hat aber das Militärdepartement gewünscht, es möchte von der Inanspruchnahme des Hofes oder des übrigen ohnehin beschränkten Kasernenumschwunges zu fraglichem Zwecke abgesehen und für das Emplacement des Neubaues vom Anstößer an den Kasernenhof, Herrn Gemeinderath Schmid, ein zirka 625 m 2 haltender Landabschnitt erworben werden. Letzterer hat sich zu dessen Abtretung zum Preise von 5 Franken per m 2 bereit erklärt.

Da diesem Umstand im Kostenvoranschlag, auf dem der im dießjährigen Budget eingestellte Betrag von Fr. 60,000 basirt, nicht Rechnung getragen ist, so ersuchen wir um Bewilligung eines Kredites von Fr. 3125.

F. Industrie- und Landwirthschaftsdepartement.

Abtheilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

IV. Verschiedenes Fr. 1000 Mit Eingabe vom 14. Mai 1891 stellt das Organisationskomite der schweizerischen Fischereiausstellung in Basel 1891 das Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Ausstellung.

In Anbetracht, daß dieselbe laut Programm und Kostenvoranschlag eine ziemliche Ausdehnung erhalten und für die schweizerische Fischerei im Allgemeinen und insbesondere auch für die in Verbindung mit der schweizerischen laadwirthschaftlichen Ausstellung 1893 beabsichtigte Fischereiausstellung von Nutzen sein wird, beantragen wir, obigen Beitrag an erwähntes Komite und kommen in Folge dessen um einen Nachtragskredit hiefür ein.

Bnndesblatt. 43. Jahrg. ßd. III.

19

282

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

VIII. Entschädigung an die Gesellschaften der Centralbahn und der Nordostbahn (NachtzUge) . Fr. 14,762. 48 Durch Urtheil des Bundesgerichtes vom 27. Februar 1891 in Sachen der Zentralbahn und Nordostbahn gegen den Bund betreffend Schadenersatzforderuog aus Führung der NachtzUge im Jahre 1886 ist die Forderung der beiden Gesellschaften zu einem Drittheil mit Fr. 10,969. 58 sammt Zins zu 5 °/o seit dem Tage der Zustellung der Klage (23. November 1888) gutgeheißen worden. Der Zins vom 23. November 1888 bis 11. Mai 1891 beträgt ,, 1,350. 95 Fr. 12,320. 53 Dem Bund wurden weiter zu bezahlen auferlegt : a. die bundesgerichtlichen Kosten von restanzlichen 6. eine Prozeßentschädigung an die klägerischen Gesellschaften von fl Ferner ist die restanzliche Rechnung des Anwaltes des Bundes zu bezahlen mit Total des Nachtragskreditbegehrens

,,

527. 55 1,000. --

_

914. 40

Fr. 14,762. 48

IX. Repartition des Zinses auf der Gotthardsubvention von 4,5 Millionen unter die Subventionskantone Fr. 2,707. 07 In Artikel 18 des Gotthardvertrages vom 15. Oktober 1869 behielten sich die Subventionsstaaten einen Anspruch auf Partizipation an den finanziellen Ergebnissen des Unternehmens vor, wenn die Dividende 7 °/o übersteigen sollte, und zwar für die Hälfte des Ueberschusses und im Verhältniß der Subsidien.

Dieser Fall ist im Jahre 1889 eingetreten, indem die Dividende von der Generalversammlung der Aktionäre der Gotthardbahngesellschaft auf 7,4 °/o festgesetzt worden ist, so daß 0,2 % oder Fr. 68,000 den Subventionsstaaten zufielen.

283

Von dieser Summe kamen der Schweiz Fr. 16,849. 55 und von diesen dem Subventionsbetrag des Bundes von 4 2 /2 Millionen ein Antheil von Fr. 2707. 97 zu, welcher seitens des Bundesrathes der Bundeskasse reservirt wurde.

Hiegegen haben die Regierungen der Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Mdvvalden, Obwalden, Solothurn, Baselstadt, Baselland , Schaff hausen, Aargau und Thurgau Einsprache erhoben, da das Bundesgesetz die Subvention ausdrücklich den Kau t o n e n zuspreche und durch Bundesrathsbeschluß vom 4. April 1879 die gesetzliche Subventionssumme unter die Kanfone repartirt worden sei.

Daraus ergebe sich ohne Weiteres, daß die Rechtsvortheile, welche dieser Subsidie vertragsmäßig zugesichert seien, den Kantonen zufallen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich Anderes vorbehalte, was hier nicht der Fall sei.

Obwohl der ßundesrath ursprünglich an dem Anspruch auf den der Subvention von 4 ] /2 Millionen entsprechenden Dividendenantheil von Fr. 2707. 97 glaubte festhalten zu müssen, so kann er sich doch, Angesichts der erwähnten Eingabe und im Hinblick auf den Wortlaut des Geselsses vom 22. August 1878 betreffend Gewährung von Subsidien für Alpenbahnen, mit der nachträglichen Repartition der Fr. 2707. 97 an die Subventionskantone einverstanden erklären, wodurch ein entsprechender Nachtragskredit nothwendig wird.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

. . . Fr. 15,000

Der Büdgetkredit beträgt Fr. 15,392 und es ist bereits über eine Summe von Fr. 15,818. 70 verfügt, worunter Fr. 4348 zu Gunsten des internationalen Bureaus für Publikation der Zolltarife, Fr. 5000 für den geologischen Kongreß und Fr. 2500 für das eidgenössische Turn- und das Unteroffiziersfest begrifien sind. Unter diesen Umständen halten wir eine Nachbewilligung annähernd in der Höhe des Büdgetansatzes für geboten. Im verflossenen Jahre beliefen sich die Ausgaben für Unvorhergesehenes auf Fr. 21,387. 75.

284

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer besondern Hochachtung.

B e r n , den 8.Juni 1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

285 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1891 (L Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 8. Juni 1891, beschließt: Es werden dem Bundesrathe fUr das Jahr 1891 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

D. Bundeskanzler 3. Außerordentliche Druckarbeiten

Fr.

. . . .

4,434. 25

Dritter Abschnitt.

A. Departement des Auswärtigen.

Handelsabtheilung.

Internationale geographische Ausstellung in Bern .

10,000. --

Uebertrag

14,434. 25

286 üebertrag

Fr.

14,434. 25

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

III. A r c h i v e .

Bundesarchiv V. B e i t r ä g e a n A r b e i t e n Schweiz. Vereine.

8. Bibliographie der schweizerischen L a n d e s k u n d e . . . .

Fr.

2,400. --

3,000. --

VII. V e r s c h i e d e n e s .

6. Bundesfeier 150,000. -- 8. Volkswirtschaftliches Lexikon der Schweiz 3,930. -- 9. Leuba und Furrer, Tabellenwerk über die eßbaren und giftigen Schwämme. . . .

2,000. -- Abtheilung Bauwesen, a. O b e r b a u i n s p e k t o r a t .

I. Besoldungen

4,000. --

b. D i r e k t i o n der eidg. B a u t e n .

IV. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten 9,153. -- c. Neubauten 275,953. 83 d. Bauliche Arbeiten in gemietheten Gebäuden . .

1,793. -- V. Straßen- und Wasserbauten . 117,763. 60 569,993. 43 Üebertrag

584,427. 68

287

D. Militärdepartement.

üebertrag Fr.

Fr.

584,427. 68

II. A. 9. Oberkriegskommissariat 2,280. -- 15. Munitionsdepot . . . 20,600. -- C. 4. a. Unterricht, Wiederholungskurse der Infanterie 113,780. -- D. a. Bekleidung . . . .

8,000. -- H. II. Kriegsmaterial - Neuanschaffungen 34,700. -- J. Militäranstalten u. Festungswerke 370,000. -- K. Topographisches Bureau .

20,000. -- IV. Pferderegie 15,000. -- 584,360. -- E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

VI. Liegenschaften

3,125. --

F. Industrie- und Landwirthschafts-

departement.

Abtheilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

IV. Verschiedenes

1,000. --

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

VIII. Entschädigung an die CentralFr.

und Nordostbahn (Nachtzüge) . 14,762. 48 IX. Repartitiou des Zinses auf der Gotthardsubvention von 4,5 Millionen unter die Subventionskantone 2,707. 97 17,470. 45

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

15,000. -- 1,205,383. 13

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1891 (I. Serie). (Vom 8. Juni 1891.)

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1891

Année Anno Band

3

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25

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1891

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260-287

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