276

#ST#

Bekanntmachungen von

Departement und andern Verwaltungsstellen des Bunte.

Tarifentscheide des

Zolldepartement im Monat Januar 1891.

Tarif- Zollansatz nummer. Fr. Ct.

9.

1112.

130.

217.

229.

234.

256.

383.

411.

10. -- 3og. Iudia-Luftreiniger (Desinfektionsmittel) als: India-Naphtalinblätter, India-Mottenschutz, IndiaCamphorin etc. in Rahmen, Täfelchen oder gepulvert, etc.

40. -- in Jeu Tariferläuterungen ist zu streichen : ,,Pep100.

sinwein" (s. Nr. 256 hienach).

7. -- Stahlspäne zum Reinigen von Parquetböden in offener Verpackung.

1. 25 Hundekuchen (Hundezwieback, Fleischzwieback für Hunde), Bundesrathsbeschluß vom 13. Januar 1891.

7. -- Suppenstoffe aller Art, wie zerkleinerte Julienne, Sellerie, Zwiebeln, etc., in offener Verpackung.

20. -- Zu streichen: ,,Hundezwieback (Hundekuchen, Fleischzwieback für Hunde)". (S. Nr. 217.)

16. -- Nach: ,,Vin apéritif Mugnier" ist einzuschalten: ,,Pepsinwein" --. 60 Abfälle von Thierhaaren.

16. -- Stahlspäne zum Reinigen von Parquetböden: in Paketen, etc.

277

4. Wochenbülletin über dio

Ehen, Gretmrten und. Sterbefälle in den Städten Groß-ZUrlch (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Biel (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Lode (11,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dein gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

4. Woche, vom 25. bis zum 31. Januar 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den-Civilstandsheamten der 15 obgenannten Städte 67 Ehen, 275 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 214 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 21 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung ^ibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 25. bis

Lebendgeburten.

Todtgeburten.

Gestorbene

(ohne die Todtgeburten) 1 T Ï.

Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- Uneheliche. liche. liche. liche. liche.

liche. liche. liche.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . . '232 1 29 24 B 6 33 1 9 2 Auswärtige 6 -- -- -- -- -- Zusammen 241 30 31 3 1 33 1 6 In einer Gehär- oder Krankenanstalt Gehorene oder Gestorbene 17 9 14 1 -- -- -- -- Wovon Auswärtige . .

2 6 -- -- -- 6 -- -- Unter der Gesammtzahl waren verkostgeldet -- 2 3 -- Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt: Vom 25. bis zum 31. Januar.

Männlich Weiblich Zusammen

Von 80 Unbe5--19 20-39 40--59 60-79 und mehr kanntes latiren. Jahren. Jahrin. Jahren.

Jahrsn. Alter.

O--l lahr.

1-4 Jahren.

22 17

16 16

9 11

10 20

18 2l

28 38

6 2

1 --

39

32

20

30

39

66

8

1

278 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Während der entsprechenden Woche im Jahre

Während der an folgenden Tagen cu Ende gegangenen Woche

am 31. Januar 1891 22,a Sterbefälle . 24. , 21,8 ,, 21,6 ,, . 17. ,, 23,3 ,, 10. ,, Die Geburtenziffer beträgt 26,6 auf

auf 1000 Einwohner ,, * r » ,, » ,, ,, 1000 Einwohner.

1890.

1891.

Todesursachen.

1 2 3.

4.

Pocken Masern . .

. .

Scharlachfieber Diphtheritis und Croup . .

6. Rothlauf 7. Typhus abdomicalis . . . .

8. Kindhettfleber 9. Dnrchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herafehler . . .

1 13. Schlagfluß

7 25 29 11 13

2 1 1 1

14. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

15.

,, ,, Selbstmord 16.

,, ,, Mord . .

Unbestimmte Todesursache .

4 1 -- --

1 -- -- --

18. Angeborene Lebensschwäche l 19. Altersschwäche

11 7

,,

,,

20. Andere Todesursachen . . .

92 -- Zusammen «235

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

1889

21,« 27,4 38,4 47,9

20,8 22,5 20,8 23,i 1889.

Vom 26. Jan. Vom 27. Jan.

Vom 25. bis 3l. Januar.

bis I.Februar. bis 2. Februar.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus* Total. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

7 5 14 3 1 3 2

17.

1890

1 1

6 3 1

11

3

2

12 -- 21

6 43 39 11 8 4 -- -- -- 15 14

71 1 223

3 3 1 2 -- -- -- 1

11 -- 24

6 7

2 1

2

1

5 36 19 11 7

5 3

2 3 --

1 --

-- 12 9 i

88 -- 218

1 1

-- --

11 -- 26

* Wovon 2 Falle in Petit-Saconnex, welches vor 1891 nicht zu Gross-Genf gerechnet wurde.

Laut Angabe hatte in 62 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

279 GUnstlge Verhaltnisse.

Ungunstige Verhältnisse.

Keine Angaben.

In 3 Fällen.

In 16 Fällen.

In 51 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften aasgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsueht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiösen der Äthmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Mannlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich.

4 2 1 1 3

Von 0 bis 1 Jahr 3 * 1 4 Jahren 3 * 5 19 ,, ,, 20 39 ,, 1 , 40 59 ,, 5 ,, 60 79 , 2 ,, 80 und mehr Jahren -- Ohne Angabe des Alters -- Total 14

--

1

3 3 4 -- 11

3 1

-- 15

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1

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Städte.

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Groß-Zürich *) . . .

Groß-Genf**) . . .

Basel .

. . .

Lausanne St Gallen .

Chaux-de-Foiids .

Luzern Neuenhurg . .

Winterthur . .

Biel .

.

Herisau Schaffhausen . .

ÏYeiburg Locle

. .

. .

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5 3 5 8 3 2 -- -- -- 2 1

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1 1

7 3 1 1 1 -- 14

3 10 5 3 -- -- 21

Durchfall der kleinen Kinder

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2 7 3 2 6 4 3 1 --2 1 3 1

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*) Zürich und seine 9 At sgeme mden.

**) Genf mit Plainpalais, Eaux-Vives und Petit-Saconnex.

.

1

280

Morbidi tat.

Vom 25. bis zum 31. Januar 1891 sind folgende Fälle von ansteckenden: Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

Bern (Kanton): 12 fälle, wovon 7 in Seedorf, 2 in Finsterhennen, l in Kallnach, l in Dießbech b. B. und l in Großaffoltern. -- Freiburg (Kanton): 6 Fälle in Arconciel. -- Waadt (Kanton): l Fall in Pfauen.

2. Masern.

Schaffhausera (Kanton): 2 Fälle in Thayngen. -- Basel-Stadt: 85 Fälle. -- Bern: l Fall. -- Neuenburg (Kanton): 18 Fälle, wovon 7 in Neuenburg, 10 ia Bevaix und l in Fleurier. -- Waadt (Kanton) : 8 Fälle.

3. Scharlach.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Neuhausen. -- Groß-ZUrlch: 6 Fälle.-- Bern: 4 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : 8 Fälle in Fleurier. -- Waadt (Kanton): 26 Fälle. -- Freiburg (Kanton) : 7 Fälle in Dompierre und mehrere in KueyresSt-Laurent.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton) : 3 Fälle, wovon je l in Schaff hausen, Löhningen und Altorf. -- Groß-ZUrlch : 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 10 Fälle. -- Bern: 2 Fälle. -- Neusnfourg (Kanton): 6 Fälle tn Fleurier. -- Freiburg (Kanton): Epidemie in Montagny-les-Monts.

5. Keuchhusten. .

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaff hausen und mehrere Fälle in Neuhansen. -- Groß-Zürlch : 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 6 Fälle. -- Waadt (Kanton): 18 Fälle.

6. Varicellen.

Groß-ZUrlch: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 17 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Fleurier. -- Waadt (Kanton): l Fall.

7. Bothlauf.

Schaflhausen (Kanton) : l Fall in Löhningen. -- Basel-Stadt : 2 Fälle. -- Bern: l Fall.

8. Typhus.

Groß-ZOrlch: l Fell. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Bern: 2 Fälle. - Neuenburg (Kanton): l Fall in Neuenburg. -- Waadt (Kanton): l Fall.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Waadt (Kanton): 2 Fälle.

281

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 25. bis 31. Januar 1891.

Kantonsspital ZUrlch (448 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumlinster-ZUrlch (67 Retten). -- Tlieodosiauum in Riesbach (55 Betten). -- Spital Genf (330 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten). -- ßürgerspital Basel (462 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Inselspital Bern (320 Betten). -- Außerkrankenhaus in Bern (110 Betten). -- Diakonissenbaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten). -- Burgerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspitaj St. Gallen (347 Betten).

-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten).

-- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Pourtales Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital Wlnterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herlsau (80 Betten).

-- Krankenhaus Schaffhausen (100Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten).

-- Spital Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

Zahl der aufgenommenen Kranken.

1. Pocken 2. Masern ·. . . .

3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Group 6. Rothlauf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a n k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Akute Krankheiten der Athtnungsorgane.

13. Akute Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

-- 4 7 -- 17 5 8 37 24 35 12 49 12 330 60 600

Wovon von auswärts kommend.

-- l l -- 3 2 ä 24 8 15 -- 7 -- 137 18 219

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 24. Januar in den genannten Krankenanstalten 3026. Er i s t am 31. Januar in den oben erwähnten Anstalten 3135.

282

Koch's Heilmittel gegen die Tuberkulose.

Nachfolgendes Kreisschreiben ist am 27. Dezember von dem schweizerischen Departement des Innern an sämmtliche Kantonsregierungen gerichtet worden: Hochgeachtete Herren !

Im Verlaufe unserer Unterhandlungen mit den zuständigen Behörden in Berlin, betreffend den amtlichen Bezug des Koch'schen Heilmittels gegen die Tuberkulose, hat sich die Wünschbarkeit ergeben, zu wissen, wie groß ungefähr der Bedarf für die Schweiz in der nächsten Zeit sein wird. Bezüglich dieses Bedarfs ist zu bemerken, daß es sich dabei nur um Universitätskliniken, Spitäler ond Heilanstalten bezw. Kurorte für Tuberkulöse handeln kann, die für richtige Anwendung des Heilstoffs und wissenschaftliche Beobachtung der damit erzielten Wirkungen genügende Gewähr bieten. Einerseits ist die Quantität der erhältlichen Lymphe noch zu klein, als daß solche schon allgemein an die Aerzte könnte abgegeben werden : ja es ist wahrscheinlich, daß auch die Ansprüche der angeführten Anstalten nur in beschränktem Maße befriedigt werden können. Anderseits verbietet der Umstand, daß das ganze Heilverfahren noch im Stadium der Versuche steht und die Anwendung des Mittels viele Sorgfalt und genaue Krankenbeobachtung erfordert, das letztere einstweilen anderswo, als in gut geleiteten Anstalten, zur Anwendung zu bringen. Uebrigens sollen, gutem Vernehmen nach, die Beslimmungen und Bedingungen, unter denen die Abgabe der Koch'schen Lymphe in nächster Zeit zu erfolgen hat, von der preußischen Regierung in Bälde aufgestellt werden, und danach werden wir uns selbstverständlich auch zu richten haben.

Wir laden Sie nun ein, uns mit thunlicbster Beförderung auf folgende Fragen zu antworten : 1. Für welche Kliniken, Krankenhäuser oder Kurorte Ihres Kautons wünschen Sie das Koch'sche Heilmittel durch unsere Vermittlung zu erhalten ?

2. Welches ist die Gesammt-Bettenzahl jeder der betreffenden Anstalten? Wie groß ist der mittlere tägliche Krankenstand und die jährliche Patientenzahl ?

3. Wie groß ist ungefähr die durchschnittliche Zahl der täglich in jedem Krankenhaus oder an jedem Kurort behandelten Tuberkulöseu (interne und chirurgische)? Bei den Kurorten ist die Dauer der Saison anzugeben.

283 4. Angabe des Quantums Koch'scher Impffliissigkeit, das jede der genannten Krankenanstalten und Kurorte monatlieh erhalten sollte. Da, wo das neue Verfahren bereits angewandt wurde, bitten wir um Mittheilung der Zahl der bisher danach behandelten Patienten, der Zeit der Behandlung und des Quantums der verbrauchten Lymphe etc.

Gesetzgebung über das Gesundheitswesen.

Wir geben hienach den Wortlaut eine's vom Großen Rathe des Kantons Basel-Stadt angenommenen Gesetzes betreifend die Errichtung einer allgemeinen Poliklinik vom 17. Februar 1890.

Der Große Rath des Kantons Basel-Stadt beschließt bezüglich der Errichtung einer allgemeinen Poliklinik was folgt: § 1. Die allgemeine Poliklinik bezweckt die unentgeltliche ärztliche Behandlung bedürftiger Kranker.

In zweiter Linie soll die Anstalt den Unterrichtszwecken der Universität dienen.

§ 2. Die Anstalt ist dem Sanitätsdepartement unterstellt.

Sie wird geleitet durch einen Arzt als Direktor, dem die erforderliche Zahl von Assistenzärzten beigegebeu ist.

§ 3. Der Staat sorgt für Beschaffung der nothwendigen Räumlichkeiten, in denen im Bedürfnißfall auch einzelne SpezialPolikliniken sollen Unterkunft finden können.

§ 4. Anspruch auf Behandlung durch die Poliklinik haben folgende Einwohner des Kantons : a. Alle selbständigen oder nur vorübergehend angestellten Personen, deren durchschnittliches Gesammteinkommen weniger als Fr. 1200 im Jahr beträgt, sowie deren Familienglieder.

b. Die mehr als l H Jahre alten, dauernd erwerbsunfähigen Familienglieder der bei der öffentlichen Krankenkasse obligatorisch Versicherten.

c. Solche Personen, welche gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet sind, aber die vorübergehende Unmöglichkeit der Zahlung ihrer Prämie nachgewiesen haben, sowie ihre Familienglieder.

284 Das Recht auf Benützung der allgemeinen Poliklinik in vollem Umfange tritt erst nach einem Aufenthalt von sechs Monaten in hiesigem Kanton ein. Während dieser Wartefrist besteht nur ein Anspruch auf Konsultation in der poliklinischen Sprechstunde.

Der Regierungsrath wird durch Verordnung festsetzen, in welcher Weise der Ausweis über die Berechtigung stattzufinden hat.

§ 5. Die Poliklinik gewährt den Berechtigten in allen medizinischen, chirurgischen und geburtshülflichen Fällen : a. Aerztliche Hülfe durch Konsultation in der poliklinischen Sprechstunde oder durch Hausbesuch.

b. Unentgeltliche Verabreichung der von den Aerzten der Poliklinik verordneten Arzneien und Verbandgegenstände.

c. Die Kosten einzelner Bäder und kleinerer Hülfeleistungen.

d. Verpflegung in einem hiesigen Kraukenhause auf die Dauer von 13, oder in der Irrenanstalt auf die Dauer von 26 Wochen, wenn die. Aufnahme daselbst nothwendig und möglich ist.

Nötigenfalls kann auch die Verpflegung in einem Krankenhause auf 26 Wochen ausgedehnt werden.

§ 6. Das Sanitätsdepartement wird das Verhältniß der Poliklinik zu den Krankenhäusern und der Irrenanstalt, sowie den Bezug der Medikamente durch besondere Verträge regeln, welche dem Regierungsrathe zur Genehmigung vorzulegen sind.

Zur allfälligen Errichtung einer poliklinischen Apotheke bleibt die Ermächtigung durch den Großen Rath vorbehalten.

§ 7. In den Sprechstunden der allgemeinen Poliklinik können auch andere als berechtigte Personen behandelt werden, jedoch haben solche keinen Anspruch auf die weitern in § 5 aufgezählten Leistungen.

§ 8. Der Regierungsrath wird innerhalb der bewilligten Kredite die Beiträge festsetzen, welche an Spezialpolikliniken erlheilt werden sollen, und zugleich durch Reglement die nöthigen Vorschriften aufstellen in Bezug auf die Behandlung von Berechtigten und die unentgeltliche Abgabe von Medikamenten durch diese Anstalten.

§ 9. Ueber die Behandlung der Berechtigten in den Landgemeinden wird der Regierungsrath das Nöthige durch Verordnung bestimmen.

§ 10. Der Direktor der allgemeinen Poliklinik wird vom Regierungsrath auf den Vorschlag des Sanitätsdepartements, welches ein bezügliches Gutachten des Erziehungsdepartements einzuholen hat, auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt und bezieht als

285 solcher eine Besoldung von Fr. 3000 bis 5000. Es kann ihm die Berechtigung zur Privatpraxis ertheilt werden. Er bekleidet die Stelle eines Lehrers an der Universität.

Die Assistenzärzte werden vom Regierungsrath auf den Vorschlag des Sanitätsdepartements auf unbestimmte Zeit gewählt. Sie müssen im Besitze eines eidgenössischen Diploms sein, beziehen eine Besoldung von Fr. 1500 bis 3000 und haben ihre ganze Zeit ihrem Amte zu widmen.

Die Assistenzärzte sind verpflichtet, in dem ihnen zugewiesenen Bezirke Wohnung zu nehmen, und haben Anspruch auf eine vom Regierungsrath festzusetzende Wohnungsentschädigung.

Der Regierungsrath wird das Nöthige über die Anstellung des Wartpersonals festsetzen.

§ 11. Der Regierungsrath wird die nöthigen Ausführungsverordnungen erlassen und den Zeitpunkt bestimmen, mit welchem dieses Gesetz in Kraft tritt. (In Kraft seit 189.10

Eidg. statistisches Bureau.

Bulletin Nr. 2 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Scli^veiz vom 16. bis 31. Januar 1891.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; E = Rindvieh ; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Lungenseuche.

Bern. Bez. Interlaken, Interlaken, (l R*) abgethan: betrifft einen Ochsen italienischer Herkunft.

Gesammttotal 1 Fall.

286

Rauschbrand.

Luzern. Bez. Luzern, Meyerskappel, l R abgethan, 24 R abgesperrt.

Glarus. Bez. Mittelland, Mitlödi, l R umgestanden.

Gesammttotal 2 Fälle, 24 Verdachtsfälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Laupen, Wyleroltigen, \ R; Bez. Delsberg, Vermes, l R -- Total 2 R umgestanden.

Luzern. Bez. Willisau, Langnau, l R umgestanden, 26 R abgesperrt.

Freiburg. Bez.. See, Châtel, l R umgestanden, 10 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Solothurn, Solothurn, l R umgestanden.

Waadt. Bez. Lausanne, Lausanne, l Schw abgethan.

Gesammttotal 6 Fälle, 36 Verdachtsfälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Außersihl, 2 St (6 R*) geschlachtet, Oberstraß, l St (l R*) geschlachtet, Albisrieden, \ St (3 R*); Bez. Affoltern, Affoltern, 2 St (11 R*, 4 Schw*), Maschwanden, l St (4 R*, 2 Schw*); Bez. Morgen, Adlisweil, \ St (7 Ru), Wädensweil, l St, (4 R*):, Bez. Winterthur, Winterthur, l St (l R*, 1 Schw*) geschlachtet. Einschleppung nach Winterthur durch Handelsvieh aus dem Kanton Thurgau; vier Stück der in Außersihl geschlachteten R sind österreichischer Herkunft; deßgleichen das in Oberstraß geschlachtete Thier -- Total 10 St, (37 R*, 7 wovon (8 R*, 1 Schw*) geschlachtet.

Bern. Bez. Bern, Bern, 3 St (3 R*, 110 Schw*), wovon (l R«, 22 Schw*) abgeschlachtet, Utzigen, l St (l R*); Bez. Biel, Biel, 2 St (l R*, 52 Schw*), wovon (l R*, 23 Schw*) abgeschlachtet; Bez. Interlaken, Unterseen, l St (2 R*) abgeschlachtet; Bez. Thun, Thun \ St (l R*) abgeschlachtet; Bez. Burgdorf, Burgdorf, l St (2 R*) abgeschlachtet; Bez. Konolfingen, Warb, l St (6 R*); Bez.

Nidau, Madretsch, l St (11 R*); Bez. Pruntrut, Pruntrut, 4 St (18 R*). Einschleppung nach Bern und Biel durch Schweinetransporte aus Italien; die fehlbaren Händler sind dem Strafrichter überwiesen. Unabhängig hievon in weiteren Fällen ebenfalls nach Bern und Biel, sowie nach Thun, Burgdorf, Interlaken, Worb, Utzigen und Madretsch Einschleppung durch Schlachtochsen italienischer

287

Herkunft. Nach Pruntrut wurde die Seuche durch elsässische Händler, welche die dortigen Ställe besuchten, eingeschleppt. Die im letzten Bulletin verzeichneten Seuchefälle hatten keine weitere Ansteckung zur Folge -- Total 15 St (45 R*, 162 Schw*), wovon (7 R*, 45 Schw*) abgesehlachtet.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, 3 St (21 R*), Arth, 3 St (22 R*); Bez. Einsiedeln, Einsiedeln, l St (2 R*), wovon (l R*) abgeschlachtet; Bez. Hbfe, Freienbach, 2 St (10 R*) ; nach Schwyz und Arth Einschleppung durch Schlachtochsen aus Italien, nach Einsiedeln aus Hombrechtikon, Kanton Zürich. Der Regierungsrath des Kantons Schwyz hat unterm 9. Januar eine Verfügung getroffen, zufolge welcher alles nach Einsiedeln eingeführte Schlachtvieh unter Befolgung spezieller Weisungen einer zehntägigen Absonderung zu unterwerfen ist -- Total 9 St (55 R*), wovon (1 R*) abgeschlachtet.

Glarus. Bez. Hinterland, Schwanden, 3 St, 13 R, 3 Schw, wovon (l Schw*).

Solothurn. Bez. Ölten, Starrkirch, l St (7 R*), Dullikon, \ St (3 R*), Boningen, l St (2 R*); Bez. Gösgen, Hauenstein, 4 St (28 R*), Winznau, l St (3 R*); Bez. Dorneck, Hochwald, \ St (l R*); Einschleppung durch Handelsvieh -- Total 9 St (44 R*)Basel-Stadt. Basel, 6 St (33 R*, 6 Schw*), Riehen, l St (ö R*) ; nach Basel Einschleppung durch Mastochsen- und Schweinetransporte aus Italien -- Total 7 St (39 R*, 6 Schw*).

Basel-Landschaft. Bez. Ariesheim, Münchenstein, 2 St (7 R*), Muttern, l St (2 R*); Bez. Waldenburg, Bennwyl, 2 St (2 R*, 2 Z*), Eptingen, 2 St (2 R*), Niederdorf, l St (4 R*) -- Total 8 St (17 R*, 2 Z*).

Appenzell A. Eh. Bez. Hinterland, Herisau, 3 St (20 R*, 3 Schw*), Stein, l St (11 R*); Bez. Mittelland, Teufen, l St (15 R*, 2 Schw*), Gais, l St (6 K*, 2 Schw*); Bez. Vorderland, Wald, l St (5 R*), Heiden, \ 8t (7 R*) -- Total 8 St (64 R*, 7 Schw*).

Appenzell I. Kh. Oberegg, l St (7 R*).

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, 2 St (16 R*, l Z*), wovon (16 R*) abgeschlachtet; Bez. Tablât, Tablât, l St (2 R*) abgeschlachtet, Muolen, 1 St (8 R*) ; Bez. Rorschach, Steinach, l St (7 R*) ; Bez. Unter-Rheinthal, St. Margrethen, l St (6 R*) abgeschlachtet; Bez. Ober-Rheinthal, Altstätten, 2 St (8 R*); Bez. OberToggenburg, Neßlau, .1 St (11 R*, 2 Schw*), Krummenau, l St (4 R*, l Schf*, l Z*, l Schw*); Bez. Alt-Toggenburg, Kirchberg, 3 St (25 R*, l Z*), Mosnang, 2 St (15 R*, 4 Z*, l Schw*); Bez. Wil, Wil, 2 St (14 R*, 2 Z*); Bez. Goßau, Goßau, 3 St (67 R*), Wald-

288 kirch, 3 St (29 R:-'). Der Fall in St. Margrethen betrifft österroichicclies Importvieh ; Ausbruch der Seuche während Quarantäneperiode -- Total 23 St 1,212 R*, 9 Z*, 4 Schw*, 1 Schf*), wovon (24 R*) abgeschlachtet.

GrauMnden. Bez. Plessur, Malix, 4 St, 49 R, 11 Z, 24 Seht1, 14 Schw, Churwalden, l St, 15 R; Bez. Ober-Landquart, Davos, 1 St, 8 R ; Bez. Imtoden, Ems, 16 St, 93 R, 8 Z, 3 Schf, 45 Schw, WOVOD (71 R«, 5 Z*, 3 Schf*, 19 Schw*); Bez. Glenner, Seewis, 2 St (18 R*), Käsfris, l St (8 R*i -- Total 25 St, 191 R, 19 Z, 27 Schf, 59 Schw, wovon (97 R*, 5 Z*, 3 Schf*, 19 Schw*).

Timrgau. Bez. Bischofszell, Reute-Gottshaus, l St (14 R°), Bischofszell, i 8t (19 EL*, 6 Schw*), Ebersvueil-Gottshaus, l St (9 R*, 2 Z*, 9 Schw*); Bez. Kreuzungen, Scherzingen, l St (7 R*); Bez. Mlinchweilem, Heiligkreuz, l St, 5 R, 3 Z; Bez. Steckborn, Rapersweilen, 2 St, 7 R, wovon (5 R*); Bez. Weinfelden, Grießenberg, 2 St, 27 R, 55 Schw, Ottoberg, l St, l R, Weinfelden, 2 St (6 R*). Birwinken, \ St (17 R*), Klarsreute, l St (10 R*), Hugelshofen, l St (7 R c ), Mauren, l St (4 R*); Einschleppung nach Birwinken, Klarsrejte und Mauren durch Handelsvieh aus Württemberg -- Total 16 St, 133 R, 70 Schw, 5 Z, wovon (98 R*, 15 Schw*, 2 Z*).

Tessin. Bez. Mendrisio, Mendrisio, l St, 2 R.

Waadt. Bez. Vevey, Vevey, l St (17 Schw*) abgeschlachtet; betrifft fremde Thiere; die Seuche wurde anläßlich der Abschlachtung im Schlachthause konstatirt.

Nenenburg. Bez. Neuenburg, St. Biaise, 4 St, 16 R, 3 Schf, 2 Sehw, wovon (l i R*, 2 Schw*) ; Bez. Val-de-Ruz, Chezard-St. Martin, 2 St, 25 R, 1 Schw. 5 Schf; bezüglich der Einschleppung nach Chezard-St. Martin (s. Bulletin Nr. 1) ist zu bemerken, daß auf den V i e h m ä r k t e a in Biel seit langer Zeit kein Seuchenfall konstatirt worden ist und daß somit eine Verschleppung vom dortigen M a r k t e her ausgeschlossen erscheint -- Total 6 St, 41 R, 8 Schf, 3 Schw, wovon (11 R*, 2 Schw*).

Gesammttotal 142 St, 1309 Stück Vieh, wovon 103 StUck abgeschlachtet.

Verminderuni seit 15. Jan. 1891 12 St, 246 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Zürich. Bez. Bülach, Höri, 3 P abgethan, (l P*) der Ansteckung verdächijg; betrifft Pferde, welche im Dezember letzten Jahres aus Deutschland zur Einfuhr gelangten.

Gesammttotal 3 Fälle, 1 Verdachtsfall.

289

Rothlauf der Schweine.

Schaffhausen. Bez. Ober-Klettgau, Gächlingen, l Schw umgestanden.

Waadt. Bez. Lausanne, Jouxtens, \ Schw umgestaaden.

Gesammttotal 2 Fälle.

Baude.

Tessili« dächtig.

Bez. Lugano, Torricella, (6 Z*) verseucht und ver-

Gesammttotal 6 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Grenzdienst. Entlassung eines Grenzthierarztes (grobe Pflichtvernachläßigung).

Zürich. Absetzung zweier Viehinspektoren (Ausstellung vorschriftswidriger Gesundheitsscheine). Bußen: Je eine von Fr. 500 und Fr. 400 an zwei Schafhändler (Veranlassung zur Ausstellung vorschriftswidriger Gesundheitsscheine); eine von Fr. 10 (Mangel «des Fleischschauzeugnisses) ; eine von Fr. 30 (Betreibung des Viehhandels ohne Patent).

Luzern. Buße von Fr. 10 (Fehlen des Gesundheitsscheins).

Unterwaiden n. d. W. Buße von Fr. 10 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Freiburg. Buße von Fr. 5 (Mangel des Gesundheitsscheins).

Basel-Stadt. Bußen : Eine von Fr. 20 und zwei von je Fr. 10 (Unterlassung der Anzeige des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche).

Schaffhansen. Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe von Gesundheitsscheinen).

St. Gallen. Bußen : Je eine von Fr. 5 und Fr. 25 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; je eine von Fr. 10 und Fr. 20, sammt Kosten (Verletzung der Quarantäne).

Graubünden. Bußen: Je eine von Fr. 15, 10 und 5 (Anstände betreffend Scheine).

Aargan. Bußen: Eine von Fr. 5 und Kosten (Nichtabgabe des Gesundheitsscheines); eine von Fr. 30 und Kostenan einen Viehinspektor (vorschriftswidrige Ausstellung von Gesundheitsscheinen).

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

21

290 Thurgau. Bullen: Je eine von Fr. 30 und Fr. 20 (Nichtbeachtung der Vorschriften über Orts- und Stallbann"); zwei von je Fr. 20 und fünf von je Fr. 5 (verschiedene Uebertretungen).

Waadt. Bußen : Drei von je Fr. 5 und zwei von je Fr. 20 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; eine von Fr. 5 (Verscharren eines Kalbes ohne Beisein des Abdeckers) ; eine von Fr. 5 (Weglassung des Kornbrandes).

Wallis. Bußen: Je eine von Fr. 10 und Fr. 7 gegenüber Viehinspektoren (dienstliehe Unregelmäßigkeiten) ; eine solche von Fr. 10 (Nichtabgabe eines Gesundheitsscheines).

Rückweisungen.

1. Am 16. Januar wurde bei der Zollstätte Erzingen einem Transport Vieh wegen vorschriftswidrigen Gesundheitsscheinen die beabsichtigte Durchfuhr über schweizerisches Gebiet verweigert.

2. Der Grenzthierarzt in Singen hat am 19. Januar ein von Ludwigsburg kommendes Pferd von der Einfuhr zurückgewiesen, weil der Führer kein vorschriftsgemäßes Ursprungszeugniß vorweisen konnte.

3. Bei der Zollstätte Locamo wurde wegen Mangel des vorgeschriebenen Gresundheitsscheines am 20. Januar eine Sendung frisches Fleisch zurückgewiesen.

4. In Chiasso Bahnhof wurde am 26. Januar wegen Maul- und Klauenseucheverdacht eine Sendung von 20 Schweinen von der Einfuhr zurückgewiesen.

5. Wegen Verdacht, der Maul- und Klauenseuche hat der Grenzthierarzt in Singen am 27. Januar die Einfuhr eines Ochsen beanstandet.

6. In Erzingen wurde am 27. Januar ein Ochse von der Einfuhr zurückgewiesen, weil derselbe von einem unrichtigen Gesundheitsschein begleitet war.

7. Der Grenzthksrarzt in St. Mîrgrethen Straße hat am 30. Januar eine Sendung Kalbfleisch, weil von einem zu jungen Thiere herrührend, zuräckgewiesen.

_A^ u s l a n d.

Frankreich. Dezember 1890: Lungenseuche, in 76 Gemeinden 101 Ställe, 207 Thiere als verseucht abgethan, 930 Thiere als der

291 Ansteckung verdächtig geimpft; Maul- und Klauenseuche, 20 Ställe ; Milzbrand, 27 Ställe und Weiden; Rauschbrand, 31 Ställe; Roti und Hautwurm, circa 50 Thiere abgethan (Doubs l, Hochsavoyen 1 Stall); Wuth, 73 Fälle (.Savoyen und Doubs je l Fall).

Elsaß-Lothringen. Dezember 1890: Milzbrand, 5 Fälle; Rotz, l P der Seuche und 17 P der Ansteckung verdächtig; Maulund Klauenseuche, circa 1600 neue Fälle; Lungenseuche, in Haiß, Landkreis Metz, unter einem Viehbestande von 22 R sind 4 R erkrankt, 2 R umgestanden ; die Seuche ist durch einen aus Verviers (Belgien) importirten Stier eingeschleppt worden.

Bad.611. 1.--15. Januar: Milzbrand, 4 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle; Maul- und Klauenseuche, erloschen in 33, weiter verbreitet in 46, neu aufgetreten in 56 Gemeinden. Seither ist die Seuche auch in Ober-Dosenbach und Schwörstadt ausgebrochen.

Württemberg. Dezember: Milzbrand, 16 Fälle; Rauschbrand, 5 Fälle; Rotz, 2 Fälle; Ende des Monats 110 P der Ansteckung verdächtig; Maul- und Klauenseuche, 10,012 neue Fälle; Ende des Monats 8668 Thiere verseucht, 7541 Thiere verdächtig; in den neu von der Seuche betroffenen Gehöften (Heerden) befinden sich 20,729 Thiere; Lungenseuche, 15 Thiere der Ansteckung verdächtig; Räude, 757 Schafe erkrankt und verdächtig.

Oesterreich - Ungarn ist laut Ausweis vom 31. Januar frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte

in ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, .,,

Maul- und Klauenseuche

Lungenseuche

Ortschaften

Ortschaften

Nieder-Oesterreich .

27 Ober-Oesterreich . .

10 Salzburg . . . .

8 Tyrol und Vorarlberg 13 *) Böhmen 300 Mähren . . . . .

l Schlesien . . . .

9 Galizien 23 Bukowina . . . .

l Ungarn (20. Januar) . 286

*) Bezirke Bregenz, Bludenz, Feldkirch und Innsbruck.

5 2 -- -- 20 17 9 3 -- 27

292

"Verschiedenes.

Grenzdienst.

1. Der Bundesrath hat unterm 30. Januar an Stelle des bisherigen Grenzthierarztes bei den Zollstätten Chiasso Bahnhof und Straße für den Rest der laufenden Amtsdauer provisorisch Herrn Grenzthierarzt C. Pe d r o n i in Mendrisio gewählt.

2. Infolge Ablebens der Herren Grenzthierärzte Weber in Genf und Sulger in Stein a. Rh. wird bis auf Weiteres der grenzthierärztliche Dienst bei den Zollstätten Genf Bahnhof, Meyrin Bahnhof, Vollandes und Stein a. Rh. durch die bisherigen Stellvertreter besorgt.

Viehverkehr mit Oesterreich-Ungarn.

Mit Rücksicht auf den nunmehr günstigeren Stand der Maulund Klauenseuche in den Kronländern Salzburg und Ober-Oesterreich hat die Statthalterei für Tirol und Vorarlberg das unterm 3. Dezember 1890 (siehe Bulletin Nr. 23) erlassene Verbot durch Verfügung vom 21. Januar auf die E i n f u h r und D u r c h f u h r von Klauenvieh aus Böhmen und aus den Bezirken Salzburg-Umgebung, sowie Braunau und Vöcklabruck (Ober-Oesterreich) beschränkt.

Viehverkehr mit Italien.

1. Der Bundesrath hat unterm 23. Januar in Entsprechung eines Gesuches der italienischen Regierung den T r a n s i t von i t a l i e n i s c h e m V i e h über schweizerisches Gebiet auf dem Straßenstück längs de? Grenze z w i s c h e n C r e m e n a g a und Fornasette aufzusehen hin gestattet, und zwar jeweilen während der Winterszeit, zu welcher die Verbindung zwischen Cremenaga.

und Valdomino infolge Witterungsverhältnissen nicht benutzbar ist.

An diese Bewilligung ist die Bedingung geknüpft, daß jeder Transport von einem speziellen, von der kompetenten Behörde in Cremenaga, resp. Luino, ausgestellten Gesundheitsscheine begleitet werde, welcher beim Grenzübertritte jeweilen der schweizerischen Zollstätte zur Kontrole vorzuweisen ist.

293 2. Das schweizerische Landwirthschaftsdepartement hat die S c h l i e ß u n g der Zollstätten C h i a s s o Bahnhof und S t r a ß e für die Vieheinfuhr an Sonntagen verfügt. Ausnahmen von dieser Verfügung sind unter keinen Umständen, auch nicht gegen die bisher übliche Entrichtung von Zuschlagstaxen, statthaft.

Bekanntmachung.

Die italienische Gesandtschaft ersucht uns um Aufnahme folgender Mittheilung: ,,Ein am 8. August veröffentlichtes Dekret des italienischen Ministeriums vom 18. Juni, welches, gestützt auf das Gutachten des obersten Gesundheitsamtes, die als gesundheitsschädlich erachteten Farbstoffe aufzählt, deren Gebrauch folglich bei Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, sowie bei der Fabrikation von Papier und Spielwaaren etc. verboten ist, hat bei einigen Zeitungen der französischen Schweiz den Glauben erweckt, man dürfe in Italien bei der Weinfabrikation die in demselben nicht verbotenen Farbstoffe anwenden, und man müsse sich daher vor den italienischen Weinen in Acht nehmen.

,,Nachdem wir aus guter Quelle Erkundigungen eingezogen haben, können wir versichern, daß jene Befürchtungen gänzlich unbegründet sind. Das Dekret vom 8. August stützt sich auf das Gesetz vom 28. Dezember 1888 über das öffentliche Gesundheitswesen, dessen allgemeine VollziehungsVerordnung unter Anderai die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß d i e z u m Z w e c k d e r N a c h a h m u n g oder V e r s t ä r k u n g der n a t ü r l i c h e n Farbe in k ü n s t licher Weise g e f ä r b t e n N a h r u n g s m i t t e l u n d G e t r ä n k e a l s besonders g e s u n d h e i t s s c h ä d l i c h a n g e s e h e n w e r d e n .

,,Der Artikel 140 der Verordnung über die gesundheitsamtliche Ueberwachung der Nahrungsmittel, Getränke etc., ebenfalls vom August 1890, sagt auch, daß es v e r b o t e n ist, dem W e i n e irgendwelchen Farbstoff beizumengen.

,,Im gleichen Sinne, ja noch strenger lauten die Weisungen, welche das Ackerbau- und Handelsministerium den Stationen für Weintechnik, die mit den Weinanalysen und der Abgabe von Zeugnissen über dieselben betraut sind, ertheilt hat.u B e r n , den 7. Februar 1891.

Schweiz. Bundeskanzlei.

294

W arnuiig1.

;Reproduzirt im Februar 1891.) *) In verschiedenen Ländern, namentlich in Belgien, macht man sich eine Industrie daraus, Anleihens-Loose, insbesondere solche von Städten (Paris, Brüssel, Antwerpen), zu verkaufen, gegen monatliche und auf längere Zeit, z. B. drei Jahre, vertheilte Abzahlungen.

Der Klient, der oft zu den Getäuschten gehört, läßt sich durch förmlichen Vertrag in die diesfälligen Geschäflsstipulationen ein, von denen eine oi't dahin geht: ,,Falls der Käufer einen Verfalltermin verstreichen läßt ohne die Einzahlung, so gilt der Verkauf als ohne Weiteres annullili.a Die erst in drei Jahren abzuzahlende Obligation wird exorbitant hoch bezahlt, z. B. Brüsseler Loose, welche Fr. 100 gelten, mit Fr. 180. Als Entgelt für diesen theuren Preis spiegelt man den Käufern Verloosuugen vor, aus denen die Obligationen mit Gewinnsten bis auf Fr. 100,000 herauskommen können. Aber hiezu sind die Aussichten natürlich nur äußerst gering.

Ist die Agentur redlich, so läßt sich nicht viel dagegen sagen.

Jeder bezahle so theuer als er will eine Hoffnung, auf die er schließlich doch vielleicht verzichtet, sei es aus Mangel an Mitteln, die Einzahlungen fortzusetzen, sei es aus nachträglich rege gewordenem Mißtrauen, oder aus Versäumoiß, abgesehen von Eventualitäten wie Todesfall.

Allein diese Agenturen sind nicht immer von den allerehrlichsten Männern geleitet; oft sind diese Direktoren Fremde, über die sich amtliche oder vertrauliche Informationen bisweilen sehr ungünstig äußern, indem sie insbesondere jeden Geschäftsverkehr mit denselben abrathen.

Leider erkundigt man sich in der Regel erst dann, wenn es zu spät ist. Da mehrere dieser Industrieritter sich die Schweiz als ein günstiges Ausbeutungsfeld ausgewählt zu haben scheinen, s-o ist unsern Mitbürgern nicht genug anzurathen, die äußerste Vorsicht walten zu lassen, bevor sie sich in Geschäftsverkehr mit solchen Agenturen einlassen.

B e r n , den 29. Januar 1889.

Schweizerische Bundeskanzlei.

*) Vergi. Bundasbl. 1889, I, Seite 265 und 308.

295

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 16. Januar 1891 sucht der Verwaltungsrath der Regionalbahn Brenets-Locle um die Bewilligung nach zur Verpfändung im I. ßang der 4,29« Kilometer langen Linie Brenets-Locle, sammt Betnebsmaterial und Zubehörden, im Sinne von Art. 9 des Verpfändungsgesetzes.

Die Verpfandung geschieht zum Zwecke der Sicherstellung eines für die betriebstüchtige Erstellung der Bahn und für die Ausführung noch nothwendiger Vollendungsarbeiten dienenden Anleihens im Betrage von Fr. 150,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfand bestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 14. Februar 1891 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 30. Januar 1891.

2

[ /a]

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrathes : Die Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, J\» 24, vom e. Februar 1891.

Handelsregistereinträge. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Verkehr der Centralstelle mit den Konkordatsbanken.

Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft der Emissionsbanken.

Einnahmen der Schweiz. Zollverwaltung. Konsularagentur der Vereinigten Staaten in Aarau. Interpretation des erweiterten Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887. Schweizerische Uhrenäusfuhr.

J\o 25, vom 5. Februar 1891.

Handelsregistereinträge. Erfindungspatentliste und Liste der Muster und Modelle. Ausfuhr aus der Schweiz nach den Vereinigten Staaten. Situation der Deutschen Reichsbank.

296

M 26, vom 6. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregisteranträge.

Gewinn- und Verlr.strechnung und Bilanz der ,,Banque cantonale fribourgeoise" in Freiburg. Fabrik- und Handelsmarken. Ausfuhrdeklarationen. Italienische Weine. Situation ausländischer Banken.

JY° 27, Tom 7. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Korrespondenzen aus Australien. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

KÌ 28, vom 9. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Kantonalen Sparund Leihkasse von Nidwaiden, in Stans. Die Rumänische Zollpolitik.

Telegramme. Waarenausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten.

M 29, vom 10. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verluslreehnung und Bilanz der Thurgauischen Kantonalbank in Weinfelden. Gold- und Silberabfälle.

Kündigung des schweizerisch-italienischen Handelsvertrages. Ausstellung in Chicago 1893.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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06

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11.02.1891

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276-296

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10 015 133

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