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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Kanalisations-, Steinhauer-, Versetz-, Verputz- und Bauschmiedearbeiten. sowie die Lieferung der Walzeisen und deren Anstrich für das neue Postgebäude in Glarus werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 20. Februar bis und mit 1. März nächsthin jeweilen vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags 2 bis 6 Uhr im Gemeindehaussaal in Glarus und bei Herrn .Bauführer Lüdi, Hafnerstraße Nr. 43, Zürich III, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Glarus" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 2. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Glaser- und Gipserarbeiten (Lieferung von Fenstern und Glasthüren) für das neue Zollgebäude in Basel werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Be lingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Zollgebäudes, Elisabethenstraße 41, in Basel: zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen nnd unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude Basel" bis und mit dem 5. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 20. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten,.

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Schweizerischer Zollverschluß.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die schweizerische Zollverwaltung sieht sich veranlaßt, ein anderes Verbleiungsverfahren für die unter Zollverschluß reisenden Güter einzuführen, welches unbedingt Gewähr dafür bietet, daß der Verschluß ohne auffällige Verletzung oder gänzliche Beseitigung des Bleies nicht geöffnet werden kann.

Die gepreßte Verbleiung muß so beschaffen sein, daß es nicht möglich ist, die Bleie von der Bleischnur wegzunehmen, ohne Prägung und Blei in einer Weise zu zerstören, welche eine Wiederherstellung der Verbleiung mit dem nämlichen Material ausschließt.

Über die Lieferung eines diesen Anforderungen entsprechenden Plombierzangenmodells nebst zugehöriger Plombe wird hiermit Konkurrenz eröffnet ei besten Modelle Prämien im Betrage wobei für die drei , 100 und 0 . von Fr. 150, 50 zugesichert werden. Überdies ist beabsichtigt, das beste System als Eigentum der Zollverwaltung zu erwerben, vorausgesetzt, daß letztere sich mit dem Erfinder bezüglich des Preises einigen kann.

Mechanische Geschäfte, welche im Falle sind, sich an dieser Konkurrenz zu beteiligen, werden eingeladen, Modelle mit Konstruktionsbeschrieb nebst einer Anzahl offener nnd gepreßter Plomben unter Angabe der Erstellungskosten, sowie der geforderten Summe für Patenterwerbung bis zum 16. März nächsthin der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 1. Februar 1894.

Eidg. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Revisors bei der II. Abteilung der Oberzolldirektion (Inspektorat) wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich über praktische Kenntnisse im Zollwesen, sowie über Gewandtheit im Korrespondieren nnd Rechnen auszuweisen.

Die Kenntnis mindestens zweier Landessprachen ist unerläßlich.

Anfängliche Bi soldung Fr. 3200.

Anmeldungen, m zwei Sprachen verfaßt, sind bis zum 5. März 1894 der unterzeichneten Direktion einzureichen.

'

B e r n , den 16. Februar 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. I.

17

226

Stellen-Ausschreibung.

Infolge der Trennung des schweizerischen Hauptzollamtes im Bahnhof Chiasso in zwei Hauptzollämter werden hiermit die neukreierten Stellen eines Einnehmers und eines Kontrollbeamten (Contrôleurs oder Kontrollierungsgehülfen) zur Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis 8. März nächsthin der Zolldirektion in Lugano einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Sekretärs des Waffenchefs der Infanterie, welche infolge der Wahl des bisherigen Inhabers derselben zum II. Sekretär des unterzeichneten Departements neu zu besetzen ist, wird an mi t zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 1. März nachsthin schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

B e r n , den 17. Februar 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Paketträger in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Montherod (Waadt).

Anmeldung bis zum 6. März1894 bei der Kreispostdirektion in J Lausanne.

227 3) Briefträger und Bote in Verrières ) (Neuenburg) l Anmeldung bis znm 6. März 4) Postablagehalter und Briefträger 1894 beiKreispostdirektionktìon in in Ocourt (Bern).

J °' 5) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 6. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postbalter und Briefträger in Büron (Luzern). Anmeldung bis zum 6. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis znm 6. März . ,, ..

.

} 1894 bei der Kreispostdirektion Q, 8) Briefträger m Stafa.

J in Zürich * 9) Briefträger in Buchs (St. Gallen). Anmeldung bis zum 6. März 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Telegraphist und Telephonist in Rolle ("Waadt). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 900 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 3. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lansanne.

11) Telegraphist in Nottwil (Lnzern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 3. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

12) Telegraphist in Zürich! Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis znm 10. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Paketträger in Genf. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter in Mont (Waadt).

Anmeldung bis zum 27. Februar 3) Briefträger und Bote in Wünnewil [ l894 bei der Kreispostdirektion in (Freiburg).

J Lausanne.

4) Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postverwalter in Ponts-de-Martel. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Posthalter in Kreuzungen (ThurAnmeldung bis znm 27. Februar gau).

1894 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Küsnacht (Zürich). J Zürich8) Kondukteur für den Postkreis Chur. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

9) Telegraphist in Sursee (Lnzern). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

10) Telegraphist in Engelburg (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

228

.Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. B.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher K a t g e b e r nient nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 8.

Bern, den 21. Februar 1894.

I. Allgemeines.

8/94)

94. (

Umrechnung der deutschen Mark in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltungen der schweizerischen Nordostbahn und der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen vom 17. Februar 1894 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l Mark = 1,2345 Franken, l Pranken = 81 Pfennige.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

95. (8/94) Personen- und Gepäcktarif J S, B R und RV T -- Naye, vom 15. Juli 1893. Nachtrag l.

Mit 15. Mai 1894 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend erhöhte Anstoßtaxen für die Strecke Territet-Naye, sowie die Aufhebung der Bestimmungen und Taxen für den Verkehr mit Delle-gare.

Bern, den 15. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

57

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

8/94)

96. (

Taxbegünstigung für das eidgenössische Turnfest pro 1894 in Lugano.

Für Kasernenmaterial (Matratzen, Decken etc.) ab Zürich, Luzern, Flüelen und Bellinzona an das Quartierkomitee für das eidgenössische Turnfest in Lugano pro 1894 wird die Taxbegünstigung gewährt, daß, nach Bezahlung der vollen tarifmäßigen Pracht für die Hintour, der Rücktransport gratis ausgeführt wird.

Luzern, den 18. Februar 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

97. (8/94) Provisorischer Gütertarif rechtsufrige stationen -- V S B und T TB.

Zürichsee-

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Stadelhofen-Rapperswil der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt für den direkten Güterverkehr der Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrechtikon mit den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen und der Tößthalbahn ein provisorischer Tarif in Kraft, wodurch der Gütertarif Rechtsuferige Zürichseedampfbootstationen -- V SB und T TB, vom 1. Oktober 1886, nebst Nachträgen I und II aufgehoben wird.

Exemplare des neuen Tarifs können vom 26. Februar 1894 an bei den Stationen zum Preise von Fr. l per Exemplar bezogen werden.

Zürich, den 19. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

98. (8/9*) Provisorischer Gütertarif für den Verkehr der Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrechtikon mit den Stationen der Bötzbergbahn (einschließlich Basel Centralbahnhof).

Mit dem Tag der Betriebseröffnung der Linie Stadelhofen-Rapperswil der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt für den Güterverkehr der Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrechtikon mit den Stationen der Bötzbergbahn und der Linie Koblenz-Stein (einschließlich Basel Centralbahnhof) ein provisorischer Tarif in Kraft. Durch denselben werden aufgehoben : a. Die Taxen zwischen den Dampfbootstationen Neumünster, Goldbach, Obermeilen und Kehlhof einerseits nnd den Stationen der Bötzbergbahn und der Linie Koblenz-Stein, einschließlich Basel S C B, anderseits im Heft III der Zürichseegütertarife, vom 1. Januar 1884.

b. Die Vorbemerkungen zum letztgenannten Tarif (vergi. Kachtrag VI).

58

Exemplare des neuen Tarifs können bei den beteiligten Stationen, sowie bei unserm Tarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 17. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

99. (8/9*) Provisorischer Gütertarif rechtsufrige stationen -- Gotthardbahn.

Zürichsee-

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Strecke Zürich-StadelhofenRapperswil der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrechtikon einerseits und denjenigen der Gotthardbahn anderseits ein provisorischer. Tarif in Kraft.

Durch denselben wird das Heft XII der Zürichseegütertarife -- Verkehr mit der Gotthardbahn -- vom 1. Juli 1892, aufgehoben und ersetzt.

Exemplare des provisorischen Tarifs können vom 26. Februar 1894 an zum Preise von 60 Cts. pro Stück bei den Stationen bezogen werden.

Zürich, den 17. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8/94)

100. ( Teil II, Hefte i und 2, der österreichisch-ungarischschweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom 4. August, beziehungsweise i. September 1886. Verlängerung der Gültigkeit der Ausnahmetarife Nr. XXII für Holz etc.

Die im Publikationsorgan Nr. 46, vom 15. November 1893, unter Ziffer 764 auf den 28. Februar 1894 gekündeten Ausnahmetarife Nr. XXII in den Heften l und 2 des Teiles II der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. August, beziehungsweise 1. September 1886, bleiben noch bis zur Ausgabe der neuen österreichisch-ungarisch-schweizerischen Holztarife in Kraft.

Zürich, den 19. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

101. (8/9*) Teil H der Tirol-Vorarlberg-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. Mai 4887. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Ausnahmetarifs Nr. 22 für Höh.

Unter Bezugnahme auf unsere Kundmachung unter Ziffer 804 des Publikationsorgans Nr. 49, vom 6. Dezember 3893, bringen wir zur Kenntnis, daß der obgenannte Ausnahmetarif noch bis zur Ausgabe der neuen Hefte l und 2 59

des Teiles IV der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife in Kraft verbleibt.

Zürich, den 19. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

102. (8/94) Gütertarif Waldshut -- Mittel- und Westschweiz, vom i. April 1893.

Änderung der Zusatzbestimmungen zum Reglement. Ergänzung des Haupttarifs: III. Gemeinsame schweizerische Ausnahmetarife.

Auf Seite 4 des obbenannten Tarifes, I. Zusatzbestimmungen zum Reglement, Zeile l, sind die Worte ,,den §§ 98, 99 und 100" zu streichen und durch ,,§ 69" zu ersetzen.

Auf Seite 5, litt, e, ist das Datum ,,1. März 1886" zu streichen und zu ersetzen durch ,,vom 1. Februar 1894".

Auf Seite 6 ist nachzutragen : ,,s. der Ausnahmetarif Nr. 14 für Düngemittel, vom 1. Februar 1894, unter Zuschlag von 3 Cts. per 100 Kilogramm."

Basel, den 15. Februar 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Rückvergütungen.

8/94)

103. (

Transporte von Fensterglas Basel S C B-transit (Jumet [Brûlotte]) -- Montreux.

Für den Transport von Fensterglas in Ladungen von 10000 kg. ab Jumet (Brûlotte) nach Montreux gewähren wir auf dem Rückvergütungswege für die Strecke Basel S C B-transit -- Montreux einen ermäßigten Frachtsatz von Fr. 12. 58 pro Tonne.

Bern, den 10. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

8

104. ( /94) Ausnahmetarifs für die Beförderung von Düngemitteln, Erden etc. im Binnenverkehr der Eisenbahnen in ElsaßLothringen. Ergänzung.

Ziffer l des Artikelverzeiehnisges zum Ausnahmetarif 2 für die Beförderung von Düngemitteln, Erden etc. im Gütertarif für den diesseitigen Binnenverkehr wird mit Wirkung vom 15. Februar 1894 durch Aufnahme von ,,Wollstaub" ergänzt. Soweit der Ausnahmetarif im Verkehr zwischen dies60

seitigen Stationen und Stationen anderer deutscher Bahnen besteht, tritt die gleiche Ergänzung ein.

Straßburg, den 13. Februar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

105. (8/94) Ausnahmetarif für Streu- und Futtermittel, vom 10. September 1893. Badische Staatseisenbahnen im Verkehr mit den übrigen deutschen Bahnen.

Der Ausnahmetarif für Streu- und Futtermittel, vom 10. September 1893, tritt hinsichtlich der unter Ziffer 2 a bis c aufgeführten Futtermittel am 1. Juli 1894 im Verkehr der badischen Staatsbahnen mit sämtlichen übrigen deutschen Bahnen, sowie im Durchgangsverkehr außer Kraft. Dagegen bleibt derselbe für die unter Ziffer l aufgeführten Streumittel noch bis zum 1. September 1894 bestehen.

Im weitern wird bekannt gegeben, daß die Gültigkeitsdauer der im innern Verkehr der badischen Eisenbahnen, sowie im Verkehr der badischen Bodenseeuferstationen unter sich bestehenden Frachtern!äßigung (Rückvergütung von y» der Fracht) für Sämereien, Futter- und Düngemittel bis zum 1. Juli 1894 und für Streumittel bis zum 1. September 1894 verlängert wird.

Karlsruhe, den 12. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Transporte von Mehl. Bis auf Widerruf, längstens aber bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Mehl, bei Aufgabe von, resp. Frachtzahlung für mindestens 10000 kg. pro Frachtbrief und Wagen von Györ nach schweizerischen Stationen, sowie nach Bregenztransit, Buchs-transit, St. Margrethen-transit, bezw. Lindau-transit, dann nach Basel und Schaffhausen Ausnahmesätze im Rückvergütungswege gewährt: Nachlass v. bestehenden Frachtsatz.

schweizerische Stationen 8 Cts. pro 100 kg.

Bregenz-transit von Buchs-transit den in den Györ m. a. v. -- bezeichneten St.

Margrethen-transit, bezw.

Györ gy. s. e. v. -- Tarifen Lindau-transit £asel enthaltenen Schaffhansen Frachtsätzen.

Österr. Verordnnngsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 2, v. 6. Jan. 94.

61

Ausnahmetaxen für Transporte von Bau-, Werk- und Schnittholz, auch Schwellen und Faßdauben. Vom 1. Jan. 94 bis 31, Dez. 94 werden für Transporte von Bau-, Werk- und Schnittholz, auch Schwellen und Faßdauben von Bares nach den im österr.-ungar.-schweizerischen Verbandstarife, Teil IV, Heft 2, enthaltenen Statiouen, ferner nach Basel und Schaff hausen bei Auflieferung eines Minimalquantums von 20000 Tonnen während der Begünstigungsdaner Ausnahmesätze im Rückvergütungswege gewährt: den im österr.-ungar.-schweiz. Ver- 1 bandstarif, Teil IV, Heft 2, entVon Bares nach { halten Statiouen > verschieden.

Basel Schaff hausen J österr. Verordnnngsbl. f. Eiseuh. u. Schiffahrt. Nr. 147, v. iä8. Dez. 93.

Ausnahmetaxen für Transporte von Hornvieh als Frachtgut in Wagenladungen. Bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 94, finden für Transporte von Hornvieh als Frachtgut in Wagenladungen ab den im Specialtarife vom 1. März 86 für Hornviehtransporte angeführten österr.' tfnd ungar. Stationen nach St. Margrethen die in dem genannten Tarife enthaltenen Frachtsätze auf Hornviehtransporte, welche in Bregenz per Bahn eintreffen und sodann nachweislich per Bahn nach St. Margrethen weiterhefördert werden, im Rückvergütungswege ebenfalls Anwendung, österr. Verordnnngsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 17, v. 13. Febr. 94.

Ausnahmetaxen für Getreide, Malz, Hülsen fruchte, Mühlenfabrikate und Ölsaaten. Vom 1. Jan. 94 bis auf Widerruf, längstens aber bis 31. Dez.

94, werden für Transporte von Getreide, Malz, Hülsenfrüchten, Mühlenfabrikaten und Ölsaaten von Bares nach der Schweiz, ferner nach Basel und Schaffhansen Ausuahmesätze im ßiickvergütungswege gewährt: Bares -- Schweiz, Basel und Schaffhausen verschieden, österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 145, v. 2l. Dez. 93.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 19. Februar 1894: 1. Provisorischer Tarif für den Güterverkehr der Stationen ZürichTiefenbrunnen bis Feldbach-Houibrechtikon der Schweizerischen Nordostbahn und Basel, Station der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, unter Vorbehalt.

2. Provisorischer Tarif für den Güterverkehr der Stationen ZürichTiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrecbtikon der Schweizerischen Nordostbahn mit Waldshut, Station der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, unter Vorbehalt.

62

3. Taxermäßigung für den Transport von Fensterglas in Ladungen von 10000 kg. ab Jnmet (Brûlotte) für die Strecke Basel S C B-transit -- Montreux auf dem Rückvergütungswege.

4. Nachtrag I zum Keexpeditionstarif für den Transport von Gütern in Eil- und gewöhnlicher Fracht ab Basel, Station der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, nach Stationen der Contrai- und Westschweiz im holländisch-belgisch-französisch-schweizerischen Verkehr.

5. Provisorischer Nachtrag IV zum Heft I des Tarifes für den direkten Güterverkehr der Schweizerischen Südostbahn mit der Schweizerischen Nordosthahn, einschließlich der Bötzberghahn, vom 1. Dezember 1891, enthaltend Taxen für die Stationen der rechtsuferigen Zürichseebahn, unter Vorbehalt.

6. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Sihlthalbahn, unter Vorbehalt.

7. Zwei alphabetisch und arithmetisch geordnete Fahrscheinverzeichnisse für zusammenstellbare Fahrscheine des Vereins deutscher Eisen bahn ver waltungen, unter Vorbehalt.

Berichtigung.

Der in voriger Nummer suh Nr. 3, unter den am 13. Februar 1894 genehmigten Tarifen aufgeführte Tarif für den Dampfschiffverkehr auf dem Zürichsee ist richtigerweise als Nr. 3 unter den am 12. Februar genehmigten aufzuführen.

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08

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.02.1891

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224-228

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