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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend Einzug der ausländischen Viehgesundheitsscheine durch die Grenzthierärzte.

(Vom 22. Mai 1891.)

Getreue, liebe Eidgenossen l Mit Kreisschreiben vom 25. April 1890 haben wir Ihnen eine Verfügung zur Kenntniß gebracht, derzufolge zum Zwecke der Erleichterung der Nachforschungen über den Seuchenursprung die österreichisch-ungarischen Viehpässe seit dem 1. Mai jenes Jahres, entgegen der Bestimmung des Artikels 87, Alinea l der Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887 betreffend Viehseuchenpolizei, von den Grenzthierärzten anläßlich der Vieheinfuhr zurückzubehalten sind.

Die guten Erfahrungen, welche gemacht worden sind, lassen es angezeigt erscheinen, diese Anordnung auf die gesammte schweizerische Grenze auszudehnen.

Wir haben deßhalb heute unser Landwirthschaftsdepartement ermächtigt, sämmtliche Grenzthierärzte anzuweisen, im Gegensatze zu der oben erwähnten Vorschrift des Artikels 87, alle ausländischen Viehgesundheitsscheine nach erfolgter Abstempelung, und zwar vom 1. Juni dieses Jahres an, in gleicher Weise zu behandeln, wie dieß bis anhin ausnahmsweise nur an der schweizerisch-österreichischen Grenze der Fall war.

1021 Unter Berufung hierauf möchten wir Sie bitten, unserm Kreisschreiben vom 25. April 1890 inskünftig auch bei Anlaß von Seucheneinschleppungen aus andern Ländern als Oesterreich-Ungarn Folge zu geben und dem schweizerischen Landwirthschaftsdepartement in jedem Falle ungesäumt die ' zu verseucht befundenen Thieren gehörenden Passirscheine zuzustellen.

Im Uebrigen benutzen wir den Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 22. Mai 1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Hanser.

Der Stellvertreter des eidg. Kanzlers: Schatzmann.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend Einzug der ausländischen Viehgesundheitsscheine durch die Grenzthierärzte. (Vom 22. Mai 1891.)

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Bundesblatt

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Jahr

1891

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.05.1891

Date Data Seite

1020-1021

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