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Schweizerisches Bundesblatt.

IX. Jahrg. I.

Nr. 5.

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31. Januar 1857.

Proklamation

^

des

seherischen .Bundesrathes an die eidgenössische Armee., (Vom 23. Januar 1857.)

Eidgenössische Wehxmännerl Ju Folge der wegen der Neuenburger-Angelegenheit ferner gepflogenen .Verhandlungen, find wir zu der Annahme berechtigt, daß diese Frage einer friedlichen und ehrenvollen Lösung entgegen geführt werden könne.

Jn den bestimmtesten Ausdrüken haben wir die Zuficherung voller Mitwirkung erhalteu, auf daß die unfer Vaterland fo nahe berührende Tagesfrage eine den Wünschen der Schweiz entsprechende Erledigung finde. Wir hatten uud haben keine Ursache, in diese Zusagen irgend welches Mißtrauen zu fezen; vielmehr glaube:.. wir, auf eine Erfüllung der uns gegebenen Versprechen um fo mehr zählen zu dürfen, als es auch im J.uteresse der Mächte selbst liegt, daß der Frieden von Europa nicht getrübt werde. Jm Vertrauen auf diese Zuficherungen uud in der Abficht, so viel an der Schweiz liegt, ebenfalls zur Erhaltung des europäischen Friedens mitzuwirken, .hat die Bundesversammlung .diejenige Schlußnahme gefaßt, welche bereits zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden ist.

Eidgenössische Wehrrnänner. Wir hegen zu Euch die zuversichtliche Erwartung , daß Jhr die Schlußnahme mit vollem Vertrauen aufnehmen werdet. Jhr werdet Euch versichert halten, daß die Bundesbehörden zu keinem Abkommen sich herbeilassen werden, das der Würde der Schweiz zu uahe treten könnte. Jhx kennet das Ziel aller unserer Bestrebungen ; Jhr wisset, daß es auf die Behauptung und Wahrung unserer Selbststäudigkeit gerichtet ist, uud daß die Unabhängigkeit des Vaterlandes nur

Bundesblatt. Jahrg.. IX. Bd. l.

1.)

.^ dann zur gänzlichen Wahrheit wird, wenn kein Glied unsers Bundesstaates in irgend einem Abhängigkeitsverhältnisse zu einem auswärtigen Staate fich befindet. Die Bundesbehörden werden dieses Ziel nicht aus dem Auge verlieren^, sie werden es mit Gottes Hilfe auch erreichen.

Nachdem nun die Unterhandlungen wieder in eine friedliche Bahn eingelenkt worden sind, ist e^n feindliches Vorgehen gegen unser Vaterland nicht mehr zu besorgen, und wir find dähex in den Stand gesezt , die ausgebotenen Heerestheile nach einander wieder zu entlassen. Bereits find dießfalls die erforderlichen Einleitungen getroffen.

Eidgenössische Wehrmänner l Jhx kehret in den Schooß Euerer Familieu, zu Euern friedlicher. Beschäftigungen zurük, mit dem erhebenden Bewußtsein, Euere Pflicht treu erfüllt zu haben.^ Auf den ^ersten Ruf des Vaterlandes habet Jhr Euch freudig und mit männlicher Entschlossenheit um Euere Fahn.n geschaart; Jhr habet die Beschwerden und Mühseligkeiten eines Winterfeldznges mit Starkmuth ertragen; Jhr habet durch Euere Mannszucht allgemeine Achtung Euch erworben ; Jhr habet durch die Mäßigung ^n Euern Forderungen den Bnndesbrüdern die Lasten der Einquartierung erleichtert; Jhr habet durch Euer ganzes Betragen Euch und dem eidgenössischen Banner Ehre angethan. Ja , -- mit Freuden zollen wir Euch diese Anerkennung, -- Jhr habet durch Euere wahrhast vaterländische und begeistert Haltung wesentlich zu dem nun erzielten, und wie wir erwarten dürfen, glüklichen Ausgange beigetragen. Empfanget deßhalb im Namen der Eidgenossenschaft unsern aufrichtigen Dank ; empsanget das feierliche Zengniß^ daß das e i d g e n ö s s i s c h e Heer sich abermals um das V a t e r l a n d w o h l v e r d i e n t gemacht hat.

Gedenket., eidgenössische Wehrmänner^ der jüngsten so ernsten und in ihrem Ernste so schönen Tage , dieser Tage , in denen das Vaterland ein so hehres Beispiel dex ^intrach^ und des Brudergeistes gegeben , in denen das eidgenössische Heer diesem Auffchwunge einen so vollendeten Ausdruk verliehen hat. Eu^re Treue, Euere Hingebung und Opferfähig.^ keit werden nimmer vergesser. sein; eine dankbare Nachwelt wird Euch ein bleibendes und woh.. verdientes Andenken bewahren , und die unparteiische Geschichte wird Euer in de^ Jahrbüchern der Eidgenossenschaft in ehrenvoller Weise Erwähnung thun.

Eine g r o ß e
Ueberzeugung haben wir Alle aus den lezten Erlebnissen geschöpst, eine Uebexze^gung, welche den Glauben an unsere Zukunft neu belebt, die Gewißheit: daß, wenn das Vaterland ruft, dieser Ruf in allen Gauen stets den lebendigsten Wiederhall finden wird; daß alle seine Kinder in edelm Wetteifer Nichts versäumen und Alles thun werden, um die Schirmstätte der Freiheit unentweiht den kommenden Geschlechtern zu überliefern.

J^n dieser Ho^nung erbieten wir Euch unser Abschiedswort.

^ In dieser Ueberzeuguug empfanget, eidgenössische Wehrmänner ! unfern Vaterländischen Scheidegxuß l ^ e r n , den 23. Januar 1857.

Jm Nameu des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: ^. .^ornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

Bundesrathsbeschluß..

betreffend theilweise Erhöhung der preise für das Schießpulver.

(Vom 23. Januar 1857.)

Der

schweizerische

Bundesrath,

auf den Bericht und Antrag des schweiz. Finanzdepartements,

beschließt: 1.

Die Preise für das Schießpulver sind festgesezt wie folgt .

für Nr. 1, 2, 3 und 4 auf 140 Rappen per Pfund, . . 5 ^nd 6 . 1^0 ,, ,, 7, 8, 9 und 10 .. 120^) ,, 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

Bern, den 23. Januar 1857.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: ^. ^.o.ruerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

*) Bergl. eid^. Gesezsammlnng, Band V, Seite 333.

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Proklamation des schweizerischen Bundesrathes an die eidgenössische Armee. (Vom 23.

Januar 1857.)

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31.01.1857

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73-75

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